Hallo! Bevor Du Dein Auto zulassen kannst, gibt es einige Dinge, die Du brauchst. In diesem Artikel werden wir Dir alles erklären, was Du brauchst und was zu beachten ist. Lass uns gleich mal loslegen!
Um dein Auto zulassen zu können, brauchst du einige Dokumente. Zuerst musst du eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugbrief) und ein gültiges Kennzeichen haben. Dann musst du eine Versicherungsbestätigung und ein gültiges Abgasgutachten vorweisen. Außerdem musst du ein Foto von dir und deinem Ausweis bereithalten. Wenn du alle Dokumente hast, kannst du sie beim Straßenverkehrsamt deiner Stadt abgeben und dein Auto zulassen.
Fahrzeugzulassung: Gebühr gem. §14 TP15 & §40a KFG
Du musst für deine Zulassung zum Verkehr eine Gebühr laut § 14 des TP 15 Gebührengesetzes entrichten. Diese liegt bei 119,80 Euro. Wenn du dein Fahrzeug zulassen möchtest, musst du das also berücksichtigen. Dann erhältst du eine Bescheinigung (Zulassungsschein) von einer Zulassungsstelle, die gemäß § 40a KFG eingerichtet wurde. Diese Bescheinigung bestätigt, dass dein Fahrzeug zugelassen ist. Also mach dich darauf gefasst, dass du die Gebühr entrichten musst.
Hauptuntersuchung nachträglich einholen: So gehts!
Du hast Dein Auto ummelden lassen und jetzt fehlt die Bescheinigung über die Hauptuntersuchung? Kein Problem! Ohne einen Nachweis über eine aktuell erfolgte Hauptuntersuchung kannst Du das Auto nicht bei der Zulassungsstelle ummelden. Aber keine Sorge, Du kannst Dich an die Prüfstelle wenden und nach einer Zweitschrift fragen. Diese Zweitschrift kannst Du dann bei der Zulassungsstelle vorlegen und Dein Auto wird ummeldet. Falls Du nicht weißt, wo die Prüfstelle in Deiner Nähe ist, kannst Du im Internet die nächst gelegene Prüfstelle finden. Beachte aber, dass einige Prüfstellen nur nach Vereinbarung arbeiten.
TÜV-Stelle/Werkstatt: Zweitschrift anfordern & Fahrzeugdaten abrufen
Du hast gerade dein Auto zur Begutachtung bei der TÜV-Stelle oder einer Werkstatt gebracht? Dann weißt du, dass du jederzeit Zugriff auf die dort gespeicherten Daten haben kannst. Das heißt, du kannst jederzeit eine Zweitschrift anfordern. Dazu musst du nur deine Fahrzeugschein-Nummer angeben und der Begutachtungsstelle mitteilen, dass du eine Kopie deiner Daten benötigst. Diese Kopie kannst du dann z.B. als Nachweis für eine Versicherung benötigen. Falls du mehr über den Ablauf wissen möchtest, kannst du dich gern an die TÜV-Stelle oder die Werkstatt wenden. Die Mitarbeiter vor Ort helfen dir gerne weiter.
Neues Auto? Muss regelmäßig zur HU – Tipps zur Einhaltung der Fristen
Du hast ein Auto, das neuer als 36 Monate ist? Dann kannst Du es zwar ohne TÜV- oder HU-Bescheinigung zulassen, aber nur vorübergehend. Nach drei Jahren ist die erste Hauptuntersuchung fällig und dafür brauchst Du eine gültige TÜV- oder HU-Bescheinigung. Solltest Du also ein neuwertiges Auto besitzen, solltest Du darauf achten, dass Du die Untersuchungen rechtzeitig durchführen lässt, damit Du weiterhin legal und sicher unterwegs bist.
Kfz-Abmeldung ohne Fahrzeugpapiere: So gehen Sie vor
Du hast ein Oldtimer-Auto und hast Probleme, die Fahrzeugpapiere aufzutreiben? Dann ist das kein Grund zur Sorge. Eine Zulassung oder Ummeldung ohne Fahrzeugpapiere ist in der Regel nicht möglich, eine KFZ-Abmeldung hingegen schon. Das bedeutet, dass Du Dein Fahrzeug in Dein KFZ-Brief eintragen lassen kannst, wenn Du eine schriftliche Bestätigung des Fahrzeughalters oder des Zulassungsbesitzers vorlegen kannst. Diese Bestätigung muss unterschrieben und mit einem Ausweisdokument des Fahrzeughalters gültig sein. In manchen Fällen kannst Du auch ein zugelassenes Gutachten eines anerkannten Prüfers vorlegen, um Dein Fahrzeug abzumelden. Solltest Du weitere Fragen haben, wende Dich am besten an Deine örtliche Kfz-Zulassungsstelle.
Wer ist der Versicherungsnehmer? Kfz-Haftpflichtversicherung klärt auf
Du fragst Dich, wer der Versicherungsnehmer ist? Der Versicherungsnehmer ist die Person, die eine Kfz-Versicherung für ein Fahrzeug abschließt. Laut dem Pflichtversicherungsgesetz musst Du als Fahrzeughalter eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Versicherung schützt Dich und andere Verkehrsteilnehmer vor Schäden, die aus Unfällen entstehen. Je nach Versicherungsumfang kann eine Kfz-Haftpflicht auch Schäden an fremden Fahrzeugen und Gegenständen ersetzen. Daher ist es wichtig, dass Du eine Kfz-Versicherung abschließt, die zu Deinen Bedürfnissen passt.
Neues Auto anmelden ohne TÜV-Bescheinigung – So gehts!
Du musst dir keine Sorgen machen, wenn du ein neues Auto anmelden willst. Eine Hauptuntersuchung ist nämlich erst nach 36 Monaten erforderlich. Das heißt, dass du das neue Auto ohne eine TÜV-Bescheinigung anmelden kannst. Allerdings solltest du daran denken, dass die Hauptuntersuchung regelmäßig durchgeführt werden muss, damit dein Auto immer sicher unterwegs ist. Dafür musst du eine Vignette an deiner Windschutzscheibe anbringen und sie nach jeder Untersuchung erneuern. So bist du immer bestens vorbereitet!
Gültigkeitsdauer deiner Reservierung: 10-90 Tage
Weißt du nicht genau, wie lange deine Reservierung in deiner Stadt gültig ist? Kein Problem! Das ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Meistens liegt die Gültigkeitsdauer zwischen 10 und 90 Tagen. In Berlin sind es beispielsweise etwa zwei Monate und in Hamburg zwei Wochen. Wenn die Zeit allerdings abgelaufen ist, hast du oft die Option, deine Reservierung gegen eine Gebühr zu verlängern. Also vergiss nicht, die Fristen im Blick zu behalten!
Auto anmelden ohne selbst zur Zulassungsstelle zu gehen
Du willst dir ein Auto zulegen, aber eigentlich keine Lust auf den Weg zur Zulassungsstelle? Kein Problem! Du kannst auch eine andere Person mit der Kfz-Zulassung beauftragen. Einen Freund oder ein Familienmitglied zum Beispiel. Damit dein Stellvertreter dein Fahrzeug für dich anmelden kann, benötigt er allerdings deine Vollmacht. Diese musst du ihm vorab ausstellen, damit er im Namen von dir bei der Zulassungsstelle vorsprechen kann. Diese Vollmacht kannst du bei der Zulassungsstelle oder aber auch online selbst ausstellen. Dazu benötigst du deinen Personalausweis, das Fahrzeugkennzeichen und die Fahrzeugpapiere. Wenn deine Vollmacht ausgefüllt ist, kann dein Stellvertreter dann für dich zur Zulassungsstelle gehen und das Fahrzeug anmelden.
Kfz-Versicherung: Kein Limit für Zweitwagen
Du fragst dich jetzt sicherlich, wie viele Fahrzeuge du auf dich versichern darfst. Die gute Nachricht ist: Es gibt kein Limit, weder von Seiten der Versicherer noch des Gesetzes. Du kannst also so viele Fahrzeuge als Zweitwagen auf dich zulassen und versichern, wie du willst. Allerdings solltest du bedenken, dass sich die Kosten für die Versicherung natürlich mit jedem zusätzlichen Fahrzeug erhöhen. Prüfe deshalb immer zuerst, ob du nicht eine Kfz-Versicherung für mehrere Fahrzeuge abschließen kannst, bei der du dann einen günstigeren Beitrag zahlst.
Zulassung des Autos online: FIN und Identifikationsdaten eingeben
Du möchtest dein Auto online zulassen? Dann musst du zuerst auf der Internetseite deiner Zulassungsstelle deine Identifikationsdaten eingeben. Danach musst du die Markierung des Fahrzeugbriefes freigeben. Um das Fahrzeug zu identifizieren, brauchst du die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Gib diesen Code in die Maske ein und schon kannst du den Zulassungsvorgang starten. Es ist einfach und du sparst dir Zeit und Wege.
Kauf eines Autos: Probefahrt bis zu 5 Tage legal
Du willst ein Auto kaufen und möchtest es natürlich vorher testen? Dann ist es wichtig zu wissen: Du darfst den Wagen bis zu fünf Tage lang legal fahren, vorausgesetzt, es handelt sich um eine Probefahrt, um die Überführung des Fahrzeugs vom Kaufort zu deinem Wohnort oder zu einer Fahrt zum Vorführtermin bei einer Prüforganisation wie zum Beispiel TÜV oder DEKRA. Damit du auch auf der sicheren Seite bist, solltest du vor der Probefahrt die jeweils gültigen Bestimmungen nochmal überprüfen.
HU abgelaufen? Vorläufige Zulassung & nächster Termin
Wenn du dein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden möchtest, ist es wichtig, dass die Hauptuntersuchung (HU) noch gültig ist. Falls die HU abgelaufen ist, erhältst du trotzdem eine vorläufige Zulassung, mit der du das Fahrzeug zur HU vorführen kannst. Allerdings wird der Termin für die nächste HU nicht zurückdatiert, damit du nicht ohne Ablauf der zwölfmonatigen Prüfzeit wieder zur HU müsstest. Damit du nicht in eine solche Situation kommst, solltest du regelmäßig den Status deiner HU überprüfen und rechtzeitig einen Termin zur Überprüfung deines Fahrzeugs vereinbaren.
Vorbereitung auf die HU: Fahrzeugschein & ABE benötigt
Du möchtest dein Auto für die Hauptuntersuchung vorbereiten? Dann brauchst du dafür nur den Fahrzeugschein (auch Zulassungsbescheinigung, Teil I genannt) und möglicherweise Anbaubestätigungen oder ABE (zum Beispiel für Aluräder). Diese Dokumente sind für die HU unerlässlich, damit das Auto die Prüfung bestehen kann. Achte daher darauf, dass du alle Unterlagen bei deinem nächsten Termin bereit hast. So sparst du dir unnötige Wege und kannst dich auf die Abnahme vorbereiten.
Hauptuntersuchung: Zulassungsbescheinigung Teil I & mehr benötigt
Du fragst Dich, was Du zur Hauptuntersuchung mitbringen musst? Gut, dass wir da helfen können! Zunächst benötigen wir die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein). Solltest Du Anbaubestätigungen oder Allgemeine Betriebserlaubnisse besitzen, bringe diese bitte ebenfalls mit. Auf unserer Website findest Du eine vollständige Liste mit allen Dingen, die vorhanden sein müssen, damit Du die Hauptuntersuchung bestehst. Schau doch mal vorbei!
Ermitteln des Fahrzeug-Eigentümers: Anhand welcher Indizien?
Entscheidend ist also: Wer der Eigentümer eines Fahrzeugs ist, lässt sich nicht immer allein durch die Eintragung im Fahrzeugbrief bestimmen. Dies hängt vielmehr davon ab, wer das Fahrzeug erworben hat. Hierfür kann ein schriftlicher Kaufvertrag herangezogen werden. Ist dieser jedoch nicht vorhanden, musst Du auf Indizien zurückgreifen, um die Eigentumsfrage zu klären. Wichtige Indizien sind hier unter anderem die Zahlung des Kaufpreises, die Übergabe des Fahrzeugs und die Zahlung der Fahrzeugsteuer.
Auto zulassen trotz abweichendem Halter auf Fahrzeugschein
Du hast dir ein Auto gekauft, aber der Name auf dem Fahrzeugschein stimmt nicht mit dem Namen auf deiner Versicherung überein? Kein Problem! Auch wenn du als Versicherungsnehmer und nicht als Halter des Autos auf dem Fahrzeugschein eingetragen bist, kannst du dein Auto trotzdem zulassen. Die Zulassung kann durch eine Vollmacht erfolgen. Dazu musst du eine solche bei der zuständigen Zulassungsstelle einreichen. Damit hast du dann als Versicherungsnehmer die Befugnis, das Auto auf eine andere Person zu übertragen – den Halter. In diesem Fall müssen die beiden nicht dieselbe Person sein. Zahlreiche Versicherer ermöglichen es dem Kunden, einen abweichenden Halter anzugeben. Damit kannst du also dein Auto anmelden, obwohl der Halter nicht dieselbe Person ist wie der Versicherungsnehmer. Aber vergiss nicht: Am Ende bist du immer noch der Versicherungsnehmer und Verantwortliche für den Vertrag!
Fahrzeugbrief: Rechtlicher Eigentumsnachweis nicht unbedingt notwendig
Achte beim Kauf eines Autos darauf, dass der Fahrzeugbrief nicht als „Eigentumsnachweis“ für das Fahrzeug missverstanden wird. Denn eigentlich ist der Eigentümer des Autos derjenige, der es rechtlich erworben hat – zum Beispiel durch den Abschluss eines Kaufvertrags oder einer Erbschaft. Es ist also nicht unbedingt notwendig, dass der Eigentümer im Fahrzeugbrief eingetragen ist. Daher solltest Du den Fahrzeugbrief immer sicher zuhause aufbewahren, um ihn bei Bedarf vorzeigen zu können.
Kennzeichen beim Autowechsel beibehalten: So geht’s!
Möchtest Du Dein altes Auto verschrotten und ein neues Fahrzeug anmelden? Dann bietet Dir das Kraftfahrt-Bundesamt die Möglichkeit, Dein bisheriges Kennzeichen zu behalten und dieses für das neue Fahrzeug zu verwenden. Dieser Service bietet Dir viele Vorteile, denn so hast Du Dein Kennzeichen nicht mehr auswendig lernen müssen und kannst es auch bei einem Wechsel des Fahrzeuges behalten. Außerdem musst Du Dir nicht ein neues Kennzeichen merken oder auf ein Wunschkennzeichen warten, sondern kannst einfach Dein bestehendes weiterverwenden. Wenn Du also Dein altes Fahrzeug verschrotten lässt und ein neues anmelden willst, kannst Du auf Wunsch Dein bisheriges Kennzeichen beibehalten und dieses für das neue Fahrzeug verwenden. Dazu musst Du lediglich einen Antrag stellen und Dich an die vorgeschriebenen Regeln und Verfahren halten.
Unterlagen zur Fahrzeugzulassung: Personalausweis & Meldebescheinigung
Du brauchst für die Zulassung des Fahrzeugs einige Unterlagen. Dazu gehört Dein Personalausweis oder Dein Reisepass mit Meldebescheinigung. Soll das Fahrzeug auf Dich persönlich zugelassen werden, benötigst Du zusätzlich noch einen Nachweis über Deinen Wohnsitz. Dieser kann durch Deinen Personalausweis oder Deinen Reisepass mit Meldebescheinigung erfolgen oder durch eine amtlich beglaubigte Kopie. Am besten ist es, wenn Du alle Unterlagen in Kopie und Original bereithältst.
Schlussworte
Um ein Auto zulassen zu können, brauchst du in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, einen Kaufvertrag oder Leasingvertrag und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugbrief). Außerdem musst du eine Versicherung vorweisen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Manchmal brauchst du auch eine Abgasuntersuchung oder ein Gutachten.
Zum Schluss kann man sagen, dass du einiges an Vorbereitung benötigst, wenn du dein Auto zulassen möchtest. Du musst dein Ausweis, die Fahrzeugdokumente und die Versicherungsnachweise vorbereiten, damit du dein Auto zulassen kannst. Also, am besten schon mal alles vorbereiten, dann bist du optimal auf die Zulassung vorbereitet.