Hey Du!
Hast Du schon mal überlegt, ob Du mit 17 allein Auto fahren kannst? Wenn Du das Jahr 2022 erreichst, dann könnte dieser Traum Wirklichkeit werden. Wir werden Dir in diesem Artikel alle Details dazu erklären. Lass uns also gemeinsam erkunden, was es für Dich 2022 bedeuten kann, alleine Auto fahren zu dürfen.
Ja, du kannst im Jahr 2022 mit 17 Jahren alleine Auto fahren. Allerdings musst du dafür eine Fahrerlaubnis haben. Das bekommst du, wenn du mindestens 16 Jahre alt bist und einen Fahrlehrer hast. So kannst du die Fahrprüfung bestehen und die Fahrerlaubnis erhalten. Viel Glück!
Ab 17 Jahren PKW Fahren: Ausnahmegenehmigung beantragen
Du kannst ab 17 Jahren einen PKW fahren – vorausgesetzt, du hast eine Begleitperson. Allerdings können Jugendliche in Deutschland auch eine Ausnahmegenehmigung beantragen, die es ihnen ermöglicht, alleine auf bestimmten Strecken zu fahren. Diese Genehmigung wird je nach Fall individuell erteilt. Wenn du also das Gefühl hast, dass du für bestimmte Fahrten schon bereit bist, solltest du deine Eltern oder einen anderen Erziehungsberechtigten fragen, ob sie dir bei der Beantragung helfen.
Lernfahrausweis beantragen & Fahrprüfung ablegen – ab 17 Jahren!
Du bist im Jahrgang 2003 und bald 17 Jahre alt? Ab dem 1. Januar 2021 kannst du den Lernfahrausweis beantragen und bereits im Jahr 2021 deine praktische Fahrprüfung ablegen. Selbst wenn du den Lernfahrausweis nicht 12 Monate besitzt, darfst du deine Fahrprüfung ab deinem 18. Geburtstag ablegen. Also, warte nicht zu lange und beantrage noch heute deinen Lernfahrausweis!
BF17: Ab 17 Jahren Auto fahren mit Begleitperson
Ab dem Alter von 17 Jahren dürfen junge Menschen in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen Auto fahren. Mit dem Modell des „Begleiteten Fahrens ab 17“ (kurz BF17) ist es möglich, dass sie bereits früher mit einem Pkw unterwegs sein können. Dabei wird eine Begleitperson benötigt, die als Vorbild und Unterstützung des Fahranfängers fungiert. Diese muss über eine Fahrerlaubnis der Klasse B verfügen, mindestens 25 Jahre alt und schon mindestens fünf Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis sein. Außerdem muss sie den Führerschein eines anderen EU- oder EWR-Staates oder ein internationales Fahrzeugführerscheindokument besitzen. Die Begleitperson begleitet den Fahranfänger beim Autofahren und unterstützt ihn beim Erlernen der notwendigen Verkehrsregeln. So kann er bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres Erfahrungen im Straßenverkehr sammeln und sich sicher hinter dem Steuer fühlen.
Fahre mit dem Motorrad in Europa – Internationaler Führerschein
Du hast vor, in Österreich mit einem Motorrad zu fahren? Dann solltest du wissen, dass die L17-Lenkberechtigung nach Kenntnisstand des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland, England, Nordirland und Dänemark gültig ist. Bei einer Reise in eines dieser Länder kannst du also problemlos mit deinem Motorrad unterwegs sein. Dafür benötigst du zur Vorbereitung einen internationalen Führerschein. Diesen kannst du bequem über das Internet bestellen. Du musst dafür nur deinen gültigen Führerschein und ein gültiges Passfoto angeben. Nachdem du den Antrag eingereicht hast, musst du nur noch ein paar Tage warten, bis dein internationaler Führerschein zugeschickt wird. Nun bist du bereit für deine nächste Motorradreise!

18-Jährige ohne Fahrerlaubnis: Konsequenzen und Strafen beachten!
Wenn du unter 18 Jahre alt bist und ohne Fahrerlaubnis Auto fährst, musst du mit Konsequenzen rechnen. Wirdst du erwischt, wird dir die Fahrerlaubnis bis zu deinem 18. Geburtstag entzogen. Fahrst du danach weiter, ohne dass du eine Fahrerlaubnis hast, gilt das als Fahren ohne Fahrerlaubnis und dafür kannst du gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) mit Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr rechnen. Das ist also keine gute Idee! Deshalb solltest du immer eine gültige Fahrerlaubnis haben und auf die Einhaltung der Straßenverkehrsvorschriften achten.
Fahranfänger/in: Ohne Begleitung Auto fahren – Konsequenzen & Ärger!
Klingt nicht nach einer guten Idee, wenn du als Fahranfänger/in ohne Begleitung Auto fahren willst. Dafür gibt es eine ganze Reihe von Konsequenzen: Zum einen wird deine Fahrerlaubnis widerrufen, zum anderen kriegst du ein Bußgeld und einen Punkt im Fahreignungsregister. Es bedeutet außerdem, dass die Probezeit verlängert wird und du vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis ein Aufbauseminar besuchen musst. Wenn du also schon als Fahranfänger/in unterwegs bist, achte unbedingt auf die Vorschriften – dann kannst du dir eine Menge Ärger ersparen!
Erste Autofahrt: Kürzere Strecken wählen & Begleitperson dabei
Für die ersten Fahrten mit dem Auto empfehlen wir Dir, kürzere Strecken zu wählen. Wenn Du Dich dann sicherer fühlst, kannst Du auch längere Strecken fahren. Aber auch wenn Du schon ein bisschen Erfahrung hast, ist es immer eine gute Idee, eine Begleitperson mitzunehmen, besonders wenn es auf unbekannten Routen geht. Das ist auch so vorgeschrieben, wenn Du den Führerschein mit 17 machen möchtest. Natürlich sollten Deine Eltern Dich unterstützen, wenn Du alleine losfahren möchtest, aber natürlich nur, wenn sie sich sicher sind, dass Du dich auskennst und verantwortungsbewusst mit dem Auto umgehst.
17-Jährige: Mit Führerschein viele Möglichkeiten eröffnen!
Mit 17 bist du schon ziemlich mobil, denn du kannst dir mit deiner Fahrerlaubnis einiges ermöglichen. Deine Altersgenossinnen und -genossen müssen hingegen noch etwas warten, bis sie ihren Führerschein machen können. Aber wenn du die Fahrerlaubnisprüfung erfolgreich bestanden hast, kannst du dir zusätzlich den Kartenführerschein für die Klasse AM ausstellen lassen. Damit kannst du viele Fahrzeuge wie Leichtkrafträder, Mofas und Mopeds fahren. Zudem darfst du auch einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg ziehen. Dank deines Führerscheins kannst du jetzt außerdem schon einmal ein Gefühl für das Autofahren bekommen und ganz stressfrei die Welt erkunden.
Führerschein mit 16,5: Vorbereitung für Prüfungen
Du kannst schon mit 16,5 Jahren mit der Fahrschulausbildung starten. Genau genommen ist das ein halbes Jahr vor deinem 17. Geburtstag. Dabei liegt der Fokus zunächst auf der Theorieprüfung, die du zirka drei Monate vor deinem 17. Geburtstag ablegen kannst. Dann folgt im Anschluss die praktische Prüfung, die du einen Monat vor deinem 17. Geburtstag machen darfst. Damit steht dem Führerschein nichts mehr im Weg. Vorbereitung ist alles, deshalb solltest du dir die nötige Zeit nehmen und dich in den Monaten vor deinem 17. Geburtstag gründlich auf die Prüfungen vorbereiten.
Mit 17 Jahren Führerschein machen – Begleitetes Fahren ab 17
Mit der Einführung des „Begleiteten Fahrens ab 17“ wurde das Mindestalter für den Führerscheinerwerb der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt. Damit kannst Du schon mit 17 Jahren den Führerschein machen – das ist toll! Gleichzeitig besteht jedoch die Auflage, dass Du Deinen Pkw bis zu Deinem 18. Geburtstag nur in Begleitung einer Person fahren darfst, die in der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen ist. Diese Begleitperson muss einen gültigen Führerschein haben und mindestens 30 Jahre alt sein. So kannst Du Dich auf sicheres Fahren vorbereiten und hast jemanden an Deiner Seite, der Dich unterstützt.

Führerschein der Klasse B: Welche Autos darf ich fahren?
Du hast gerade deinen Führerschein der Klasse B gemacht und fragst dich, welche Autos du mit 17 Jahren bewegen darfst? Die gute Nachricht: Grundsätzlich darfst du alle Fahrzeuge fahren, die auch normalerweise beim Führerschein der Klasse B erlaubt sind. Das heißt, du kannst sowohl ein kleines Auto als auch ein größeres Fahrzeug bewegen. Allerdings solltest du beachten, dass deine Erfahrung noch nicht ausreicht, um ein schnelles und leistungsstarkes Auto zu steuern. Daher ist es nicht empfehlenswert, gleich einen 500-PS-Sportwagen auszuprobieren. Nutze lieber dein Fachwissen, um dich an das normale Fahren zu gewöhnen und steige erst dann auf ein stärkeres Fahrzeug um.
BF 17 Prüfungsbescheinigung: Führerschein machen & Welt entdecken
Du hast deine Prüfungsbescheinigung BF 17 erhalten und bist schon ganz aufgeregt. Das ist super! Mit dieser Prüfungsbescheinigung kannst Du bis zu Deinem 18. Geburtstag Fahrstunden sammeln und deinen Führerschein machen. Allerdings ist die Bescheinigung nur bis drei Monate nach Deinem 18. Geburtstag gültig. Also solltest Du dann unbedingt zu Deinem örtlichen Landesbetrieb für Verkehr (LBV) gehen und Deine Prüfungsbescheinigung gegen den EU-Kartenführerschein umtauschen. Dann kannst Du schon bald losfahren und die Welt entdecken!
Fahrstunde machen: Mindestalter & Kriterien für Begleitperson
Wenn du das Mindestalter von 30 Jahren erreicht hast, dann kannst du eine Begleitperson mitbringen, aber die muss auch mindestens 30 Jahre alt sein. Außerdem ist es wichtig, dass deine Begleitperson seit fünf Jahren ohne Unterbrechung die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt und nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat. Wenn du gewillt bist, eine Fahrstunde zu machen, solltest du auf diese Kriterien achten. Es lohnt sich, die Voraussetzungen zu überprüfen, denn nur so kannst du sichergehen, dass du bei deiner Fahrstunde in guten Händen bist.
17 Jahre alt – Führerschein in der Tasche – Probezeit beginnt
Du hast mit 17 Jahren endlich den Führerschein in der Tasche? Glückwunsch! Aber nicht zu früh freuen: Denn auch wenn du den Führerschein schon mit 17 bekommst, beginnt deine Probezeit, sobald du die Prüfbescheinigung erhältst. Und die dauert zwei Jahre. Wenn du also schon ein Jahr begleitetes Fahren hinter dir hast und dann 18 wirst, hast du bereits ein Jahr deiner Probezeit abgeschlossen. Aber auch dann musst du noch ein Jahr aufmerksam fahren, um deinen Führerschein dann endgültig in den Händen halten zu können. So kannst du deine Fahrkünste unter Beweis stellen und sicher ans Ziel kommen.
Begleitetes Fahren: Alles, was du als 17-jähriger Führerscheinbesitzer wissen musst
Du hast deinen Führerschein in der Klasse B, A, C oder D abgelegt und bist jetzt 17 Jahre alt? Herzlichen Glückwunsch! Nun gilt für dich die zweijährige Probezeit, auch offiziell als ‚Begleitetes Fahren‘ bezeichnet. Während dieser Zeit musst du bestimmte Regeln beachten, damit dein Führerschein nicht widerrufen wird. So darf die Geschwindigkeit nicht überschritten werden und auch Alkohol darf in keinem Fall getrunken werden, wenn du Auto fährst. Außerdem solltest du in der Probezeit möglichst viele Erfahrungen sammeln, damit du dich auf dem Straßenverkehr sicher bewegen kannst. Wir wünschen dir viel Erfolg!
18. Geburtstag: Führerschein beantragen – Prüfbescheinigung abgeben!
Wenn Dein 18. Geburtstag naht, hast Du eine gute Nachricht: Ab dann darfst Du endlich ohne Begleiter fahren! Damit Du aber auch wirklich Deinen Führerschein bekommst, musst Du noch einen letzten Schritt machen. Mit Deinem Geburtstag erhältst Du eine Prüfbescheinigung, die Dir einen 3-monatigen Gültigkeitszeitraum gewährt. Diese musst Du beim Führerscheinamt abgeben, um Deinen Führerschein zu erhalten. Also vergiss nicht, rechtzeitig Deine Prüfbescheinigung abzugeben!
Fahrerlaubnis erhalten: Bestehe theoretische & praktische Prüfung!
Du willst deine Fahrerlaubnis erlangen? Dann musst du die theoretische und praktische Prüfung bestehen. Die theoretische Prüfung musst du innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt des Prüfauftrags ablegen und die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung erfolgen. Dabei solltest du beachten, dass du die Prüfungen innerhalb der vorgegebenen Fristen erfolgreich absolvieren musst, damit du deine Fahrerlaubnis erhältst. Also, leg los und gib dein Bestes!
3x nicht bestanden? Professionelle Hilfe für deine Theorieprüfung
Klingt die Theorieprüfung schwieriger als gedacht? Bleibt die Theorieprüfung ein unüberwindbares Hindernis? Wenn du drei Mal nicht bestanden hast, kann es sinnvoll sein, dir professionelle Hilfe zu suchen. Durch eine Fahrschule kannst du deine Theoriekenntnisse gezielt auffrischen und deine Chancen auf ein Bestehen erhöhen. Zudem ist es möglich, einzelne Theorieprüfungen bei der Fahrschule zu absolvieren und so dein Wissen auf die Prüfungsfragen vorzubereiten. So kannst du es schaffen, die Theorieprüfung schon beim nächsten Mal zu bestehen.
Führerschein Klasse L17: Kosten, Vorteile & mehr
Der Führerschein der Klasse L17 beinhaltet viele Vorteile für dich als Fahranfänger. Die Kosten liegen dabei zwischen 1199 und 1740 Euro. Das ist ein Unterschied von 541 Euro zwischen der preiswertesten und der teuersten Fahrschule. Falls du noch zusätzliche Fahrstunden benötigst, kannst du diese zusätzlich buchen. Diese liegen dann zwischen 50 und 90 Euro. So kannst du dir sicher sein, dass du bestmöglich auf die Fahrprüfung vorbereitet bist.
Begleitetes Fahren: Muss der Beifahrer vorne sitzen?
Du fragst Dich, ob Du beim begleiteten Fahren vorne oder hinten sitzen musst? Nein, das ist kein Muss. Der Begleiter darf auch hinten sitzen, wenn eine entsprechende Sitzmöglichkeit vorhanden ist. Obwohl es häufig Regeln für den Beifahrer gibt, wenn es um begleitetes Fahren geht, muss er nicht zwingend auf dem Beifahrersitz Platz nehmen. Es bietet sich aber oft an, dass der Begleiter vorne sitzt, damit er den Fahrer besser unterstützen und ihm beim Autofahren helfen kann.
Schlussworte
Ja, ab dem 01.05.2022 kannst du mit 17 Jahren alleine Auto fahren. Allerdings musst du dann schon den Führerschein haben und während der ersten zwei Jahre bestimmte Regeln einhalten. Aber keine Sorge, wenn du dich an die Regeln hältst, kannst du bald schon entspannt Auto fahren.
Du solltest nicht zu früh alleine Auto fahren, wenn du 17 Jahre alt bist! Es ist wichtig, dass du erst mal genug Erfahrungen sammelst, bevor du dich ans Steuer setzt. Fahre lieber erst mal mit jemandem, der älter und erfahrener ist. Dann hast du 2022 die besten Voraussetzungen, um alleine Auto zu fahren!