Hast du dir ein Auto bei einem Händler gekauft und funktioniert es nicht, wie es soll? Wenn ja, überlege dir nicht lange, was du machen sollst! Du hast das Recht, das Auto zurückzugeben und dein Geld zurückzubekommen. In diesem Artikel erklären wir dir, wann du das Recht hast, ein Auto zurückzugeben und wie du das am besten machst. Lass uns loslegen!
Hallo! Der Autohändler muss das Auto zurücknehmen, wenn es einen Mangel hat, der bei der Übergabe nicht offensichtlich war, oder wenn der Händler eine falsche Beschreibung des Autos gemacht hat. Auch kann der Händler das Auto zurücknehmen, wenn es nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Wenn Du noch Fragen hast, zögere nicht mich zu kontaktieren.
Gebrauchtes Auto retournieren: BGH erkennt Recht an
Du hast gerade ein gebrauchtes Auto gekauft und bist nicht zufrieden mit dem Ergebnis? Dann hast du Glück: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass du dein Auto auch nach dem Kauf zurückgeben kannst, wenn du beim Kauf schwerwiegende Mängel feststellst. Dies gilt selbst dann, wenn das Auto kürzlich noch durch den TÜV gegangen ist. Es liegt also in deiner Hand, eine Entscheidung zu treffen, die zu deiner Zufriedenheit führt. Doch sei vorsichtig: Nicht jedes kleine Problem reicht aus, um das Auto zurückgeben zu können. Allein schwerwiegende Mängel geben dir das Recht, das Fahrzeug zurückzugeben. Solltest du also der Meinung sein, dass du ein Auto mit solchen Mängeln erworben hast, kannst du beruhigt dein Recht einfordern!
Kann man vom Kauf eines Autos zurücktreten?
Du fragst dich, ob du vom Kauf eines Autos zurücktreten kannst? Grundsätzlich hast du ein Rücktrittsrecht, wenn das Auto einen Mangel hat, der bereits vor dem Vertrag vorhanden war. Dann kannst du verlangen, dass der Mangel beseitigt wird und du kannst vom Kaufvertrag zurücktreten. In manchen Fällen ist auch ein Rücktritt ohne Angabe von Gründen möglich. In diesem Fall kannst du das Fahrzeug zurückgeben und erhältst dein Geld zurück. Es empfiehlt sich aber, vorab die Details zu klären und sicherzustellen, dass du auch wirklich zurücktreten darfst.
Sicheres Auto kaufen: Prüfe Fahrzeugpapiere, führe Check durch
Du solltest immer genau aufpassen, wenn du ein Auto kaufst. Eine Faustregel ist, dass ein Mangel erheblich ist, wenn die Beseitigungskosten mindestens fünf Prozent des Kaufpreises ausmachen. Aber auch bei falschen Angaben zum Baujahr oder zur Laufleistung kann ein Mangel als erheblich eingestuft werden, wie Verkehrsrecht-Fachanwalt Tobias Goldkamp betont. Als Käufer solltest du daher immer genau aufpassen und die Fahrzeugpapiere genau prüfen. Auch solltest du dich vor dem Kauf informieren, zum Beispiel durch eine Fahrzeugbewertung oder einen Gebrauchtwagencheck. So kannst du sicherstellen, dass du ein faires Angebot erhältst und dich nicht über den Tisch ziehen lässt.
Recht auf Lieferung: 10 Tage & 2 Wochen bei Nutzfahrzeugen
Du hast ein Produkt gekauft und bist auf einen unverbindlichen Liefertermin gespannt. Doch wenn dieser überschritten wird, hast Du das Recht, den Verkäufer aufzufordern, das Produkt innerhalb von zehn Tagen, bei Nutzfahrzeugen innerhalb von zwei Wochen, zu liefern. Durch den Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer dann automatisch in Verzug. Sollte dieser Verzug andauern, hast Du das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Lieferverzug: Setze Händler schriftlich angemessene Nachfrist
Du hast ein Produkt beim Händler bestellt, aber es wird nicht innerhalb der vereinbarten sechs Wochen oder zehn Tage geliefert? Dann hast Du das Recht, dem Händler eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen – am besten schriftlich. Wenn Du diese Nachfrist an den Händler verschickst, gerät er sofort in Verzug. Die Nachfrist sollte mindestens zwei Wochen betragen und möglichst konkret formuliert werden, damit der Händler weiß, was Du von ihm erwartest. Sollte der Händler dann immer noch nicht liefern, kannst Du Ersatzansprüche geltend machen.
Kaufe Dir Dein Traumauto: Liefertermin und Corona-Auswirkungen
Du möchtest ein neues Auto kaufen und konfigurierst Dir gerade Dein Traumauto? Dann solltest Du wissen, dass der Liefertermin dieses Fahrzeugs normalerweise nicht mehr als sechs Wochen nach der Konfiguration hinausgeschoben werden darf. Aufgrund der aktuellen Situation, die durch die Corona-Pandemie bedingt ist, kann der Autohändler den Liefertermin auch um bis zu vier Monate verschieben.
Gebrauchtwagenkauf: Kein gesetzliches Rückgaberecht in Deutschland
Du bist auf der Suche nach einem gebrauchten Wagen? Dann solltest Du wissen, dass es in Deutschland kein gesetzliches Rückgaberecht für Gebrauchtwagen gibt, die beim Händler gekauft wurden. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man im Falle eines Rücktritts vom Gebrauchtwagenkauf grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen problemlos zurücktreten kann. Es ist jedoch wichtig, dass man sich vor dem Kauf über die Rücktrittsmöglichkeiten informiert und die dazugehörigen Bedingungen kennt, denn oftmals sind die Rücktrittsfristen und Konditionen je nach Händler unterschiedlich. Deshalb solltest Du Dir immer im Klaren sein, welche Konditionen Dein Händler Dir anbietet.
Erfahre deine Rechte beim Autokauf – Nachlieferung, Herabsetzung, Rücktritt
Du hast beim Autokauf ein Problem? Wenn du denkst, dass das Auto nicht ordnungsgemäß funktioniert, dann hast du das Recht, dass der Verkäufer dies behebt. Das Gesetz bestimmt, dass du dem Verkäufer zwei Nachbesserungsversuche – in der Regel Reparaturversuche – zubilligen musst. Dafür musst du dem Verkäufer eine angemessene Frist setzen, damit er die Mängel beheben kann. Wenn die Reparatur nicht erfolgreich ist, hast du weitere Rechte. Zum Beispiel eine Nachlieferung, eine Herabsetzung des Kaufpreises oder auch die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Es lohnt sich also, deine Rechte zu kennen!
Gebrauchtwagenhandel: Rausschmiss-Preise für Autos nach 120 Tagen
Du hast vielleicht schon einmal von den sogenannten „Rausschmiss-Preisen“ gehört. Diese werden häufig von Autohändlern genutzt, um Gebrauchtwagen zu verkaufen, die sich länger als 120 Tage in ihrem Besitz befinden. Denn ein langer Verweilzeitraum bei Autohändlern ist keine Seltenheit und doch kein Grund zur Sorge. Der Gebrauchtwagenhandel befindet sich nicht in einer Krise und die Autos stehen einfach nur längere Zeit in den Verkaufsräumen der Händler. Um diesen aber wieder ein neues Zuhause zu geben, werden die Preise gesenkt, so dass sie ein neues Zuhause finden und schneller an den Mann bzw. die Frau gebracht werden können.
Kfz-Kaufvertrag widerrufen: Erheblicher Mangel am Auto?
Du hast ein gebrauchtes oder neues Auto gekauft und bist unzufrieden? Dann solltest du wissen, dass du beim Kfz-Kaufvertrag von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kannst. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur möglich, wenn ein erheblicher Mangel am Fahrzeug vorliegt. Das bedeutet, dass die vereinbarte Beschaffenheit nicht erfüllt wird. Ein Mangel kann sich unter anderem auch auf die Fahrzeugtechnik, die Ausstattung oder den Zustand des Autos beziehen. Wenn also ein erheblicher Mangel vorliegt, dann kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und das Auto zurückgeben.

Autokauf von Privat: Kein Widerrufsrecht, gewerblicher Händler: 14 Tage Widerrufsrecht
Bei einem Autokauf von einem Privatverkäufer hast Du leider kein Widerrufsrecht. Wenn Du das Auto aber bei einem gewerblichen Händler im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts erworben hast, hast Du Glück: Hier gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Du hast also 14 Tage Zeit, den Kaufvertrag zu widerrufen, ohne dass Dir Kosten entstehen. Denk aber daran, dass Du in dieser Zeit das Auto nicht benutzen darfst.
Autokauf: Sachmängelhaftung & Gebrauchtwagen-Garantie
Beim Autokauf musst Du als Käufer aufpassen: Der gewerbliche Verkäufer ist zur sogenannten Sachmängelhaftung verpflichtet. Das bedeutet, dass er Dir im Falle eines Sachmangels Reparatur, Ersatz oder sogar Schadensersatz zustehen muss. Oder Du erhältst den Kaufpreis zurück. Damit Du Dich vor einem solchen Fall schützen kannst, solltest Du unbedingt eine Gebrauchtwagen-Garantie abschließen. Eine solche Garantie übernimmt im Schadensfall die Kosten für Reparaturen und Ersatzteile. Meistens kannst Du die Garantiezeit auch selbst bestimmen. Außerdem kannst Du die Garantie für verschiedene Fahrzeugteile abschließen. So bist Du auf der sicheren Seite.
Gebrauchtwagen kaufen: 2 Jahre Gewährleistung, aber Achtung!
Kaufst Du Dir einen Gebrauchtwagen, dann solltest Du wissen, dass der Händler zwei Jahre lang für Mängel haften muss. Diese gesetzliche Gewährleistung schützt Dich vor versteckten Mängeln, die schon vor dem Kauf vorlagen. Aber Achtung: Der Händler darf die Gewährleistung auf ein Jahr beschränken. Sollte das der Fall sein, solltest Du auf der sicheren Seite sein und eine Gebrauchtwagengarantie abschließen. So bist Du auf der sicheren Seite und kannst Dir sicher sein, dass Du im Falle eines Defekts geschützt bist.
Produkte reparieren: Rechte des Käufers kennen!
Du hast ein Problem mit einem Produkt, das du gekauft hast? Vielleicht musst du es reparieren lassen? Wenn du die Rechte des Käufers kennst, kannst du sicher sein, dass du in einem solchen Fall bestmöglich versorgt wirst. Eines der Grundprinzipien ist, dass du dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung geben musst. Ohne seine ausdrückliche Zustimmung darfst du keine andere Werkstatt mit der Reparatur beauftragen. Dem Verkäufer stehen hierbei regelmäßig zwei Nachbesserungsversuche zu. Wenn sie nicht zum Erfolg führen, hast du weitere Rechte, z.B. kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten oder dein Geld zurückverlangen. Denke aber daran, dass du bei der Abwicklung eines solchen Falls immer deine Rechte kennen musst und darauf achten solltest, dass sie eingehalten werden. Auch solltest du alles schriftlich festhalten, um im Falle eines Streits einen Nachweis zu haben.
Autokauf – Gewährleistung gesetzlich zugesichert!
Du bist gerade dabei, ein Fahrzeug zu kaufen? Glückwunsch! Dann solltest Du wissen, dass der Verkäufer Dir gesetzlich die Gewährleistung zusichern muss. Das bedeutet, dass er Dir zwei Jahre ab Fahrzeugübergabe für die einwandfreie Funktion geradesteht – auch im Falle eines Motorschadens. Somit kannst Du Dich auf den Kauf des Fahrzeugs verlassen und Dir sicher sein, dass Du bei Problemen abgesichert bist. Wir wünschen Dir viel Spaß beim Autokauf!
Schwere Mängel in Mietwohnung? Recht auf Abrechnung & Mietminderung (OR)
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Du hast eine Mietwohnung gemietet, doch es gibt schwere Mängel? Es ist wichtig zu wissen, dass schwere Mängel solche sind, die die Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch ausschließen oder erheblich beeinträchtigen. Das steht in Artikel 258 Absatz 1 und Artikel 259b lit. a des OR geschrieben. Du hast also Anspruch auf eine Mietwohnung, die zum vorausgesetzten Gebrauch tauglich ist. Sollte es schwere Mängel geben, die das verhindern, hast du das Recht, abzurechnen und die Miete zu mindern.
Ungültiger Kfz-Kaufvertrag? Rechte gegenüber Händler durchsetzen
Du hast dir ein Auto gekauft, aber merkst jetzt, dass du über den Tisch gezogen wurdest? Es kann sein, dass dein Kfz-Kaufvertrag ungültig ist. Wann das der Fall ist? Wenn ein erheblicher Mangel am Fahrzeug besteht, aber vor dem Kauf nicht offengelegt wurde. Zu solchen Mängeln zählt beispielsweise ein Motorschaden oder ein Getriebeschaden. Solltest du in so einem Fall dein Recht einklagen wollen, kann es hilfreich sein, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Dieser kann dir helfen, deine Rechte gegenüber dem Händler durchzusetzen.
Was ist § 440 BGB? Nachbesserungsrecht und Möglichkeiten erklärt.
§ 440 Abs. 3 S. 3 BGB).
Du fragst Dich, was es mit dem § 440 BGB auf sich hat? Dann lies hier weiter: Der § 440 BGB regelt das Recht auf Nachbesserung. Wenn der Käufer also beim Kauf einer Ware feststellt, dass das Produkt einen Mangel hat, kann er diesen Mangel geltend machen. Der Verkäufer muss dann eine Nachbesserung vornehmen, um den Mangel zu beseitigen – vorausgesetzt er hat die Möglichkeit dazu. Üblicherweise darf er zweimal nachbessern, sofern § 440 BGB einschlägig ist. In manchen Fällen kann es aber sein, dass die Nachbesserung schon nach dem ersten missglückten Versuch als gescheitert gilt. Dies ist dann der Fall, wenn sie dem Käufer unzumutbar ist, wie es § 440 Abs. 3 S. 3 BGB vorschreibt.
Reklamation schriftlich formulieren: 14 Tage Frist für Händler
Du hast ein Produkt gekauft und der Händler lehnt die Gewährleistung ab? Da musst du jetzt nicht mit den Schultern zucken. Schreibe dem Händler ein Einwurfeinschreiben, in dem du deine Reklamation schriftlich formulierst. Dazu gibst du ihm eine Frist von 14 Tagen. Du kannst darin fordern, dass er entweder das Produkt repariert oder dir ein neues zur Verfügung stellt. Falls der Händler die Forderungen nicht erfüllt, kannst du eventuell einen Anwalt einschalten oder deine Ansprüche gerichtlich durchsetzen.
Gekauft wie gesehen“ – Versteckte Mängel & Gewährleistungsrechte
Versteckte Mängel können beim Kauf eines Gebrauchtgegenstandes auftreten, ohne dass man sie beim ersten Anblick erkennen kann. Hier setzt die Regelung “Gekauft wie gesehen” an. Diese besagt, dass der Käufer in Kauf nimmt, dass er einen Gebrauchtgegenstand erwirbt, ohne vorher eine genaue Prüfung durchzuführen. Allerdings erfasst die Vereinbarung versteckte Mängel nicht. Nach der Rechtsprechung liegt ein versteckter Mangel vor, wenn ein durchschnittlicher Käufer den Mangel durch eine eigene Untersuchung nicht erkennen kann.
Versteckte Mängel können schwerwiegende Folgen haben, da sie meist erst nach einiger Zeit zum Vorschein kommen. Daher ist es ratsam, vor dem Kauf einen Gebrauchtgegenstand gründlich zu prüfen und sich auf keinen Fall auf die Vereinbarung “Gekauft wie gesehen” zu verlassen. Gegebenenfalls kann man auch einen Fachmann hinzuziehen, der den Gegenstand eingehend untersucht. Nicht zu vergessen ist auch, dass man beim Kauf eines Gebrauchtgegenstandes immer noch das Recht auf Gewährleistung hat.
Fazit
Du musst das Auto zurücknehmen, wenn es einen Sachmangel hat, der zum Zeitpunkt des Kaufs bereits vorhanden war aber nicht offensichtlich war und auch nicht vom Verkäufer erwähnt wurde. Du musst auch das Auto zurücknehmen, wenn der Käufer den Kaufpreis nicht bezahlt oder nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt.
Fazit: Wir können festhalten, dass es bestimmte gesetzliche Regelungen gibt, die den Autohändler dazu verpflichten, ein Auto zurückzunehmen, wenn es ein bestimmtes Problem hat. Es ist wichtig, dass du dir deine Rechte bewusst machst, bevor du ein Auto kaufst, damit du im Falle eines Problems geschützt bist.