Hey du! Wenn du dich schon immer gefragt hast, wann du endlich deine Fahrerlaubnis machen darfst, bist du hier genau richtig. In diesem Artikel gehen wir der Frage nach, wann man den Führerschein machen darf. Dazu schauen wir uns die verschiedenen Altersgruppen an und erklären, welche Voraussetzungen es gibt, um sich für den Führerschein zu bewerben. Lass uns also loslegen!
In Deutschland darfst du einen Führerschein für Autos ab dem Alter von 18 Jahren machen. Allerdings musst du zuerst einen Theorieunterricht absolvieren, bevor du überhaupt mit dem praktischen Teil der Prüfung beginnen kannst. Voraussetzung ist außerdem, dass du mindestens ein Jahr einen Führerschein der Klasse B hast. Wenn du all das erfüllst, kannst du anfangen, die Prüfungen für den Autoführerschein zu machen.
Führerscheinprüfung: Ab 16 Jahren & 6 Monaten anmelden
Du kannst dich bereits ab 16 Jahren zur Führerscheinprüfung anmelden. Allerdings musst du bis zur Prüfung noch mindestens 6 Monate warten. Damit kannst du also mit 16,5 Jahren deine Fahrschulstunden beginnen und deine theoretische und praktische Prüfung ablegen. In der Fahrschule wirst du auf das Fahren im Straßenverkehr vorbereitet. Dabei lernst du nicht nur die Regeln des Straßenverkehrs, sondern auch wie du sicher im Straßenverkehr fährst. Es ist sehr wichtig, dass du die Unterweisungen deines Fahrlehrers genau befolgst, um bestmöglich auf die Prüfung vorbereitet zu sein. Am Ende der Fahrschulausbildung absolvierst du deine theoretische und praktische Prüfung. Wenn du diese erfolgreich bestehst, erhältst du deinen Führerschein. Dann kann es losgehen und du kannst endlich selbstständig mit dem Auto fahren.
Führerschein für Rollerfahren mit 15 Jahren – Prüfungsstoff schon mit 14,5 Jahren lernen
Du willst schon bald mit dem Roller durch die Stadt cruisen? Dann solltest du wissen, dass du für die Fahrerlaubnis der Klasse AM mindestens 15 Jahre alt sein musst. Aber keine Sorge, du kannst schon ein halbes Jahr vorher mit der Ausbildung in der Fahrschule beginnen. Mit 14,5 Jahren kannst du deinen Führerschein für die Klasse AM machen. Voraussetzung dafür ist, dass du mindestens ein Jahr den Prüfungsstoff der Fahrschule erfolgreich beherrschst. Danach steht dir nichts mehr im Weg, um deine Mobilität auf dem Roller zu erweitern.
Leichtkraftfahrzeuge: Fahrspaß für 15-Jährige zu günstigen Preisen
Du bist 15 Jahre alt und hast Lust, schon bald ein Auto zu fahren? Dann gibt es einige gute Nachrichten für Dich: Es gibt einige Autos, die Du schon jetzt wagen darfst! Dazu gehören die sogenannten Leichtkraftfahrzeuge. Diese werden von verschiedenen Herstellern wie Ligier oder Microcar angeboten und sind speziell für junge Autofahrer konzipiert worden. Bei diesen Fahrzeugen kommt es nicht auf die PS-Leistung an, sondern auf den Fahrspaß. Sie sind deshalb auch nicht so schnell, sondern bieten Dir ein sicheres und entspanntes Fahrgefühl. Außerdem sind sie überraschend wendig und nicht nur einfach zu steuern, sondern auch ein echtes Vergnügen. Eine weitere gute Nachricht: Diese Autos sind meist auch relativ günstig. So kannst Du schon bald losfahren und Deine ersten Erfahrungen auf der Straße sammeln!
Jugendliche ab 15 Jahren dürfen Rollerfahren – Der Bundestag senkt Mindestalter
Der Bundestag hat in der vergangenen Woche eine Entscheidung getroffen, die besonders Jugendliche freuen wird: Das Mindestalter für den Rollerführerschein „AM“ wurde auf 15 Jahre gesenkt. Ab sofort ist es also möglich, dass Kinder und Jugendliche, die bereits 15 Jahre alt sind, legal mit einem Roller oder einem Moped mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren dürfen – sofern sie vorher die entsprechende Fahrerlaubnis erhalten haben. Damit eröffnen sich für Jugendliche neue Möglichkeiten, mobil zu sein und sich unabhängig zu bewegen. Durch die Senkung des Mindestalters für den Rollerführerschein können viele Jugendliche bereits früher als bisher selberständig unterwegs sein und sogar Fahrgemeinschaften bilden, um zum Beispiel zur Schule zu kommen. Außerdem erschließt sich ihnen die Möglichkeit, an Wochenenden oder in den Ferien längere Ausflüge unternehmen zu können. Damit können sie mehr Freiheit und Unabhängigkeit genießen und sich an der frischen Luft bewegen.

Mindestalter Mofa-Prüfbescheinigung ab 14 Jahre & Höchstgeschwindigkeit 40 km/h
Der Deutsche Bundestag möge bitte beschließen, das Mindestalter der Mofa-Prüfbescheinigung auf 14 Jahre abzusenken und die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, die mit der Mofa-Prüfbescheinigung geführt werden dürfen, von 25 km/h auf 40 km/h anzuheben. Dadurch würde der Umgang mit Mofas und ähnlichen Fahrzeugen für junge Fahrerinnen und Fahrer sicherer werden. Im Gegensatz zu anderen Ländern wie zum Beispiel Italien, ermöglicht Deutschland Fahranfängern bereits ab 14 Jahren den Erwerb einer Mofa-Prüfbescheinigung. Durch den erhöhten Fahrspaß, den die erhöhte Geschwindigkeit mit sich bringt, könnten mehr junge Menschen zum Umweltschutz beitragen, indem sie auf öffentliche Verkehrsmittel oder alternative Fahrzeuge wie Elektromopeds und E-Bikes umsteigen.
Jugendliche ab 15 Jahren dürfen jetzt Moped fahren
Ab sofort dürfen Jugendliche ab 15 Jahren in ganz Deutschland ein Kleinkraftrad mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren. Diese Regelung gilt seit dem 28. Juli 2021. Damit erhalten Jugendliche, die das erforderliche Alter erreicht haben, die Möglichkeit, sich ein eigenes Moped zu kaufen, um ein wenig Freiheit und Unabhängigkeit zu genießen. Allerdings müssen sie einige gesetzliche Regelungen beachten.
Um ein Moped fahren zu dürfen, müssen Jugendliche einen Führerschein der Klasse AM erwerben. Dieser kann bereits ab 15 ½ Jahren beantragt werden. Dafür muss eine Theorie- und eine Praxisprüfung bestanden werden. Auch eine Augenuntersuchung beim Arzt ist notwendig. Außerdem müssen alle Mopedfahrer einen Helm tragen, wenn sie auf ihrem Moped unterwegs sind.
Jugendliche ab 15 Jahren dürfen mit Führerschein AM fahren
Der Bundestag hat am 12. Juli 2021 einstimmig entschieden, dass Jugendliche ab 15 Jahren bereits mit einem Führerschein der Klasse AM leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge in Deutschland fahren dürfen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 27. Juli 2021 zugestimmt, sodass es ab diesem Tag in Kraft getreten ist. Damit können nun auch Jugendliche, die ihren Führerschein AM machen, ein eigenes Auto fahren und so die deutschen Straßen unsicher machen – aber natürlich nur unter Beachtung der Verkehrsregeln.
Führerschein der Klasse AM zum Fahren von 3 Fahrzeugen ab 15
Du hast schon 15 Jahre erreicht und möchtest gern ein vierrädriges Fahrzeug fahren? Dann kannst du dich über drei verschiedene Modelle freuen: Den Opel Rocks-e, den Aixam oder den Renault Twizy. Für diese Fahrzeuge benötigst du nur den Führerschein der Klasse AM. Wenn du schon den Traktorführerschein hast, kannst du auch damit losfahren. Solltest du den umgebauten Fiat 500 namens Ellenator fahren wollen, ist ein A1-Führerschein und mindestens 16 Jahre alt sein notwendig. Also ran an den Führerschein – und schon kann’s losgehen!
Führerschein Mit 16,5 Jahren: Schnell Ziel Erreichen!
Du möchtest deinen Führerschein möglichst schnell machen? Dann kannst du bereits ab 16,5 Jahren mit der theoretischen Ausbildung beginnen. Damit bist du ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters schon dazu berechtigt, die praktischen Fahrkurse zu starten. So kannst du dein Ziel möglichst schnell erreichen. Die Fahrschule bietet dir dazu die passenden Kurse an. Nutze die Chance und starte jetzt schon mit deiner Ausbildung!
Vor 17? Auto fahren ohne Führerschein verboten
Guter Rat ist teuer! Wenn du noch nicht volljährig bist, dann kannst du keinen Führerschein beantragen. Aber das heißt noch lange nicht, dass du gar nicht Auto fahren darfst. Viele Schüler machen bereits vor dem 17. Lebensjahr eine Fahrschule, um sich auf die Prüfung vorzubereiten. Dies ist natürlich erlaubt. Aber Achtung: Wer schon vor dem 17. Lebensjahr mit dem Auto fährt, begeht eine Straftat. Laut Straßenverkehrsgesetz kann dafür eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe drohen. Fahrlässig handeln kann ebenfalls bestraft werden. In diesem Fall kann die Strafe bis zu sechs Monate oder eine Geldstrafe betragen. Also denke daran: Egal ob du noch volljährig bist oder nicht, Auto fahren ohne Führerschein ist verboten und kann schwerwiegende Folgen haben. Also denke immer daran: Sicherheit geht vor!

BF17: Fahre niemals ohne Begleitperson – 70 Euro Strafe!
Wenn Du am BF17 teilnimmst und planst, ohne eingetragene Begleitperson zu fahren, handelst Du gegen das Gesetz. Dieser schwere Verkehrsverstoß kann mit einer Geldbuße von mindestens 70 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft werden. In manchen Fällen kann sogar die Fahrerlaubnis widerrufen werden. Es wird daher dringend empfohlen, immer eine eingetragene Begleitperson mitzunehmen, wenn man am BF17 teilnimmt. Auf diese Weise kannst Du sicherstellen, dass Du nicht gegen das Gesetz verstößt und das Risiko einer Bestrafung vermeidest.
Kosten für den Führerschein L17 + Dualer Ausbildung
Du möchtest dir einen Führerschein holen, aber du weißt noch nicht, was dich das Ganze kosten wird? Kein Problem! Laut aktuellen Erhebungen kostet der Führerschein L17 zwischen 1199 und 1841 Euro. Wenn du die duale Ausbildung wählst, liegen die Kosten bei 999 bis 1430 Euro. Solltest du noch eine zusätzliche Fahrlektion benötigen, kommen nochmal 49 bis 100 Euro dazu. Alles in allem kannst du mit Kosten zwischen 1199 und 1950 Euro für deinen Führerschein rechnen. Wenn du alle Kosten im Blick behältst, kannst du dir einen günstigen Führerschein sichern.
Mit 15 Jahren Moped fahren – Neues Gesetz ermöglicht es!
Du bist 15 Jahre alt und hast Lust, ein Moped zu fahren? Dann haben wir gute Nachrichten für Dich: Dank des neuen Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes kannst Du jetzt schon mit 15 Jahren die Fahrerlaubnisklasse AM erwerben. Bislang war das nur ab 16 Jahren möglich. Damit kannst Du nicht nur Mofas bis 25 km/h fahren, sondern auch Mopeds – und das bereits mit 15 Jahren! Also worauf wartest Du noch? Ab jetzt kannst Du die Welt auf zwei Rädern erkunden.
Führerschein der Klasse A1: Kosten & Finanzierungsmöglichkeiten
Es gibt viele Jugendliche, die sich den Traum vom Führerschein der Klasse A1 erfüllen wollen. Doch die Kosten, die auf dich zukommen, sind nicht gerade gering. Für die Ausbildung samt Übungsfahrten, Sonderfahrten, Theoriestunden und Anmeldegebühren musst du mit Kosten zwischen 950 € und 1500 € rechnen. Das ist ein Betrag, den nicht jeder 16-Jährige aufbringen kann. Daher ist es wichtig, sich im Vorfeld zu informieren und genau zu überlegen, wie du diese Kosten aufbringen kannst. Eine Möglichkeit ist es, einen Kredit aufzunehmen, aber auch hier gilt es Vorsicht walten zu lassen und sich über die bestehenden Konditionen zu informieren. Eine weitere Möglichkeit ist es, einen Förderkredit in Anspruch zu nehmen. Es gibt viele Banken, die für junge Erwachsene spezielle Förderprogramme anbieten. Noch einfacher lässt es sich, wenn deine Eltern deine Kosten für den Führerschein übernehmen. Auf jeden Fall solltest du dich über die Kosten im Klaren sein, bevor du dich auf den Weg zum Führerschein machst.
Kosten für Fahrerlaubnis der Klasse B: 1500-3500 Euro
Du möchtest Dir eine Fahrerlaubnis der Klasse B zulegen? Dann solltest Du mit Kosten zwischen 1500 und 3500 Euro rechnen. Der Preis setzt sich dabei aus verschiedenen Komponenten zusammen. Laut ADAC liegt die Grundgebühr zwischen 350 und 500 Euro. Darin sind alle Theoriestunden enthalten. Für Lernmaterial wie Bücher, Online-Medien oder Apps fallen nochmals zwischen 90 und 120 Euro an. Um Dich perfekt auf die Fahrprüfung vorzubereiten, solltest Du aber nicht nur auf Bücher zurückgreifen, sondern auch auf Fahrsimulatoren und spezielle Fahrschul-Apps, die Dir das Lernen erleichtern. Auch wenn Du noch nicht die komplette Summe zur Verfügung hast, solltest Du Dir trotzdem schon frühzeitig eine Fahrschule suchen, denn die Plätze sind begehrt und die Wartezeiten können sich strecken. Also, warte nicht zu lange, sondern mache Dich auf die Suche nach der richtigen Fahrschule für Dich!
Führerschein machen: Kosten für theoretischen Unterricht & Fahrstunden
Du hast vor, den Führerschein zu machen? Dann solltest Du Dir unbedingt die Kosten überlegen, die dafür anfallen. Der theoretische Unterricht kostet zwischen 350 und 500 Euro und umfasst in der Regel 12 Doppelstunden à 90 Minuten für den Grundstoff und zwei weitere Stunden für den Zusatzstoff. Am meisten Geld kosten aber die Fahrstunden, die jeweils ca. 45 Minuten dauern und zwischen 55 und 70 Euro kosten. Damit kannst Du auf jeden Fall rechnen.
Führerschein in Bern machen: Maximalpreis und Lektionsdauer
Du planst einen Führerschein in Bern zu machen? Dann solltest Du wissen, dass der Maximalpreis für Fahrstunden 90 CHF beträgt. Es gibt jedoch einige wenige Fahrlehrer, die Lektionen zu günstigeren Preisen zwischen 70 und 80 CHF anbieten. Der Großteil der Fahrlehrer liegt jedoch zwischen 85 und 90 CHF. Wenn Du eine Fahrstunde buchst, solltest Du beachten, dass diese meistens 45 oder 50 Minuten dauert. Einige Fahrschulen gibt es, die 60-minütige Fahrstunden offerieren. Wenn Du dir besonders sicher sein willst, dass Du für dein Geld die maximale Fahrstundenzeit bekommst, solltest Du nach solchen Anbietern Ausschau halten.
Microcar M Go Initial: 9990 €, 4,75 % Jahreszins, 96 Monate Laufzeit
Beim Kauf des Microcar M Go Initial kannst du jetzt profitieren! Der Barpreis beträgt 9990 €. Der effektive Jahreszins liegt bei 4,75 %. Der Nettodarlehnsbetrag beträgt 11329,84 €. Wenn du eine Anzahlung in Höhe von 3670 € leistest, wird die monatliche Rate auf 79 € reduziert. Die Laufzeit beträgt 96 Monate.
Du kannst also sparen und in den Genuss eines neuen Autos kommen. Es lohnt sich also, einen Blick auf das Microcar M Go Initial zu werfen. Mit einer Anzahlung von nur 3670 € und einer monatlichen Rate von 79 € kannst du das Auto bei einem effektiven Jahreszins von 4,75 % besitzen. Und das auf 96 Monate verteilt. Mit einem unschlagbaren Preis von 9990 € und einem Nettodarlehnsbetrag von 11329,84 € kannst du jetzt günstig einsteigen. Warte also nicht länger. Nutze jetzt die Gelegenheit und erfülle dir deinen Traum von einem neuen Auto.
Fahrausbildung mit 16,5 Jahren: Prüfungsvoraussetzungen
Du hast schon die Möglichkeit, mit 16,5 Jahren deine Fahrausbildung zu starten. Es ist ein halbes Jahr vor deinem 17. Geburtstag, wenn du anfangen darfst. Damit du rechtzeitig deinen Führerschein machen kannst, kannst du schon drei Monate vor deinem 17. Geburtstag die Theorieprüfung ablegen und einen Monat vorher die praktische Prüfung. Möchtest du noch mehr über die Fahrausbildung wissen, kannst du dich im Internet oder bei einem Fahrlehrer nach den Prüfungsvoraussetzungen erkundigen. Lass dir genügend Zeit für die Vorbereitung und meistere deine Fahrausbildung mit Bravour!
Kraftrad-Führerschein: Prüfung und Kosten erklärt
Der Führerschein für ein Kraftrad ist eine sinnvolle Investition, wenn du dir regelmäßig ein Motorrad leisten möchtest. Er berechtigt dich, ein Kraftrad mit einer Hubraumgröße von 50 ccm und einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h zu fahren. Der Preis für den Führerschein liegt in der Regel zwischen 500 € und 900 €. Damit ist er deutlich günstiger als der Führerschein für ein Auto. Für die Prüfung ist es notwendig, eine praktische Prüfung abzulegen. Dazu musst du unter anderem einen Verkehrsparcours durchfahren und verschiedene Aufgaben lösen, die deine Fahrfertigkeiten testen.
Zusammenfassung
Du darfst deinen Führerschein machen, sobald du das Mindestalter von 18 Jahren erreicht hast. Allerdings musst du zuerst einen Theoriekurs belegen, bevor du die praktische Prüfung ablegen kannst. Am besten informierst du dich vorher bei der Führerscheinstelle über alle nötigen Schritte.
Du solltest warten, bis du das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht hast, bevor du deinen Führerschein machst. Es ist wichtig, dass du deine Fahrtüchtigkeit erst nachweisen kannst, bevor du dich hinters Steuer setzt. So bist du sicherer unterwegs und kannst ein Stück Verantwortung übernehmen.