Alles, was du wissen musst, um dein Auto anzumelden: Eine Schritt-für-Schritt Anleitung

Anmeldung eines Autos - was benötigt wird.
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Hallo! Wenn du gerade dabei bist, dein Auto anzumelden, dann bist du hier genau richtig. Hier erfährst du alles, was du brauchst, um dich anzumelden. Ich gehe Schritt für Schritt durch, was du benötigst und wie du es erledigst. Also, lass uns loslegen!

Um dein Auto anzumelden, brauchst du eine Kopie des Kaufvertrags, eine Versicherungsbestätigung, ein Kfz-Gutachten, eine Abgasuntersuchung sowie ein Foto von dir. Wenn du ein Ausländer bist, benötigst du zusätzlich einen gültigen Aufenthaltstitel. All diese Dokumente musst du zusammen mit einem ausgefüllten Antragsformular an die zuständige Behörde schicken.

Auto Verkauf: So meldest Du Dein Fahrzeug ab

Du musst Dein Fahrzeug spätestens drei Tage nach dem Verkauf bei der Zulassungsstelle ummelden. Normalerweise übernimmt das der Käufer. Vermerke das unbedingt im Kaufvertrag. Damit Du sicher sein kannst, dass Dein Auto auch wirklich abgemeldet wird, schicke den Kaufvertrag und die Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle. So hast Du die Gewissheit, dass die Ummeldung erfolgreich war.

Auto regelmäßig überprüfen: Wann ist eine Hauptuntersuchung fällig?

Klar, Du brauchst Dein Auto regelmäßig zu überprüfen. Wenn Du ein Auto kaufst, das weniger als 36 Monate alt ist, dann kannst Du es ohne eine Bescheinigung von einer Hauptuntersuchung (TÜV oder HU) anmelden. Neuwagen können sogar dauerhaft ohne eine solche Bescheinigung zugelassen werden. Aber nach drei Jahren ist in der Regel die erste Hauptuntersuchung fällig. Deshalb ist es wichtig, dass Du dein Auto regelmäßig überprüfen lässt, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten und zu gewährleisten, dass Dein Auto den technischen Standard erfüllt.

Verkauf Dein Auto: Abmeldung & Haftung beachten

Wenn Du Dein Auto verkaufen möchtest, musst Du es unbedingt abmelden, denn solange es auf Dich angemeldet ist, bist Du noch in der Haftung. Du kannst das Auto entweder selbst abmelden oder der Käufer meldet es dann um. Ist das Fahrzeug erst einmal abgemeldet, ist es nicht mehr zugelassen und darf nicht mehr in den Straßenverkehr. Unbedingt daran denken, dass Du die Abmeldung innerhalb einer Woche nach dem Verkauf erledigt haben musst, sonst musst Du noch Gebühren an die Kfz-Zulassungsstelle bezahlen.

Kfz-Halterwechsel: Versicherung übernehmen oder neue wählen

Du übernimmst ein Auto und möchtest den Kfz-Halterwechsel durchführen? Dann hast du die Möglichkeit, die Kfz-Versicherung des Vorbesitzers zu übernehmen oder ganz einfach eine andere Versicherung zu wählen. Wenn du die neue Kfz-Versicherung abgeschlossen hast, kannst du das Auto bei der Zulassungsbehörde ummelden. Diese wird dann die bisherige Kfz-Versicherung über den Halterwechsel informieren. Der laufende Vertrag endet dann automatisch – du musst also keine Sonderkündigung vornehmen. Aber achte darauf, dass du die Kündigungsfristen des alten Vertrags einhältst, damit du keine unnötigen Kosten erwirbst.

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Auto verkaufen: Schritte vor dem Verkauf beachten

Du überlegst, dein Auto zu verkaufen? Wenn du vorhast, es privat zu verkaufen, musst du es nicht abmelden und das Kennzeichen bleibt an dem Auto. Auch wenn du es über einen Händler loswerden möchtest, ändert sich daran nichts. Allerdings solltest du vor dem Verkauf noch ein paar Dinge erledigen, um den Prozess für dich und den Käufer so reibungslos wie möglich zu gestalten. Es empfiehlt sich, das Auto gründlich zu reinigen und eventuelle Schäden zu beheben. Außerdem solltest du auf alle Fälle die Fahrzeugpapiere bereithalten, damit der Käufer sie einsehen kann.

Gebühr für Zulassungsstelle: 119,80€ nach §14 TP 15

Du musst für eine Bescheinigung, die dir eine Zulassungsstelle aus Anlass der Zulassung deines Fahrzeugs zum Verkehr ausstellt, eine Gebühr entrichten. Gemäß § 14 des TP 15 Gebührengesetzes beträgt diese Gebühr 119,80 Euro. Diese Zulassungsstelle wird gemäß § 40a KFG in der jeweils geltenden Fassung eingerichtet. Beachte bitte, dass du diese Gebühr an die Zulassungsstelle zahlen musst, bevor du dein Fahrzeug zulassen kannst.

Anmeldung Auto: So gehst Du vor & erfährst Gebühren

Du willst dein Auto anmelden? Dann musst du dich an die Zulassungsstelle deines politischen Bezirks wenden. Dort musst du ein paar Unterlagen vorlegen, wie zum Beispiel eine Kopie des aktuellen Fahrzeugscheins, eine Kopie des neuen Versicherungsnachweises und deinen Personalausweis. Außerdem musst du natürlich die Gebühr bezahlen. Es lohnt sich, vorher schon mal nachzufragen, was dafür fällig wird. Alles klar? Dann los geht’s!

Kennzeichenmitnahme beim Umzug und Halterwechsel – einfach & problemlos

Seit 2015 ist die Kennzeichenmitnahme bundesweit kein Problem mehr: Wenn Du Dein Auto nach dem Umzug ummeldest, kannst Du Dein Kennzeichen beibehalten. Und seit dem 01.10.2019 ist es sogar möglich, das Kennzeichen auch bei einem Halterwechsel zu behalten. Auf diese Weise kannst Du ein Stück Heimat mit Dir nehmen, auch wenn Du Dich veränderst und umziehst.

Übernehme Kennzeichen beim Autokauf – So geht’s!

Du möchtest ein Auto übernehmen? Dann kannst Du auch das Kennzeichen des Vorbesitzers übernehmen. Dafür musst Du einige Voraussetzungen erfüllen. Du und der bisherige Halter des Fahrzeugs müsst ihr beide im selben Zulassungsbezirk wohnen. Ansonsten kannst Du das Fahrzeug auch in einem anderen Zulassungsbezirk anmelden. Dann bekommst Du aber ein neues Kennzeichen. Es ist auch möglich, das Kennzeichen in einen anderen Zulassungsbezirk zu übertragen. Dafür ist ein Antrag auf Zulassungsübertragung erforderlich. Diesen musst Du beim zuständigen Straßenverkehrsamt stellen. Auch die Kosten für die Umschreibung des Kennzeichens werden Dir dann in Rechnung gestellt.

eVB-Nummer Beantragen – Kostenlos und Ohne Sorgen!

Du fragst dich, was das Beantragen der eVB-Nummer kostet? Wir können dich beruhigen: Gar nichts! Die Abwicklung ist für dich komplett kostenlos. Und auch dann, wenn du innerhalb des Gültigkeitszeitraums der von dir beantragten eVB-Nummer letztlich doch kein Auto zulassen möchtest, bleibt es bei der kostenlosen Abwicklung. Demnach musst du dir keine Sorgen machen, dass sich Kosten auf dich zubewegen, nur weil du dir die Nummer zulegst.

Autoanmeldung - Was wird benötigt?

EVB-Nummer nutzen: Wechsle Versicherung in 3 Monaten

Sobald du deine Versicherung kontaktiert und eine EVB-Nummer erhalten hast, kannst du diese für drei Monate nutzen. Innerhalb dieser Frist hast du die Möglichkeit, die Versicherung zu wechseln, ohne dass du die elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassung deines Kfz verwenden musst. Denk aber daran, dass du die Versicherungsbestätigung frühzeitig anfordern solltest, damit du genügend Zeit hast, um auf andere Angebote zu prüfen.

Fahrzeugzulassung online: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Du möchtest Dir ein Auto zulassen und fragst Dich, wie das über das Internet funktioniert? Kein Problem: Zuerst musst Du Dich auf der Internetseite Deiner Zulassungsstelle identifizieren. Dazu benötigst Du einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Anschließend musst Du die Markierung des Fahrzeugbriefes freilegen, die Du durch Einscannen erhältst. Im nächsten Schritt gibst Du die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) in eine Maske ein. Damit erhältst Du den Zulassungsschein, der eine wichtige Grundlage für die Fahrzeugzulassung ist. Mit diesem Code kannst Du dann Deine Zulassung online beantragen. Dazu musst Du noch eine Kopie Deines Personalausweises oder Reisepasses hochladen. Kontrolliere Deine Angaben und bestätige die Zulassung. Danach erhältst Du eine Bestätigung per E-Mail.

Neues Auto anmelden: eVB-Nummer & Kfz-Versicherung

Du hast dein altes Auto abgemeldet und willst nun ein neues anmelden? Kein Problem, denn die Zulassungsstelle informiert deine Kfz-Versicherung automatisch über die Abmeldung des alten Pkw. Alles was du jetzt noch brauchst, ist eine eVB-Nummer deiner Versicherung. Diese erhältst du, indem du einfach bei deiner Versicherung anrufst oder eine E-Mail schickst und nach einer eVB-Nummer fragst. Die eVB-Nummer benötigst du für die Zulassung deines neuen Autos, um die Kfz-Haftpflichtversicherung nachzuweisen. So kannst du dein neues Auto sicher und gesetzeskonform auf die Straße bringen.

Auto ohne TÜV: Wissen, wie Versicherungen funktionieren

Du hast ein Auto ohne TÜV? Dann solltest du wissen, dass du grundsätzlich eine Versicherung abschließen kannst. Allerdings wird bei einem Unfall ohne TÜV geprüft, ob du grob fahrlässig gehandelt hast. Ein Fahren ohne TÜV kann bereits als leichte Fahrlässigkeit gewertet werden. Daher solltest du immer darauf achten, dass dein Fahrzeug eine TÜV-Plakette hat und ggf. regelmäßig den Termin für die TÜV-Abnahme wahrnehmen. Nur so bist du auf der sicheren Seite und kannst in jeder Situation eine Versicherung in Anspruch nehmen.

Neues Auto fahren: 5 Tage Zeit für Probefahrt, Überführung und Prüfung

Du hast dir ein neues Auto gekauft und willst es natürlich schnellstmöglich selbst fahren? Doch bevor das möglich ist, musst du es erst zum Wohnort überführen oder zu einer Prüforganisation wie TÜV oder DEKRA bringen. Dafür hast du aber nur 5 Tage Zeit. Damit du dein neues Auto also überführen und die Prüfung absolvieren kannst, darfst du es innerhalb dieser 5 Tage fahren. Aber nur wenn es sich bei der Fahrt definitiv um eine Probefahrt, um die Überführung oder um eine Fahrt zur Prüfung handelt. Also kurz gesagt: Du kannst dein neues Auto probefahren, überführen und zum Vorführtermin bringen, aber nur innerhalb der 5 Tage, die dir dafür zur Verfügung stehen.

Auto reservieren: 10-90 Tage, Berlin & Hamburg

Es ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich, wie lange man ein Auto reservieren kann. Meistens liegt die Zeitspanne zwischen 10 und 90 Tagen. In Berlin beträgt sie beispielsweise zwei Monate, in Hamburg zwei Wochen. Wenn Du es brauchst, hast Du aber oft die Möglichkeit, Deine Reservierung gegen eine Gebühr zu verlängern. So kannst Du Dir sicher sein, dass Dein Traumauto noch da ist, wenn Du es abholen möchtest.

Auto verkauft? Für Unfälle nicht mehr verantwortlich!

Du hast dein Auto verkauft und das Fahrzeug angemeldet übergeben? Dann hast du Glück, denn du bist nicht mehr für mögliche Unfälle, die der Käufer verursacht, verantwortlich. Wie die Verbraucherschützer des ADAC Nordrhein betonen, ist nämlich die Versicherung ab dem Moment, in dem der Vertrag abgeschlossen ist, auf den Käufer übergegangen. Daher musst du dir keine Sorgen machen, wenn dein Auto noch einmal zu einem Unfall kommen sollte.

Autoerwerb: Prüfe, ob du wirklich Eigentümer bist

Du hast ein Auto erworben, aber du bist dir nicht sicher, ob du wirklich der Eigentümer bist? Dann ist es wichtig, dass du einige Dinge beachtest. Entscheidend ist, dass derjenige Eigentümer ist, der das Fahrzeug tatsächlich erworben hat. Dies kannst du beispielsweise durch einen schriftlichen Kaufvertrag belegen. Wenn du keinen solchen Vertrag hast, musst du auf Indizien zurückgreifen. In dem Fall ist es beispielsweise wichtig, dass du die Zahlungsnachweise hast und dass der Name des Käufers im Fahrzeugbrief eingetragen ist. Wenn du nicht sicher bist, ob du wirklich Eigentümer des Autos bist, schau dir den Kaufvertrag genau an und prüfe, ob alle Formalitäten korrekt erfüllt wurden.

Verkaufe dein Fahrzeug: Was du übergeben musst

Beim Verkauf deines Fahrzeugs musst du einige Dokumente und Gegenstände übergeben. Dazu gehören der Kaufvertrag, der von beiden Parteien unterschrieben werden muss, sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief). Zusätzlich musst du die Schlüsselnummer und die Fahrgestell- oder Fahrzeugidentifizierungsnummer des Fahrzeugs angeben, die beide auf deiner Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt sind. Außerdem musst du dem Käufer eine Kopie der Prüfplakette der Hauptuntersuchung oder des §57a-Gutachtens vorlegen.

Neue Verkehrsregelung: Auto zulassen mit eVB und TÜV-Abnahme

Falls Du Dir ein Auto zugelegt hast und es noch nicht zulassen konntest, musst Du Dir keine Sorgen machen. Denn seit dem 1. April 2014 gibt es ein neues Verkehrsregelung, die Dir hilft. Ab jetzt darfst Du Dein neues Fahrzeug nur dann auf die Straße bringen, wenn es eine eVB-Nummer hat und eine TÜV-Abnahme bestanden hat. Das bedeutet, dass die Verkehrssicherheit des Autos bewiesen werden muss, bevor es auf die Straße darf.

Es kann aber auch vorkommen, dass Dein Auto die TÜV-Abnahme nicht besteht und Du trotzdem nicht auf die Fahrt verzichten möchtest. Dann kann Dir ein Kurzzeitkennzeichen Abhilfe schaffen. Mit diesem Kennzeichen darfst Du Dein Fahrzeug für 5 Tage auf die Straße bringen, ohne dass das Fahrzeug zugelassen werden muss. So kannst Du Dein Auto zu einer Werkstatt bringen, die den TÜV für Dich macht.

Fazit

Um dein Auto anzumelden, brauchst du einiges an Dokumenten. Zuerst einmal musst du eine Anmeldebescheinigung (auch als „Fahrzeugbrief“ bezeichnet) haben. Dies ist ein Dokument, das vom Verkäufer des Autos ausgestellt wird. Dann musst du ein Formular zur Fahrzeugzulassung ausfüllen, das du beim zuständigen Straßenverkehrsamt bekommst. Außerdem benötigst du eine Versicherung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht, ein gültiges Kennzeichen und eine Hauptuntersuchung des Autos, die innerhalb der letzten zwölf Monate durchgeführt wurde. Schließlich brauchst du eine gültige ID oder einen Pass, um deine Identität zu bestätigen.

Du siehst, dass es einige Dinge gibt, die du brauchst, um dein Auto anzumelden. Von den Papieren über die Gebühren bis hin zu den Unterlagen, die du vorlegen musst – es kann etwas überwältigend sein. Aber du musst dir keine Sorgen machen, denn wenn du alles zusammen hast, bist du auf dem besten Weg, dein Auto zu registrieren.

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