Ab 17: Mit wem du dein Auto fahren darfst und welche Regeln du beachten musst!

Ab 17 Auto fahren mit Freunden oder Verwandten erlaubt
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Hallo! Wenn du 17 bist, fragst du dich vielleicht, mit wem du ab 17 Auto fahren darfst. In diesem Artikel klären wir dir, welche Regeln zu diesem Thema gelten und was du beachten musst. Also, lass uns loslegen!

Du darfst ab 17 Jahren nur dann mit jemandem Auto fahren, wenn die Person, mit der du fährst, mindestens 30 Jahre alt ist und über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt.

Vermeide Strafe: Begleitperson beim BF17 unbedingt dabei haben!

Ohne Begleitperson am BF17 teilzunehmen ist nicht nur eine große Gefahr für Dich selbst, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer. Deshalb ist es wichtig, dass Du immer eine eingetragene Begleitperson dabei hast, die Dich begleitet. Wenn Du dagegen verstößt, drohen Dir mindestens 70 Euro Geldbuße und ein Punkt in Flensburg. Zudem kann es passieren, dass Dir die Fahrerlaubnis entzogen wird. Das möchtest Du bestimmt nicht riskieren, also verzichte lieber auf das Fahren ohne Begleitung.

BF17-Antrag: Unbegrenzte Begleitpersonen erlaubt

Du darfst bei der Antragstellung auf einen BF17 eine unbegrenzte Anzahl an Begleitpersonen angeben. Allerdings musst du mindestens eine Person angeben, damit der Antrag bearbeitet werden kann. Diese Person muss eine gültige Identifikation besitzen und kann durch eine Bescheinigung belegen, dass sie dir bei dem Ausflug hilft. Es ist wichtig zu beachten, dass jede Begleitperson mindestens 18 Jahre alt sein muss, um als Begleitperson anerkannt zu werden.

Miete ein Auto – Mindestalter 30 Jahre, Fahrerlaubnis Klasse B

Du musst mindestens 30 Jahre alt sein, um ein Auto mieten zu können. Falls du jemanden mitnehmen möchtest, muss deine Begleitperson ebenfalls 30 Jahre oder älter sein. Außerdem ist es wichtig, dass sie seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass sie über die notwendige Erfahrung im Straßenverkehr verfügen und ein Auto sicher führen können.

Anspruch auf Begleitperson beim Klinik- oder Kuraufenthalt

Du hast eine Person, die du begleiten musst, die eine Klinik- oder Kuraufenthalt benötigt? Dann hast du vielleicht einen Anspruch auf eine Begleitperson, die von deiner Krankenkasse bezahlt wird. Wenn eine Begleitperson medizinisch notwendig ist, kannst du das bei deiner Krankenkasse beantragen. Wichtig ist, dass die Begleitperson ständig anwesend ist, um die betreffende Person zu unterstützen. So kannst du sicherstellen, dass dein Freund oder deine Familie die bestmögliche Pflege erhält.

Auto fahren ab 17 mit wem erlaubt

Mit 17 Jahren Führerschein machen: Begleitetes Fahren ab 17

Mit der Einführung des „Begleiteten Fahrens ab 17“ ist es nun möglich, mit 17 Jahren den Führerschein für Pkw der Klassen B und BE zu machen. Das Mindestalter wurde auf 17 Jahre gesenkt. Allerdings musst Du noch bis zu Deinem 18. Geburtstag die Pkws nur in Begleitung einer Person fahren, die in Deiner Prüfbescheinigung namentlich eingetragen ist. Das ist die Voraussetzung, damit Du Deinen Führerschein bekommst. So kannst Du auch schon mit 17 Jahren sicher am Straßenverkehr teilnehmen.

Führerschein mit 17: Alles, was Du beachten musst!

Auch wenn Du gerade erst 17 geworden bist, heißt das nicht, dass Du keinen Führerschein machen kannst. Mit der Aushändigung der Prüfbescheinigung beginnt Deine Probezeit, die zwei Jahre dauert. Wenn Du also ein Jahr lang begleitendes Fahren gemacht hast und dann 18 wirst, hast Du bereits ein Jahr Deiner Probezeit hinter Dir. Damit kannst Du Deine Fahrkünste schon unter Beweis stellen! Dich erwarten aber noch viele weitere Vorschriften, die Du unbedingt beachten musst, wenn Du einen Führerschein machen willst. So darfst Du beispielsweise nur in Begleitung einer erfahrenen Person fahren und auch nur in bestimmten Zeitzonen. Überlege Dir also gut, ob Du einen Führerschein machen möchtest.

17. Lebensjahr: Regeln für Begleitetes Fahren beachten

Du hast dein 17. Lebensjahr erreicht und die Prüfungsbescheinigung für das Begleitete Fahren erhalten? Dann heißt es jetzt für dich, dich an die Regeln der Probezeit zu halten. Diese gilt grundsätzlich für alle Führerscheine der Klassen B, A, C und D. Während der zweijährigen Probezeit solltest du stets die gesetzlichen Bestimmungen beachten und dich sicher im Straßenverkehr bewegen. Solltest du eine Straftat begehen, kann dein Führerschein entzogen werden. Deswegen ist es wichtig, bei ersten Verkehrsverstößen Ruhe zu bewahren und vorsichtig zu fahren.

Fahren mit 17? So bekommst du deine Ausnahmegenehmigung!

Du bist 17 Jahre alt und kannst es kaum erwarten, ein Auto zu fahren? Kein Problem: Mit 17 Jahren darfst du bereits ein Auto fahren, wenn du von einer geeigneten Person begleitet wirst. In manchen Fällen kannst du sogar eine Ausnahmegenehmigung beantragen, die es dir ermöglicht, bestimmte, klar definierte Strecken alleine zurückzulegen. Dafür musst du aber ein paar Bedingungen erfüllen, wie z.B. einen Führerschein besitzen und einige Prüfungen bestehen. Wenn du alle Anforderungen erfüllst, wird dir eine Ausnahmegenehmigung erteilt, mit der du dein eigenes Auto fahren kannst. Also, worauf wartest du noch? Mach dich auf den Weg und erfülle deinen Traum!

Verlängere deine Probezeit nicht – Bleibe beim Fahren vorsichtig

Hast du bei deiner Probezeit schon einmal geblitzt werden, dann ist das nicht schön. Es bedeutet, dass du deine Probezeit um weitere 2 Jahre verlängern musst und du an einem Aufbauseminar teilnehmen musst. Das ist auch der Fall, wenn du beim begleiteten Fahren geblitzt wirst. Du solltest daher besonders vorsichtig sein und dein Tempo stets im Blick behalten. Wenn du einen Fahrlehrer hast, dann frage ihn nach Tipps zur richtigen Geschwindigkeit. So kannst du sichergehen, dass du nicht zu schnell fährst und deine Probezeit unbeschadet beenden kannst.

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Konsequenzen und Strafen

Wenn du erwischt wirst, ohne eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen, kann dir dies schwerwiegende Konsequenzen bescheren. Gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) können bei einem solchen Vergehen Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr verhängt werden. Wird ein Minderjähriger beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt, wird die Fahrerlaubnis bis zum 18. Geburtstag gestrichen. Solltest du nach Erreichen des volljährigen Alters trotzdem ohne Fahrerlaubnis weiterfahren, kann dir das wiederum schwerwiegende Folgen haben. Daher ist es ratsam, sich an die Vorschriften zu halten und auf Fahrten ohne gültige Fahrerlaubnis zu verzichten.

 Auto fahren ab 17 mit Eltern oder einer erwachsenen Person ohne Führerschein

Führerschein ab 16: Bundesregierung senkt Mindestalter

Die Bundesregierung möchte, laut dem Koalitionsvertrag, das Mindestalter für den Erwerb eines Pkw-Führerscheins senken und das begleitete Fahren erstmals bereits ab dem 16. Lebensjahr ermöglichen. Bisher war das begleitete Fahren erst ab dem 17. Alter möglich. Mit dieser Regelung will man vor allem junge Menschen in die Lage versetzen, sich schneller und sicherer fortzubewegen. Durch den begleiteten Führerschein erhalten sie die Möglichkeit, früher ein eigenes Fahrzeug zu nutzen und somit auch mehr Mobilität zu haben. Dies ermöglicht ihnen eine größere Flexibilität bei der Wahl ihres Studiums, einer Ausbildung oder eines Jobs.

Autoversicherung mit BF17: Mehr Kosten? Moderat und Günstig!

Ja, bei Beifahrern mit BF17 ist es meistens so, dass sich die Kosten für Ihre Autoversicherung erhöhen. Einzelne Versicherer berechnen einen Aufpreis für dieses Extra, der jedoch in der Regel moderat ausfällt. Es lohnt sich also, sich vorab bei verschiedenen Anbietern zu informieren, um ein gutes und günstiges Angebot zu finden. Wenn Dir jemand aus Deinem Freundeskreis mit BF17 das Fahren lernen möchte, hast Du also die Möglichkeit, eine passende Autoversicherung zu finden. Auf diese Weise kannst Du Dir und Deinen Freunden ein sicheres und entspanntes Fahrerlebnis ermöglichen, ohne dabei zu viel Geld auszugeben.

Führerschein mit 17: Kosten & Begleitpersonen-Gebühr

Du willst mit 17 Jahren einen Führerschein machen? Dann fallen grundsätzlich die gleichen Kosten an wie für den Führerschein der Klasse B, aber es entstehen geringe Mehrkosten für das Eintragen der Begleitpersonen. Diese Kosten fallen an, da der Führerschein erst mit 17 Jahren erworben werden darf und du unter bestimmten Bedingungen während der Fahrt immer eine Begleitperson im Auto haben musst, die mindestens 30 Jahre alt ist. Damit diese Begleitperson auch im Führerschein eingetragen wird, musst du eine Gebühr bezahlen. Auch kann es bei manchen Fahrschulen vorkommen, dass sie Sonderkonditionen anbieten, wie z.B. reduzierte Preise für die Fahrstunden. Es lohnt sich also, bei verschiedenen Fahrschulen zu vergleichen und einen Überblick über die Kosten zu bekommen.

17 Jahre & Führerschein? Aufpassen: Begleitetes Fahren unter 18

Du hast mit 17 endlich deinen Führerschein in der Hand und willst endlich mal alleine losfahren? Dann musst du aber aufpassen: Die Regelung des „Begleiteten Fahrens“ unter 18 Jahren besagt, dass du nur dann allein losfahren darfst, wenn dein Begleiter einen amtlichen Bescheinigung nachweisen kann. Sollte das nicht der Fall sein, dann kann es schnell passieren, dass dir dein Führerschein wieder abgenommen wird. Das hat das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg nun in einem Urteil bestätigt.
Der Begleiter muss hierbei mindestens 30 Jahre alt sein und eine besondere Fahrerlaubnis besitzen. Wenn du also eine Autofahrt alleine unternehmen möchtest, dann solltest du immer daran denken, einen Begleiter dabei zu haben, der die entsprechenden Bescheinigungen vorweisen kann. Andernfalls droht dir eine empfindliche Strafe, die weit über deinen Führerschein hinausgeht.

Begleitetes Fahren: Warum es besser ist, auf dem Rücksitz zu sitzen

In manchen Fällen ist es sogar ratsam, dass er nicht vorne, sondern auf dem Rücksitz Platz nimmt.

Du fragst dich, ob du beim begleiteten Fahren unbedingt auf dem Beifahrersitz sitzen musst? Nein, das musst du nicht. Es ist in manchen Fällen sogar besser, wenn der Begleiter auf dem Rücksitz Platz nimmt. Dadurch kann er vor allem besser einschätzen, ob der Fahrschüler die Verkehrsregeln einhält. Außerdem hat er einen besseren Überblick, wenn der Fahrlehrer z.B. ein Einparkmanöver anleitet. Wenn du als Begleitperson also mehr Einblick in die Fahrt haben möchtest, kannst du auch einfach auf dem Rücksitz Platz nehmen.

Erhalte Deine Prüfbescheinigung zum 18. Geburtstag

Freut Dich schon auf Deinen 18. Geburtstag? Dann ist es auch nicht mehr nötig, dass Du einen Erwachsenen als Begleiter mit ins Auto nehmen musst. Ab dem Geburtstag gilt nämlich die Prüfbescheinigung, die Dir 3 Monate lang erlaubt, allein zu fahren. Mit der Prüfbescheinigung kannst Du übrigens auch alle Fahrprüfungen ablegen, die für den Erwerb des Führerscheins nötig sind. Diese Prüfungen sind aber alles andere als ein Kinderspiel: Du musst unter anderem eine theoretische Prüfung ablegen, bei der Fachwissen über das Straßenverkehrsrecht, Fahrzeugtechnik und Verkehrszeichen abgefragt wird. Aber keine Sorge, Du bist ja bereits vorbereitet, denn im Rahmen der Begleitpflicht hast Du ja schon viel Erfahrung sammeln können.

Begleitendes Fahren mit 17: Voraussetzungen & Regeln

Du bist 17 Jahre alt und hast dein Führerschein-Klasse B in der Tasche? Glückwunsch, denn dann darfst du ab sofort auch Begleitendes Fahren. Dafür musst du allerdings ein paar Dinge beachten. So muss die Begleitperson, die dich beim Fahren begleitet, höchstens 0,5 Promille Blutalkohol haben. Dies hat der Gesetzgeber in §48a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)* ausdrücklich geregelt. Außerdem muss die Begleitperson mindestens 30 Jahre alt sein und mindestens 5 Jahre einen Führerschein der Klasse B besitzen. Um das begleitende Fahren auszuüben, musst du eine Einverständniserklärung deiner Eltern unterschrieben haben, die du bei einer Fahrprüfung vorlegen musst. Falls du beim begleiteten Fahren eine Ordnungswidrigkeit begehst, kann es sein, dass deine Begleitperson überprüft wird und Abzüge im Punktekonto erhält. Dies solltest du unbedingt beachten, wenn du dich ans Steuer setzt.

*Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist die Verordnung über die Erteilung, den Umfang, die Erhebung und die Entziehung der Fahrerlaubnis

Kosten für Prüfbescheinigung: 11 Euro + Begleitpersonen

Für die Ausstellung deiner Prüfbescheinigung fallen insgesamt 11 Euro an. In diesem Betrag sind 7,70 Euro für die Bescheinigung selbst sowie 3,30 Euro für die Auskunft aus dem Fahrereignungsregister enthalten. Wenn du Begleitpersonen mitbringst, werden pro Person nochmal bis zu zehn Euro berechnet. Insgesamt kann es also nochmal ein bisschen teurer werden.

Unterstütze deinen Fahranfänger: Tipps & Tricks

So kannst du deine Fahranfängerin oder deinen Fahranfänger besser unterstützen und bei Bedarf korrigierend eingreifen. Zudem ermöglicht es dir, die Straßenverhältnisse besser zu beobachten und mit deinen Erfahrungen zu helfen. Es ist jedoch auch möglich, auf dem Rücksitz Platz zu nehmen, wenn du lieber dort sitzen möchtest. Wichtig ist jedoch, dass du eine aufmerksame Beobachtung gewährleistest und im Notfall eingreifen kannst.

Anspruch auf ständige Begleitung bei Behinderung? VMG Paragraf D Nr.2

2).

Du hast eine Behinderung und bist dir nicht sicher, ob du Anspruch auf eine ständige Begleitung hast? In dem Gesetz zum Verkehr mit Kraftfahrzeugen (VMG) gibt es eine Regelung, die besagt, dass Menschen mit Querschnittsgelähmung, Ohnhändigkeit, Blindheit, Sehbehinderung, Hörbehinderung, geistiger Behinderung und Anfallskrankheiten, bei denen eine erhebliche Einschränkung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr vorliegt, Anspruch auf eine ständige Begleitung haben. Gemäß Paragraf D Nummer 2 des VMG kannst du eine ständige Begleitung beantragen. Wenn du dir unsicher bist, ob du ein Anrecht hast, kannst du dich an deine lokale Behörde wenden, die dir mehr Informationen geben und dir bei der Beantragung helfen kann.

Fazit

Du darfst ab 17 Jahren Auto fahren, wenn du einen Führerschein hast. Du darfst auch mit jemandem fahren, der über 21 Jahre alt ist und einen gültigen Führerschein hat. Allerdings musst du auf jeden Fall darauf achten, dass du ansonsten nur mit Personen fährst, die eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.

Du kannst ab dem 17. Lebensjahr mit jeder Person in einem Auto fahren, die einen gültigen Führerschein besitzt. Es ist wichtig, dass du immer sicher unterwegs bist und darauf achtest, dass die Person, mit der du fährst, über die notwendige Rechtskenntnis verfügt. Fahre also nur mit jemandem, der nachweislich verantwortungsvoll und sicher Auto fährt!

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