Hey du! Wenn du dein Auto anmelden willst, dann musst du ein paar Dinge vorher erledigen. In diesem Artikel erfährst du, welche Unterlagen du dafür brauchst und was du noch alles wissen musst. Lass uns direkt loslegen!
Um ein Auto anzumelden, benötigst du eine Versicherung, die im Voraus bezahlt wurde, die Zulassungsstelle muss die Versicherungsnummer bestätigen. Du brauchst auch eine Anmeldung, die du von der Zulassungsstelle erhältst, und du musst eine Gebühr bezahlen. Du musst auch ein gültiges Kennzeichen haben, das dem Auto zugewiesen wird, und einen gültigen Führerschein. Es kann auch nötig sein, ein Formular auszufüllen, das den Eigentümer des Fahrzeugs bestätigt.
Dokumente für die Autozulassung: Ausweis, Meldebestätigung, eVB-Nr & Zulassungsbestätigung
Um Dein Auto anzumelden, benötigst Du einige Dokumente. Dazu gehören Dein gültiger Ausweis – egal ob Personalausweis oder Reisepass – und eine aktuelle Meldebestätigung. Außerdem ist die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) nötig, die Dir die gültige Kfz-Versicherung bestätigt. Zuletzt benötigst Du die Zulassungsbestätigung Teil II, die früher auch als Fahrzeugbrief bekannt war. Damit ist Dein Auto offiziell angemeldet.
Kennzeichen auf neuem Auto behalten – Kostenlos bei Zulassung
Du möchtest dein altes Auto gegen ein neues Fahrzeug eintauschen? Wenn du möchtest, kannst du dein bisheriges Kennzeichen auch weiterhin nutzen und auf deinem neuen Auto anbringen. Dies ist eine kostenlose Option, die du bei der Zulassung deines neuen Fahrzeugs auswählen kannst. Insbesondere wenn das Kennzeichen Teil deines persönlichen Erscheinungsbildes und deiner Identität ist, ist dies eine gute Möglichkeit, es zu bewahren.
Auto kaufen: Wer ist der Versicherungsnehmer?
Du hast vor ein Auto zu kaufen? Dann stellt sich Dir die Frage, wer der Versicherungsnehmer ist. Der Versicherungsnehmer ist die Person, die für das Fahrzeug eine Kfz-Versicherung abschließt. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass jeder Fahrzeughalter eine Kfz-Haftpflicht abschließen muss. Diese Versicherung schützt Dich und andere Verkehrsteilnehmer vor finanziellen Schäden, die durch Dein Auto entstehen können. Dabei ist es egal, ob Du Fahrer oder Halter des Fahrzeugs bist. In jedem Fall bist Du als Versicherungsnehmer für die Kfz-Versicherung verantwortlich.
Kfz-Steuer in Deutschland: Wer muss sie zahlen?
Du musst als Halter eines Fahrzeugs in Deutschland die Kfz-Steuer zahlen. Dies gilt ab dem Zeitpunkt, an dem du dein Fahrzeug in Deutschland zum Straßenverkehr zugelassen hast. Der Eintrag in der Zulassungsbescheinigung zeigt, wer der Halter des Fahrzeugs ist. Es muss nicht unbedingt der Eigentümer des Fahrzeugs sein. Aber auch er muss die Kfz-Steuer zahlen.

Kosten Zulassen & Ummelden Kfz: Was kostet es?
Du möchtest Dein Auto zulassen oder ummelden? Dann solltest Du auf jeden Fall mit ein paar Kosten rechnen. Für die Zulassung eines Neuwagens fallen Gebühren von etwa 30 Euro an. Beim Ummelden eines gebrauchten Kfz bewegen sich die Kosten im Bereich von 20 bis 30 Euro. Für die Abmeldung Deines Autos kommen dann nochmals Kosten von ungefähr 5 bis 10 Euro auf Dich zu. Es lohnt sich also in jedem Fall, sich vorab über die Höhe der Gebühren zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Kfz-Haftpflicht-Versicherung: Was ist die eVB-Nummer?
Du hast gerade ein Auto oder einen Anhänger gekauft und musst nun die Kfz-Haftpflicht-Versicherung abschließen? Dann bekommst du von deiner Versicherung die sogenannte eVB-Nummer. Sie ist der Nachweis, dass du eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hast und dient als Ersatz für die früher erforderliche Deckungskarte oder Versicherungsdoppelkarte. Mit der eVB-Nummer kannst du dann beim Kraftfahrt-Bundesamt anhand einer elektronischen Abfrage den Nachweis der Versicherung erbringen.
Kfz-Haftpflicht: Sichere Dir Deine eVB!
Du hast eine Kfz-Haftpflicht für Dein Auto abgeschlossen? Dann solltest Du Dir die elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB, sichern. Diese ist für Dich kostenlos und kannst Du Dir entweder online, per E-Mail, SMS oder Post bei Deiner Versicherung anfordern. Oder Du bleibst dem klassischen Weg treu und holst Dir die Nummer direkt bei Deinem Ansprechpartner vor Ort. Mit der eVB stellst Du sicher, dass Du immer nachweisen kannst, dass Du eine Kfz-Haftpflicht abgeschlossen hast.
Fahre nicht ohne Zulassung zur Zulassungsstelle!
Du darfst mit der eVB-Nummer nicht ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren. Denn im Straßenverkehr ist es verboten, mit einem Fahrzeug ohne Zulassung unterwegs zu sein. Solltest du dennoch ohne Zulassung fahren, kann es passieren, dass du mit einer Geldstrafe und einem Punkt in Flensburg belegt wirst. Damit du das Fahrzeug zur Zulassungsstelle bringen kannst, musst du einen TÜV-Gutachten vorlegen oder einen Begleiteten mit dir mitnehmen, der das Fahrzeug steuern kann. So hast du die Möglichkeit, die Zulassungsstelle ohne Probleme zu erreichen.
KFZ-Versicherung nach Abmeldung: Vergleiche & sparen
Wenn du dein Auto abgemeldet hast, solltest du deine KFZ-Versicherung informieren. In der Regel wird deine Versicherung automatisch darüber informiert, dass du dein Auto abgemeldet hast. Das heißt, du kannst innerhalb von zwei Wochen dein neues Fahrzeug mit den vorhandenen Konditionen versichern. Wenn du jedoch zu einem späteren Zeitpunkt ein neues Auto kaufst, solltest du im Vorfeld überprüfen, ob deine Versicherung die Konditionen angepasst hat. Wenn ja, kannst du die Versicherung beibehalten oder du entscheidest dich für einen neuen Vertrag bzw. einen anderen Anbieter. Mit einem Vergleichsrechner kannst du schnell herausfinden, welche Versicherung am besten zu dir und deinen Bedürfnissen passt.
Auto unter 3 Jahren? Kein TÜV nötig!
Du hast ein Auto, das weniger als 36 Monate alt ist? Dann kannst du dir in der Regel das lästige Abstellen beim TÜV sparen! Denn Neu- und jüngere Gebrauchtwagen können in der Regel ohne eine HU- oder TÜV-Bescheinigung zugelassen werden. Allerdings gilt das nur, solange das Fahrzeug noch nicht drei Jahre alt ist. Nach Ablauf dieser Zeitspanne ist die erste Hauptuntersuchung fällig und es muss ein TÜV-Gutachten vorgelegt werden. Der Wegfall der Untersuchung ist also nur ein kurzzeitiger Vorteil. Trotzdem lohnt es sich, denn du sparst beim Anmelden viel Zeit und Aufwand.

Fahren mit Autos: Dokumente & Genehmigungen
Du darfst ein Auto bis zu fünf Tage lang fahren – vorausgesetzt, dass es sich um eine Probefahrt, die Überführung von einem Autohaus zu deinem Wohnort, oder eine Fahrt zum Vorführtermin bei einer Prüforganisation wie TÜV oder DEKRA handelt. Damit du eine solche Fahrt machen kannst, musst du immer ein Dokument dabei haben, das die Grundlage für die Fahrt bildet. Es ist wichtig, dass du einen gültigen Ausweis bei dir hast, da du ihn bei den Prüforganisationen vorzeigen musst. Wenn du eine längere Probefahrt machen willst, musst du eine entsprechende Genehmigung einholen.
Neuwagen: Kein TÜV-Bescheinigung nötig – aber nach 36 Monaten Hauptuntersuchung
Du musst bei der Anmeldung eines Fahrzeugs immer eine Bescheinigung über die letzte erfolgte Hauptuntersuchung vorlegen. Eine wichtige Ausnahme davon ist, dass Neuwagen erst 36 Monate nach ihrer Erstzulassung zur Hauptuntersuchung müssen. Das bedeutet, dass Du ein neues oder junges Auto ohne eine TÜV-Bescheinigung anmelden kannst. Allerdings musst Du daran denken, dass Du Dein Fahrzeug spätestens nach drei Jahren zur Hauptuntersuchung bringen musst. Auch wenn die erste Hauptuntersuchung erst 36 Monate nach der Erstzulassung ansteht, empfiehlt es sich, früher eine fällig zu machen, um ein sichereres Fahren zu gewährleisten.
Fahren ohne Nummernschild: Bußgelder vermeiden
Es ist nicht erlaubt, ohne Nummernschild zu fahren. Egal ob zur Zulassungsstelle, zum TÜV oder auf öffentlichen Straßen – alle Fahrten müssen mit einem gültigen Nummernschild erfolgen. Ansonsten können empfindliche Bußgelder verhängt werden. Um dies zu vermeiden, solltest Du unbedingt dafür sorgen, dass Dein Auto ein gültiges Kennzeichen hat, bevor Du auf die Straße fährst.
Neues Auto zulassen: So funktioniert’s schnell und einfach
Kennst du das Gefühl, wenn du ein neues Auto kaufst und es endlich zulassen willst? Es ist ein aufregendes Gefühl! Aber manchmal kann die Zulassung ein bisschen stressig werden. Daher bietet dir deine Zulassungsstelle die Möglichkeit, dein Fahrzeug online zuzulassen. Wie funktioniert das? Ganz einfach: Zuerst musst du dich auf der Internetseite deiner Zulassungsstelle identifizieren. Danach legst du die Markierung des Fahrzeugbriefes frei und gibst anschließend die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) in die Maske ein. In der Regel bekommst du dann direkt deinen neuen Kennzeichen zugesendet. So kannst du dein Fahrzeug schnell und einfach zulassen.
Autoversicherung wechseln: 3 Monate Zeit für Vergleich
Du hast eine neue Versicherung für dein Kfz abgeschlossen und eine EVB-Nummer von der Versicherung bekommen? Glückwunsch! Solange du die elektronische Versicherungsbestätigung noch nicht für die Zulassung deines Fahrzeugs verwendet hast, hast du die Möglichkeit, deine Versicherung zu wechseln. Diese EVB-Nummer ist drei Monate gültig. Wenn du also noch unsicher bist, ob diese Versicherung die richtige für dich ist, hast du noch genügend Zeit, dich ausführlich über andere Versicherungen zu informieren und zu vergleichen.
So meldest Du Dein neues Auto richtig an: Kfz-Versicherung
Du hast ein neues Auto gekauft und willst es ummelden? Dann solltest Du wissen, dass Du auch eine Entscheidung für die Kfz-Versicherung treffen musst. Es gibt zwei Möglichkeiten: Du kannst das Auto mit der Kfz-Versicherung des Vorbesitzers versichern oder eine neue Versicherung abschließen. Wenn Du die Zulassungsbehörde mit der Ummeldung beauftragst, wird sie die bisherige Kfz-Versicherung über den Halterwechsel informieren. Dadurch endet der laufende Vertrag automatisch, eine Sonderkündigung ist nicht nötig. Aber Achtung: Wenn Du eine neue Versicherung wählst, solltest Du den alten Versicherungsschein auf jeden Fall bis zu seinem Ablauf behalten. Nur so bist Du auf der sicheren Seite.
Auto nach Verkauf bei Zulassungsstelle anmelden
Du musst das Auto spätestens drei Tage nach dem Verkauf bei der Zulassungsstelle anmelden. Normalerweise übernimmt das der Käufer, deshalb solltest du das unbedingt im Kaufvertrag festhalten. Damit du sicher sein kannst, dass das Auto wirklich abgemeldet wurde, schicke den Kaufvertrag und die Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle. Überprüfe auch, ob der Käufer die Anmeldung tatsächlich vorgenommen hat.
Eigentum beim Auto: Wer ist der Eigentümer?
Na, hast du schon mal von dem Begriff „Eigentum“ gehört? Eigentümer ist nämlich nicht immer derjenige, der im Fahrzeugbrief eingetragen ist. Eigentümer ist vielmehr derjenige, der das Fahrzeug erworben hat. Das kann durch einen schriftlichen Kaufvertrag belegt werden. Liegt kein solcher vor, muss man auf andere Anhaltspunkte zurückgreifen, um die Eigentumsfrage zu klären. Dann bist du auf Indizien angewiesen, um herauszufinden, wer das Fahrzeug besitzt. Ein Indiz können zum Beispiel die Zahlungsunterlagen, die du mit dem Kauf des Autos erhältst, sein. Oder du könntest auch den Verkäufer fragen, ob er das Fahrzeug tatsächlich verkauft hat. Es gibt also ein paar Wege, um herauszufinden, wer das Fahrzeug besitzt.
Fahrzeugbrief: Nicht unbedingt Eigentumsnachweis
Es ist wichtig, dass du dir den Fahrzeugbrief gut aufbewahrst, denn er ist kein Eigentumsnachweis. Der Eigentümer des Fahrzeugs ist nämlich nicht unbedingt derjenige, der im Fahrzeugbrief eingetragen ist. Der Eigentümer des Autos ist vielmehr derjenige, der es rechtlich erworben hat, beispielsweise durch einen Kaufvertrag oder eine Erbschaft. Deshalb solltest du den Fahrzeugbrief möglichst sicher zuhause verwahren, damit er im Notfall immer griffbereit ist.
Kfz-Haftpflichtversicherung: Beantrage eine eVB-Nummer!
Du möchtest ein Fahrzeug anmelden und hast schon eine Kfz-Haftpflichtversicherung? Dann beantrage eine eVB-Nummer bei deiner Versicherung. Damit erhältst du eine vorläufige Deckung für deine Kfz-Haftpflichtversicherung. Beachte aber, dass die eVB-Nummer noch keinen vollwertigen Versicherungsschutz bietet. Sobald du den Versicherungsvertrag unterzeichnet hast, erstellt deine Versicherung den zugehörigen Versicherungsschein. Vergiss also nicht, deinen Vertrag zu unterzeichnen, damit du den vollwertigen Versicherungsschutz genießen kannst.
Zusammenfassung
Du benötigst eine Kopie des Kaufvertrags oder der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2, einen Nachweis über die Kfz-Versicherung, deinen Personalausweis und ein aktuelles Foto von dir. Außerdem musst du den Anmeldebogen ausfüllen und die Gebühr bezahlen.
Du siehst, dass du einige Dokumente und Informationen vorbereiten musst, bevor du dein Auto anmelden kannst. Am besten ist es, wenn du die ganzen benötigten Unterlagen zusammensuchst, bevor du zur Anmeldestelle fährst. So sparst du dir Zeit und Stress und kannst dich direkt an die Anmeldung machen.







