Hallo zusammen!
Wenn man 17 ist, dann ist man in vielen Dingen noch nicht volljährig und darf einiges noch nicht. Aber darf man dann überhaupt Auto fahren? In diesem Text werde ich Dir verraten, mit wem Du ab 17 Auto fahren darfst. Lass uns direkt loslegen!
Du darfst ab 17 Jahren mit jemandem Auto fahren, der mindestens 24 Jahre alt und seit mindestens 5 Jahren im Besitz eines Führerscheins ist. Auch darfst du nur dann fahren, wenn die Person eine gültige Fahrerlaubnis hat.
Verkehrsverstoß beim BF: Geldbuße & Fahrerlaubnis-Widerruf
Wenn du mit dem Auto zum Bundesfreiwilligendienst fahren möchtest und keine eingetragene Begleitperson hast, solltest du das lieber lassen. Denn du begehst dann einen schweren Verkehrsverstoß. Dafür kannst du mit einer Geldbuße von mindestens 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. In vielen Fällen wird außerdem die Fahrerlaubnis widerrufen. Sei also vorsichtig und fahre nur dann, wenn du eine Begleitperson dabei hast. Sonst kann es sehr teuer und ärgerlich für dich werden.
Mindestalter für Pkw-Führerschein gesenkt: Begleitetes Fahren ab 16
Laut Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung wird das Mindestalter zum Erwerb eines Pkw-Führerscheins gesenkt. Statt wie bisher mit 17 Jahren, kann begleitetes Fahren bereits ab 16 ermöglicht werden. Diese Entscheidung soll ein Meilenstein sein, um junge Menschen frühzeitig an den Verkehr heranzuführen und sie so auf selbstständiges Fahren vorzubereiten. Beim begleiteten Fahren muss der Fahrschüler von einer erfahrenen Person begleitet werden, die mindestens 30 Jahre alt und mindestens 3 Jahre im Besitz eines gültigen Führerscheins ist. Außerdem muss der Fahrschüler über eine theoretische und praktische Fahrprüfung bestehen. So wird sichergestellt, dass die Fahranfänger gut auf die Straße vorbereitet sind.
Führerschein mit 17: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Mit der Einführung des „Begleiteten Fahrens ab 17“ wurde das Mindestalter für den Führerscheinerwerb der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt. Damit können Jugendliche bereits vor ihrem 18. Geburtstag ihren Führerschein machen. Allerdings ist dann bis zur Volljährigkeit eine Begleitperson erforderlich, die in der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen ist. So soll die Sicherheit auf den Straßen erhöht werden. Zudem ist eine vorhergehende Fahrschulausbildung Pflicht, um den Führerschein zu bekommen.
17-Jährige können Auto fahren – Ausnahmegenehmigung möglich
Du kannst bereits mit 17 Jahren ein Auto fahren, wenn du von jemandem begleitet wirst, der mindestens 30 Jahre alt ist und seit fünf Jahren im Besitz eines Führerscheins ist. In manchen Fällen kannst du unter bestimmten Bedingungen auch ohne Begleitung eine Ausnahmegenehmigung erhalten – dann darfst du bestimmte, festgeschriebene Strecken alleine zurücklegen. Nicht selten werden solche Ausnahmegenehmigungen an Jugendliche ab 17 Jahren erteilt, die bereits eine lange Fahrpraxis nachweisen können.
Werde Begleitperson | 30+ | Führerschein Klasse B | Punktefrei
Möchtest du auch Begleitperson werden? Dann solltest du mindestens 30 Jahre oder älter sein und seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Damit du als Begleitperson zugelassen wirst, darf in deiner Verkehrssünderkartei kein Punkt mehr sein. Um das zu überprüfen, musst du eine Kopie deines Führerscheins bei der Prüfungsbehörde einreichen. Wenn du die Kriterien erfüllst, steht einer erfolgreichen Begleitpersonen-Ausbildung nichts mehr im Wege.
Fahranfänger unterstützen: So hilfst du sicher unterwegs
Es ist ein Vorteil, wenn die Begleitperson den Fahranfänger anleiten und unterstützen kann, besonders während der ersten Fahrstunden.
Nein, du musst nicht unbedingt auf dem Beifahrersitz Platz nehmen. Allerdings ist es sinnvoll, damit du der Fahranfängerin oder dem Fahranfänger beim Fahren helfen und sie oder ihn besser wahrnehmen kannst. Es kann sehr hilfreich sein, wenn du dein Wissen weitergeben und deinen Mitfahrer in den ersten Fahrstunden unterstützt. So kannst du sichergehen, dass dein Mitfahrer sich an die Verkehrsregeln hält und sicher unterwegs ist.
Begleitperson für Fahranfänger: Hinten Platz nehmen & unterstützen
Der Begleiter hat die Möglichkeit, sich auch hinten in den Fahrzeug zu setzen. Dort kann er den Fahranfänger unterstützen, indem er ihn bei bestimmten Verkehrssituationen berät.
Du hast die Führerscheinprüfung bestanden und möchtest nun beim begleiteten Fahren zu Erfahrung sammeln? Dann ist es wichtig, dass du eine Begleitperson hast, die dich während der Fahrt unterstützt. Aber keine Sorge: Die Begleitperson muss nicht unbedingt auf dem Beifahrersitz Platz nehmen. Es ist auch möglich, dass der Begleiter hinten im Fahrzeug sitzt. So kann er dich bei bestimmten Verkehrssituationen beraten und du kannst dich voll und ganz aufs Fahren konzentrieren. Achte aber darauf, dass deine Begleitperson über einen gültigen Führerschein verfügt, der für den Führer des Fahrzeugs gelten muss. So kannst du schon bald sicher und selbstständig das Auto steuern und musst nicht mehr auf jemanden angewiesen sein.
BF17: Mit Freunden oder Familie zur Veranstaltung
Das ist eine gute Nachricht, denn so kannst du auch deine Freunde oder Familienmitglieder mitnehmen. Wenn du eine Begleitperson angeben möchtest, musst du im Antrag auf den BF17 ein entsprechendes Feld ausfüllen. Da du hier aber nur eine Person angeben musst, kannst du einfach deine Lieblingsperson angeben. Möchtest du allerdings mehrere Begleitpersonen mitnehmen, kannst du das im Antrag angeben und musst anschließend auch in der Bescheinigung eintragen lassen. Diese Begleitpersonen dürfen dann bei der Anmeldung zur Veranstaltung einfach mit deiner Bescheinigung vorzeigen. So können sie sich auch eine eigene Karte für die Veranstaltung sichern.
Mehr als 21 km/h in der Probezeit? Vermeide eine Verlängerung!
Hast du in der Probezeit 21 km/h oder mehr überschritten, begehst du einen A-Verstoß. Dabei verlängert sich deine Probezeit automatisch um weitere 2 Jahre und du musst zudem an einem Aufbauseminar teilnehmen. Das gilt selbstverständlich auch, wenn du beim begleiteten Fahren geblitzt wirst. Daher solltest du in der Probezeit besonders umsichtig und vorausschauend fahren. Es lohnt sich, sich vorher über die jeweilige Verkehrssituation zu informieren und sich an die vorgegebene Geschwindigkeit zu halten. So kannst du dir eine Verlängerung deiner Fahrerlaubnis ersparen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr
Wenn Du erwischt wirst, wird die Fahrerlaubnis bis zum 18. Geburtstag entzogen. Wenn Du danach trotzdem weiterfährst, dann handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Nach § 21 StVG drohen Dir dafür Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Solltest Du also nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein, lohnt es sich auf jeden Fall, das Fahren zu unterlassen, um Strafen zu vermeiden.
Begleitetes Fahren ab 17: Achte auf den Promillegrenzwert!
Kannst du dir vorstellen, dass das Begleitete Fahren schon mit 17 Jahren erlaubt ist? Doch wenn du als Beifahrer betrunken bist, können sich das für den Fahranfänger ganz schön negative Folgen haben. Denn für die Begleitperson gilt ein Promillegrenzwert von 0,5. Wenn du über diesen Wert liegst, muss der Fahranfänger mit dem Verlust seines Führerscheins rechnen. Also immer schön nüchtern bleiben, wenn du als Beifahrer mitfährst. Denn es lohnt sich nicht, sich Ärger und Probleme einzuhandeln, nur weil du betrunken bist. Mehr Informationen dazu findest du auf unserer Seite!
Merkzeichen B: Unterstützung bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Du benötigst regelmäßig Hilfe bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel? Dann könnte das Merkzeichen B für Dich infrage kommen! Mit diesem Merkzeichen wird bestätigt, dass Du eine Begleitperson benötigst, um die Fahrt zu meistern. Dies kann z.B. Ein- und Ausstiegshilfe, Hilfe während der Fahrt oder Orientierungshilfe beinhalten. Wenn Du also dauerhaft Unterstützung bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel benötigst, dann wende Dich an Dein zuständiges Versorgungsamt. Dort kannst Du in Erfahrung bringen, ob das Merkzeichen B für Dich in Frage kommt.
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren: Richtige Begleitperson wichtig
Beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren kommt es auf die Begleitperson an: Ist die amtlich bestätigte Person nicht auf dem Beifahrersitz, kann es schnell passieren, dass der Führerschein des Fahranfängers wieder entzogen wird. Das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg hat dies nun in einem Urteil bestätigt. Das Begleiten eines Fahranfängers ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe, denn so kann man als Fahranfänger die ersten Erfahrungen im Straßenverkehr sammeln und sich an die Regeln gewöhnen. Außerdem kann der Begleiter sofort eingreifen, sollte es zu einer Gefahrensituation kommen. Damit der Führerschein des Fahranfängers nicht weg ist, solltest du also immer darauf achten, dass du die richtige Person auf dem Beifahrersitz hast.
Kfz-Versicherung: BF17-Teilnehmer in Fahrerkreis aufnehmen
Ja, wenn Du einen BF17-Teilnehmer in den Fahrerkreis Deiner Kfz-Versicherung aufnimmst, dann musst Du in der Regel mit einem leichten Anstieg der Versicherungskosten rechnen. Der Aufpreis ist aber meistens moderat und sollte Dein Budget nicht allzu sehr belasten. Allerdings kann es je nach Anbieter und Autoversicherung zu unterschiedlichen Kosten kommen. Es lohnt sich daher, die verschiedenen Angebote zu vergleichen, um das bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis zu erhalten.
BF17 Teilnehmer: Spare beim Kfz-Versicherungsbeitrag!
Du bist gerade dabei deinen Führerschein zu machen? Dann kannst du dich gleich über einen besonderen Bonus freuen: Viele Kfz-Versicherer bieten Fahranfängerinnen und Fahranfängern, die an einer begleiteten Fahrstunde (BF17) teilgenommen haben, später deutlich geringere Beiträge, Rabatte und weitere Preisvorteile. Damit du nicht nur bei der Prüfung Erfolg hast, sondern auch bei der Autoversicherung. Denn anstatt wie alle anderen in die teure Schadenfreiheitsklasse 1 eingestuft zu werden, können sich Fahranfängerinnen und Fahranfänger, die an BF17 teilgenommen haben, bereits in eine bessere Schadensfreiheits-Einstufung einordnen lassen. Dabei kann die Einstufung je nach Versicherer bis zur SF-Klasse 4 reichen. Diese vorteilhafte Einstufung kann dir in der Folge jede Menge Geld sparen. Also, lohnt sich die Teilnahme an der begleiteten Fahrstunde BF17 doppelt!
Begleitetes Fahren bestanden? Hier kommt die Probezeit!
Du hast deine Prüfung für das Begleitete Fahren bestanden und bist stolz darauf, endlich deine Autofahrt alleine beginnen zu können? Aber halt, vorher solltest du noch wissen, dass die Probezeit auch für den Führerschein der Klasse B gilt! Die Probezeit beginnt, wenn du das 17. Lebensjahr erreicht und deine Prüfungsbescheinigung für das Begleitete Fahren erhalten hast. Sie dauert zwei Jahre und umfasst neben der Klasse B auch die Klassen A, C und D. In dieser Zeit musst du besonders aufmerksam sein, denn ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln, z.B. das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, kann zu einem Punkt in Flensburg führen. Achte deshalb darauf, dass du immer vorsichtig und verantwortungsvoll unterwegs bist.
Führerschein mit 17: Wichtig für die Probezeit!
Du hast gerade deine Prüfbescheinigung für den Führerschein mit 17 bekommen? Dann hast du jetzt zwei Jahre vor dir, in denen du lernen kannst, dich an die Verkehrsregeln zu halten. Wenn du schon ein Jahr begleitendes Fahren hinter dir hast, und dann 18 wirst, dann hast du schon ein Jahr deiner Probezeit hinter dir. In der Probezeit ist es wichtig, dass du dich an die Verkehrsregeln hältst, damit du am Ende der zwei Jahre deinen Führerschein erhältst. Solltest du in der Probezeit mehr als einmal schwerwiegend verkehrswidrig handeln, kann es sein, dass du deinen Führerschein nicht erhältst. Sei also vorsichtig!
Reha-Klinik: Krankenkasse zahlt 45 € pro Tag für Begleitperson
Du hast einen stationären Aufenthalt in einer Reha-Klinik? Dann wird dir die Krankenkasse für eine Begleitperson 45 € pro Tag zahlen! Damit sind Unterkunft und Verpflegung abgedeckt. Doch das ist noch nicht alles: Als Begleitperson musst du keine Zuzahlung von 10 € pro Tag leisten. So kannst du dich ganz auf die Unterstützung deines Freundes, Familienangehörigen oder eines anderen Menschen konzentrieren, die dich während deiner Reha begleiten.
Fahrt mit Begleitperson: Bedingungen & Regeln
Wenn du eine Begleitperson bei einer Fahrt mit dir im Auto haben möchtest, dann gibt es da einiges zu beachten. Du musst mindestens 30 Jahre alt sein, aber deine Begleitperson muss ebenfalls mindestens 30 Jahre oder älter sein. Außerdem muss deine Begleitperson seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und darf höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben. Andernfalls darfst du nicht mit ihr fahren. Es ist also wichtig, dass du dir vorher über diese Regeln im Klaren bist, damit du nicht unnötig in eine böse Überraschung läufst.
Fazit
Du darfst ab 17 Jahren nur mit Personen fahren, die einen gültigen Führerschein haben. Wenn du in Begleitung eines Elternteils oder eines Erziehungsberechtigten bist, der über einen gültigen Führerschein verfügt, kannst du auch mit Freunden oder anderen Personen unterwegs sein. In jedem Fall musst du aber immer darauf achten, dass du die geltenden Verkehrsregeln einhältst.
Du darfst ab 17 mit jedem fahren, der über einen gültigen Führerschein verfügt und das Auto selbst fahren darf. Denk aber daran, dass du für alles verantwortlich bist, was passiert, also wähle deine Mitfahrer immer mit Bedacht aus. Auch wenn es verlockend ist, so viele Freunde wie möglich mitzunehmen, ist es viel sicherer, wenn du nur ein oder zwei Leute mitnimmst, die du kennst und denen du vertrauen kannst. Schlussfolgerung: Fahre ab 17 nur mit Leuten, denen du vertraust und die einen gültigen Führerschein haben!