Hallo zusammen! Wenn ihr euch gefragt habt, wann ihr euer Auto ummelden müsst, wenn ihr umzieht, dann seid ihr hier genau richtig. In diesem Artikel nehmen wir euch die Unsicherheit und erklären euch alles, was ihr dazu wissen müsst.
Du musst dein Auto innerhalb von zwei Wochen nach deinem Umzug ummelden. Stelle sicher, dass du alle notwendigen Unterlagen dafür hast, bevor du zum Strassenverkehrsamt gehst. Falls du Fragen hast, kannst du dich auch an deinen Versicherungsanbieter wenden.
Auto ummelden: Pflicht bei Adress- oder Halterwechsel
Du musst Dein Auto ummelden, wenn Du Deine Adresse änderst oder ein Halterwechsel stattgefunden hat. Es ist unbedingt notwendig, dies zu tun, wenn Du nach einem Umzug in ein anderes Bundesland oder eine andere Stadt ziehst, aber auch wenn sich der Halter des Autos ändert. Dies ist eine Pflicht, die vom Gesetz vorgegeben wird. Eine Autoummeldung ist sehr unkompliziert und kann in der Regel innerhalb kurzer Zeit erledigt werden. Dafür musst Du lediglich Deine Papiere und Dokumente zur Hand haben und sie an einer zentralen Stelle vorlegen.
Zulassungsbesitzer: Melde Änderungen innerhalb einer Woche
Du als Zulassungsbesitzer hast die Pflicht, der Behörde, die für dein Fahrzeug zuständig ist, innerhalb einer Woche jede Änderung mitzuteilen, die die Eintragungen in deiner Zulassungsbescheinigung betrifft. Dazu zählen beispielsweise veränderte Adressen oder aber auch der Eigentümerwechsel. Solltest du diese Pflicht nicht erfüllen, kann es schnell zu Problemen kommen. Deshalb lohnt es sich, dass du in regelmäßigen Abständen deine Zulassungsbescheinigung überprüfst und gegebenenfalls Änderungen bei der Behörde anzeigst.
Kennzeichen bei Umzug oder Halterwechsel behalten – einfach & schnell!
Du musst nicht mehr Dein Kennzeichen bei einem Umzug in ein anderes Bundesland abgeben. Seit 2015 ist es möglich, dass Du Dein Kennzeichen behältst, wenn Du Dein Auto ummeldest. Doch ab dem 01.10.2019 kannst Du es auch bei einem Halterwechsel beibehalten. Auf diese Weise sparst Du Dir viel Zeit und Mühe, die Dir normalerweise entstehen würden, wenn Du ein neues Kennzeichen beantragen müsstest. So kannst Du ganz einfach Dein altes Kennzeichen behalten und musst Dich nicht mit Formalitäten aufhalten.
Fahrzeug Ummelden: Unterlagen, Gebühren & Ablauf
Wenn du umgezogen bist, mussst du dein Fahrzeug ummelden. Meistens ändert sich dabei nur der Halter des Fahrzeuges, aber nicht das Kennzeichen, das bleibt dasselbe. Es gibt allerdings einige Dinge, die du beachten musst, wenn du dein Fahrzeug ummeldest. Du musst einige Unterlagen bereithalten, wie beispielsweise den Personalausweis oder den alten Zulassungsbescheid. Außerdem musst du einige Gebühren bezahlen. Wenn du alle Unterlagen und Gebühren parat hast, kannst du dein Fahrzeug an einer Zulassungsstelle ummelden. Dort kannst du die Änderungen dann direkt vornehmen.
Gebühr von 119,80 Euro für Zulassung deines Fahrzeugs entrichten
Du musst für eine Bescheinigung, die dir bei der Zulassung deines Fahrzeuges ausgestellt wird, eine Gebühr von 119,80 Euro entrichten. Die Gebühr ist in § 14 des TP 15 Gebührengesetzes festgelegt. Der Zulassungsprozess wird gemäß § 40a KFG in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt. Daher musst du die Gebühr entrichten, damit du dein Fahrzeug zulassen kannst.
Erhalte deine EVB-Nummer innerhalb 3 Monate zur Zulassung
Sobald du deine Versicherungsgesellschaft kontaktiert hast, erhältst du eine elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) mit einer dreimonatigen Gültigkeit. Diese Nummer brauchst du, wenn du dein Fahrzeug zulassen lassen willst. Solange du sie noch nicht für die Zulassung verwendet hast, hast du die Möglichkeit, deine Versicherung zu wechseln. Allerdings ist es wichtig, dass du die EVB-Nummer innerhalb dieser 3 Monate verwendest, da sie anschließend abläuft. Wenn du deine Versicherung also wechseln willst, achte darauf, dass du der neuen Versicherungsgesellschaft auch rechtzeitig mitteilst, dass du die alte Versicherung kündigst. So kannst du sicherstellen, dass du eine neue EVB-Nummer rechtzeitig zur Zulassung erhältst.
Erhalte Deine eVB-Nummer mit unserem Online-Rechner
Du willst eine Verti eVB-Nummer beantragen? Kein Problem! Wir erklären Dir, wie es geht: Wenn Du in unserem Online-Rechner Deine Kfz-Versicherung beantragst, erhältst Du die elektronische Versicherungsbestätigung sofort per E-Mail. Damit ist Dein Antrag direkt bearbeitet und Du musst nichts weiter unternehmen. Die eVB-Nummer ist darauf vermerkt und kann direkt bei Deiner Zulassungsstelle eingereicht werden. So kannst Du Dein Fahrzeug schnell und unkompliziert anmelden.
Auto Ummelden: Welche Schritte sind nötig?
Grundsätzlich kannst Du Dein Kfz nur dort zulassen, wo Du auch gesetzlich gemeldet bist. Wenn Du Dein Auto also an einem anderen Ort anmelden möchtest, musst Du Dich erst ummelden. Diese Informationen findest Du in Deinen Fahrzeugpapieren. Früher standen die Hinweise noch auf dem Fahrzeugschein. Auf der neuen Zulassungsbescheinigung sind sie auch zu finden. Alternativ kannst Du auch bei der zuständigen Behörde nachfragen, welche Schritte nötig sind, um ein Fahrzeug umzumelden.
eVB-Nummer & Hauptuntersuchung: So zulässt Du Dein Auto
Mit der eVB-Nummer kannst Du der Zulassungsstelle gegenüber beweisen, dass Du über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügst. Erst wenn Du die Nummer vorlegst, erhältst Du dein Kennzeichen. Damit du dein Auto zulassen kannst, benötigst Du zudem noch den Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung. Diese wird regelmäßig durchgeführt, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Auto am Zweitwohnsitz zulassen & versichern – Anforderungen erfüllen
Wenn du also ein Auto an einem anderen Ort als deinem Hauptwohnsitz zulassen möchtest, dann musst du es an deinem Hauptwohnsitz anmelden. Allerdings kannst du dein Auto auch an deinem Zweitwohnsitz versichern, sofern du die entsprechenden Anforderungen erfüllst.
Du fragst dich, ob du dein Auto am Zweitwohnsitz zulassen und versichern kannst? Bis 2007 war es möglich, sich zwischen beiden Möglichkeiten zu entscheiden. Heutzutage musst du dein Auto jedoch an deinem Hauptwohnsitz anmelden. Allerdings kannst du es trotzdem an deinem Zweitwohnsitz versichern, solange du die gesetzlichen Anforderungen erfüllst. Dazu reicht es, wenn du eine gültige Kfz-Versicherung vorweisen kannst, die dein Auto am Zweitwohnsitz abdeckt. Dann steht einer erfolgreichen Versicherung deines Fahrzeuges am Zweitwohnsitz nichts mehr im Weg.
Kennzeichenbeibehaltung beim Umzug: Stressfrei und kostengünstig
Damals kam eine neue Regelung in Kraft, die es Bürgern ermöglichte, beim Umzug innerhalb Deutschlands ihr altes Kennzeichen zu behalten. So mussten sie nicht mehr extra ein neues Nummernschild beantragen, sondern konnten es einfach mitnehmen. Dadurch wurde der Umzug für viele Menschen wesentlich stressfreier, da sie nicht nur an den Kosten, sondern auch an der Zeit, die für den Behördengang nötig gewesen wäre, sparen konnten.
Abgemeldetes Auto: Was bei Fahrten mit dem alten Kennzeichen zu beachten ist
Du hast dein Auto abgemeldet? Dann ist es wichtig, dass du auf folgendes achtest: Fahrten mit dem ungestempelten Kennzeichen, das du noch hast, sind bis einschließlich des Tages erlaubt, an dem du das Auto abgemeldet hast. Eine Sache musst du dabei aber auf jeden Fall beachten: Das Kennzeichen darf keinem anderen Fahrzeug zugeteilt worden sein! Falls du dir unsicher bist, kannst du dich jederzeit an die Zulassungsstelle wenden und dich über die Details erkundigen.
Auto Zulassen: Wo & Wie? Prüfe vorab Wartezeiten!
Du willst dein Auto zulassen? Dann musst du dir vorher überlegen, wo du dein Auto zulassen willst. Wenn du an deinem Hauptwohnsitz lebst, musst du persönlich bei der entsprechenden Zulassungsstelle vorbeischauen. In manchen Stadtvierteln gibt es spezielle Bürgerbüros, die diesen Service anbieten. Da musst du nicht so weit fahren, aber möglicherweise wartest du dann etwas länger. Das hängt davon ab, wie viele Leute sich vor dir angestellt haben. Es lohnt sich also, im Voraus zu prüfen, ob es lange Wartezeiten gibt.
Kennzeichen nicht mehr an Wohnsitz gebunden: Auto überall nutzen
Die Verkehrsminister von Bund und Ländern haben sich darauf verständigt, dass die Kennzeichen nicht mehr an den Wohnsitz des Fahrzeughalters gebunden sind. Damit kannst du dein Auto künftig überall hin mitnehmen. Zuvor war es so, dass du, wenn du zum Beispiel zum Urlaub fährst und du eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland besuchst, du ein neues Nummernschild beantragen musstest. Jetzt musst du das nicht mehr machen. Der Wechsel des Nummernschildes ist nicht mehr nötig. Du kannst dein Auto überall hin mitnehmen und es muss nicht mehr umgekennzeichnet werden. Diese Entscheidung der Verkehrsminister wird es dir ermöglichen, dein Auto problemlos an jedem Ort nutzen zu können.
Kennzeichen bei Umzug: Nein, du musst kein neues beantragen
Möchtest du dein Kennzeichen bei einem Umzug ändern? Die Antwort ist eindeutig: Nein! Du musst kein neues Kennzeichen beantragen, wenn du in einen anderen Zulassungsbezirk umziehst. Ein Kennzeichenwechsel ist nicht mehr vorgeschrieben. Allerdings kann es vorkommen, dass du ein neues Kennzeichen wählst, wenn du z.B. in ein anderes Bundesland ziehst. In diesem Fall musst du eine neue Zulassung beantragen und ein neues Kennzeichen aussuchen. Wenn du jedoch in deinem alten Zulassungsbezirk bleibst, kannst du dein altes Kennzeichen behalten.
Anmeldung bei Zulassungsbehörde: eVB & Bescheinigung benötigt
Du hast deinen Wohnort gewechselt? Dann musst du deine Anmeldung bei der für deinen neuen Wohnort zuständigen Zulassungsbehörde durchführen. Hierfür benötigst du eine Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Diese erhältst du bei deiner Kfz-Versicherung, bevor du deine Ummeldung beantragst. Wichtig ist auch, dass du eine Bescheinigung über deinen neuen Wohnort vorlegen musst. Dazu gehört beispielsweise ein Mietvertrag oder eine Nebenkostenabrechnung. Wenn du alles zusammen hast, kannst du deine Anmeldung bei der Zulassungsbehörde abgeben. Dort erhältst du dann auch dein Nummernschild.
Aktualisiere Fahrzeugpapiere: Teil II (Fahrzeugbrief)
Teil II (Fahrzeugbrief).
Du hast ein Auto? Dann ist es wichtig, dass du alle notwendigen Dokumente wie die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II hast. Diese Papiere sind besonders wichtig, wenn es Änderungen am Auto gibt, wie etwa eine Namens- oder Adressänderung des Halters oder technische Änderungen am Fahrzeug. In diesen Fällen musst du die Änderungen in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. In deiner Zulassungsbescheinigung findest du alle wichtigen Informationen zu deinem Fahrzeug wie zum Beispiel die Fahrgestellnummer, die Marke, das Modell und die Farbe. Es ist wichtig, dass du alle Daten immer aktuell hältst, um bei Kontrollen oder anderen Vorgängen nicht in Schwierigkeiten zu geraten.
Kfz-Zulassung: Alles, was du über Registrierung wissen musst
Du möchtest dein Auto zulassen? Dann liegt die Verantwortung dafür bei der Kfz-Zulassungsbehörde, die für deinen Wohnort zuständig ist. Bei Unternehmen muss die Zulassungsbehörde an dem Ort gemeldet sein, an dem sich die Hauptniederlassung befindet oder an dem die Zweigniederlassung registriert ist. Beachte, dass du für die Zulassung deines Autos zunächst einige Dokumente vorlegen musst. Dazu gehören unter anderem deine Personalausweis oder ein Nachweis deiner Adresse sowie ein Versicherungsnachweis. Auf der Webseite der Kfz-Zulassungsbehörde findest du alle weiteren Informationen und Unterlagen, die du brauchst.
Autokennzeichen mitnehmen nach Umzug – Jetzt möglich!
Bevor 2015 eintrat, mussten Autofahrer ihr Kennzeichen wechseln, selbst wenn sie in einen anderen Wohnort zogen, ohne den Fahrzeughalter zu wechseln. Das bedeutete einen zusätzlichen Aufwand und Kosten, die nicht immer leicht zu stemmen waren. Doch seit Januar 2015 hat sich das geändert. Nun ist es möglich, dass du dein Autokennzeichen auch dann behältst, wenn du in eine andere Stadt ziehst. Die sogenannte bundesweite Kennzeichenmitnahme ist ein echter Segen für Autofahrer. Sie erspart dir einen lästigen Wechsel und spart dir Geld.
Fahre ohne Zulassung nicht: Geldstrafe & Punkt in Flensburg!
Nein, du darfst nicht mit der eVB-Nummer, aber ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren! Im Straßenverkehr ist es verboten, ohne Zulassung unterwegs zu sein. Wenn du dennoch ohne Zulassung fährst, musst du mit einer Geldstrafe und einem Punkt in Flensburg rechnen. Deshalb solltest du immer daran denken, dass du ein gültiges Kennzeichen an deinem Fahrzeug haben musst, wenn du dich auf öffentlichen Straßen bewegen möchtest. Solltest du kein Kennzeichen haben, solltest du besser nicht fahren, sonst kann es teuer werden.
Schlussworte
Du musst dein Auto innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in deine neue Wohnung ummelden. Dazu musst du deinen alten und neuen Kennzeichen bei der Zulassungsstelle vorlegen, sowie einen Nachweis deiner neuen Adresse. Die Kosten für die Ummeldung sind abhängig vom Wohnort und können online nachgesehen werden.
Du musst dein Auto innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden. Vergiss nicht, alle Unterlagen mitzubringen, die für deine Ummeldung benötigt werden, damit du den Prozess reibungslos durchführen kannst.