Hallo zusammen! In diesem Artikel möchte ich euch erklären, was man unter einem wirtschaftlichen Totalschaden bei einem Auto versteht. Ich erkläre euch, wann man von einem solchen Schaden betroffen ist und wie man ihn erkennt. Lass uns direkt mal loslegen!
Ein Auto ist dann ein wirtschaftlicher Totalschaden, wenn die Kosten für die Reparatur höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Autos. Dann lohnt es sich nicht mehr, das Auto zu reparieren, sondern es wird als Totalschaden deklariert.
Wirtschaftlicher Totalschaden: Definition & Rechtsprechung des BGH
Weißt du, was ein wirtschaftlicher Totalschaden ist? Eigentlich ganz einfach: Laut Definition und Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) gilt ein Auto als wirtschaftlich total beschädigt, wenn die Kosten für eine Reparatur den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigen. Dieser Wiederbeschaffungsaufwand setzt sich aus den Kosten für ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt abzüglich des Restwerts zusammen. Hinzu kommt, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden in der Regel dann vorliegt, wenn der Schaden mehr als drei Viertel des Wiederbeschaffungswerts beträgt.
Wirtschaftlicher Totalschaden: Wann es sich lohnt, das Auto zu verkaufen
Du bist beim Autofahren in einen Unfall verwickelt und hast nun einen wirtschaftlichen Totalschaden. Was bedeutet das? Wenn die Reparaturkosten 5.000 Euro übersteigen, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Damit meinst du, dass die Kosten der Reparatur eines beschädigten Autos höher sind als der Wert des Autos. In diesem Fall liegt die Schadenersatzsumme bei 4.000 Euro, die Reparaturkosten aber bei 5.000 Euro. Daher überschreitet die Summe der Reparaturkosten die Schadenersatzsumme und es liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Dies bedeutet, dass es sinnvoller ist, das Auto als Totalschaden zu verkaufen. Wenn du in einen Unfall verwickelt bist und dein Auto beschädigt wurde, lohnt es sich, die Reparaturkosten zu prüfen. Wenn die Kosten höher sind als der Wert des Autos, ist es ratsam, das Auto als Totalschaden zu verkaufen.
Unechter Totalschaden vs Wirtschaftlicher Totalschaden
Für die gegnerische Versicherung kann es wie die Auszahlung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden aussehen. Daher bezeichnen sie den Vorfall auch als „unechten“ Totalschaden. Allerdings ist die Reparatur hier technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll. Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist dagegen ein Fall, in dem die Kosten für eine Reparatur höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. In einem solchen Fall wird die Versicherung den Wiederbeschaffungswert als Ausgleich an den Versicherungsnehmer zahlen.
Kfz-Versicherung: Reparaturen und Wiederbeschaffungswert von Autos
Kfz-Versicherungen zahlen nicht nur für Reparaturen, sondern auch für den Fall, dass die Kosten für die Reparatur des Schadens höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Autos. In diesem Fall wird die Versicherung die Schadenssumme auszahlen, die für die Reparatur des Schadens anfallen würde, aber auch den Wiederbeschaffungswert des Autos. Dadurch hast Du die Möglichkeit, Dir ein neues Auto zu kaufen, wenn der Schaden Deines Fahrzeugs nicht mehr repariert werden kann. Wenn Du Fragen zu Deiner Kfz-Versicherung hast, kannst Du Dich jederzeit an Deinen Versicherungsanbieter wenden und Dir Rat holen.

Vollkaskoversicherung: Schütze dich vor Kosten bei Unfällen
Falls du in einen selbstverschuldeten Unfall verwickelt bist, dann bist du mit einer Vollkaskoversicherung gut versichert. Hier übernimmt die Versicherung die Kosten für die Reparatur und im Falle eines Totalschadens erstattet sie dir den Wiederbeschaffungswert oder den Neuwert deines Autos. Damit bist du immer auf der sicheren Seite und hast die Garantie, dass deine Kosten übernommen werden. Solltest du einen Unfall haben, dann überprüfe bitte ob deine Vollkaskoversicherung noch auf dem aktuellen Stand ist und lass dir im Zweifelsfall einen Kostenvoranschlag erstellen. So hast du immer die volle Kostenkontrolle.
Wiederbeschaffungswert nach Unfall: Bestimme den Wert Deines Autos
Der Wiederbeschaffungswert gibt an, wie viel Geld Du nach einem Unfall für Dein beschädigtes und nicht mehr fahrtüchtiges Auto bekommst. Wenn Du einen Schaden an Deinem Fahrzeug erlitten hast, wird ein Gutachter den Wiederbeschaffungswert bestimmen. Dieser Wert entspricht dem Preis, den Du für ein vergleichbares Fahrzeug bezahlen würdest, wenn Du es neu kaufen würdest. Nachdem der Gutachter den Wiederbeschaffungswert ermittelt hat, wird der Betrag nach einer Prüfung durch die Versicherung ausgezahlt. Dieser Betrag kann dazu verwendet werden, um ein neues Auto zu kaufen oder die Kosten für Reparaturen zu decken.
Ersetzen der Kosten für einen Unfallwagen – Wie Du Dir einen Teil oder die komplette Summe holen kannst
Du hast in einen Autounfall verwickelt und der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass Dein Auto einen wirtschaftlichen Totalschaden hat? Dann hast Du die Möglichkeit, den Unfallwagen zu verkaufen und Dir die Differenz zum Wiederbeschaffungswert von der gegnerischen Versicherung auszahlen zu lassen – vorausgesetzt, der andere war der Unfallverursacher. Je nachdem, inwieweit der Unfallverursacher für den Schaden aufkommt, kannst Du Dir so eine Teil- oder sogar die komplette Summe ersetzen lassen.
Wie lange dauert eine Schadensregulierung?
einvernehmlich geklärt wurde.
In der Regel dauert es 2-3 Wochen, nachdem Du den Schaden mit Belegen beim Versicherer angemeldet hast, bis Dir die erste Auszahlung erfolgt. Natürlich kann es vom Fall zu Fall unterschiedlich lange dauern. Wie lange genau, hängt unter anderem von der Klärung der Schuldfrage ab. Wenn die Schuldfrage eindeutig oder einvernehmlich geklärt wurde, wird Dir die Auszahlung schneller erfolgen.
Auto Totalschaden? Versicherung übernimmt Kosten bis zu 30% mehr
Du hast einen Totalschaden an deinem Auto? Dann kommt die Versicherung meistens für den Wiederbeschaffungswert auf, abzüglich des Restwerts. Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn du das Auto tatsächlich fachgerecht reparieren lässt, dann darf der Kostenaufwand den Wiederbeschaffungswert um maximal 30 Prozent übersteigen. In diesem Fall übernimmt die Versicherung auch die dafür entstandenen Kosten.
Wiederbeschaffungswert: Reparaturkosten prüfen & Versicherung kontaktieren
Du hast eine teure Autoreparatur vor dir? Dann hast du vielleicht schon mal von dem Wiederbeschaffungswert gehört. Dieser gibt an, welchen Wert dein Fahrzeug in dem Moment hat, in dem du es zur Reparatur bringst. Hierbei ist es egal, wie alt es ist, denn der Wiederbeschaffungswert wird immer nach dem aktuellen Marktwert berechnet. Wenn die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert liegen, übernimmt deine Versicherung die Kosten. Aber Achtung: Liegen die Kosten über 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes, dann ist eine Reparatur nicht mehr möglich und deine Versicherung zahlt nur den Wiederbeschaffungswert minus möglichen Restwert aus. Also lass die Kosten vorher gut prüfen und spare dir Ärger!

Wirtschaftlicher Totalschaden: Ersatz vom Wiederbeschaffungswert & Entsorgungskosten
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist es leider so, dass der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes erstattet wird. Damit ist gemeint, dass der Wert, der für die Anschaffung des Wagens nötig wäre, abzüglich des Wertes, den das Fahrzeug noch hat, ersetzt wird. Falls Du das Fahrzeug nicht behalten möchtest, übernimmt die Versicherung in der Regel auch die Kosten für die Abmeldung und die Entsorgung. Bei der Entsorgung musst Du Dich jedoch an die gesetzlichen Regelungen halten.
Verkaufe dein Unfallauto zum Restwert – An- und Verkauf
Du hast ein Unfallauto? Dann kannst du dieses in den meisten Fällen zum Restwert verkaufen. Das bedeutet, dass der Wiederbeschaffungswert des Autos abzüglich des erzielten Restwertes (im Brutto) bezahlt wird. In seltenen Fällen kann es aber auch sein, dass der Verkaufspreis sogar über dem ermittelten Restwert liegt. In diesem Fall spricht man von einem sogenannten Übererlös. Wenn du dein Auto zum Restwert verkaufen möchtest, kannst du entweder privat verhandeln oder du nutzt einen An- und Verkauf von Unfallwagen. Dabei bekommst du eine fachgerechte Beratung rund um den Verkauf deines Unfallautos.
Erhalte Entschädigung bei wirtschaftlichem Totalschaden
Wenn Du ein Opfer eines wirtschaftlichen Totalschadens geworden bist, kannst Du leider nicht auf die Reparatur deines Fahrzeuges hoffen. Stattdessen zahlt Dir die Versicherung eine Entschädigung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des ermittelten Restwertes. Der Wiederbeschaffungswert wird anhand des Marktwertes des Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Schadens ermittelt, während der Restwert die Summe darstellt, die du für das Fahrzeug erhalten würdest, wenn du es verkaufen würdest. So kannst Du sichergehen, dass Du einen angemessenen Betrag für dein Fahrzeug erhältst.
Unfallwagen reparieren: Wiederbeschaffungswert & Wertminderung
Du hast einen Unfallschaden am Auto? Keine Sorge, denn die gegnerische Kfz-Haftpflicht kann Dir helfen. Alles was Du dafür tun musst ist, den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts zu berechnen. Dieser Betrag wird Dir dann erstattet. Wichtig ist, dass Du Deinen Unfallwagen zu einem garantierten Restwert weiterverkaufen kannst. So kommst Du vielleicht sogar noch in den Genuss eines Gewinnes. Außerdem hast Du auch noch die Möglichkeit, nach der Reparatur Anspruch auf Wertminderung zu stellen. Prüfe also alle Optionen, damit Du kein Geld verlierst.
Haftpflichtschaden am Auto – Restwert ermitteln & sicher verkaufen
Du hast einen Haftpflichtschaden an deinem Auto? Dann ist die Restwertermittlung die Aufgabe eines KFZ-Sachverständigen. Du kannst ihn beauftragen, den Restwert deines Fahrzeugs zu berechnen. Sobald der Restwert feststeht, solltest du das Auto unverzüglich zu dem ermittelten Preis verkaufen, um unnötige Standkosten zu vermeiden. Es empfiehlt sich, den Wiederverkaufserlös auf ein Konto zu überweisen, damit die Erstattung des Schadens sichergestellt ist. Ein weiterer Vorteil ist, dass du hiermit den Schaden schneller regulieren kannst und bei einem Gerichtsprozess deine Rechte besser durchsetzen kannst.
Totalschaden am Auto? Du kannst es behalten!
Ja, Du kannst Dein Auto auch nach einem wirtschaftlichen Totalschaden behalten. Denn wenn Du der Halter des Wagens bist, bleibst Du auch nach einem solchen Schaden der Besitzer des Autos. Die Kfz-Versicherung hat bei der Begleichung des Schadens den Restwert Deines Autos bereits abgezogen. So musst Du für den Totalschaden nicht noch mehr bezahlen. Wenn Du das Auto behalten willst, solltest Du aber einiges beachten. Zum Beispiel solltest Du die Kosten für die Reparatur abwägen. Manchmal ist es einfach günstiger, sich ein neues Auto zu kaufen.
Fiktive Abrechnung: Erlittener Schaden entschädigen ohne Reparatur
Du bist als Geschädigter nicht dazu verpflichtet, dein Fahrzeug zu reparieren. Wenn du möchtest, kannst du dir auch die im Gutachten ausgewiesenen Reparaturkosten auszahlen lassen und entweder mit dem beschädigten Fahrzeug weiterfahren oder es nur teilweise reparieren. Dies nennt man dann fiktive Abrechnung. Du musst beachten, dass dir bei einer fiktiven Abrechnung kein Schadenersatz gezahlt wird. Die ausgezahlten Kosten sind nur eine Art Entschädigung für den erlittenen Schaden. Es ist deshalb wichtig, dass du dir gut überlegst, ob die fiktive Abrechnung für dich eine sinnvolle Option ist.
Schadensregulierung: So wirst du schnell entschädigt
Manchmal besteht die Gefahr, dass ein Schaden nicht durch die Versicherungspolice gedeckt ist. Dazu können zum Beispiel eine Unterversicherung, eine zu späte Meldung des Schadens oder eine nicht ausreichende Belegung des Schadens führen. Aber auch weitere Gründe kommen bei der Regulierung durch Versicherer leider häufiger vor, wie beispielsweise die bewusste Verzögerung der Abwicklung. Daher ist es wichtig, dass Du Dich im Falle eines Schadens frühzeitig an Deine Versicherung wendest und alle notwendigen Unterlagen bereithältst. So kannst Du sicherstellen, dass Dein Schaden schnell und unkompliziert reguliert wird.
Wem gehört das Unfallfahrzeug? Einfache Finanzierungsmöglichkeiten
Hast du einmal einen wirtschaftlichen Totalschaden an deinem Auto erlitten, hast du sicherlich schon gefragt: Wem gehört das Fahrzeug? Die Antwort ist ganz klar: Dir! Die Versicherung zahlt nämlich nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich des Restwertes. Der Restwert wird dann von der Versicherung abgezogen und das Unfallfahrzeug bleibt im Besitz des Geschädigten. Das bedeutet, dass du dir ein anderes Fahrzeug kaufen und den Restwert deines alten Autos als Eigenanteil einbringen kannst. Wenn du die finanziellen Mittel nicht hast, kannst du auch ein günstigeres Auto wählen oder bei deiner Versicherung ein Leasing oder Ratenkauf in Anspruch nehmen. So kannst du dir ganz einfach ein neues Auto leisten.
Unfall: Reparatur oder Neuanschaffung? 6000€ Reparaturkosten, 5000€ Wiederbeschaffungswert
Du bist gerade in einen Unfall verwickelt? Das ist ärgerlich. Wenn das Fahrzeug beschädigt wurde, musst du nun die Reparaturkosten berücksichtigen. Laut Gutachten beträgt der Reparaturpreis deines Autos 6000 Euro, während der Wiederbeschaffungswert bei 5000 Euro liegt. Da du also mehr für die Reparatur zahlen musst, als für ein vergleichbares Auto, kann es manchmal sinnvoll sein, sich ein neues Auto anzuschaffen. Ist die Beschädigung am Fahrzeug so groß, dass es nicht mehr repariert werden kann, spricht man von einem Totalschaden. In diesem Fall erhältst du den Restwert des Autos, also den Betrag, den du für das Unfallauto bekommen kannst.
Schlussworte
Ein Auto gilt als wirtschaftlicher Totalschaden, wenn der Reparaturaufwand höher ist als der Wiederbeschaffungswert des Autos. In solchen Fällen ist es meist nicht sinnvoll, das Auto zu reparieren, da es nicht nur viel Geld kosten würde, sondern auch mehr Zeit in Anspruch nehmen würde, als ein neues Auto zu kaufen.
Fazit: Wenn die Kosten für die Reparatur eines Autos höher sind als sein Wiederbeschaffungswert, ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden. Du solltest also vorsichtig sein und dein Auto regelmäßig überprüfen lassen, um solche teuren Folgen zu vermeiden.