Hey du,
du überlegst, ob du mit 17 schon alleine Auto fahren darfst? Das ist eine gute Frage, denn die Regelungen sind da nicht immer eindeutig. Natürlich willst du nicht gegen das Gesetz verstoßen und deshalb haben wir hier ein paar Informationen für dich zusammengestellt, damit du Bescheid weißt.
Nein, mit 17 alleine Auto fahren brauchst du keine Sondergenehmigung. Du musst aber eine Fahrerlaubnis haben. Außerdem musst du mindestens 18 Jahre alt sein, um ein Auto alleine zu fahren. Wenn du aber einen Fahrlehrer hast, kannst du deine Fahrstunden schon mit 17 machen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis – Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr
Wenn man erwischt wird, solange man noch keine 18 ist, wird einem die Fahrerlaubnis entzogen. Solltest Du danach trotzdem noch weiterfahren, wird das als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet. Nach § 21 StVG drohen Dir hierbei Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Es lohnt sich also nicht, das Risiko einzugehen und ohne Fahrerlaubnis zu fahren.
Führerschein mit 17: Verkehrsregeln beachten & auf Verkehr achten
Du hast mit 17 Jahren endlich deinen Führerschein in der Tasche und kannst nun endlich selbstständig Auto fahren? Nicht ganz, denn wenn du noch minderjährig bist, muss eine in der Prüfungsbescheinigung eingetragene Begleitperson immer im Auto mitfahren, bis du volljährig bist. Seit Anfang 2011 ist das Fahren mit 17 Jahren in ganz Deutschland einheitlich erlaubt und gesetzlich geregelt.
Damit du beim Autofahren auf Nummer sicher gehst, solltest du die Verkehrsregeln beachten und auch immer ein Auge auf den Verkehr haben. So kannst du sicher sein, dass du immer entspannt und sicher unterwegs bist.
Mit 17 Jahren PKW fahren: Ausnahmegenehmigung beantragen
Du darfst mit 17 Jahren einen PKW fahren! Wenn du eine geeignete Begleitperson hast, kannst du schon ein Auto steuern. Zudem gibt es in manchen Fällen die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Damit kannst du als unter 17-Jähriger bestimmte, genau definierte Strecken alleine zurücklegen. Wichtig ist, dass du für die Fahrt eine vorherige Prüfung ablegen musst. Diese Prüfung wird durch die Fahrerlaubnisbehörde durchgeführt und kann die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ermöglichen.
Fahrverbot, Bußgeld & Co: So vermeidest du Konsequenzen als Fahranfänger*in
Für Fahranfänger*innen kann ein Fehlverhalten harte Konsequenzen mit sich bringen, wenn sie ohne eine benannte Begleitperson ein Fahrzeug führen. In solch einem Fall wird nämlich die Fahrerlaubnis sofort widerrufen. Zusätzlich müssen sie mit einem Bußgeld rechnen, einem Punkt im Fahreignungsregister, einer Verlängerung der Probezeit und zudem noch mit der Teilnahme an einem Aufbauseminar vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Um dem zu entgehen, solltest du dir also stets sicher sein, dass du die Regeln beim Autofahren einhältst und bei Bedarf eine Begleitperson dabeihast.
Darf ich mein Auto jemandem überlassen? EU/Drittstaat Führerschein Prüfen
Du darfst dein Auto nur jemandem mit einer gültigen Fahrerlaubnis überlassen. Ist derjenige EU-Bürger, ist das kein Problem. Solltest du jemanden mit einem Führerschein aus einem Drittstaat fahren lassen, solltest du vorher prüfen, ob dieser in Deutschland anerkannt wird. In vielen Fällen ist das der Fall, aber manchmal muss ein beglaubigter Übersetzung des Führerscheins vorhanden sein. Es ist wichtig, dass du, bevor du jemand anderen dein Auto fahren lässt, sicherstellst, dass er die richtigen Dokumente hat.
Fahren ohne Führerschein? Risiken und Strafen!
Du denkst, du kannst mal eben schnell eine Runde Auto fahren, ohne Führerschein? Dann solltest du dir nochmal überlegen, ob du das wirklich machen willst! Denn Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat. Egal, ob du eine Spritztour machen willst oder Jugendlicher bist, der mit seinen Eltern üben will – das gilt auf öffentlichen Straßen genauso wie auf Parkplätzen von Supermärkten. Wenn du erwischt wirst, drohen schwere Strafen und Punkte in Flensburg. Also überleg es dir gut und nimm dir lieber einen Fahrschüler. Dann kannst du sicher sein, dass du nichts falsch machst und auch noch etwas über das Autofahren lernst.
Dienstfahrerlaubnis: Theorie- und Praxistest bestehen
Du hast einen Job beim Militär, der Bundespolizei oder der Polizei in Deutschland angenommen und musst ein Dienstfahrzeug fahren? Dann brauchst Du eine Dienstfahrerlaubnis. Diese spezielle Fahrerlaubnis wird von der Bundeswehr, der Bundespolizei und den Polizeien der Länder ausgestellt. Die Regeln, die für das Führen von Dienstkraftfahrzeugen gelten, werden im Kapitel 4 der Fahrerlaubnisverordnung erklärt. Um eine Dienstfahrerlaubnis zu bekommen, musst Du einen theoretischen und einen praktischen Test bestehen. Im theoretischen Teil des Tests werden Dir Grundlagen zu Kraftfahrzeugtechnik und Verkehrsregeln erklärt. Im praktischen Teil musst Du unter anderem zeigen, dass Du ein Fahrzeug sicher beherrschst.
Führerschein mit 17: Darfst Du ein eigenes Auto fahren?
Du hast mit 17 den Führerschein gemacht und nimmst am Begleiteten Fahren teil? Dann darfst Du in den meisten Fällen nicht Deinen eigenen Pkw fahren, sondern den Wagen Deiner Eltern oder der Begleitperson/en, die eingetragen wurden. Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Personen als Begleitperson/en einzutragen. So kannst Du bei Bedarf auch mal mit dem Auto Deiner Freunde oder eines anderen Familienmitglieds fahren.
BF17-Begleitperson werden: So gehst Du vor
Du möchtest gerne eine BF17-Begleitperson werden? Dann gehe wie folgt vor: Stell Dich zuerst bei der Fahrerlaubnisbehörde Deines Bundeslandes vor. Dort musst Du eine Erklärung abgeben, in der Du bestätigst, dass Du die Fahrten begleiten willst. Es ist darauf zu achten, dass die Erziehungsberechtigten des Fahranfängers dieser Erklärung zustimmen müssen. Wenn Du möchtest, kannst Du auch eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorlegen. Wenn Du alles erledigt hast, erhältst Du eine Bestätigung der Fahrerlaubnisbehörde, dass Du als BF17-Begleitperson tätig sein darfst. Damit ist die Voraussetzung geschaffen, dass Du die Fahranfängerin oder den Fahranfänger bei ihren oder seinen Fahrstunden begleiten kannst.
Urlaub mit Begleitpersonen – Mehrkosten beachten!
Du willst nicht alleine in den Urlaub fahren? Dann hast du die Möglichkeit, eine Begleitperson mitzunehmen. Allerdings kommen durch das Eintragen der Begleitpersonen Mehrkosten auf dich zu. Der Eintritt für die erste Begleitperson beträgt ungefähr 18 €, für jede weitere Begleitperson fallen zusätzlich nochmals ca 10 € an. Trotz der Mehrkosten ist es auf jeden Fall schöner, nicht alleine in den Urlaub zu fahren und so eine tolle Reise gemeinsam mit Freunden oder der Familie zu erleben.
Führerschein Klasse B, A, C & D: So meisterst du die Probezeit!
Du hast deine Fahrprüfung bestanden und bist nun stolzer Besitzer eines Führerscheins der Klasse B, A, C oder D? Glückwunsch! Jetzt musst du allerdings noch die zweijährige Probezeit meistern. Wenn du das 17. Lebensjahr erreicht und die Prüfungsbescheinigung für das Begleitete Fahren erhalten hast, beginnt deine Probezeit. In der Probezeit gilt es, bestimmte Regeln einzuhalten, ansonsten kann es zu einer Verlängerung der Probezeit oder sogar zur Entziehung des Führerscheins kommen. Um das zu vermeiden, solltest du dich an das Tempolimit halten, Alkohol und Drogen vermeiden und keine schweren Verkehrsverstöße begehen. All das schützt dich und andere vor schlimmen Unfällen. Durch das erfolgreiche Bewältigen der Probezeit kannst du dann auch endlich dein Auto selbstständig fahren und die Freiheit genießen.
Aufbauseminar: Kosten und Preisvergleich von 200-500€
Du hast deinen Führerschein schon länger und hast einen Verkehrsverstoß begangen? Dann könnte es sein, dass du ein Aufbauseminar machen musst. Aber wie viel kostet so ein Seminar? Im Grunde legen die Fahrschulen die Kosten selbst fest. Diese liegen im Durchschnitt zwischen 200 und 500 Euro. Der ADAC empfiehlt, dass du die Preise der Fahrschulen in deiner Nähe vergleichst, um das beste Angebot zu erhalten. Es lohnt sich, auch nach günstigeren Alternativen zu suchen, wie zum Beispiel Online-Seminaren, die in vielen Fällen günstiger sind.
Vermeide Probleme: Einhaltung der Führerscheinregeln wichtig
Vergisst Du einmal die Prüfbescheinigung, riskierst Du bei einer Kontrolle ein Bußgeld von 10 Euro. Solltest Du ohne eine der benannten Begleitpersonen fahren, können Dir bis zu 70 Euro an Strafe, ein Punkt in Flensburg und sogar der Entzug Deiner Fahrerlaubnis B und BE drohen. Die Einhaltung dieser Regeln ist also sehr wichtig, um Probleme zu vermeiden. Aus diesem Grund empfehlen wir Dir, alle nötigen Unterlagen stets bei Dir zu tragen.
17 Jahre alt? Führerschein-Nachtragung – So geht’s!
Du hast mit 17 Jahren deinen Führerschein gemacht und möchtest nun zusätzliche Begleitpersonen nachtragen? Kein Problem! Die Anzahl ist nicht begrenzt. Um das zu erledigen, musst du dich an die Führerscheinstelle wenden, die dir auch schon deine Prüfbescheinigung ausgestellt hat. Dort kannst du dann deinen Antrag auf Nachtragung stellen. Aber Achtung: Einige Führerscheinbehörden fordern, dass du ein medizinisches Gutachten einreichst, um den Nachtrag zu beantragen. Also informiere dich vorher bei deiner Führerscheinstelle, was du alles vorlegen musst.
Auto fahren: Erlaubnis & Versicherung ändern!
Du willst das Auto Deiner Eltern fahren? Super – aber bedenke, dass Du Dir dafür eine entsprechende Erlaubnis einholen musst. Damit Du das Auto reibungslos nutzen kannst, müssen Deine Eltern den Versicherungsvertrag ändern, sodass auch Du als Fahrer geschützt bist. Ein solcher Vertrag ist wichtig, denn sonst kann es passieren, dass im Falle eines Unfalls die Versicherung Leistungen verweigert. Also lass Dir von Deinen Eltern die Erlaubnis geben und sorge dafür, dass der Vertrag geändert wird. So bist Du auf der sicheren Seite.
Pkw nutzen: Achte darauf, als Fahrer im Kfz-Vertrag genannt zu sein
Du darfst einen Pkw nur dann nutzen, wenn der Halter dich als Fahrer im Kfz-Versicherungsvertrag angegeben hat. Eine Benennung als Fahrer kann entweder namentlich oder über die Zugehörigkeit zu dem Halter erfolgen, beispielsweise als sein Partner oder ein volljähriges Kind. Es ist wichtig, dass du als Fahrer im Versicherungsvertrag angegeben wirst, damit du im Falle eines Unfalls abgesichert bist und für die Kosten aufkommen kannst. Daher ist es wichtig, dass du vor der Benutzung des Fahrzeugs darauf achtest, dass du als Fahrer im Versicherungsvertrag angegeben bist.
Fahrzeug-Unfall: Was zu tun ist, wenn man nicht der Eigentümer ist
Wenn Du mit einem Fahrzeug unterwegs bist, auf das Du nicht die Eigentumsrechte hast, kann es passieren, dass es zu einem Unfall kommt. In diesem Fall tritt normalerweise Deine Kfz-Versicherung ein, um den Schaden zu regulieren. Doch die Versicherung kann auch Sanktionen verhängen, etwa eine Nachzahlung oder eine Vertragsstrafe. Wenn Du also nicht der Eigentümer des Fahrzeugs bist, solltest Du Dir überlegen, ob Du die Haftung übernehmen möchtest. Eventuell ist es besser, eine eigene Police abzuschließen, um unangenehme Folgen zu vermeiden.
Fahren ohne Führerschein auf Verkehrsübungsplatz: Regeln kennen!
Du möchtest auf einem Verkehrsübungsplatz üben, ohne dafür einen Führerschein zu besitzen? Dann solltest du dir die Regeln gut einprägen! Um auf dem Verkehrsübungsplatz üben zu dürfen, musst du mindestens 17 Jahre alt sein. Außerdem muss ein erwachsener Beifahrer mit Führerschein dabei sein. Dieser kann dir helfen, dein Fahrtraining zu optimieren und bei Fragen zur Seite stehen. Auch wenn du einen Führerschein besitzt, ist es ratsam, dass du einen erfahrenen Beifahrer mitnimmst. So kannst du deine Skills noch besser ausbauen und bist sicherer auf der Straße unterwegs.
Autofahren lernen: Besuche eine Fahrschule!
Du solltest niemals einfach zum Autofahren-Üben öffentliche Parkplätze oder auch den normalen Straßenverkehr nutzen. Das ist schließlich illegal und kann sogar zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen. Laut § 21 des Straßenverkehrsgesetzes können dafür bis zu einem Jahr Gefängnisstrafe verhängt werden. Du solltest deshalb lieber eine Fahrschule besuchen, um dort unter professioneller Anleitung und in einer sicheren Umgebung üben zu können. Dort lernst du nicht nur alles Wichtige rund ums Autofahren, sondern kannst auch deine Fahrprüfung ablegen.
Schlussworte
Ja, mit 17 Jahren ist es möglich, ein Auto alleine zu fahren, aber nur mit einer Sondergenehmigung. Dafür musst du einen Antrag bei der zuständigen Stelle deines Bundeslandes stellen. Aber du solltest dir bewusst sein, dass du in vielen Fällen einen Bewährungsbrief von deinen Eltern brauchst, bevor du die Genehmigung erhältst.
Die Schlussfolgerung lautet:
Es ist nicht leicht, mit 17 Jahren Auto zu fahren. Aber wenn du eine gültige Sondergenehmigung hast, kannst du es schaffen! Also gib nicht auf und überlege dir, ob es für dich die richtige Entscheidung ist.