Hallo zusammen! Ich frage mich, ob man mit 17 Jahren schon alleine Auto fahren darf? 2021 ist es ein heiß diskutiertes Thema. Nicht nur Eltern sind sich uneinig, sondern auch Politiker. Es gibt eine Menge an Meinungen darüber. In diesem Beitrag möchte ich euch alles Wissenswerte zum Thema „Auto fahren mit 17“ vermitteln und euch verschiedene Aspekte näher bringen. Lass uns also gemeinsam herausfinden, ob man mit 17 schon Auto fahren darf.
Ja, du kannst mit 17 Jahren alleine Auto fahren, aber nur, wenn du einen Führerschein hast. Wenn du den Führerschein noch nicht hast, musst du warten, bis du 18 bist, um ihn zu bekommen. Wenn du ihn aber schon hast, kannst du sofort loslegen! Viel Spaß beim Autofahren!
Ohne Fahrerlaubnis Auto fahren: Folgen & Strafen ab 18
Wenn du unter 18 bist und ohne Fahrerlaubnis Auto fährst, kann das schwerwiegende Folgen haben. Solltest du erwischt werden, wird dir die Fahrerlaubnis bis zu deinem 18. Geburtstag entzogen, was natürlich unangenehm ist. Aber das ist noch lange nicht alles: Solltest du danach weiterhin ohne Fahrerlaubnis fahren, gilt dies als Straftat. Laut § 21 des Straßenverkehrsgesetzes drohen hierfür Geld- oder sogar Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Deshalb solltest du dir immer gut überlegen, ob es wirklich sinnvoll ist, vor Erreichen des 18. Lebensjahres Auto zu fahren.
B17-Führerschein ab 17 J.: Unterstützung & Verkehrsregeln
Du möchtest schon mit 17 Jahren ein Auto fahren? Dann solltest du dir überlegen, ob du dir einen B17-Führerschein zulegst. Mit diesem Führerschein kannst du ein Fahrzeug der Klasse B führen, das ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 3500 kg hat. Dafür musst du allerdings jemanden bei dir im Auto haben, der mindestens 30 Jahre alt ist und seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein besitzt. Diese Begleitperson muss dich dann auch in allen Situationen unterstützen. Auch wenn du den B17-Führerschein erst mit 17 Jahren erwerben kannst, solltest du dich vorher schon mit den Verkehrsregeln auseinandersetzen, um sicher und verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilnehmen zu können.
17 Jahre alt: Auto fahren mit Ausnahmegenehmigung
Du kannst mit 17 Jahren schon ein Auto fahren. Allerdings nur, wenn du von einer geeigneten Person begleitet wirst. In manchen Fällen kannst du aber auch eine Ausnahmegenehmigung erhalten, die es dir ermöglicht, bestimmte, vorher definierte Strecken allein zurückzulegen. Die Genehmigung gibt es ab 17 Jahren und ist eine besondere Erlaubnis, die du dir beim Führerscheinamt holen kannst. Dort kann man dir auch nochmal genau erklären, welche Regeln es dafür gibt.
Führerschein außerhalb von Österreich nutzen: BMK-Richtlinien
Du möchtest Deinen Führerschein im Ausland nutzen? Dann schau mal, ob Dein Führerschein außerhalb von Österreich anerkannt wird. Wie das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) mitteilt, ist die L17-Lenkberechtigung in Deutschland, England, Nordirland und Dänemark gültig. Allerdings solltest Du vor Deiner Abreise überprüfen, ob Dein Führerschein entsprechend den Richtlinien des jeweiligen Landes anerkannt wird. Auch wenn Dein Führerschein in den genannten Ländern gültig ist, kann es sein, dass noch weitere Dokumente benötigt werden, um Deine Fahrtberechtigung zu bestätigen. Am besten informierst Du Dich im Voraus, damit Du problemlos vor Ort unterwegs sein kannst.

Führerschein Klasse B: Erlebe die Freiheit!
Gratulation, mit 17 bist du nun mobil! Nun kannst du auf eigene Faust losziehen und die Welt erkunden. Mit dem Führerschein der Klasse B kannst du alle Pkw und leichte Motorräder fahren. Wenn du darüber hinaus auch Mopeds und Leichtkrafträder fahren möchtest, musst du allerdings noch den Kartenführerschein der Klasse AM machen. Dafür musst du eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen. Wenn du die Prüfung bestanden hast, kannst du losfahren und die Freiheit genießen. Schau dich in der Nachbarstadt um, besuch Verwandte oder erkunde das nächstgelegene Einkaufszentrum. Mit deinem Führerschein bist du einfach viel flexibler und auch unabhängiger. Also, worauf wartest du noch? Hole dir deinen Führerschein und erlebe die Freiheit!
Führerschein mit 16,5 Jahren – Prüfungen abwarten und Freiheit genießen!
Du kannst schon mit 16,5 Jahren anfangen, die Fahrausbildung zu machen. Das heißt, du kannst deine Fahrstunden bereits ein halbes Jahr vor deinem 17. Geburtstag beginnen. Allerdings musst du die Prüfungen erst abwarten, bis du das vollständige Führerscheinzeugnis in der Hand hast. Dafür darfst du drei Monate vor deinem 17. Geburtstag die theoretische Prüfung ablegen und einen Monat vor deinem Geburtstag die praktische Prüfung angehen. Mit etwas Fleiß und Ehrgeiz kannst du also schon sehr früh deinen Führerschein in der Hand halten und die Freiheit genießen, die ein eigener Führerschein dir ermöglicht!
BF17 Bescheinigung: Unbegrenzte Anzahl an Begleitpersonen
Du kannst in deine Bescheinigung eine unbegrenzte Anzahl an Begleitpersonen eintragen lassen. Allerdings musst du mindestens eine Person im Antrag auf BF17 angeben. Dabei kannst du auch direkt bis zu vier Personen angeben. Wenn du mehr als vier Begleitpersonen bei dir haben möchtest, musst du einfach bei der zuständigen Krankenkasse noch weitere Personen hinzufügen lassen. Dieser Prozess ist schnell und einfach und meistens auch kostenlos. Wenn du Fragen zur Bescheinigung BF17 hast, kannst du dich jederzeit an deine Krankenkasse wenden. So kannst du sicher sein, dass du alle nötigen Informationen hast, bevor du in den Urlaub startest.
Begleitperson bei Klinik-/Kuraufenthalt: Kostenübernahme & Erklärung
Du brauchst jemanden, der dich bei einer Klinik- oder Kuraufenthalte begleitet? Dann wirst du zur Begleitperson im Sinne der Krankenversicherung. Dabei musst du während des gesamten Aufenthalts ständig anwesend sein. Diese Begleitperson kann auch ein Familienmitglied sein. Wenn eine Begleitperson medizinisch notwendig ist, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Mitaufnahme. In manchen Fällen kann es aber auch sein, dass du einen Teil der Kosten selbst tragen musst. Es lohnt sich also, die genauen Konditionen vorab bei deiner Krankenkasse zu erfragen.
Begleitetes Fahren: Mindestalter für Begleitpersonen 30 Jahre
Du möchtest begleitetes Fahren machen und benötigst dafür eine Begleitperson? Dann muss diese Person mindestens 30 Jahre alt sein, um dich begleiten zu können. Ein maximales Alter, bis zu dem Begleitpersonen begleitetes Fahren machen dürfen, ist im Gesetz nicht festgelegt. Deshalb kannst Du auch ältere Personen als Begleitung wählen, die über die nötige Erfahrung im Straßenverkehr verfügen.
Führerschein Klasse B, A, C oder D: So meisterst du die Probezeit
Du hast jetzt deinen Führerschein der Klasse B, A, C oder D in der Tasche? Super! Aber Vorsicht: Damit beginnt auch deine zweijährige Probezein. Ab dem 17. Lebensjahr kannst du mit einer Prüfungsbescheinigung auch das „Begleitete Fahren“ starten und musst dich an die Regeln halten. Die Probezeit gilt für alle Klassen und ist ein zusätzlicher Schutz, um deine Fahrkünste zu perfektionieren. Sei dir bewusst, dass du während der Probezeit vorsichtig und umsichtig fahren musst, um keine Punkte zu sammeln. Wenn du alles richtig machst, steht deiner Fahrt nichts mehr im Wege.

Führerscheinklasse BF17: Vorteile und Pflichten
Der Führerschein der Klasse BF17 ist eine vorübergehende Lösung. Mit ihm darfst Du bis zum 21. Lebensjahr allein Auto fahren. Dazu muss die Begleitperson mindestens 30 Jahre alt und seit mindestens fünf Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Sie muss außerdem bei jeder Fahrt anwesend sein. Wo sie sich dabei hinsetzt, ist dabei egal. Ob sie nun auf dem Beifahrersitz oder auf der Rückbank Platz nimmt, spielt keine Rolle. Allerdings muss die Begleitperson dazu bereit sein, jederzeit einzuschreiten und das Fahrzeug zu kontrollieren. Wenn Du den BF17 besitzt, solltest Du die Begleitperson immer im Auto haben, um im Notfall eingreifen zu können.
Mit 17 Führerschein machen: Alles, was Du wissen musst
Du möchtest mit 17 einen Führerschein machen? Dann solltest Du wissen, dass Du nicht nur eine, sondern so viele Begleitpersonen, wie Du möchtest, nachtragen kannst. Dafür mussst Du Dich an die Führerscheinstelle wenden, die Dir auch die Prüfbescheinigung ausgestellt hat. Dort bekommst Du dann alle weiteren Informationen, die Du benötigst. Vergiss nicht, dass Du auch noch einige andere Dokumente vorlegen musst, wie z.B. eine Geburtsurkunde, um den Führerschein zu beantragen. Also mach Dich am besten schon mal schlau und sammle alle nötigen Papiere zusammen!
Fahranfänger/in: Halte dich an die Vorschriften!
Als Fahranfänger/Fahranfängerin solltest du dich unbedingt an die gesetzlichen Vorschriften halten. Es ist nicht erlaubt, ohne eine benannte Begleitperson ein Pkw zu führen. Solltest du dich dazu entschließen, musst du mit Konsequenzen rechnen: Deine Fahrerlaubnis wird widerrufen, du bekommst ein Bußgeld, einen Punkt im Fahreignungsregister, die Probezeit wird verlängert und vor der Neuerteilung deiner Fahrerlaubnis musst du ein Aufbauseminar erfolgreich abschließen. Lass also lieber die Finger von solch unsinnigen Aktionen und halte dich an die Bestimmungen.
Geblitzt während der Probezeit? Folgen & Tipps
Falls du während der Probezeit geblitzt wirst, dann kann das schwerwiegende Folgen haben. Wenn du 21 km/h oder mehr überschritten hast, dann begehst du einen A-Verstoß. Dieser hat zur Folge, dass deine Probezeit um 2 Jahre verlängert wird. Außerdem musst du an einem Aufbauseminar teilnehmen. Das gilt auch, wenn du beim begleiteten Fahren geblitzt wirst. Deshalb ist es wichtig, dass du dein Tempo unbedingt in der Probezeit einhältst. Wenn du dir unsicher bist, wie schnell du fahren darfst, dann kannst du dich auch immer an die zulässige Höchstgeschwindigkeit halten. So vermeidest du Ärger und bleibst auf der sicheren Seite.
Kartenführerschein mit 17 Jahren erhalten
Du hast deinen Kartenführerschein endlich in der Hand! Mit 17 Jahren hast du die Chance, diesen zu erhalten. Die zwei-jährige Probezeit beginnt mit der Ausstellung der Prüfbescheinigung. Solltest du bereits ein Jahr begleitendes Fahren absolviert haben und dann 18 Jahre alt werden, dann hast du schon ein Jahr deiner Probezeit hinter dir. In den nächsten zwei Jahren müssen dann jedoch einige Voraussetzungen erfüllt werden, um den endgültigen Führerschein zu erhalten. Dazu gehören unter anderem die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs und ein Fahrunterricht mit einem Fahrlehrer. Nach erfolgreicher Führerscheinprüfung hast du dann endlich den Führerschein in der Hand und kannst alleine unterwegs sein.
Blitzer in der Probezeit: Verwarnungsgeld bis zu 70 Euro möglich
Du hast in der Probezeit einen Blitzer erwischt und bist weniger als 21 km/h zu schnell gefahren (nach Abzug der Toleranz von 3 km/h)? Keine Panik! In der Regel musst du nicht mit weiteren Konsequenzen rechnen. Das heißt: Es droht dir höchstens ein Verwarnungsgeld oder eine Geldbuße bis zu 70 Euro. Aber keine Sorge, es wird nicht schlimmer als das!
Fahrschulausbildung: Zustimmungserklärung & Begleiter-Voraussetzungen
Du möchtest dich bei der Fahrschule anmelden? Dann brauchst du einen Begleiter, der dich bei der Ausbildung unterstützt. Der Begleiter muss aber nicht unbedingt der Erziehungsberechtigte des Fahrschülers sein. In diesem Fall ist eine Zustimmungserklärung des Erziehungsberechtigten erforderlich. Es ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, dass ein Begleiter mehr als zwei Bewerber innerhalb eines Jahres ausbildet. Für einen Fahrschüler ist die Anzahl der Begleiter auf maximal zwei begrenzt. Also informiere dich rechtzeitig, wen du als Begleiter wählen möchtest.
Führerschein ab 17 Jahren und 6 Monaten beantragen
Die Prüfbescheinigung BF 17 ist lediglich drei Monate nach dem 18 Geburtstag gültig. Ab diesem Datum muss die Bescheinigung gegen den EU-Kartenführerschein beim Landesbetrieb für Verkehr (LBV) eingetauscht werden. Wenn Du den Führerschein früher beantragen möchtest, kannst Du das bereits ab 17 Jahren und 6 Monaten machen. Denk daran, dass Du für den EU-Kartenführerschein noch einige Unterlagen benötigst, wie zum Beispiel ein aktuelles biometrisches Passfoto und eine Bescheinigung über ein aktuelles ärztliches Attest. Also plan die Beantragung frühzeitig und nimm Dir die nötige Zeit, um alle Unterlagen zu besorgen.
Fahrschule Klasse B: Mindestanforderungen und mehr
In der Praxis bedeutet das für Fahrschüler der Klasse B, dass neben der Grundausbildung nach den Vorgaben der Fahrschüler-Ausbildungsordnung auch 12 Sonderstunden durchgeführt werden müssen. Diese sind aufgeteilt in 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit. Insgesamt benötigst Du als Fahrschüler der Klasse B in der Regel mindestens 30 Fahrstunden, was 15 Doppelstunden entspricht. Damit Du Dich auf Deine Prüfung bestmöglich vorbereiten kannst, ist es ratsam, mehr als die Mindestanforderungen zu absolvieren.
Führerschein mit 17: Kosten & Begleitperson eintragen (48 Zeichen)
12 € an.
Du willst dir mit 17 deinen Führerschein holen? Dann musst du grundsätzlich die gleichen Kosten einplanen, wie für den ’normalen‘ Führerschein der Klasse B. Allerdings entstehen geringe Mehrkosten für das Eintragen der Begleitpersonen. 18 Euro für die erste Person und 12 Euro für jede weitere Person sind dafür zu bezahlen. Wenn du jemanden kennst, der dir beim Führerscheinlernen helfen möchte, kannst du ihn oder sie auf deinem Führerschein eintragen lassen. So hast du stets eine Begleitperson an deiner Seite und kannst sicher unterwegs sein.
Schlussworte
Ja, du kannst mit 17 Jahren alleine Auto fahren. Allerdings musst du einen Führerschein machen, den du ab 17 beantragst. Dazu musst du eine Fahrschule besuchen und die theoretische und praktische Prüfung bestehen. Sobald du bestanden hast, kannst du loslegen und alleine Auto fahren. Viel Glück!
Du kannst entscheiden, ob du mit 17 Jahren alleine Auto fahren willst oder nicht. Es liegt ganz bei dir, ob du dich auf den Straßen sicher fühlst und die Verantwortung übernehmen kannst. Denk aber daran, dass du immer aufmerksam und vorsichtig bleiben musst, wenn du auf der Straße unterwegs bist.