Hallo! Wenn du dein Auto ummelden willst, gibt es einige Dinge, die du dafür brauchst. Hier erfährst du, was du alles dazu benötigst. Lass uns mal einen Blick drauf werfen!
Um ein Auto umzumelden, brauchst Du die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Zulassungsbescheinigung Teil II, die beide auf den Namen des Eigentümers des Fahrzeugs ausgestellt sind. Zusätzlich benötigst Du einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Es kann auch sein, dass Du eine Bestätigung des vorherigen Zulassungsbesitzers vorlegen musst, wenn das Fahrzeug erst kürzlich gekauft wurde.
Halterwechsel: Umschreibung deines Autos einfach erklärt
Du hast ein Auto gekauft und möchtest es auf deinen Namen umschreiben lassen? Der Halterwechsel ist ganz einfach. Du musst dich lediglich zur entsprechenden Zulassungsstelle begeben. Wenn du in einem Stadtkreis wohnst, wende dich an die Stadtverwaltung. Liegt dein Wohnort hingegen in einem Landkreis, musst du dich an das dortige Landratsamt wenden. Dort erhältst du dann alle weiteren Informationen und Unterlagen, die du für die Umschreibung benötigst. Möglicherweise werden auch Gebühren für den Halterwechsel erhoben. Daher empfiehlt es sich, vorab bei der Zulassungsstelle nachzufragen, um Spesen zu sparen. Nach Bezahlung der Gebühren kannst du dann den offiziellen Halterwechsel vornehmen.
Verkauf dein Auto ohne Schadenhaftung: ADAC gibt Tipps
Ein möglicher Schaden, der auf dem Weg zum Käufer entsteht, ist dann dessen Sache”, sagt Rechtsreferentin Stephanie Greiner.
Du möchtest dein Auto verkaufen? Dann solltest du darauf achten, dass du nicht für Schäden haftbar gemacht werden kannst, die auf dem Weg zum Käufer entstehen. Denn wenn du dein Fahrzeug angemeldet übergibst, geht die Versicherung mit dem Vertragsabschluss auf den Käufer über. Das weisen die Verbraucherschützer des ADAC Nordrhein deshalb immer wieder hin. „Ein möglicher Schaden, der auf dem Weg zum Käufer entsteht, ist dann dessen Sache”, erklärt Rechtsreferentin Stephanie Greiner.
Bevor du dein Auto verkaufst, lohnt es sich, einen Blick in den Kaufvertrag zu werfen und sich über die verschiedenen Optionen zu informieren. So kannst du sicherstellen, dass du nicht für etwaige Schäden haftbar gemacht wirst, die auf dem Weg zum Käufer entstehen. Denn das möchtest du sicherlich vermeiden.
Auto Verkaufen: Abmelden oder Kennzeichen behalten?
Egal, ob Du dein Auto privat verkaufen oder über einen Händler loswerden möchtest – in der Regel musst Du es vor dem Verkauf nicht abmelden und das Kennzeichen darf am Auto bleiben. Allerdings ist es wichtig, dass Du alle Unterlagen und Dokumente, die dem Auto beigefügt sind, dem Käufer übergeben musst. Dazu zählen zum Beispiel die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, die Rechnung des Autos oder die Garantiescheine für eventuell vorhandene Extras. Auch die Fahrzeugpapiere sollten auf den Namen des Käufers ausgestellt werden. Am besten, Du informierst Dich vor dem Verkauf noch einmal über alle rechtlichen Bestimmungen, damit Du keine bösen Überraschungen erlebst.
Umeldung nach Fahrzeugverkauf: Was du beachten musst
Du musst dein Fahrzeug spätestens drei Tage nach dem Verkauf umelden. Normalerweise übernimmt dies der Käufer. Vermerke dies deshalb im Kaufvertrag. Um sicherzustellen, dass das Auto wirklich abgemeldet wurde, solltest du den Kaufvertrag und die Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle schicken. Vergiss nicht, dass du ein Abmeldungsformular brauchst und ein Foto des Fahrzeugscheins.

Halterwechsel erfolgreich melden: Rechte & Pflichten
Der Halterwechsel bei der zuständigen Zulassungsstelle ist ein sehr wichtiger Schritt, wenn Du das Fahrzeug veränderst. Dadurch wirst Du zum Halter des Fahrzeugs und erhältst natürlich verschiedene Rechte und Pflichten. Zudem ist es wichtig, dass Du Dein Auto ummeldest, da Du sonst nicht die vollen Rechte an dem Auto hast. Auch bei der Steuer und der Kfz-Versicherung musst Du die Änderungen melden. Achte also unbedingt darauf, dass Du Dein Auto ummeldest, wenn Du den Halter wechselst.
Gebrauchtwagen: Kennzeichen vom Vorbesitzer übernehmen ab 01.10.2019
Du hast Dir gerade einen Gebrauchtwagen gekauft und möchtest das Kennzeichen vom Vorbesitzer übernehmen? Seit dem 01.10.2019 ist das möglich! Natürlich nur, wenn der Vorbesitzer damit einverstanden ist. In der Regel ist die Übernahme des Kennzeichens bundesweit möglich. Solltest du unsicher sein, kannst du dich jederzeit an deine zuständige Zulassungsstelle wenden. Hier wird man dir gerne weiterhelfen und dir alle Fragen beantworten. Also, keine Sorge!
Kfz-Haftpflichtversicherung – Gesetzlich vorgeschrieben in Deutschland
Du solltest unbedingt eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, wenn du ein Auto anmelden möchtest. In Deutschland ist das gesetzlich vorgeschrieben. Mit der Haftpflichtversicherung kannst du Schäden, die du mit deinem Fahrzeug anderen Personen oder deren Eigentum zufügst, abdecken. Auch wenn du einen Unfall verursachst, trägt die Versicherung die Kosten für die Reparatur des anderen Fahrzeugs. Wenn du in die Kfz-Haftpflichtversicherung einsteigst, musst du eine vereinbarte Versicherungssumme wählen. Diese bestimmt den Betrag, den die Versicherung im Schadensfall zahlt. In der Regel liegt die Summe zwischen 7,5 und 50 Millionen Euro. Also überlege dir gut, welches Paket das Beste für dich ist.
Fahrzeug ummelden: Alles, was du beachten musst
Wenn du umgezogen bist, ist es wichtig, dass du dein Fahrzeug ummeldest. Denn nur so kannst du sicherstellen, dass du alle rechtlichen Anforderungen erfüllst. Dabei ändert sich lediglich der Halter des Fahrzeuges, das Kennzeichen bleibt aber bestehen. Meist kannst du die Ummeldung online vornehmen. Dazu werden die Daten des neuen Halters, wie Name, Adresse und Geburtsdatum, benötigt. Natürlich musst du auch ein paar Unterlagen vorlegen, wie beispielsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I und den Personalausweis. Auch eine Adressänderung des Fahrzeugscheins ist notwendig. Zudem musst du die Kfz-Steuer neu berechnen und angeben, ob du die Kfz-Versicherung auf den neuen Halter übertragen möchtest. Sobald du das erledigt hast, kannst du das Fahrzeug mit dem alten Kennzeichen nutzen.
KFZ Abmeldung ohne Fahrzeugpapiere: So geht’s
Du hast keine Fahrzeugpapiere mehr und möchtest Dein Auto zulassen oder ummelden? Dann kann es ziemlich ärgerlich sein, wenn Dir die Behörden sagen, dass eine Zulassung oder Ummeldung ohne Fahrzeugpapiere in der Regel nicht möglich ist. Doch es gibt eine Ausnahme: die KFZ-Abmeldung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Abmeldung auch ohne Fahrzeugpapiere kein Problem. Diese Situation ist vor allem in Oldtimer-Kreisen sehr häufig. Wenn etwa die Papiere unauffindbar oder unleserlich sind, kannst Du trotzdem Dein Auto abmelden. Allerdings solltest Du vorher schon einige Dinge erledigt haben, damit die Abmeldung reibungslos über die Bühne geht. Zum Beispiel ist ein technischer Bericht notwendig und ggf. auch eine Änderung der Zahlstelle. Außerdem ist eine Anzeige bei der Polizei unerlässlich, um eine Diebstahlsanzeige auszuschließen.
Abmelden Deines Autos: Einfach und unkompliziert
Es ist gar nicht so schwierig, sein Auto abzumelden. Der Prozess ist eigentlich ganz einfach, vor allem, wenn man ihn mit der Kfz-Ummeldung vergleicht. Wenn Du dein Auto bei der Zulassungsbehörde abmelden möchtest, brauchst Du nur ein paar wichtige Unterlagen. Dazu gehören Dein Personalausweis, ein aktueller Versicherungsnachweis sowie der Fahrzeugschein. Mit all diesen Dokumenten kannst Du jederzeit zu einer beliebigen Zulassungsstelle in Deutschland gehen und von jeder Person die Abmeldung für Dein Auto beantragen. Dafür benötigst Du nicht mal einen Termin. Wie du siehst, ist es gar nicht so schwer, sein Auto abzumelden. Also, worauf wartest Du noch?

Umzug in Deutschland: Abmeldung und Formalitäten
Wenn du von einem Wohnort zu einem anderen umziehst, musst du dich dort anmelden. Es gibt dabei aber keine großen Unterschiede, was die Formalitäten betrifft. Allerdings musst du immer dann eine Abmeldung vornehmen, wenn du aus Deutschland auswandern und keinen Wohnsitz mehr hier haben möchtest. Dafür brauchst du einige Dokumente und du musst deine Adresse offiziell beim Einwohnermeldeamt abmelden.
EVB-Nummer: Gültigkeit & Kfz-Zulassung – Was du wissen musst
Hast du eine EVB-Nummer von deiner Versicherung erhalten? Wenn ja, ist sie drei Monate lang gültig. In dieser Zeit hast du die Möglichkeit, deine Versicherung zu wechseln, ohne dass du die elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassung deines Kfz nutzen musst. Solltest du die EVB-Nummer bereits für die Zulassung verwendet haben, ist ein Wechsel der Versicherung nicht mehr möglich. Überlege dir also ganz genau, ob du wechseln möchtest, bevor du deine EVB-Nummer verwendest.
Kurzzeitkennzeichen beantragen: TÜV & Abgasuntersuchung nötig
Du willst dein Auto ohne Kennzeichen fahren? Das ist leider nicht erlaubt, auch wenn du eine eVB-Nummer hast. Aber keine Sorge, es gibt eine Möglichkeit, wie du trotzdem ans Ziel kommst. Abhilfe schafft ein Kurzzeitkennzeichen, das du für 5 Tage beantragen kannst. Seit dem 1. April 2014 gilt aber auch, dass dein Auto TÜV haben und verkehrssicher sein muss, wenn du es anmelden willst. Dazu musst du allerdings vorher eine technische Abgasuntersuchung und eine Hauptuntersuchung durchführen lassen. Nur so kannst du sicherstellen, dass dein Auto den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Kfz-Versicherung abschließen: Eine eVB-Nummer beantragen
Du hast ein Auto und möchtest es versichern? Dann ist die eVB-Nummer genau das Richtige für dich. Die eVB, kurz für elektronische Versicherungsbestätigung, ermöglicht es dir, deine Versicherungsdaten schnell und einfach online zu beantragen. Dabei ist die eVB-Nummer kostenlos und du erhältst sie direkt nach Abschluss deiner Kfz-Versicherung. Entweder bekommst du die Nummer per E-Mail, SMS, Post oder direkt von deinem Ansprechpartner vor Ort. Also, schnapp dir deine eVB-Nummer und fahre sicher auf den Straßen.
Auto verkaufen und abmelden: Wichtiges zur Abmeldung
Ja, Du kannst Dein Auto verkaufen und danach abmelden. Allerdings ist es wichtig, dass der Verkäufer und der Käufer im Verkaufsvertrag vereinbaren, wie viel Zeit sich der Käufer lassen kann, um das Fahrzeug umzumelden. Wenn Du die Abmeldung nicht selbst erledigst, wird das Fahrzeug automatisch auf den Namen des Käufers umgeschrieben. Es ist aber dennoch empfehlenswert, dass der Verkäufer die Abmeldung bei der Zulassungsstelle vornimmt. So stellst Du sicher, dass das Fahrzeug tatsächlich abgemeldet ist und Du nicht mehr für Steuern oder andere Kosten aufkommen musst.
Behalte Dein altes Kennzeichen beim Umzug – Jetzt möglich!
Du bist gerade umgezogen? Dann musst Du Dir nicht mehr ein neues Kennzeichen zulegen – Du kannst Dein altes behalten! Im Jahr 2012 beschloss die Verkehrsministerkonferenz der Länder die bundesweite Kennzeichenmitnahme und im Januar 2015 setzte sie diese in Kraft. Damit sparst Du Dir Zeit und Aufwand beim Umzug und musst nicht erst ein neues Kennzeichen beantragen. Also, behalte Dein altes Kennzeichen und spare Dir damit eine Menge Stress!
Kennzeichenmitnahme: Auto ohne Ummeldung weiterfahren
Du musst dein Auto nicht mehr ummelden, wenn du umziehst. Seit 2015 ist die Kennzeichenmitnahme bundesweit erlaubt. Das heißt, du kannst dein Kennzeichen behalten, egal in welchem Bundesland du wohnst. Aber auch bei einem Halterwechsel ist es möglich, das Kennzeichen zu behalten. Diese Regelung trat am 01.10.2019 in Kraft. So kannst du dein Auto einfach weiterfahren, ohne dass du es ummelden musst.
Halterwechsel: Auto rechtzeitig ummelden, Bußgeld vermeiden
Du musst dein Auto rechtzeitig ummelden, wenn du den Halter wechselst, sonst kann es teuer werden. Bei einer verspäteten Anmeldung musst du mit einem Bußgeld zwischen 15 und 40 Euro rechnen. Das gilt für alle Fahrzeuge, egal ob Pkw, Motorrad, Wohnmobil oder Anhänger. Wir empfehlen dir daher, die Ummeldung so schnell wie möglich zu erledigen. Wenn du dein Auto innerhalb von zwei Wochen nach dem Halterwechsel ummeldest, entfällt das Bußgeld und es fallen lediglich die Gebühren an, die bei einer regulären Kfz-Anmeldung fällig werden.
Autoverkauf: Darauf achten, ordnungsgemäß abzumelden.
Wenn Du Dein Auto verkaufst, musst Du unbedingt darauf achten, dass es ordnungsgemäß abgemeldet wird. Bis das Auto auf den neuen Besitzer übertragen wurde, bleibst Du weiterhin als Halter in der Haftung. Du kannst das Auto selbst abmelden, indem Du die Zulassungsstelle Deines Landkreises aufsuchst. Alternativ kann der Käufer das Auto auch selbst abmelden. Sobald das Fahrzeug abgemeldet ist, darf es nicht mehr in den Straßenverkehr eingesetzt werden. Achte also darauf, das Auto ordnungsgemäß abzumelden, damit Du aus der Haftung entlassen wirst und der Käufer das Auto auch problemlos verwenden kann.
KFZ Zulassung: eVB-Nummer & Hauptuntersuchung
Du hast ein Auto gekauft und willst es nun zulassen? Damit du das kannst, musst du erstmal ein paar Formalitäten erledigen. Zuallererst brauchst du natürlich eine KFZ-Haftpflichtversicherung. Hierfür bekommst du eine eVB-Nummer, die du der Zulassungsstelle vorlegen musst. Damit erhältst du dann auch ein Kennzeichen. Aber das ist nicht alles: Als Nächstes musst du noch eine gültige Hauptuntersuchung vorweisen, damit die Zulassung durchgeht. Also, keine Sorge, aber merke dir, dass du auf jeden Fall eine eVB-Nummer und eine Hauptuntersuchung brauchst, damit du dein Auto zulassen kannst.
Schlussworte
Um dein Auto ummelden zu können, brauchst du ein paar Dinge. Zuerst brauchst du einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine Versicherungsbestätigung und die Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Außerdem musst du eine Kraftfahrzeugsteuerbescheinigung vorlegen und ein Anmeldezertifikat ausfüllen. Wenn du alle Dokumente hast, kannst du zur Zulassungsstelle gehen und dein Auto ummelden.
Du siehst, dass es viele Dokumente gibt, die du für eine Autoummeldung brauchst. Aber jetzt weißt du, was genau du alles benötigst und was du beachten musst. Also, keine Sorge, du hast alles im Griff!