Hey! Du planst, Dir ein Auto zuzulegen? Super Idee! Aber bevor Du Dich in die Suche nach dem perfekten Gefährt stürzt, solltest Du Dich erstmal über die Zulassungsformalitäten informieren. Damit Dir das leichter fällt, haben wir hier eine Liste zusammengestellt, was Du alles für die Zulassung Deines Autos brauchst.
Um ein Auto zulassen zu können, benötigst du ein paar Dokumente. Am wichtigsten ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Außerdem brauchst du eine Versicherungsbestätigung, die den Versicherungsstatus des Autos bestätigt. Den Kaufvertrag, eine Abmeldebestätigung, ein Gutachten der technischen Überprüfung und den Nachweis der Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer. Wenn du bereits ein Kfz-Kennzeichen besitzt, musst du es beim Zulassungsstelle vorlegen.
Erhalte deine Zulassung zum Verkehr: Beantrage Zulassungsschein und zahle Gebühr
Du musst für deine Zulassung zum Verkehr eine Bescheinigung – auch als Zulassungsschein bekannt – bei einer gemäß § 40a KFG in der jeweils geltenden Fassung eingerichteten Zulassungsstelle beantragen. Dafür musst du eine Gebühr in Höhe von 119,80 Euro gemäß § 14 TP 15 Gebührengesetz entrichten. Damit hast du die Möglichkeit, über die erfolgte Zulassung in Erfahrung zu bringen. Vergiss nicht, die Gebühr zu bezahlen, um deine Zulassung zum Verkehr zu erhalten.
Auto Anmeldung: Unterlagen & Gebühren in Zulassungsstelle beachten
Du möchtest Dein Auto in einer Zulassungsstelle anmelden? Dafür musst Du ein paar Unterlagen bereithalten und die Gebühr entrichten. Wichtig ist, dass Du die Zulassungsstelle aufsuchst, die für den politischen Bezirk zuständig ist, in dem Du Deinen Hauptwohnsitz oder Deinen Firmensitz hast. Dazu gehören unter anderem Dein Personalausweis, die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Abgasuntersuchungsbescheinigung. Die Gebühr für die Anmeldung Deines Autos hängt von der Zulassungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes ab. Nach der Anmeldung bekommst Du ein neues Kennzeichen, das Du an Deinem Auto anbringen musst.
Online-Zulassung: So funktioniert’s!
Hast du dich schon mal gefragt, wie die Online-Zulassung funktioniert? Es ist ganz einfach! Zuerst musst du dich auf der Internetseite deiner Zulassungsstelle identifizieren. Dafür benötigst du in der Regel deine Kontaktdaten sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Anschließend musst du die Markierung des Fahrzeugbriefes freilegen. Danach gibst du die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) in die Maske ein – und schon kannst du die Zulassung online beantragen. Um die Online-Zulassung abzuschließen, musst du noch ein paar weitere Angaben zu deinem Fahrzeug machen. Dann hast du es schon geschafft!
Auto verkaufen: Abmeldung und Abmeldebescheinigung beachten!
Wenn Du also Dein Auto verkaufen möchtest, solltest Du auf jeden Fall dafür sorgen, dass es abgemeldet wird. Entweder Du meldest das Auto selbst ab oder Du überlässt dem Käufer die Abmeldung. Dazu musst Du einen Termin bei der Zulassungsstelle vereinbaren und verschiedene Dokumente wie den Fahrzeugschein, den Abmeldeschein und den Personalausweis vorlegen. Nachdem das Fahrzeug abgemeldet ist, erhältst Du eine Abmeldebescheinigung, die Du dem Käufer aushändigen musst. Wichtig ist, dass das Auto nach der Abmeldung nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf, also auch nicht vom Käufer noch einmal kurz vor dem Kauf Probe gefahren werden kann.

Kfz-Zulassung: Dokumente für Halterwechsel/Ummeldung
Du musst bei der Kfz-Zulassungsstelle einige Dokumente vorlegen, wenn Du das Auto halterwechseln oder ummelden willst. Dazu gehören Dein gültiger Personalausweis oder Dein Reisepass samt aktueller Meldebescheinigung, eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Abmeldebescheinigung. Außerdem müssen alle Unterlagen eingereicht werden, die für die vorherige Zulassung des Fahrzeugs notwendig waren, z.B. der Kaufvertrag.
Wer ist der Kfz-Versicherungsnehmer? Prüfe vor Abschluss!
Der Versicherungsnehmer ist meistens der Halter des Fahrzeugs und damit derjenige, der für die Kfz-Versicherung aufkommt. Dies kann aber auch eine andere Person als der Halter sein, z.B. wenn es sich um ein Leasing- oder Firmenfahrzeug handelt, oder wenn ein Fahranfänger bei seinen Eltern oder Großeltern mitversichert ist. In solchen Fällen ist der Versicherungsnehmer nicht automatisch der Halter des Fahrzeugs. Es ist daher wichtig, dass Du genau überprüfst, wer der Versicherungsnehmer ist, bevor Du eine Kfz-Versicherung abschließt.
Auto anmelden ohne TÜV/HU: Prüf das Zulassungsdatum!
Klar, ein Neuwagen hat es leicht, aber auch Autos, die nicht ganz so neu sind, können eine dauerhafte Zulassung ohne TÜV oder HU bekommen. Wenn das Gefährt weniger als 36 Monate alt ist, kannst du es ohne Probleme anmelden. Denn erst nach 3 Jahren ist die erste Hauptuntersuchung fällig. Damit sparst du dir eine Menge Zeit und Aufwand bei der Abwicklung. Also, wenn du ein Auto hast, das nicht ganz so neu ist, lohnt sich ein Blick in das Zulassungsdatum. Vielleicht hast du ja Glück.
Parkplatz reservieren: Dauer von 10-90 Tagen variieren
Es ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich, wie lange man einen Parkplatz reservieren kann. Meist liegt die Dauer zwischen 10 und 90 Tagen. In Berlin beispielsweise kannst Du einen Parkplatz für etwa zwei Monate reservieren, in Hamburg hingegen nur für zwei Wochen. Oft gibt es aber die Möglichkeit, die Reservierung gegen eine Gebühr zu verlängern. So hast Du die Chance, Deinen Parkplatz länger zu behalten. Achte aber darauf, dass die Gebühr in jeder Behörde unterschiedlich ist. Informiere Dich also am besten vorab, bevor Du Deine Reservierung verlängerst.
Gültiges Kennzeichen an deinem Fahrzeug: Muss, TÜV, Geldstrafe, Fahrverbot
Du musst immer ein gültiges Kennzeichen an deinem Fahrzeug haben, wenn du auf öffentlichen Straßen unterwegs bist. Das gilt auch, wenn du zum Beispiel zum TÜV fahren willst. Ohne Kennzeichen ist das nicht erlaubt. Verstöße dagegen können mit einer Geldstrafe oder sogar einem Fahrverbot geahndet werden. Deswegen solltest du dir unbedingt ein gültiges Nummernschild beschaffen, bevor du mit deinem Auto auf die Straße gehst.
Kosten für eVB-Nummer – Kostenlose Versicherungsbestätigung & Haftpflichtschutz
Was kostet die eVB-Nummer? Für die Versicherungsbestätigung musst Du nichts zahlen, Kosten entstehen nur für den Haftpflichtschutz selbst. Allerdings können die Kosten für den Haftpflichtschutz je nach Versicherungsgesellschaft, der Art des Fahrzeugs und der gewählten Versicherungsart variieren. Die Nummer ist auch dann kostenlos, wenn Du sie zwar beantragt hast, aber anschließend doch kein Auto zulassen möchtest. In diesem Fall entstehen Dir keinerlei Kosten.

EVB-Nummer: So nutzt Du Deine elektronische Versicherungsbestätigung
Sobald Du von Deiner Versicherung eine EVB-Nummer erhältst, hast Du drei Monate Zeit, um sie zur Zulassung Deines Kfz zu verwenden. Falls Du die elektronische Versicherungsbestätigung noch nicht genutzt hast, hast Du die Möglichkeit, die Versicherung zu wechseln. Um die EVB-Nummer zu verwenden, musst Du ein eigenes Konto bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft anlegen. Nach der Anmeldung kannst Du dann die Versicherungsbestätigung herunterladen und bei einer Zulassungsstelle einreichen. Auf diese Weise kannst Du schnell und einfach eine neue Versicherung abschließen.
Nutze Deine eVB-Nummer 6 Monate lang – ohne Kosten
Du hast eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) erhalten? Dann hast Du Glück! Denn diese ist immerhin 6 Monate gültig und Du kannst sie jederzeit nutzen. Allerdings entstehen Dir dabei keine Kosten, wenn Du von der Nutzung Abstand nimmst. Außerdem ist es aufgrund der Entwicklung der Corona-Infektionszahlen möglich, dass sich die Öffnungszeiten in den Zulassungsstellen ändern. Achte also immer darauf, die aktuellen Öffnungszeiten zu kennen, bevor Du zur Zulassungsstelle gehst. So bist Du auf der sicheren Seite!
Anmeldung eines neuen Fahrzeugs in Deutschland: Schritte & Kosten
Du willst ein brandneues Fahrzeug in Deutschland anmelden? Dann musst du einige Schritte beachten. Zunächst einmal musst du dein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden. Dort bekommst du auch das Kennzeichen, das du an deinem Fahrzeug anbringen musst. Außerdem musst du dort den Fahrzeugbrief abgeben. In manchen Fällen ist es auch erforderlich, eine Abgasuntersuchung durchführen zu lassen. Weiterhin muss eine Kfz-Versicherung abgeschlossen und die Kosten dafür beglichen werden. Die Kfz-Steuer muss ebenfalls beglichen werden. Für den Erhalt des Fahrzeugbriefes ist es außerdem erforderlich eine Gebühr an die Zulassungsstelle zu bezahlen. Wenn all diese Schritte erledigt sind, erhältst du den Fahrzeugbrief und kannst dein neues Fahrzeug endlich auf die Straße bringen.
Autoummeldung nach Verkauf: Kopien an Zulassungsstelle
Du musst Dein Auto spätestens drei Tage nach dem Verkauf beim Straßenverkehrsamt ummelden. Das übernimmt normalerweise der Käufer, deshalb ist es wichtig, dass das im Kaufvertrag festgehalten wird. Damit Du sicher sein kannst, dass das Auto auch wirklich abgemeldet ist, empfehlen wir Dir, Kopien des Kaufvertrags und der Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle zu schicken. So hast Du die Gewissheit, dass alles ordnungsgemäß erledigt wurde.
Auto verkaufen: Abmeldung nicht notwendig
Du überlegst, dein Auto zu verkaufen? Egal, ob du es privat oder über einen Händler loswerden möchtest, in der Regel ist es nicht notwendig, das Auto vor dem Verkauf abzumelden. Das Kennzeichen darf am Auto verbleiben und so musst du dir darüber auch keine Gedanken machen. Wenn du dein Auto jedoch an einen Händler verkaufst, kann es sein, dass dieser eine Abmeldung verlangt und dir dafür auch eine Gutschrift erstattet. Am besten informierst du dich bei deinem Händler vorab, welche Vorgehensweise er empfiehlt.
Fahren ohne Zulassung: Keine eVB-Nummer, aber Kennzeichen nötig
Nein, du darfst nicht mit der eVB-Nummer, aber ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren. Im Straßenverkehr ist das Fahren ohne Zulassung nicht erlaubt, da es als eine Ordnungswidrigkeit gilt. Wer dennoch ohne Zulassung fährt, muss mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen. Außerdem wird ein Punkt in Flensburg eingetragen. Deshalb solltest du auf keinen Fall ohne Kennzeichen und einer eingetragenen Zulassung fahren. Solltest du dein Fahrzeug noch nicht eingetragen haben, kannst du das trotzdem machen. Dazu musst du lediglich die eVB-Nummer vorzeigen und die Zulassungsstelle erledigt den Rest. So kannst du sicher sein, dass du legal unterwegs bist.
Autoversicherung: Wann gilt der vorläufige Schutz?
Hast du dein Auto bereits zugelassen? Dann beginnt dein vorläufiger Versicherungsschutz entweder sofort oder zu dem Zeitpunkt, den du mit der Versicherung vereinbart hast. Um herauszufinden, wann genau dein Versicherungsschutz gilt, schau am besten in deinen Versicherungsunterlagen nach. Dort findest du alle Details, die du benötigst. Solltest du noch weitere Fragen haben, kannst du jederzeit Kontakt zu deiner Versicherung aufnehmen. Dort wird man dich gerne beraten und deine Fragen beantworten.
Erstzulassung eines Fahrzeugs: Dokumente & Unterlagen
Bei der Erstzulassung eines Fahrzeugs erhältst Du von der Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung I und II, früher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Diese Dokumente sind notwendig, um das Fahrzeug anzumelden. Für die Anmeldung der Erstzulassung musst Du verschiedene Unterlagen vorlegen, wie einen Personalausweis, eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 oder ein vorläufiges Kennzeichen, eine Versicherungsbestätigung und den Kaufvertrag. Mit diesen Unterlagen kannst Du Dein Fahrzeug dann bei der Zulassungsstelle anmelden und die anfallenden Gebühren bezahlen.
Kfz-Versicherung: Kostenpflichtige Ruheversicherung abschließen
Bei manchen Kfz-Versicherungen hast du die Möglichkeit, eine kostenpflichtige Ruheversicherung abzuschließen. Das kann besonders sinnvoll sein, wenn du ein Auto gekauft hast, das du noch nicht sofort zulassen möchtest. Dann musst du den Versicherungsschutz beantragen, um dein Fahrzeug auch in der Zwischenzeit bestmöglich geschützt zu haben. So bist du immer auf der sicheren Seite, wenn es um die finanzielle Absicherung geht.
5-Tage-Probefahrt: Autos testen und nach Hause bringen
Du darfst dein Auto bis zu fünf Tage lang fahren, wenn du eine Probefahrt machen willst, das Auto von deinem Kaufort nach Hause bringen möchtest oder es zu einem Vorführtermin bei einem Prüfdienst bringen musst. Hierfür sind vor allem TÜV oder DEKRA zu nennen. So kannst du dir in aller Ruhe ein Bild von deinem neuen Gefährt machen, ohne dass du dir Sorgen machen musst, dass du schon nach kurzer Zeit wieder zurückfahren musst.
Schlussworte
Für die Zulassung eines Autos brauchst du in der Regel eine aktuelle Versicherungsbestätigung, die du bei deiner Versicherung erhältst, ein gültiges Kennzeichen, eine Abgasuntersuchung, eventuell eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und einen gültigen Fahrzeugschein. Falls du noch nicht im Besitz eines gültigen Fahrzeugscheins bist, musst du einen bei deiner örtlichen Fahrzeug-Zulassungsstelle beantragen.
Zusammenfassend kann man sagen, dass du für die Zulassung eines Autos einiges an Dokumenten und Papieren benötigst. Dazu gehören die Zulassungsbescheinigung Teil I, die KFZ-Steuer, die Versicherungskarte, die Fahrzeugschein und ein gültiger Führerschein. Du solltest also am besten vorher genau überprüfen, ob du alles beisammen hast, damit du den Zulassungsprozess reibungslos und schnell abwickeln kannst.







