So fährst du mit abgemeldetem Auto zur Zulassungsstelle und sparst Zeit & Geld!

Mit abgemeldetem Auto Zulassungsstelle besuchen
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Du hast dir ein Auto gekauft und möchtest es jetzt offiziell anmelden? Kein Problem! Es gibt viele Dinge, die du beachten musst, wenn du mit einem abgemeldeten Auto zur Zulassungsstelle fährst. In diesem Artikel erfährst du, was du alles beachten musst und welche Vorbereitungen du treffen musst! Lass uns also direkt loslegen!

Nein, das ist keine gute Idee. Fahren mit einem abgemeldeten Auto ist gegen das Gesetz und du kannst dafür bestraft werden. Du musst dein Auto vorher anmelden, bevor du es zur Zulassungsstelle fährst.

Schnell zur Wiederzulassung: Auto mit entstempeltem Kennzeichen fahren!

Du hast dein Fahrzeug vorübergehend abgemeldet? Kein Problem, du kannst es jetzt schnell zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung bringen. Wichtig ist dafür nur, dass dein Auto noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen hat. Und noch etwas: Die Zulassungsstelle, an die du fährst, muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Also worauf wartest du noch? Schnapp dir dein Auto und los geht’s!

Zulassungsfahrten: Was du wissen musst & wie du sie machst

Du hast vielleicht schonmal von Zulassungsfahrten gehört, aber wusstest nicht genau, was das bedeutet? Zulassungsfahrten sind Fahrten, die du machen musst, um dein Fahrzeug zuzulassen. Sie beinhalten sowohl Fahrten innerhalb des Zulassungsbezirks, in dem der Halter des Fahrzeugs wohnt, als auch Fahrten in einen angrenzenden Zulassungsbezirk. Wenn du dein Fahrzeug zulassen willst, musst du einige Formalitäten erledigen und dann zur Zulassungsbehörde fahren, um eine Stempelplakette anzubringen. Auf dem Rückweg musst du nochmal eine Zulassungsfahrt machen. So kannst du das Zulassungsverfahren erfolgreich abschließen.

Kfz-Haftpflichtversicherung: So bekommst du dein Kennzeichen!

Klar, du brauchst eine Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn du ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Verkehr bewegen möchtest. Aber wie bekommst du jetzt ein Kennzeichen? Ganz einfach: Mit der eVB-Nummer kannst du der Zulassungsstelle belegen, dass du über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügst. Dann erhältst du dein Kennzeichen. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist also Voraussetzung für die Zulassung deines Fahrzeugs. Es lohnt sich daher, vorher die verschiedenen Angebote zu vergleichen, damit du eine für dich passende Police findest.

Neues Auto anmelden: eVB-Nummer, StVZO & Online-Anmeldung

Du hast ein neues Auto gekauft und willst es nun anmelden? Dann solltest du unbedingt darauf achten, dass dein Versicherungsschutz mittels der eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) einen Passus beinhaltet, der auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 23 Abs 4 Satz 7 StVZO gilt. Auch ist es wichtig, dass die Fahrt zur Zulassungsstelle direkt und ohne Umwege erfolgt. Eventuell kannst du dein Fahrzeug auch vorab online anmelden, dafür musst du aber in deinem Bundesland schauen, ob dies möglich ist. Meistens ist es sogar vorteilhaft, die Anmeldung online vorzunehmen, da das Verfahren einfacher und schneller ist.

 Abgemeldetes Auto zur Zulassungsstelle fahren

Kfz-Versicherung nach Abmeldung: Kurzzeit-/Transitversicherung

Nach der Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle kannst Du Dein Auto noch am selben Tag versichern. Das ist möglich, solange das Kennzeichen noch nicht einem anderen Fahrzeug zugewiesen wurde. Allerdings musst Du in diesem Fall eine sogenannte Kurzzeit- oder Transitversicherung abschließen. Diese ist meist für einen Zeitraum von ein bis drei Monaten gültig und soll Dir den Transport Deines Autos zur neuen Zulassungsstelle sichern. Damit musst Du Dir keine Sorgen machen, dass Dein Fahrzeug unterwegs nicht versichert ist.

Nummernschild immer angebracht: 60 Euro Bußgeld droht!

Ohne Nummernschild unterwegs zu sein, ist ein echtes No-Go. Denn wer ohne Kennzeichen erwischt wird, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Da lohnt es sich, jederzeit auf sein Nummernschild zu achten. Denn die Folgen eines vergessenen Schildes sind nicht zu unterschätzen. Wenn Du also ein Auto fährst, dann vergiss nicht, dass Dein Nummernschild immer an seinem angegebenen Ort angebracht sein muss. Andernfalls kannst Du mit einem Bußgeld rechnen. Es lohnt sich also, bei jeder Fahrt auf sein Kennzeichen zu achten. Nur so kannst Du sicherstellen, dass Du eine entspannte und unfallfreie Fahrt erlebst.

Fahrzeuge ohne amtliches Kennzeichen bis 20 km/h

Du musst kein amtliches Kennzeichen an deinem Fahrzeug anbringen, wenn es eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h oder weniger hat. Dies gilt für alle Fahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 400 Kilogramm, die auf öffentlichen Straßen unterwegs sind. Dazu gehören Elektrokleinstfahrzeuge, aber auch Fahrräder und Tretroller. Ein amtliches Kennzeichen ist allerdings für alle Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h Pflicht. Dieses muss am hinteren Teil des Fahrzeugs angebracht werden.

Fahrzeug mit Kennzeichen bundesweit zurückfahren – Tipps

Du darfst dein Fahrzeug mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bundesweit zurückfahren, sobald du die Stempelplakette entfernt hast. Dabei musst du allerdings den Ablauf des Tages beachten, an dem du das Fahrzeug außer Betrieb setzt. Dies wird durch eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Wenn du eine Rückfahrt planst, solltest du sicherstellen, dass dein Fahrzeug versichert ist und alle nötigen Unterlagen dabei hast. Außerdem solltest du sicherstellen, dass alle Sicherheitsvorschriften befolgt werden.

Abgemeldetes Auto: Keine Versicherung notwendig.

Du musst dein abgemeldetes Auto nicht versichern. Wenn du es bei der Zulassungsstelle abmeldest, wird die Versicherung automatisch darüber informiert und deine Kfz-Versicherung verwandelt sich in eine Ruheversicherung. Dies bedeutet, dass sie über einen bestimmten Zeitraum weiterläuft, ohne dass du bezahlen musst. Allerdings werden in der Ruheversicherung keine Schäden abgedeckt. Wenn du dein Auto wieder zulassen möchtest, musst du eine neue Kfz-Versicherung abschließen.

Straßenparken über 2 Wochen: Bußgeld & Abmahnung droht

Du hast dein Auto schon länger als zwei Wochen auf einer öffentlichen Straße oder auf einem Platz abgestellt? Das kann teuer werden! Wenn du nämlich länger als zwei Wochen auf einer öffentlichen Straße oder auf einem Platz parkst, kann dir ein Bußgeld drohen. Solltest du dein Auto abgemeldet haben, solltest du es auf gar keinen Fall auf öffentlichem Grund parken. Dann musst du es auf einem Privatgrundstück abstellen. Da es aber meistens nicht legal ist, auf Privatgrundstücken zu parken, solltest du das aber vorher mit dem Besitzer abklären.

 Abgemeldetes Auto zur Zulassungsstelle fahren

Fahren ohne Kennzeichen? Strafen, Tagessätze & mehr

Fahren ohne gültiges Autoblech ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern wird strafrechtlich geahndet – und das kann sich richtig lohnen. Wenn Du ohne gültiges Kennzeichen unterwegs bist, hast Du keinen Kfz-Versicherungsschutz und das ist gemäß § 6 Pflichtversicherungsgesetz verboten. Und das birgt einige Gefahren! Das Strafmaß kann von Geldstrafe, über Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot bis hin zu Freiheitsentzug reichen. Dabei können die Tagessätze bis zu 180 betragen und der Fahrverbot bis zu 1 Jahr dauern. Also denk dran: Ohne gültiges Kennzeichen kein Auto fahren – denn es lohnt sich nicht!

Neues Auto kaufen: Brauchst du ein Überführungskennzeichen?

Du hast dir ein neues Auto gekauft und willst es nun überführen? Dann wirst du wissen wollen, ob du ein Überführungskennzeichen benötigst. Dies ist davon abhängig, ob dein Fahrzeug einen gültigen TÜV/HU sowie AU Nachweis hat. Ist das der Fall, brauchst du kein Überführungskennzeichen. Sollte aber keiner der Nachweise vorhanden sein, musst du ein Überführungskennzeichen oder sogar ein Kurzzeitkennzeichen bei der zuständigen Zulassungsstelle einholen. Eine Überführung ohne Kennzeichen ist nur in Ausnahmefällen und nur mit Sondergenehmigung möglich. Informiere dich daher im Vorfeld, ob ein Kennzeichen ausgestellt werden muss, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Rotes Autokennzeichen: Keine Ausleihe an Privatpersonen erlaubt

Du darfst kein rotes Autokennzeichen ausleihen, wenn du kein Fahrzeughersteller, Kfz-Werkstatt oder ähnliches bist. Wenn du trotzdem als Privatperson ein rotes Kennzeichen ausleihst, begehst du eine Straftat. Egal ob du das Kennzeichen von einem Händler oder einer Werkstatt leihst, die das Kennzeichen haben, oder von einem Freund – das Ausleihen eines roten Autokennzeichens an Privatpersonen ist nicht erlaubt. Wenn du ein Fahrzeug überführen möchtest, kannst du nur das normale Kennzeichen deines Wohnortes verwenden.

Fahren ohne Kennzeichen: § 10 FZV erlaubt es

Gemäß § 10 Abs 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) können Fahrten, die mit dem Zulassungsprozess in Verbindung stehen, ohne ein amtliches Kennzeichen durchgeführt werden. Das bedeutet, dass du dein Fahrzeug zunächst zur Zulassungsstelle bringen und dann erst zum TÜV fahren kannst, und zwar ohne ein gestempeltes Kennzeichen. Allerdings gilt: damit du eine solche Fahrt unternehmen darfst, muss dein Auto in einem verkehrssicheren Zustand sein. Dazu gehören insbesondere auch die technischen Vorschriften. So musst du dein Fahrzeug beispielsweise vor der Fahrt auf Brems- und Beleuchtungsverhalten überprüfen. Auch die Reifen müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Versicherungsbestätigung für § 10 FZV: Reserviere Kennzeichen vorab

Du musst unbedingt darauf achten, dass auf deiner Versicherungsbestätigung (früher als Doppelkarte bekannt) vermerkt ist, dass Fahrten gemäß § 10 FZV abgedeckt sind. Ohne diesen Vermerk ist eine Fahrt nicht möglich. Am besten rufst du vorab bei der Zulassungsbehörde an, um ein Kennzeichen zu reservieren. So hast du die Gewissheit, dass du buchstäblich für die Fahrt gerüstet bist.

Anmeldung Fahrzeug in Deutschland: Dokumente & Haftpflichtversicherung

Du musst Dich bei der Anmeldung eines Fahrzeugs in Deutschland an einige Dinge halten. Zunächst benötigst Du als Fahrzeughalter einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Außerdem ist eine Bestätigung einer besonderen Haftpflichtversicherung erforderlich, die Du oft bei „Schildermachern“ in der Nähe der Kfz-Zulassungsstellen bekommen kannst. Zudem brauchst Du die Zulassungsbestätigung Teil 1 und 2, also den Kfz-Schein und den Kfz-Brief. Zu guter Letzt muss ein Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung vorliegen. All diese Dokumente musst Du bei der Anmeldung vorlegen, damit Dein Fahrzeug zugelassen wird.

Kurzzeitkennzeichen: Kosten & Versicherungsbedarf beachten

Beim Beantragen des Kurzzeitkennzeichens sind Kosten für die Schilder (etwa 25 Euro) und die Verwaltungsgebühr (etwa 13 Euro) zu beachten. Des Weiteren musst du eine Versicherung abschließen, die Kosten hierfür variieren je nach Versicherungsunternehmen und ob du eine Haftpflicht-, Teil- oder Vollkaskoversicherung wählst. Wichtig ist, dass du die passende Versicherung für deine Bedürfnisse wählst.

So beantragst du ein Überführungskennzeichen für dein Auto

Du hast ein neues Auto gekauft und möchtest es nun überführen? Super! Damit du es sicher transportieren kannst, ist es möglich, ein Überführungskennzeichen zu beantragen. Das geht meistens sogar ganz bequem online. Damit du dein Kennzeichen beantragen kannst, benötigst du jedoch einige Dokumente. Dazu zählen dein Fahrzeugschein und/oder Fahrzeugbrief sowie dein Personalausweis. Mit diesen Unterlagen kannst du dann ein Überführungskennzeichen beantragen. Du kannst dein Auto aber auch ohne ein solches Kennzeichen transportieren. Dafür musst du es auf einem Transporter oder Anhänger überführen. Egal, welche Variante du wählst, du kannst dich sicher sein, dass du dein neues Auto bald bei dir zu Hause hast.

Gebrauchtwagen kaufen: Abmeldung überprüfen & Kurzzeitkennzeichen oder Spedition

Kaufst du dir einen Gebrauchtwagen, ist es wichtig, dass du die Abmeldung des Fahrzeugs vom Verkäufer überprüfst. In den meisten Fällen ist das Auto bereits abgemeldet, aber manchmal kann es auch sein, dass das noch nicht erledigt wurde. Wenn das der Fall ist, hast du zwei Optionen: Du kannst ein Kurzzeitkennzeichen beantragen oder du lässt das Fahrzeug von einer Spedition an deinen Wohnort transportieren. Beide Varianten bieten dir den Vorteil, dass du das Auto schnell abholen und sofort fahren kannst. Überlege dir also gut, welche Variante für dich am besten geeignet ist.

Nummernschild Pflicht: Richtiges Kennzeichen beantragen und anbringen

Du darfst mit einem Auto ohne Nummernschild nicht auf öffentlichen Straßen fahren – egal, ob du zur Zulassungsstelle, zum TÜV oder woanders hin willst. Wenn du mit deinem Auto öffentliche Straßen befahren möchtest, musst du ein gültiges Kennzeichen haben. Diese Anforderung gilt für alle Fahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Wenn du dein Auto ohne Kennzeichen öffentlichen Straßen zuführen willst, musst du zunächst ein Nummernschild beantragen und anbringen. So stellst du sicher, dass du im Straßenverkehr legal unterwegs bist und nicht gegen die Gesetze verstößt.

Fazit

Nein, das ist keine gute Idee. Du musst das Auto vorher anmelden, bevor du zur Zulassungsstelle fährst. Sonst hast du Probleme mit dem Gesetz. Außerdem ist es sehr gefährlich, mit einem Auto ohne Zulassung zu fahren.

Fazit: Es ist keine gute Idee, mit einem abgemeldeten Auto zur Zulassungsstelle zu fahren, da du sonst womöglich mit einem Bußgeld rechnen musst. Es ist besser, einen Freund zu bitten, dich zur Zulassungsstelle zu bringen, damit du keine unangenehmen Überraschungen erlebst.

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