Hey, du hast mit 17 gerade den Führerschein gemacht und willst nun alleine Auto fahren? In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du das am besten anstellst. Wir klären, was du beachten musst, welche Unterlagen du brauchst und was du bei deinem Antrag beachten solltest. Lass uns loslegen!
Du darfst mit 17 Jahren alleine Auto fahren. Allerdings musst du zuerst einen Antrag ausfüllen und bei der zuständigen Behörde einreichen. Die Behörde wird dann prüfen, ob du den Führerschein erhalten kannst. Wenn du Fragen hast, kannst du dich gerne an mich wenden!
Fahrenlernen mit 17 – Ausnahmegenehmigungen für längere Fahrten
Du hast mit 17 Jahren schon fast das volle Fahrenlern-Paket geschnürt. Ab deinem 17. Geburtstag darfst du ein Auto unter Aufsicht und mit Begleitperson fahren. Sollte deine Fahrt dann mal länger als üblich sein, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Ausnahmegenehmigung für alleinige Fahrten beantragen. Diese sollte gut geplant sein und mit deinen Eltern besprochen werden, aber dann steht deinem Abenteuer nichts mehr im Wege.
Fahrausbildung mit 16,5 Jahren: Starte dein Abenteuer!
Du kannst schon mit 16,5 Jahren mit der Fahrausbildung beginnen, denn ein halbes Jahr bevor du 17 wirst, darfst du deine Fahrerlaubnis erwerben. Drei Monate vor deinem Geburtstag hast du die Möglichkeit, die Theorieprüfung abzulegen und einen Monat später kannst du dann auch die praktische Prüfung in Angriff nehmen. Damit bist du bestens gerüstet, um mit 17 Jahren auf die Straße zu gehen. Es lohnt sich auf jeden Fall, schon vorher mit der Fahrausbildung anzufangen, dann kannst du nach deinem 17 Geburtstag direkt loslegen!
BF 17 Prüfung bestanden: Tausche deine Bescheinigung ein!
Du hast die Prüfungsbescheinigung BF 17 bestanden und bist jetzt stolzer Besitzer? Dann hast Du noch drei Monate Zeit, um sie gegen den EU-Kartenführerschein beim Landesbetrieb für Verkehr (LBV) umzutauschen. Dies muss spätestens bis zu Deinem 18. Geburtstag geschehen, da die Prüfungsbescheinigung dann nicht mehr gültig ist. Der EU-Kartenführerschein ist eine kleine Karte, auf der alle relevanten Angaben zu Deinem Führerschein aufgeführt sind. Eine gültige Führerscheinklasse, Dein Name, Dein Geburtsdatum und Dein Lichtbild sind darauf zu finden. Außerdem werden Deine Fingerabdrücke und ein elektronischer Chip auf der Karte gespeichert. Denk daran, dass Du den Kartenführerschein stets mit Dir tragen musst, wenn Du ein Fahrzeug lenkst.
Mit 17 Jahren begleitetes Fahren: Den Führerschein beantragen und abholen
Du, als Fahrschüler, hast mit 17 Jahren die Möglichkeit, am begleiteten Fahren teilzunehmen. Dazu bekommst Du zunächst eine Prüfbescheinigung, mit der Du ab Deinem 18. Geburtstag Deinen fertigen Karten-Führerschein abholen kannst. Es gibt aber noch weitere Gründe, weshalb Du einen neuen Führerschein beantragen und abholen muss. Zum Beispiel, wenn Du Deinen alten Führerschein verloren hast, wenn Du ihn aufgrund eines Urteils abgeben musstest oder wenn Dir ein neuer Führerschein aufgrund einer Änderung der Fahrerlaubnis ausgestellt werden muss.
Führerschein mit 17: 2 Jahre Probezeit beachten!
Du hast deine Prüfbescheinigung schon in der Hand und bist stolz auf deine ersten Schritte zu deinem Führerschein? Super! Aber bedenke, dass die Probezeit bei einem Führerschein mit 17 noch zwei Jahre dauert. Das heißt: Auch wenn du schon ein Jahr begleitendes Fahren hinter dir hast und dann deinen 18. Geburtstag feierst, hast du immer noch ein Jahr deiner Probezeit vor dir. In dieser Zeit musst du aufmerksam und vorsichtig fahren, damit du deinen Führerschein auch wirklich behalten kannst. Denke daran: Mit einer guten Vorbereitung und einem guten Fahrverhalten kannst du deine Probezeit ohne Probleme bestehen!
Führerschein mit 17: So meisterst du die Probezeit
Du hast mit 17 deinen Führerschein gemacht? Glückwunsch! Jetzt kannst du endlich selbständig mit dem Auto fahren. Allerdings musst du auch einige Regeln beachten. Es gibt nämlich eine Probezeit, die bei der Klasse B (Autoführerschein) zwei Jahre beträgt. Während dieser Zeit musst du noch besonders umsichtig unterwegs sein, denn bei Verstößen gibt es einen Punkt in Flensburg. Auch Klasse A, C und D (Motorradführerschein) sind von den Regeln betroffen. Wichtig ist auch, dass du dir bewusst machst, dass du nur begleitet fahren darfst, wenn du die Prüfungsbescheinigung für das begleitete Fahren erhalten hast. Während der Probezeit solltest du also auf jeden Fall eine erfahrene Person dabei haben, wenn du Auto fährst. Damit du deine Probezeit erfolgreich abschließen kannst und dann endlich als vollwertiger Autofahrer unterwegs sein kannst, musst du dich an bestimmte Regeln halten. Achte also besonders darauf, dass du keine Geschwindigkeitsüberschreitungen begehst, keinen Alkohol trinkst und keine Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begehst. So kannst du sicher und erfolgreich deine zwei Jahre Probezeit meistern.
Fahrsicherheitstraining: Verbesser Deine Fahrkompetenzen!
Du hast Interesse an einem Fahrsicherheitstraining? Dann bist Du hier genau richtig! Unser Seminar bietet Dir alles, was Du für eine sichere Fahrt benötigst. Es wird in 4 Sitzungen à 135 Minuten in einem Zeitraum von 2 bis 4 Wochen vermittelt. Außerdem gibt es eine Fahrprobe zwischen der ersten und der zweiten Sitzung. Mach Dir also keine Sorgen, denn hier kannst Du nicht durchfallen. Wir helfen Dir dabei, Deine Fahrkompetenzen zu verbessern und zu erweitern. Also worauf wartest Du noch? Melde Dich jetzt an und starte Dein Fahrsicherheitstraining!
Seminar zur Optimierung Deines Fahrverhaltens – 4 Gruppensitzungen+Einzelübungen, 299€
Auf unserer Homepage kannst Du die Termine und den jeweiligen Standort unseres Seminars finden. Dort kannst Du Dich ganz einfach online anmelden. Unser Seminar dauert insgesamt 4 Gruppensitzungen à 135 Minuten und eine Fahrprobe à 30 Minuten und kostet Dich 299€. Neben den Gruppensitzungen beinhaltet das Seminar auch eine Vielzahl an Einzelübungen, in denen Du Deine Fähigkeiten weiter vertiefen kannst. So bekommst Du ein fundiertes Wissen an die Hand, um Dein Fahrverhalten zu optimieren.
Führerschein verloren? Aufbauseminar absolvieren – Fristen & Kosten
Du hast einen Führerschein verloren? Dann kann es sein, dass Du ein Aufbauseminar absolvieren musst. Ein solches Seminar, auch als ASF-Kurs bekannt, ist meistens eine Voraussetzung, um Deinen Führerschein wieder zu bekommen. Wenn Du Dich dazu entschieden hast, das Aufbauseminar zu absolvieren, solltest Du beachten, dass dieses nicht in einem beliebigen Zeitraum stattfinden kann. In der Regel gibt die Fahrerlaubnisbehörde eine maximale Frist von acht Wochen vor, um den Kurs erfolgreich abzuschließen. Es kann aber auch sein, dass Dir eine längere oder kürzere Frist gewährt wird. Um sicherzustellen, dass Du Dir den Kurs auch wirklich leisten kannst, solltest Du Dir vorab über die Kosten informieren.
Begleitperson für Führerscheinprüfung: Unbegrenzte Anzahl möglich
Du musst als Jugendlicher mindestens eine Begleitperson bei deiner Führerscheinprüfung dabei haben. Diese kannst du in der Prüfungsbescheinigung eintragen lassen. Die dafür zuständige Behörde ist die Fahrerlaubnisbehörde, die man umgangssprachlich auch Führerscheinstelle nennt. Es ist auch möglich, später weitere Begleitpersonen nachzutragen – die Anzahl ist hierbei unbegrenzt. So hast du immer einen Experten an deiner Seite, der dir bei Fragen oder Unklarheiten helfen kann.
Führerschein in der Tasche? Aufbauseminar für Fahranfänger
Du hast deinen Führerschein endlich in der Tasche und möchtest nun den nächsten Schritt machen? Dann bist du hier genau richtig. Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist ein zusätzliches Angebot, um sich noch mehr Sicherheit im Straßenverkehr anzueignen. Es besteht aus vier Theorie-Sitzungen, die jeweils 135 Minuten plus Pausenzeiten dauern. Hinzu kommt noch eine Beobachtungsfahrt (Fahrprobe) von 30 Minuten, die zwischen der ersten und der zweiten Sitzung stattfindet und an der maximal drei Teilnehmer teilnehmen können. Es lohnt sich also, dieses Angebot wahrzunehmen, denn damit kannst du dein Wissen im Umgang mit dem Auto vertiefen und bekommst darüber hinaus wertvolle Tipps für noch mehr Fahrspaß und Sicherheit.
Führerschein mit 17: Schneller und sicherer dank Begleitetem Fahren
Mit der Einführung des „Begleiteten Fahrens ab 17“ konnten Autofahrerinnen und Autofahrer bereits mit 17 Jahren einen Führerschein für die Klassen B und BE erwerben. Aber: Bis zum 18. Geburtstag ist eine Bedingung dafür, dass du den Pkw nur in Begleitung einer in der Prüfbescheinigung namentlich eingetragenen Person fahren darfst. Dadurch kannst du noch mehr Erfahrung sammeln, bevor du alleine ans Steuer darfst. Natürlich ist es auch für die Begleitperson eine große Verantwortung, dieser solltest du dich bewusst sein. Das Begleitete Fahren ab 17 bietet dir die Gelegenheit, sicherer und selbstständiger zu fahren.
BF17: Fahre Autos, Motorroller und Traktoren!
Mit dem BF17 darfst Du genau dieselben Fahrzeuge, wie auch mit dem normalen Führerschein der Klasse B fahren, zum Beispiel Autos. Darüber hinaus kannst Du mit dem BF17 auch begrenzte Motorroller und Traktoren fahren. Allerdings ist es wichtig zu wissen, dass auf einem Motorroller oder einem Traktor die Pflicht, eine Begleitperson mitzunehmen, entfällt. Es ist aber empfehlenswert, immer jemanden mitzunehmen, der dich im Notfall unterstützen kann.
Vergesse niemals Deine Prüfbescheinigung: 10-70€ Bußgeld
Solltest Du einmal Deine Prüfbescheinigung vergessen, muss bei einer Kontrolle mit einer Geldstrafe in Höhe von 10 Euro gerechnet werden. Zudem droht ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro, ein Punkt in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis B und BE, wenn Du ohne eine der benannten Begleitpersonen unterwegs bist. Um ein solches Bußgeld zu vermeiden, ist es ratsam, immer eine Kopie der Prüfbescheinigung aufzubewahren und immer eine Begleitperson mitzunehmen, die mindestens 18 Jahre alt ist.
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Konsequenzen & Strafen nach § 21 StVG
Wenn du erwischt wirst, wird deine Fahrerlaubnis vor deinem 18. Geburtstag gestrichen. Wenn du dann trotzdem noch Auto fährst, gilt das als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Laut § 21 des Straßenverkehrsgesetzes kann das eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bedeuten. Deshalb ist es wichtig, dass du dich immer an die gesetzlichen Vorgaben hältst, denn du willst ja schließlich keine unangenehmen Konsequenzen riskieren.
Bußgeld und Punkt in Flensburg vermeiden: Mit erfahrener Begleitperson sicher ans Ziel kommen
Du musst damit rechnen, wenn du dich mit 17 Jahren hinter das Steuer eines Autos setzt, ohne dass eine erfahrene Begleitperson dabei ist. Es kann dir ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg eingebracht werden. Außerdem wird dir die Fahrerlaubnis für eine bestimmte Zeit entzogen. Um eine solche Situation zu vermeiden, ist es ratsam, eine erfahrene Begleitperson mitzunehmen, die dir hilft, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. So kannst du deine Fahrerfahrungen verbessern und sicher an deinem Ziel ankommen.
BF17: Unfallrisiko ab 18 erheblich verringern
Hey du!
Weißt du schon, dass du beim BF17 ein besseres Unfallrisiko hast, wenn du ab 18 alleine fährst? Das hat eine Untersuchung des Verkehrsministeriums ergeben. Dort wurde festgestellt, dass Jugendliche, die sich an der BF17 beteiligt haben, wesentlich weniger Unfälle verursachen als solche, die darauf verzichtet haben.
Es lohnt sich also, sich an dem Fahrtraining zu beteiligen. Denn damit erhöhst du deine Chancen, sicher zu fahren und Unfälle zu vermeiden. Und das ist doch das Wichtigste, oder?
BF17-Führerschein: Begleitperson & Regeln beachten!
Der BF17-Führerschein unterscheidet sich grundlegend von einem herkömmlichen Pkw-Führerschein. Eines seiner wichtigsten Merkmale ist die Tatsache, dass du immer eine Begleitperson im Auto haben musst. Es ist egal, wo die Begleitperson sitzt, solange sie nicht auf dem Beifahrersitz Platz nimmt. Das ist eine wichtige Regel, die du unbedingt beachten musst, um deine Fahrerlaubnis nicht zu verlieren. Außerdem musst du beim Fahren stets einen Führerschein, einen Nachweis der Fahrerlaubnis und eine gültige KFZ-Versicherung bei dir haben.
Verkehrsdelikt in der Probezeit: Keine Panik bei geringer Geschwindigkeitsüberschreitung
Du hast in der Probezeit ein Verkehrsdelikt begangen und bist mit deinem Auto mehr als 21 km/h zu schnell gefahren? Keine Sorge, bei einer solch geringen Geschwindigkeitsüberschreitung musst du meist keine weiteren Konsequenzen befürchten. Wenn du nach Abzug der Toleranz von 3 km/h weniger als 21 km/h zu schnell unterwegs warst, kann dir höchstens ein Verwarnungsgeld oder eine Geldbuße bis zu 70 Euro aufgebrummt werden. Also keine Panik, du musst dir keine weiteren Sorgen machen.
Begleitetes Fahren: Regeln und Sanktionen für Jugendliche
Du hast Dich für ein Begleitetes Fahren angemeldet? Dann musst Du die gleiche Probezeit absolvieren und Dir die gleichen Sanktionen gefallen lassen, wie die Fahranfänger ab 18 Jahren. Du und Deine Begleitperson müsst Euch dabei an die Straßenverkehrsordnung halten, damit Ihr eine sichere Fahrt erleben könnt. Dabei ist es wichtig, dass Du Dich stets an die Regeln hältst, die beim Fahren gelten – denn nur so kannst Du sicher auf den Straßen unterwegs sein. Achte also darauf, dass Du die Geschwindigkeit einhältst und jede Verkehrsregel beachtest, denn nur so kannst Du eine unfallfreie Fahrt erleben.
Schlussworte
Ja, du kannst mit 17 Jahren einen Antrag auf alleinige Fahrerlaubnis stellen. Du musst dazu ein paar Dinge erfüllen, zum Beispiel ein paar Fahrstunden bei einem Fahrlehrer nehmen und eine Theorieprüfung bestehen. Aber keine Sorge, wenn du ein bisschen fleißig bist, kannst du es locker schaffen. Viel Glück!
Du bist jetzt 17 und möchtest alleine Auto fahren? Wenn du die entsprechenden Papiere hast, dann solltest du deinen Antrag einreichen. Es ist ein großer Schritt, aber du kannst es schaffen. Sei dir bewusst, dass du viel Verantwortung trägst, wenn du alleine fahren darfst. Mach dir also keine Sorgen und starte deine Reise!