Hallo liebe Leute,
Wenn man ein Auto kauft, stellt sich die Frage: Wann muss man das Auto ummelden? In diesem Artikel gehe ich auf die wichtigsten Punkte ein und erkläre euch, was ihr wissen müsst, wenn ihr euer Auto ummelden wollt. Also, lasst uns loslegen!
Du musst dein Auto ummelden, sobald du es gekauft hast oder wenn du deinen Wohnort gewechselt hast. Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen, damit du legal fahren kannst.
Auto Ummelden nach Adressänderung – Alles einfach erledigen!
Du hast deine Adresse geändert und musst dein Auto nun ummelden? Dann bist du hier genau richtig! Es ist wichtig, dass du auch bei einem Umzug in ein anderes Bundesland oder eine andere Stadt eine Autoummeldung durchführst. Auch wenn sich der Halter des Fahrzeugs ändert, ist es Pflicht, das Kfz umzumelden. Wir helfen dir dabei, alles rechtzeitig und unkompliziert zu erledigen. Zögere also nicht und melde dich bei uns!
Auto zulassen: An deinem Hauptwohnort oder Bürgerbüro?
Du möchtest dein Auto zulassen? Dann musst du dafür persönlich zur Zulassungsstelle an deinem Hauptwohnort gehen. Wenn das Bürgerbüro in deinem Stadtviertel den Service anbietet, musst du dafür nicht so weit fahren. Allerdings musst du in der Regel sehr lange anstehen. Es ist daher sinnvoll, sich vorher online über die Öffnungszeiten und eventuell vorhandene Warteschlangen zu informieren. Dadurch sparst du dir Zeit und Nerven.
Kfz-Ummeldung: Wie, Wo und was Du beachten musst
Grundsätzlich kannst du Dein Kfz nur dort zulassen, wo du auch gesetzlich gemeldet bist. Umzumelden, schau mal in Deine Fahrzeugpapiere: Früher stand das noch auf dem Fahrzeugschein, auf der neuen Zulassungsbescheinigung sind die Hinweise aber auch zu finden. Wenn Du allerdings in ein anderes Bundesland ziehst, musst Du Dein Fahrzeug dort neu anmelden. Dafür muss ein amtliches Kennzeichen beantragt werden. In der Regel kann das über das Straßenverkehrsamt erledigt werden. Dafür musst Du dann ein paar Dokumente vorlegen und ein kleines Entgelt bezahlen.
Kennzeichen bei Umzug behalten: Neuen Bezirk informieren
Du musst dein Kennzeichen nicht bei einem Umzug wechseln. Im Gegenteil, du darfst dein altes Kennzeichen mitnehmen, wenn du in einen neuen Zulassungsbezirk ziehst.Es ist also nicht mehr nötig, dein Kennzeichen zu ändern, wenn du umziehst. Allerdings solltest du die Behörden in deinem neuen Bezirk informieren, dass du mit demselben Kennzeichen dort wohnst, damit sie deine neue Adresse in ihren Datenbanken aktualisieren können.

Gebrauchtwagen an Autohändler verkaufen – Tipps & Unterlagen
Du möchtest deinen Gebrauchtwagen an einen Autohändler verkaufen? Das ist eine gute Idee, denn du musst dich dann nicht mehr selbst um die Abmeldung oder Stilllegung des Fahrzeugs kümmern. Der Autohändler übernimmt das für dich und meldet das Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde ab. So sparst du dir eine Menge Stress und Zeit. Vergiss nicht, dich bei der Zulassungsstelle zu informieren, welche Unterlagen du für den Verkauf deines Gebrauchtwagens benötigst. Es ist wichtig, dass du die Dokumente vollständig und richtig ausfüllst, damit der Verkauf reibungslos über die Bühne geht.
Fahrzeugbrief: Wichtiges Dokument zur Aufbewahrung
Du solltest unbedingt wissen, dass der Fahrzeugbrief kein „Eigentumsnachweis“ für dein Fahrzeug ist. Der rechtliche Eigentümer des Autos ist derjenige, der es durch einen Kaufvertrag, Erbschaft oder auf andere Weise erworben hat. Dieser Eigentümer muss nicht zwingend im Fahrzeugbrief vermerkt sein. Da der Fahrzeugbrief ein wertvolles Dokument ist, solltest du ihn unbedingt sicher aufbewahren. Zu Hause ist dafür der beste Ort. Achte aber darauf, dass du den Fahrzeugbrief immer wieder mal auf seinen Inhalt überprüfst. So hast du einen guten Ãœberblick über den aktuellen Stand deines Fahrzeuges.
Auto kaufen: Halter & Eigentümer erfahren!
Du suchst nach einem Auto? Dann solltest Du immer darauf achten, wer der Halter und Eigentümer des Fahrzeugs ist. Der Halter ist die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist und die in den Fahrzeugpapieren steht. Der Eigentümer ist dagegen die Person, die das Fahrzeug gekauft hat und an die der Händler es übergeben hat. Es ist wichtig, dass Du Dich über beide Personen informierst, bevor Du ein Auto kaufst. So kannst Du sicher sein, dass Du ein Fahrzeug von einem vertrauenswürdigen Besitzer erhältst.
Bundesweite Kennzeichenmitnahme: Bürokratie, Zeit und Geld sparen
Seit Januar 2015 ist das rechtliche Durcheinander beim Autonummernschild-Mitnehmen endlich vorbei. Damals trat die bundesweite Kennzeichenmitnahme in Kraft, sodass du, wenn du innerhalb Deutschlands in einen anderen Verwaltungskreis ziehst, dein altes Nummernschild behalten kannst. Eine große Erleichterung für uns Autofahrer, denn diese neue Richtlinie spart uns Bürokratie, Zeit und vor allem Geld!
Halterwechsel abluft – Zulassungsstelle & Behörde besuchen
Du fragst Dich, wie der Halterwechsel abluft? Der Wechsel des Fahrzeughalters bedeutet, dass Du zur Zulassungsstelle gehst und Dein Fahrzeug auf Deinen Namen umschreiben lässt. Dafür musst Du Dich an die zuständige Behörde wenden. Wenn Dein Hauptwohnsitz in einem Stadtkreis liegt, kannst Du Dich an die Stadtverwaltung wenden. Befindet sich Dein Wohnort in einem Landkreis, ist das Landratsamt zuständig. Um den Halterwechsel durchführen zu können, solltest Du eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, sowie den Kaufvertrag des Fahrzeugs, eine Abmeldebescheinigung und die Zulassungsbescheinigung Teil II vorlegen. Nachdem alle Dokumente vorliegen, kannst Du den Halterwechsel beantragen.
Kfz-Zulassung: So bekommst du deine eVB-Nummer & dein Kennzeichen
Du hast ein Auto gekauft und möchtest es nun zulassen? Dann brauchst du dafür die eVB-Nummer. Mit dieser kannst du der Zulassungsstelle belegen, dass du über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügst. Erst dann bekommst du dein gewünschtes Kennzeichen. Aber das ist noch nicht alles: Um dein Auto zulassen zu können, musst du auch eine gültige Hauptuntersuchung vorlegen. Dafür kannst du bei einer Prüforganisation einen Termin vereinbaren.

Kosten für Autoanmeldung – Gebühren, Service & eVB
Du willst Dein Auto anmelden? Dann musst Du mit Kosten rechnen. Am Anfang steht die Gebühr bei der Zulassungsstelle: 13,10 Euro. Außerdem musst Du eine Servicegebühr für das Erstellen der Nummernschilder einkalkulieren, die circa 20 bis 30 Euro beträgt. Und schließlich musst Du noch die Kosten für die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) als Versicherungsnachweis einplanen. Diese liegt bei circa 30 Euro. Also mach Dir vor der Anmeldung Deines Autos Gedanken über die Kosten, die auf Dich zukommen.
Ummeldung: Alle Dokumente & Nummern bereithalten
Du brauchst ein paar Dokumente, um eine Ummeldung vorzunehmen. Dazu gehören ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung. Falls jemand anderes die Ummeldung vornehmen soll, muss er seinen Personalausweis vorzeigen, eine Vollmacht des Halters und eine Kopie des Ausweises des Halters vorlegen. Außerdem brauchst Du die Nummer deiner elektronischen Versicherungsbestätigung. Es ist wichtig, dass Du alle Dokumente bereit hältst, um eine reibungslose und schnelle Ummeldung zu gewährleisten.
Gebühr für Zulassungsschein: § 14 TP 15 Gebührengesetz
Du musst bei einer Zulassungsstelle eine Gebühr gemäß § 14 TP 15 Gebührengesetz entrichten, wenn du eine Bescheinigung (Zulassungsschein) zur Zulassung deines Fahrzeugs anfordern willst. Diese Gebühr beläuft sich auf 119,80 Euro. Dies ist eine Voraussetzung, damit du dein Fahrzeug zulassen lassen kannst. Außerdem musst du einige weitere Unterlagen vorlegen, zu denen z.B. eine Kopie des Personalausweises, ein Abgasschein oder die Fahrzeugpapiere gehören.
Verkauf Deines Autos: Melde es in einer Woche an
Du hast eine Woche Zeit, um den Verkauf Deines Fahrzeugs zu melden. Sobald Du das Auto ummeldest, wird Dein Versicherungsvertrag gekündigt und Du bist nicht mehr für das Fahrzeug verantwortlich. Es ist wichtig, dass Du die Zulassungsstelle und die Versicherung umgehend über den Verkauf informierst. So bist Du auf der sicheren Seite und Deine Versicherung wird nicht mehr belastet.
Adressänderung: So einfach geht’s in der Zulassungsstelle!
Du musst nicht mehr umständlich deine Adresse ändern, wenn du umgezogen bist. Dafür gibt es eine einfache Lösung: Deine Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wird angepasst. Damit dieser Vorgang durchgeführt werden kann, benötigst du lediglich einen neuen Personalausweis bzw. einen Reisepass. Bring dazu einfach deinen neuen Ausweis zur Zulassungsstelle und deine Adressänderung wird aktualisiert. Dann kannst du deine Fahrt in dein neues Zuhause unbeschwert antreten.
Auto kaufen: Unbedingt ummelden, um Schwierigkeiten zu vermeiden
Du willst ein Auto kaufen, aber bist dir nicht sicher, was du beachten musst? Dann ist es wichtig, dass du das Fahrzeug nach dem Kauf ummeldest. Ansonsten ist der Verkäufer weiterhin als Halter in der Halterdatei gespeichert und muss die Verfahrenskosten tragen, falls es in einem Verwarnungsgeldverfahren wegen eines Parkverstoßes zu Problemen mit dem Fahrzeugführer kommt. Also denke immer daran, dass du das Auto nach dem Kauf unbedingt ummelden musst, damit du nicht in Schwierigkeiten gerätst.
EVB-Nummer: Gültigkeit und Wechsel in 3 Monaten
Sobald Du von Deiner Versicherung eine EVB-Nummer erhältst, ist sie für die nächsten drei Monate gültig. Du hast also noch Zeit, Deine Versicherung zu wechseln, wenn Du die elektronische Versicherungsbestätigung noch nicht für die Zulassung Deines Kfz verwendet hast. Wenn Du Dich für einen Wechsel entscheidest, musst Du dafür nur einige wenige Formalitäten erledigen. Zunächst musst Du die bisherige Versicherung kündigen und einen neuen Versicherungsvertrag abschließen. Dann kannst Du die neue EVB-Nummer bei der Zulassungsstelle Deines Kfz angeben.
Anmeldung mit ungestempelten Kennzeichen: Kfz-Versicherung schützt bei Autounfall
Kommst du gerade erst an dein neues Auto und möchtest es anmelden? Dann mach es doch gleich mit ungestempelten Kennzeichen! Mit der eVB-Nr. ist dein Auto sofort geschützt. Das bedeutet, dass selbst wenn du auf der Heimfahrt einen Autounfall verursachst, deine Kfz-Versicherung einspringt, auch wenn du noch keinen Versicherungsschein hast. Gehe also sicher und nutze die Chance auf einen Schutz beim Autofahren und melde dein Auto gleich mit ungestempelten Kennzeichen an. So kannst du beruhigt losfahren und eine gute Fahrt wünschen!
Schlussworte
Du musst dein Auto ummelden, sobald du den Besitzer wechselst. Wenn du es gekauft hast, musst du es innerhalb von zwei Wochen ummelden. Wenn du es verkauft hast, musst du es innerhalb von einer Woche abmelden.
Du musst dein Auto innerhalb von zwei Wochen nach deinem Umzug ummelden. Vergiss nicht, dies rechtzeitig zu erledigen, um Ärger und Geldstrafen zu vermeiden.