Hallo! Wenn du ein Auto anmelden willst, stellst du dir sicherlich die Frage: Was brauche ich eigentlich dazu? Hier gibt es einige Dinge, die du vorher klären solltest und die du brauchst, um ein Auto anzumelden. Wir zeigen dir, was du alles dafür brauchst und was du beachten musst. Lass uns loslegen!
Um ein Auto anzumelden, brauchst Du einiges:
– Eine Kopie des Kaufvertrags, falls Du das Auto gekauft hast. Wenn Du es geerbt oder geschenkt bekommen hast, brauchst Du einen Erbschein oder eine Schenkungsurkunde.
– Eine Kopie des Personalausweises des Halters.
– Ein Versicherungsnachweis.
– Eine Abgasuntersuchung.
– Eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
– Eine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
– Den ausgefüllten Antrag auf Zulassung.
Du brauchst also einiges, um Dein Auto anzumelden. Stell sicher, dass Du alles vorbereitet hast, bevor Du zur Zulassungsstelle gehst!
Zulassungsschein erhalten: 119,80 Euro Gebühr nach § 14 TP 15
Du musst für die Ausstellung einer Bescheinigung (Zulassungsschein), die durch eine Zulassungsstelle gemäß § 40a KFG ausgestellt wird, eine Gebühr in Höhe von 119,80 Euro nach § 14 TP 15 Gebührengesetz entrichten. Den Zulassungsschein benötigst du, wenn du dein Fahrzeug zulassen möchtest. Sobald du die Gebühr bezahlt hast, erhältst du den Zulassungsschein, der dich als Fahrzeughalter ausweist und die offizielle Genehmigung zur Nutzung deines Fahrzeugs darstellt.
Kennzeichen behalten: So zulässt du dein neues Auto
Du möchtest dein altes Fahrzeug außer Betrieb setzen und ein neues Auto zulassen? Dann kannst du auf Wunsch dein bisheriges Kennzeichen „behalten“. So kannst du dein neues Auto mit demselben Kennzeichen zulassen, das du zuvor schon hattest. Bei dieser Variante wird dein altes Fahrzeug stillgelegt und du musst keine neue Zulassung beantragen. Allerdings ist es wichtig, dass du die Zulassungsstelle kontaktierst, um die notwendigen Unterlagen zu besorgen. Beachte außerdem, dass die Kosten für die Übertragung des Kennzeichens meistens nicht in der Kfz-Versicherung enthalten sind. Informiere dich also vorab, bevor du den Antrag stellst.
Neuzulassung eines PKW: Zeiteinplanung & Termin vereinbaren
Du planst ein neues Auto anzumelden? Dann solltest Du etwas Zeit einplanen. In der Regel dauert eine Neuzulassung eines PKW an der Zulassungsstelle ungefähr 20 Minuten. Es kann aber sein, dass Du aufgrund der Behörde, der Tageszeit oder der Uhrzeit länger warten musst – ohne vorher einen Termin gemacht zu haben. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Dir, vorher einen Termin zu vereinbaren. So kannst Du sicher sein, dass Du nicht lange warten musst, bis Du dein neues Auto anmelden kannst.
Auto Anmeldung: So funktioniert die Zulassung in deinem Bezirk
Du möchtest dein Auto anmelden? Dann bist du hier genau richtig! In einer Zulassungsstelle kannst du dein Auto anmelden. Dafür musst du allerdings einige Unterlagen mitbringen und die Gebühr entrichten. Je nachdem, wo dein Hauptwohnsitz bzw. dein Firmensitz liegt, musst du dich an die Zulassungsstelle deines politischen Bezirks wenden. Hier erhältst du alle nötigen Informationen, die du brauchst, damit die Anmeldung problemlos über die Bühne geht.
Kfz-Haftpflichtversicherung und Hauptuntersuchung: So erhältst Du Dein Kennzeichen
Mit der eVB-Nummer kannst Du der Zulassungsstelle gegenüber beweisen, dass Du über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügst. Erst dann erhältst Du ein Kennzeichen. Um die Zulassung abzuschließen, benötigst Du außerdem einen Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung. Diese muss regelmäßig durchgeführt werden, damit Dein Auto sicher unterwegs ist und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Kfz-Haftpflicht-Versicherung: eVB-Nummer als Nachweis nutzen
Du hast gerade ein neues Auto oder einen Anhänger gekauft? Dann musst Du Dir keine Sorgen mehr um die Kfz-Haftpflicht-Versicherung machen. Mit der eVB-Nummer hast Du den Nachweis, dass Dein Fahrzeug versichert ist.
Die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) ist der Nachfolger der früheren Deckungskarte oder Versicherungsdoppelkarte, die früher für die Kfz-Zulassung gebraucht wurde. Sie ist heutzutage einfacher und bequemer zu handhaben, denn Du musst nur noch die Nummer angeben, um Deine Versicherung zu bestätigen. Mit der eVB-Nummer kannst Du Deine Versicherung online bestätigen, ohne dass Du ein zusätzliches Dokument vorzeigen musst.
Beantrage Kurzzeitkennzeichen mit eVB-Nummer!
Du hast ein Auto gekauft, aber noch kein Kennzeichen? Ohne Kennzeichen ist es dir leider nicht erlaubt, eine Fahrt zu machen. Aber keine Sorge, es gibt eine Lösung: Mit einer eVB-Nummer kannst du ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Dieses Kennzeichen ist für 5 Tage gültig und ermöglicht es dir, das Auto zur Zulassungsstelle zu fahren. Seit dem 1. April 2014 muss das anzumeldende Fahrzeug außerdem noch TÜV haben und verkehrssicher sein. Am besten informierst du dich vor der Fahrt nochmal über die genauen Bestimmungen, damit deine Zulassung problemlos klappt!
Erstzulassung: Alles Wissenswerte zur Zulassungsstelle
Die Erstzulassung (EZ) ist ein wichtiges Dokument, wenn man ein Fahrzeug erwirbt. Sie wird von der Zulassungsstelle ausgestellt und beinhaltet die Zulassungsbescheinigung I und II, sowie den früheren Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief. Dieses Dokument ist wichtig, wenn Du das Fahrzeug versichern oder verkaufen willst.
Damit Du die Erstzulassung erhältst, musst Du verschiedene Unterlagen bei der Zulassungsstelle einreichen. Dazu gehören unter anderem die Zulassungsantragstellung, ein gültiger Personalausweis, eine Kopie des Kaufvertrages und die Abnahmebescheinigung des Kfz-Gutachters. Da es sich bei der Erstzulassung um ein wichtiges Dokument handelt, solltest Du Dir immer eine Kopie anfertigen und an einem sicheren Ort aufbewahren.
Neues Auto anmelden? Keine TÜV-Bescheinigung nötig!
Du hast ein neues Auto erworben und möchtest es anmelden? Dann musst Du normalerweise nicht zwingend eine TÜV-Bescheinigung vorweisen. Denn bei Neuwagen und Fahrzeugen, die weniger als 36 Monate alt sind, ist eine dauerhafte Zulassung ohne eine HU möglich. Allerdings ist nach drei Jahren in der Regel eine erste Hauptuntersuchung fällig. Insofern solltest Du Dich rechtzeitig darum kümmern, dass Dein Kfz zur Hauptuntersuchung geht, damit Du weiterhin legal unterwegs sein kannst.
Kfz-Zulassung auf Ehepaar: Vorlagen & SEPA-Mandat
Wenn du ein Fahrzeug auf ein Ehepaar zulassen möchtest, musst du einiges beachten. Zunächst musst du neben den üblichen Unterlagen ein spezielles Formular (Erklärung Ehepaar) und das SEPA-Mandat (Kfz-Steuer-Einzugsformular) ausfüllen und von beiden Ehepartnern unterschreiben lassen. Dieses Formular dient dazu, dass beide Ehepartner die Zulassung des Fahrzeugs akzeptieren und die Kfz-Steuer gemeinschaftlich bezahlen. Es ist wichtig, dass du das SEPA-Mandat korrekt ausfüllst, da es die Kfz-Steuer regelt. Auch die Vorlage des entsprechenden Ausweises sowie ein gültiger Versicherungsnachweis, der auf beide Ehepartner ausgestellt ist, sind erforderlich.
Wer ist der Versicherungsnehmer für Kfz-Versicherungen?
Der Versicherungsnehmer ist die Person, auf die die Kfz-Versicherung läuft. Meistens ist das der Fahrzeughalter, aber es können auch Ausnahmen vorliegen. So kann ein Fahranfänger beispielsweise bei seinen Eltern oder Großeltern mitversichert sein, oder es gibt auch Fälle, in denen ein Leasing- oder ein Firmenwagen versichert werden. Du solltest dich deshalb immer gut informieren, wer für dein Auto als Versicherungsnehmer in Frage kommt.
Wie lange kann ich meine Wohnung reservieren?
Du fragst dich, wie lange du deine Wohnung reservieren kannst? Die Antwort darauf ist nicht einheitlich und hängt von Behörde zu Behörde ab. In den meisten Fällen kannst du sie zwischen 10 und 90 Tagen reservieren. In Berlin sind es zum Beispiel zwei Monate, in Hamburg zwei Wochen. Oft gibt es aber auch die Möglichkeit, die Reservierung gegen eine Gebühr zu verlängern. Wenn du also deine Wohnung länger als die vorgeschriebene Frist reservieren möchtest, kannst du das in vielen Fällen machen.
Kfz-Versicherung abschließen: eVB erhalten!
Du hast gerade eine Kfz-Versicherung abschlossen? Dann erhältst Du die sogenannte eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) kostenlos. Die Nummer bekommst Du sofort nach Abschluss Deiner Versicherung per E-Mail, SMS oder Post oder direkt bei Deinem Ansprechpartner vor Ort. Diese eVB bescheinigt Dir, dass Du eine Kfz-Haftpflicht für Dein Auto abgeschlossen hast. So bist Du auf der sicheren Seite und kannst jederzeit nachweisen, dass Du versichert bist.
Erhalte eine gültige EVB-Nummer und wechsle deine Versicherung
Auch wenn du deinen Versicherungsvertrag gekündigt hast, kannst du eine EVB-Nummer erhalten. Sobald du diese erhältst, ist sie für die nächsten drei Monate gültig. Während dieser Zeit hast du die Möglichkeit, deine Versicherung zu wechseln, ohne dass du dein Auto neu zulassen musst. Allerdings ist es ratsam, zu überprüfen, ob die EVB-Nummer noch gültig ist, bevor du deine Versicherung wechselst.
Auto abgemeldet? So änderst du deine Versicherung
Hast du dein Auto abgemeldet, ist es ganz einfach, deine Versicherung zu informieren. Die Versicherung wird automatisch darüber informiert, dass du dein Auto abgemeldet hast. Innerhalb von zwei Wochen kannst du dann dein neues Fahrzeug mit den vorhandenen Konditionen versichern. Wenn du möchtest, kannst du auch einen neuen Vertrag abschließen oder sogar den Anbieter wechseln. Auf jeden Fall solltest du deine Versicherung über deinen Fahrzeugwechsel informieren, denn nur so bist du auf der sicheren Seite. Achte darauf, dass du die Kosten im Blick hast und vergleiche die verschiedenen Angebote, bevor du dich für eine Versicherung entscheidest. So kannst du sicher sein, dass du die beste und günstigste Versicherung für deinen neuen Wagen findest.
Neues Auto kaufen: So lange darfst Du unterwegs sein
Du darfst mit dem Auto bis zu fünf Tage lang unterwegs sein – vorausgesetzt, es handelt sich um eine Probefahrt, die Überführung des Autos vom Händler zu Dir nach Hause oder um eine Fahrt zu einem Vorführtermin bei einer Prüforganisation wie dem TÜV oder der DEKRA. Wenn Du ein neues Auto kaufst, muss es nämlich bei einer solchen Prüforganisation vorgeführt werden. Dort wird dann unter anderem überprüft, ob das Auto den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Erst wenn es die Prüfung bestanden hat, erhältst Du deine Fahrzeugpapiere.
Auto ohne TÜV-Plakette: Parken nicht erlaubt
Du solltest niemals ein Auto auf einem privaten Grundstück parken, wenn es keine gültige TÜV-Plakette hat. Laut Auto Club Europa (ACE) ist es auch auf privatem Grund nicht erlaubt, ein ungenutztes Auto abzustellen. Selbst wenn das Grundstück nicht abgesperrt ist, gilt es in den meisten Fällen als öffentlicher Verkehrsraum. Um Ärger zu vermeiden, solltest du daher immer darauf achten, dass dein Auto eine gültige TÜV-Plakette hat. Wenn es das nicht hat, solltest du das Auto nicht mehr auf öffentlichem oder privatem Grund parken, sondern es zum Beispiel in einer Werkstatt abgeben, damit es dort repariert wird.
Wie viele Autos kannst Du versichern? Kein Limit!
Du fragst Dich, wie viele Autos Du versichern kannst? Die Antwort ist einfach: Es gibt keine Begrenzung. Du darfst so viele Autos als Zweitwagen versichern, wie Du möchtest – sowohl die Versicherung als auch das Gesetz stellen hier keine Einschränkungen. Egal, ob Du zwei, drei oder mehr Autos versichern willst, es steht Dir frei. Einzige Voraussetzung ist, dass alle Fahrzeuge auf Deinen Namen zugelassen sind. Auch wenn Du mehrere Autos versicherst, profitierst Du von den normalen Konditionen einer Kfz-Versicherung.
Wechselkennzeichen: 2 Fahrzeuge, 1 Kennzeichen
Du hast schon mal von einem Wechselkennzeichen gehört? Es ist eine ganz praktische Sache, denn es ermöglicht Dir, zwei Fahrzeuge auf ein Kennzeichen anzumelden. Aber es gibt eine wichtige Einschränkung: Beide Fahrzeuge müssen derselben EU-Fahrzeugklasse angehören. Das bedeutet, dass Du z.B. ein Auto nicht mit einem Anhänger auf ein Wechselkennzeichen anmelden kannst, weil sie nicht derselben Klasse angehören. Wenn du jedoch z.B. zwei Autos hast, kannst du diese auf ein Wechselkennzeichen anmelden und musst nicht zwei verschiedene Kennzeichen beantragen. Das spart Dir viel Zeit und Geld.
Zusammenfassung
Um ein Auto anzumelden, brauchst du die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugbrief) und Teil II (Fahrzeugschein) des Autos. Du benötigst außerdem eine aktuelle Versicherungsbestätigung, ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) und ein gültiges Kennzeichen. Falls du das Fahrzeug gekauft hast, brauchst du noch eine Kaufbestätigung oder einen Kaufvertrag und eine Abmeldebescheinigung des Vorbesitzers.
Du siehst, um ein Auto anzumelden, brauchst du eine Menge Dokumente, die du bereitstellen musst. Es ist also wichtig, dass du dir vor der Anmeldung bewusst bist, welche Unterlagen du benötigst, damit du nicht vor einer unerwarteten Herausforderung stehst.