Hallo!
Du hast ein neues Auto gekauft und möchtest es jetzt offiziell anmelden? Keine Sorge, so schwer ist das gar nicht. Wir erklären Dir was Du genau für die Zulassung brauchst und was Du beachten musst. Lass uns loslegen!
Du brauchst einen Versicherungsnachweis, einen Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2, einen Ausweis des Fahrzeughalters und einen gültigen Fahrzeugschein. Außerdem musst du noch einige Formulare ausfüllen und eventuell Gebühren bezahlen.
Kosten bei Autoanmeldung: Was musst Du beachten?
Bei der Anmeldung eines Neuwagens musst Du mit Kosten von etwa 30 Euro rechnen. Bei der Ummeldung eines gebrauchten Autos liegen die Gebühren zwischen 20 und 30 Euro. Solltest Du Dein Fahrzeug abmelden wollen, ist mit Kosten von ungefähr 5 bis 10 Euro zu rechnen. Beachte aber, dass die Gebühren je nach Bundesland unterschiedlich hoch sind. Zudem können je nach Automodell oder Hersteller noch weitere Kosten anfallen. Deshalb lohnt es sich, vorab zu recherchieren, welche Kosten für Dich entstehen könnten.
Verkaufe dein Auto: Tipps & Hinweise für einen erfolgreichen Verkauf
Du möchtest dein Auto verkaufen? Ob du es privat oder über einen Händler loswerden möchtest, in der Regel musst du es nicht vorher abmelden. Das Kennzeichen darf am Auto verbleiben. Doch es gibt noch ein paar weitere Dinge, die du beachten solltest, bevor du dein Auto verkaufst. Zum Beispiel solltest du sicherstellen, dass alle Papiere, wie ein Kaufvertrag oder ein Scheckheft, auf dem neuen Eigentümer übertragen sind. Zudem ist es ratsam, sich die Kontaktinformationen des Käufers zu geben, um im Fall der Fälle auf sie zugreifen zu können. Außerdem solltest du den Käufer vor dem Kauf darüber informieren, ob du etwaige Schäden oder Ähnliches kennst, damit er nicht überrascht wird. Wenn du all das beachtest, steht einem erfolgreichen Verkauf deines Autos nichts mehr im Weg.
Kann ich mein altes Kennzeichen für neues Auto behalten?
Du möchtest dein altes Auto ersetzen und bist dir unsicher, ob du dein altes Kennzeichen behalten kannst? Kein Problem. Es ist ganz einfach. Wenn du ein neues Fahrzeug zulassen möchtest, kannst du auf Wunsch das alte Kennzeichen beibehalten und es für dein neues Auto verwenden. Somit musst du nicht deine gesamten Visitenkarten und Briefpapiere ändern, die dein altes Kennzeichen tragen. Beachte aber, dass es je nach Bundesland und Landkreis unterschiedliche Regelungen gibt. Informiere dich am besten vorher, ob du dein altes Kennzeichen bei der Zulassung des neuen Fahrzeugs behalten kannst.
Schnelle Zulassung ohne selbst zum Straßenverkehrsamt zu gehen
Damit ein Fahrzeug rechtmäßig auf eine neue Person übertragen werden kann, ist eine Zulassung erforderlich. Doch nicht immer muss man dafür selbst zum Straßenverkehrsamt gehen.
Hast du ein Fahrzeug übertragen, aber keine Zeit, selbst zum Straßenverkehrsamt zu gehen? Dann kannst du einen Bevollmächtigten beauftragen, dies für dich zu erledigen. Der Bevollmächtigte ist dann dein Vertreter vor dem Straßenverkehrsamt. Er übernimmt dann die Geschäftsstelle in deinem Namen und kann so die Zulassung für dich vornehmen.
Um die Zulassung beantragen zu können, müssen sowohl der Bevollmächtigte als auch der Fahrzeughalter bestimmte Unterlagen vorlegen. Dazu zählen zum Beispiel ein gültiger Personalausweis sowie die Fahrzeugpapiere. Der Bevollmächtigte muss außerdem eine entsprechende Vollmacht vorlegen. Diese kannst du entweder selbst ausfüllen oder du beauftragst eine professionelle Dienstleistung, die dir die Vollmacht bei einem Notar ausstellen lässt.
Mit der Bevollmächtigung hast du die Möglichkeit, dein Fahrzeug schnell und unkompliziert auf eine andere Person zu übertragen, ohne selbst zum Straßenverkehrsamt zu gehen. So ist es möglich, eine Vielzahl von Besitzumschreibungen schnell und problemlos zu erledigen. Damit steht einer rechtmäßigen Zulassung deines Fahrzeugs nichts mehr im Weg.
Online-Zulassung: So einfach geht’s!
Du wolltest wissen, wie die Online-Zulassung funktioniert? Dann bist du hier genau richtig. Zuerst musst du dich auf der offiziellen Internetseite deiner Zulassungsstelle identifizieren. Normalerweise klickst du hierfür auf den Link „Registrieren“ und gibst deine persönlichen Daten an. Anschließend legst du die Markierung des Fahrzeugbriefes frei, die du auf der Seite der Zulassungsstelle finden kannst. Danach musst du die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) angeben und in die Maske eingeben. Dann kannst du die Online-Zulassung abschließen und dein Auto anmelden. Falls du Probleme hast, kannst du dich gerne an die Mitarbeiter der Zulassungsstelle wenden. Diese helfen dir gerne weiter.
Auto ummelden: Verkauf rechtzeitig bestätigen & an Zulassungsstelle schicken
Du solltest Dein Auto spätestens drei Tage nach dem Verkauf bei der Zulassungsstelle ummelden. Normalerweise übernimmt dies der Käufer, aber es ist wichtig, dass der Kaufvertrag entsprechend festhält, dass die Umschreibung erfolgt. Damit Du sichergehen kannst, dass Dein Auto auch wirklich abgemeldet ist, solltest Du den Kaufvertrag und die Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle schicken. Es ist wichtig, dass Du die Umschreibung rechtzeitig erledigst, um späteren Unannehmlichkeiten vorzubeugen.
Anmeldung von Neuwagen ohne TÜV oder HU – 3 Jahre fahren, Geld sparen!
Du hast ein Auto, das noch nicht so lange auf dem Markt ist? Glückwunsch, dann kannst Du es ohne TÜV oder HU bei der Zulassungsstelle anmelden! Neuwagen und Autos, die jünger als 36 Monate sind, bekommen nämlich eine dauerhafte Zulassung ohne den kostspieligen und zeitaufwändigen TÜV. Das heißt, nach 3 Jahren musst Du erstmal keine Hauptuntersuchung machen. Da sparst Du eine Menge Geld und Ärger!
Auto Ummelden: Kosten, Zulassungsbescheinigungen & Kennzeichen
Weißt Du, dass es manchmal nötig ist, ein Auto umzumelden? Wenn Du z.B. in eine andere Stadt ziehst, muss das gemacht werden. Das kostet ungefähr 50 Euro. Dafür bekommst Du neue Zulassungsbescheinigungen (Teil I und II). Wenn Du besonderen Wert auf ein bestimmtes Nummernschild legst, musst Du – je nach Ort – zwischen 10 und 20 Euro dazurechnen. Neue Kennzeichen kosten dann nochmal rund 35 Euro pro Paar. Wenn Du das alles bezahlt hast, ist Dein Auto ummeldet und Du kannst weiterfahren.
Kfz-Versicherung: eVB-Nummer einfach online beantragen
Du möchtest eine eVB-Nummer? Kein Problem! Diese kannst Du ganz einfach bei Deinem Kfz-Versicherer online beantragen. Nach Abschluss Deiner Kfz-Versicherung erhältst Du die Nummer direkt per E-Mail, SMS oder Post oder von Deinem Ansprechpartner vor Ort. Und das Beste: Die eVB ist für Dich komplett kostenlos. Aber was ist die eVB eigentlich? Ganz einfach: eVB steht für elektronische Versicherungsbestätigung und ist eine elektronische Bestätigung Deiner Kfz-Versicherung.
Erfahre, was eine eVB-Nummer ist – Kfz-Haftpflicht-Versicherung!
Du weißt nicht, was eine eVB-Nummer ist? Kein Problem! Die eVB-Nummer ist ein Nachweis, dass du für dein Fahrzeug oder deinen Anhänger eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen hast. Sie ist ein elektronischer Nachfolger der Deckungskarte oder Versicherungsdoppelkarte, die früher bei der Kfz-Zulassung benötigt wurde. Du erhältst die eVB-Nummer nach dem Abschluss einer entsprechenden Police bei deinem Versicherer. So ist gewährleistet, dass du eine für dein Fahrzeug geeignete Kfz-Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen hast und im Schadensfall abgesichert bist.
Kfz-Halterwechsel: Wahl der Kfz-Versicherung beachten
Du übernimmst gerade ein Auto? Das ist super! Aber Achtung beim Kfz-Halterwechsel: Hier hast du die Wahl, ob du die Kfz-Versicherung des Vorbesitzers weiterführst oder einen neuen Vertrag abschließt. Wenn du das Auto dann ummeldest, wird die bisherige Kfz-Versicherung über den Halterwechsel informiert. Der laufende Vertrag endet dann automatisch, ohne dass du ihn kündigen musst. So bist du auf der sicheren Seite.
Kfz-Haftpflichtversicherung: eVB-Nummer als Nachweis bereithalten
Du hast eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen und eine eVB-Nummer erhalten. Damit hast Du zwar eine vorläufige Deckung für die Versicherung, aber noch keinen vollwertigen Versicherungsschutz. Erst wenn Du den Versicherungsvertrag unterschrieben hast, wird der zugehörige Versicherungsschein an Dich übersendet. Bis dahin solltest Du die eVB-Nummer bereithalten, damit Du im Schadensfall nachweisen kannst, dass Du versichert bist. Dieser Nachweis ist eine Grundvoraussetzung für einen Versicherungsschutz.
Kfz-Versicherung: Pflicht in Deutschland, Preise vergleichen
Du hast ein Auto und überlegst, ob du eine Kfz-Versicherung benötigst? Dann solltest du bedenken, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland Pflicht ist. Mit einer solchen Versicherung bist du gegen Schäden, die du anderen zufügst, abgesichert. Wenn du dich für eine Teilkasko entscheidest, wird auch Schaden an dir selbst versichert, zum Beispiel durch das Beschädigen des Autos durch einen Zusammenstoß oder einen Einbruch. Wenn du eine Vollkaskoversicherung abschließt, kannst du auch Schäden an deinem Auto versichern, die du selbst verursacht hast, z.B. Glasschäden oder Kollisionen mit Wildtieren. Den Preis für eine Kfz-Haftpflichtversicherung kannst du dir zunutze machen, um zu vergleichen, welche Versicherungsgesellschaft dir das beste Angebot machen kann. Durchschnittlich musst du dafür rund 250 Euro pro Jahr bezahlen. Für eine Teilkasko kommen nochmal rund 90 Euro hinzu und für eine Vollkaskoversicherung dann nochmals ca. 315 Euro. Es lohnt sich also, die Preise der verschiedenen Versicherungsgesellschaften miteinander zu vergleichen.
Auto verkaufen: Abmeldung und Probefahrt beachten
Wenn Du Dein Auto verkaufst, ist es wichtig, dass Du Dich um die Abmeldung kümmerst. Denn solange das Kfz auf Deinen Namen angemeldet ist, bist Du für alles haftbar, was damit passiert. Du kannst das Auto selbst abmelden oder es dem Käufer überlassen, das zu erledigen. Sobald das Fahrzeug abgemeldet ist, darf es nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Es ist aber nicht unüblich, dass der Käufer auf dem Weg zur Zulassungsstelle noch einmal eine kurze Probefahrt macht, um das Fahrzeug zu überprüfen.
Auto anmelden ohne selbst zu gehen: Vollmacht & Personalausweis
Du möchtest dein Auto anmelden, aber du willst nicht selbst zur Zulassungsstelle gehen? Kein Problem! Du kannst auch einen Freund, ein Familienmitglied oder jemanden deines Vertrauens beauftragen, dein Fahrzeug zu zulassen. Damit diese Person dein Auto anmelden darf, brauchst du eine Vollmacht von dir. Diese musst du mit deinem Personalausweis bei der Zulassungsstelle vorlegen. Dafür musst du dich nicht persönlich bei der Zulassungsstelle vorstellen, es reicht die Vollmacht. Sollte dein Stellvertreter ebenfalls einen Personalausweis vorlegen müssen, kannst du ihn ebenfalls zur Zulassungsstelle schicken.
Fahre niemals ohne Nummernschild auf öffentlichen Straßen
Du solltest niemals mit einem Auto ohne Kennzeichen auf öffentlichen Straßen unterwegs sein. Es ist eindeutig verboten, mit einem Auto ohne Nummernschild zur Zulassungsstelle oder zum TÜV zu fahren. Dein Auto muss ein gültiges Nummernschild besitzen, bevor du es auf öffentlichen Straßen benutzen kannst. Solltest du erwischt werden, musst du mit einem Bußgeld rechnen. Also besser Vorsicht walten lassen und sicherstellen, dass dein Auto gültige Kennzeichen hat, bevor du auf öffentlichen Straßen unterwegs bist.
Keine Zulassung? Hol Dir ein Kurzzeitkennzeichen!
Nein, du darfst nicht mit der eVB-Nummer, aber ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren. Denn im Straßenverkehr ist das Fahren ohne gültige Zulassung nicht erlaubt. Wenn du also ohne Zulassung unterwegs bist, musst du mit einer Geldstrafe und einem Punkt in Flensburg rechnen. Deshalb solltest du dir lieber eine Kurzzeitkennzeichen besorgen, wenn du auf dem Weg zur Zulassungsstelle bist. So kannst du sicher sein, dass du dich an die gesetzlichen Vorschriften hältst.
Fahre dein Auto bis zu 5 Tagen ohne Zulassung
Du darfst dein Auto bis zu fünf Tage lang fahren, vorausgesetzt es handelt sich um eine Probefahrt, um das Fahrzeug vom Kaufort zu deinem Wohnort zu überführen oder zu einem Vorführtermin bei TÜV, DEKRA oder einer anderen Prüforganisation. Diese Fahrten kannst du dann ohne eine vorherige Zulassung machen. Denk aber daran, dass du den obligatorischen Versicherungsschutz nicht vergessen darfst.
Wie lange ist meine eVB gültig? Max. 730 Tage!
Du fragst Dich, wie lange Deine eVB gültig ist? Normalerweise beträgt die maximale Gültigkeitsdauer einer eVB 730 Tage, also zwei Jahre. Doch die Länge des Gültigkeitszeitraums bestimmt jeder Versicherer selbst. In der Regel liegt die Gültigkeitsdauer bei vielen Versicherern zwischen drei und sechs Monaten. Allerdings kann der Gültigkeitszeitraum auch durch eine Beitragserhöhung oder eine Änderung des Tarifs vorzeitig beendet werden. Daher lohnt es sich, die Bedingungen Deines Versicherers zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Deine eVB noch gültig ist.
EVB-Nummer: Gültigkeit und Wechsel der Versicherung
Sobald Du von Deiner Versicherung eine EVB-Nummer erhältst, ist diese bis zu drei Monaten lang gültig. Solange Du die elektronische Versicherungsbestätigung noch nicht für die Zulassung Deines Kfz verwendet hast, hast Du noch die Möglichkeit, die Versicherung zu wechseln. Dabei ist es wichtig, dass Du die EVB-Nummer nicht für die Zulassung benutzt, da sie nur einmalig gilt und somit nicht mehr für einen späteren Wechsel der Versicherung verwendet werden kann. Wenn Du also Deine Versicherung wechseln möchtest, mach das am besten so schnell wie möglich. Vergiss nicht, dass Du nach dem Wechsel eine neue EVB-Nummer erhalten musst, um Dein Fahrzeug zulassen zu können.
Zusammenfassung
Um ein Auto zulassen zu können, brauchst Du einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine Bescheinigung des Versicherers, dass das Auto versichert ist, ein gültiges Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein und ein Formular für die Zulassung. Außerdem musst Du eine Gebühr für die Zulassung bezahlen. Alles, was Du brauchst, bekommst Du an Deinem örtlichen Zulassungsstelle.
Du brauchst einen aktuellen Versicherungsnachweis, einen gültigen Führerschein und eine Zulassungsbescheinigung Teil I, um ein Auto zu zulassen. Mit diesen Dokumenten bist du bestens vorbereitet.