Hallo zusammen! Wenn ihr euch ein eigenes Auto anschaffen wollt, müsst ihr einiges beachten, denn es gibt ein paar Dinge, die ihr braucht, um euer Auto zuzulassen. In diesem Artikel schauen wir uns genauer an, was ihr für die Zulassung eures Autos braucht. Also los geht’s!
Für die Zulassung eines Autos brauchst du ein Versicherungsformular und eine Kopie deines Personalausweises. Wenn du das Auto gekauft hast, brauchst du auch einen Fahrzeugbrief, den du vom Verkäufer bekommst. Außerdem musst du einen Zulassungsantrag beim Straßenverkehrsamt deines Wohnortes stellen. Es kann sein, dass du zusätzlich einige Dokumente vorlegen musst, die das Amt für notwendig erachtet.
Gebühr für Zulassung zum Verkehr gem. § 40a KFG: 119,80 Euro
Du musst für die Bescheinigung über die Zulassung zum Verkehr, die von einer Zulassungsstelle ausgestellt wird, eine Gebühr nach § 14 TP 15 Gebührengesetz bezahlen. Diese Gebühr beträgt 119,80 Euro und wird gemäß § 40a KFG in der jeweils geltenden Fassung erhoben. Damit die Zulassung zum Verkehr reibungslos abläuft, musst Du also diese Gebühr entrichten.
Wer ist der Versicherungsnehmer bei Kfz-Versicherungen?
Der Versicherungsnehmer ist also die Person, auf die die Kfz-Versicherung läuft. Meistens ist das der Halter des Fahrzeuges, aber es gibt auch einige Ausnahmefälle. Zum Beispiel kann es sein, dass bei einem Fahranfänger die Eltern oder Großeltern der Versicherungsnehmer sind. Auch wenn das Auto aufgrund eines Leasingvertrags oder als Firmenwagen an die Person übergeben wird, muss das nicht automatisch der Halter sein. In solchen Fällen ist dann jemand anders der Versicherungsnehmer. Als Halter des Fahrzeuges bist du also nicht immer automatisch auch der Versicherungsnehmer. Schau dir in solchen Fällen am besten genau deinen Vertrag an, um zu wissen, wer wirklich der Versicherungsnehmer ist.
Halterwechsel: So meldest du dein Auto und wählst die richtige Kfz-Versicherung
Du hast ein Auto gekauft und musst jetzt den Halterwechsel durchführen? Das ist gar nicht so schwer. Alles was du dafür brauchst, ist ein Besuch bei der Zulassungsbehörde. Dort kannst du das Auto dann auch gleich ummelden. Dann wird die bisherige Kfz-Versicherung über den Halterwechsel informiert und dein aktueller Kfz-Versicherungsvertrag endet automatisch. Eine Sonderkündigung ist nicht nötig. Nun hast du die Wahl: Entweder du führst die Kfz-Versicherung des Vorbesitzers weiter oder du wechselst die Kfz-Versicherung. Es lohnt sich aber immer, vorher einen Vergleich der Kfz-Versicherungen durchzuführen und so den bestmöglichen Schutz für dein Auto zu finden.
Fahrzeug ummelden: So sicherst Du den Nachweis
Du musst das Fahrzeug nach dem Kauf innerhalb von drei Tagen ummelden. Das übernimmt der Käufer normalerweise, aber es ist ratsam, dies im Kaufvertrag festzuhalten. Um sicherzugehen, dass Deine Ummeldung auch wirklich durchgeführt wurde, schicke die Unterlagen, wie Kaufvertrag und Veräußerungsanzeige, an die jeweilige Zulassungsstelle. Dort wird die Ummeldung dann bearbeitet und die Unterlagen anschließend an Dich zurückgeschickt. Damit hast Du dann den Nachweis, dass Dein Auto auch wirklich umgemeldet wurde.
Erstzulassung deines Autos: Diese Unterlagen brauchst du
Bei der Erstzulassung deines Autos musst du einiges beachten. Die Zulassungsstelle stellt dir dazu die Zulassungsbescheinigung I und II aus, die früher als Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bekannt waren. Damit du dein Auto zulassen kannst, musst du einige Unterlagen vorlegen. Dazu gehören unter anderem ein Ausweisdokument, ein vorläufiges Kennzeichen und ein Abgasgutachten. Außerdem benötigst du einen Versicherungsnachweis, den du bei deiner Versicherung erhältst. Nachdem du alle Unterlagen vorgelegt hast, kann die Zulassungsstelle die Erstzulassung ausstellen.
36 Monate Neuwagen ohne TÜV anmelden – Gesetze beachten
Klar, dass es eine gute Sache ist, dass man Neuwagen und Fahrzeuge, die weniger als 36 Monate alt sind, ohne TÜV-Bescheinigung anmelden kann. Denn so musst du dir keine Gedanken über die erste Hauptuntersuchung machen, die ja erst nach drei Jahren fällig wird. Trotzdem gilt es zu beachten, dass du nach Ablauf der 36 Monate die erste HU rechtzeitig vornehmen lässt, um eine behördliche Verwarnung zu vermeiden. Also lies dir die Gesetze gut durch und sei dir im Klaren, dass du ab dem 36. Monat wieder eine TÜV-Bescheinigung vorweisen musst, um dein Fahrzeug anmelden zu können.
Gültiges Kennzeichen: Fahrzeug zulassen, um öffentliche Straßen zu befahren
Du darfst nicht ohne Nummernschild auf öffentlichen Straßen fahren. Dieses Verbot gilt für alle Fahrten, egal ob du zur Arbeit, zum Einkaufen oder auch zum TÜV unterwegs bist. Wenn du also dein Fahrzeug zum TÜV bringen möchtest, dann solltest du unbedingt ein gültiges Kennzeichen anbringen. Auch wenn du nur kurz unterwegs bist, kann es passieren, dass du von der Polizei angehalten wirst. Deshalb ist es wichtig, dass du dein Kennzeichen stets aktuell hast und dein Fahrzeug ordnungsgemäß zulassen lässt.
Abholfrist für Autos: 10-90 Tage, Berlin und Hamburg
Klar ist, dass es von Behörde zu Behörde unterschiedliche Fristen für die Abholung eines Autos gibt. Meist liegt die Frist zwischen 10 und 90 Tagen. In Berlin beträgt sie etwa zwei Monate, während es in Hamburg nur zwei Wochen sind. Du solltest aber nicht verzweifeln, wenn Du das Fahrzeug nicht rechtzeitig abholen kannst. Oft gibt es die Option, die Reservierung gegen eine Gebühr zu verlängern. So musst Du Dir keine Sorgen machen, wenn es bei Dir mal knapp wird.
Anmeldung des neuen Autos: EVB-Nummer & Versicherung wechseln
Du hast gerade ein neues Auto gekauft und musst es jetzt anmelden? Dann hast du wahrscheinlich auch eine Versicherung abgeschlossen. Sobald du von deiner Versicherung eine EVB-Nummer erhältst, ist diese drei Monate lang gültig. In dieser Zeit hast du die Möglichkeit, deine Versicherung zu wechseln, ohne dass du die elektronische Versicherungsbestätigung zur Zulassung des Kfz verwenden musst. Solltest du aber die EVB-Nummer bereits zur Zulassung verwendet haben, musst du deine Versicherung nicht mehr wechseln. Allerdings musst du aufpassen, dass du die Kündigungsfrist einhältst, damit du nicht in eine teure Nachversicherung gerätst.
Kfz-Kennzeichen behalten: So geht’s!
Du überlegst, ein Fahrzeug zu kaufen und möchtest dessen Kennzeichen behalten? Dann kannst du es auf dich umschreiben lassen. Dafür musst du allerdings einige Voraussetzungen erfüllen: Du und der Vorbesitzer oder bisherige Halter müssen im selben Zulassungsbezirk wohnen. Zudem ist ein amtliches Umschreibungsformular notwendig, welches du bei deiner zuständigen Zulassungsstelle oder dem Straßenverkehrsamt erhältst. Sobald du das Formular ausgefüllt hast, kannst du es zusammen mit den entsprechenden Unterlagen wie der Zulassungsbescheinigung und den fälligen Gebühren an die Zulassungsstelle senden. Nach ein paar Tagen ist dann dein Umschreibungsantrag bearbeitet und dein Wunschkennzeichen ist auf dich übertragen.
Erhalte Deine eVB-Nummer Kostenlos bei Deinem Kfz-Versicherer
Du kannst ganz einfach online die eVB-Nummer bei Deinem Kfz-Versicherer beantragen. Die Nummer ist für Dich völlig kostenlos. Nach Abschluss Deiner Kfz-Versicherung bekommst Du die Nummer sofort per E-Mail, SMS oder Post oder direkt von Deinem Ansprechpartner vor Ort. Mit der eVB erhältst Du eine elektronische Versicherungsbestätigung, die Dir immer den nötigen Versicherungsschutz bietet.
Online-Zulassung: So einfach geht’s mit FIN, FZ-Jahr & Schlüsselnr.
Du brauchst eine Online-Zulassung? Das ist ganz einfach! Zuerst musst du dich auf der Internetseite deiner Zulassungsstelle identifizieren. Dann legst du die Markierung des Fahrzeugbriefes frei. Im nächsten Schritt musst du die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) eingeben. Damit die Zulassung erfolgreich abgeschlossen werden kann, ist es wichtig, dass du alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellst. Dazu gehören die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, das Erstzulassungsjahr und die Schlüsselnummer. Wenn du alle Angaben gemacht hast, kannst du dein Fahrzeug problemlos zulassen.
Anmelden des neuen Autos: Was du brauchst & wie es geht
Du hast gerade ein Auto gekauft und möchtest es jetzt anmelden? Dann brauchst du nicht nur die richtigen Unterlagen, sondern auch ein bisschen Geduld. Denn das Anmelden deines neuen Autos erledigst du am besten in der Zulassungsstelle des politischen Bezirks, in dem du deinen Hauptwohnsitz oder deinen Firmensitz hast. Mit dabei musst du einige Unterlagen haben, zum Beispiel den Kaufvertrag und den Personalausweis. Außerdem musst du die übliche Gebühr entrichten. Aber keine Sorge, wenn du alles zusammen hast, ist es ganz einfach. Und du hast deine Nummernschilder schon bald an deinem neuen Auto!
Autoabmeldung: Bestehenden Versicherungsvertrag prüfen und Angebote vergleichen
Wenn du dein Auto abgemeldet hast, wird deine Versicherung automatisch informiert. Du hast dann die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen dein neues Fahrzeug mit den bestehenden Konditionen zu versichern. Alternativ kannst du einen neuen Vertrag abschließen oder sogar zu einem anderen Anbieter wechseln. Es lohnt sich in jedem Fall, verschiedene Angebote zu vergleichen, um das bestmögliche Angebot zu erhalten. Am besten schaust du zuerst auf deinen bestehenden Vertrag und überprüfst, ob er für dein neues Auto noch gültig ist. Sollte das nicht der Fall sein, lohnt es sich, verschiedene Anbieter zu vergleichen, um das optimale Angebot zu erhalten.
Neues Auto Zulassen: Bearbeitungszeiten & Unser Standard Service
Du hast ein neues Auto gekauft und möchtest es nun zulassen? Dann ist es wichtig, dass du weißt, dass die Bearbeitungszeiten der Zulassungsstellen aufgrund der aktuellen Corona Situation leider sehr unterschiedlich sind. Unser Standard Service dauert jedoch in der Regel 72 Stunden nach Übergabe aller Dokumente. Es ist möglich, dass sich die Bearbeitungszeiten in der jeweiligen Woche ändern, aber wir versuchen, den Prozess so schnell wie möglich zu gestalten.
Auto Anmeldung: Halter & Versicherungsnehmer können unterschiedlich sein
Du möchtest Dein Auto anmelden, aber der Halter und der Versicherungsnehmer sind nicht dieselbe Person? Kein Problem, denn auch in diesem Fall kann das Auto per Vollmacht zugelassen werden. Halter und Versicherungsnehmer können also unterschiedlich sein. Allerdings ist es wichtig, dass der Halter der Person ist, die das Auto nutzt. Damit die Anmeldung vorgenommen werden kann, benötigst Du eine Vollmacht vom Halter, die bestätigt, dass Du die Anmeldung durchführen darfst. So kannst Du Dein Auto ganz einfach zu Deinem Namen anmelden.
Probiere dein neues Auto 5 Tage lang aus!
Du darfst dein neues Auto gerne für bis zu fünf Tage ausprobieren – beispielsweise, wenn du es vom Kaufort zu dir nach Hause überführen möchtest, oder wenn du zu einem Vorführtermin zu einer Prüforganisation wie TÜV, DEKRA oder einem anderen Prüfdienst gehen möchtest. So kannst du in Ruhe testen, ob du mit deinem neuen Auto zufrieden bist.
Kostenlose eVB-Nummer: So bekommst Du sie gratis!
Du fragst Dich, was die eVB-Nummer kostet? Ganz einfach: Nichts! Für die Versicherungsbestätigung musst Du keinen Cent bezahlen. Kosten entstehen lediglich für den Haftpflichtschutz selbst. Selbst dann, wenn Du die Nummer beantragt hast, aber anschließend doch kein Auto zulassen möchtest, ist sie kostenlos. Eine eVB-Nummer ist also völlig gratis!
Kfz-Versicherung: Ruheversicherung für Schadensschutz
Bei manchen Kfz-Versicherungen hast du die Möglichkeit, eine kostenpflichtige Ruheversicherung abzuschließen. Das kann sinnvoll sein, wenn du ein Auto kaufst, das du zunächst nicht gleich fahren möchtest. Damit du dich in diesem Fall vor Schäden schützen kannst, musst du eine Ruheversicherung beantragen. Diese sorgt dafür, dass dein Fahrzeug im Falle eines Unfalls oder einer Beschädigung abgesichert ist. So hast du die Gewissheit, dass du im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen bleibst.
Schlussworte
Um ein Auto zulassen zu können, brauchst du ein paar wichtige Dinge. Zuerst benötigst du eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder eine Vollmacht, die deinen Namen, deine Adresse und dein Geburtsdatum enthält. Dann musst du eine Versicherungsnummer, die so genannte Fahrzeug-Haftpflichtversicherung, haben. Außerdem benötigst du eine technische Abnahme, die dein Fahrzeug auf seine Verkehrstauglichkeit überprüft. Und schließlich brauchst du einen Personalausweis oder Reisepass, um deine Identität zu beweisen.
Um ein Auto zulassen zu können, brauchst du eine Versicherung, einen Kennzeichen und eine Inspektion. Du musst auch einen Validierungsstempel erhalten, der die Zulassung bestätigt. Damit bist du dann bereit, dein Auto zu fahren.
Fazit: Damit du dein Auto zulassen kannst, musst du einige Dokumente vorlegen und einige Schritte durchlaufen. Aber wenn du alles erledigt hast, bist du bereit loszufahren.