Hey!
Wenn du dein Auto abmelden möchtest, dann bist du hier richtig. In diesem Artikel verraten wir dir, was du dafür alles brauchst. Damit du nicht im Stress bist und keine unnötige Zeit verschwendest, haben wir dir alles zusammengestellt, was du dafür benötigst. Also, lass uns loslegen!
Du brauchst einige Dokumente, um Dein Auto abmelden zu können. Zunächst brauchst Du den Zulassungsbescheinigung Teil I, den Fahrzeugschein. Des Weiteren brauchst Du den Fahrzeugbrief, die Schlüsselnummer des Fahrzeuges und eine Abmeldebescheinigung, die du vom Straßenverkehrsamt bekommst. Zudem musst Du eine Versicherungsbestätigung vorlegen.
Abmeldung ohne Vollmacht: Diese Unterlagen brauchst du
und Teil II (Fahrzeugbrief), ein gültiges Ausweisdokument, ein Kfz-Versicherungsbestätigung
Du kannst dein Auto auch ohne Vollmacht abmelden. Allerdings muss dein Vertreter dabei alle erforderlichen Unterlagen haben, damit die Abmeldung reibungslos klappt. Dazu gehören die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), ein gültiges Ausweisdokument und eine Kfz-Versicherungsbestätigung. Falls du keine Kfz-Versicherung hast, kannst du den Abmeldevorgang nicht einleiten. Bitte denke daran, dass du für die Abmeldung eine Gebühr bezahlen musst. Außerdem musst du eventuell noch weitere Unterlagen vorlegen, die das Kfz-Zulassungs-Amt von dir verlangt.
Neue Kfz-Versicherung nach Abmeldung: Vermeide Strafen!
Hast Du Dein Auto abgemeldet, weiß die Kfz-Zulassungsstelle Bescheid. Sie informiert dann automatisch sowohl Deine Versicherung als auch das zuständige Finanzamt. Meldest Du innerhalb von zwei Wochen kein neues Fahrzeug an, tritt eine Ruheversicherung in Kraft. In der Zeit muss eine neue Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. Sollte das nicht rechtzeitig geschehen, kann es zu empfindlichen finanziellen Strafen kommen. Es lohnt sich also, rechtzeitig eine neue Versicherung abzuschließen, um Ärger zu vermeiden.
KFZ-Versicherung beenden: Automatisch Bescheid geben
Du brauchst Dir keine Gedanken machen, wenn Du Dein Auto stilllegen oder verschrotten lässt: Dein Versicherer wird automatisch davon in Kenntnis gesetzt. Sobald Du das Auto abgemeldet hast, kümmert sich die Zulassungsstelle darum, dass Dein Versicherer Bescheid weiß. Dann erhältst Du in den nächsten Tagen eine Bestätigung per Post, dass Deine KFZ-Versicherung beendet wurde. Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest Du Deine Versicherungsbestätigung aufheben, um zu beweisen, dass Du alles korrekt erledigt hast.
Auto abmelden: Außerbetriebsetzung & Antrag bei Zulassungsstelle
Du möchtest dein Auto abmelden? Dann kommst du um die ‚Außerbetriebsetzung‘ nicht herum. Damit ist gemeint, dass du dein Fahrzeug nicht mehr nutzen kannst. Bis 2007 wurde hier noch zwischen einer vorübergehenden und einer endgültigen Stilllegung unterschieden. Heutzutage ist das nicht mehr nötig. Um dein Auto abzumelden, musst du zur Zulassungsstelle deines Wohnortes gehen und dort den entsprechenden Antrag stellen. Genauere Informationen dazu findest du auch im Internet.

Fahrzeughalter in Deutschland: Regeln & Kontrollen
Du musst als Fahrzeughalter einen Wohnsitz in Deutschland haben, um das Fahrzeug zu betreiben. Wenn das Fahrzeug länger als sieben Jahre abgemeldet ist, wird die Betriebserlaubnis ungültig. Entsprechende Kontrollen können bei dem jeweiligen örtlichen Straßenverkehrsamt durchgeführt werden. Wenn das Fahrzeug nicht mehr als sieben Jahre abgemeldet ist, muss es regelmäßig gewartet werden, um sicherzustellen, dass es den technischen Standards entspricht. Außerdem musst Du Dich an die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen halten, um einwandfrei fahren zu können.
Kostenloser Zugang zu Tools und Support – Ohne Gebühren!
Es gibt keine versteckten Kosten oder Gebühren – du musst also nichts bezahlen. Mit unserer Serviceleistung erhältst du kostenlosen Zugang zu allen wichtigen Informationen und Tools, die du brauchst, um erfolgreich zu sein. Zusätzlich bieten wir einen kompetenten Support an. Wir antworten schnell und kompetent auf deine Fragen und stehen dir jederzeit zur Seite, falls du Hilfe brauchst.
Abmelden Deines Autos: Steuern sparen und Versicherungsbeiträge einsparen
Du möchtest Dein Auto aus dem Verkehr ziehen? Damit Dir das gelingt, musst Du es abmelden. Und wenn Du es verschrotten möchtest, ist das auch nötig. Aber du kannst Dein Fahrzeug auch einfach zeitweise stilllegen. Durch die Abmeldung sparst Du dann Steuern und Versicherungsbeiträge, die Du sonst bezahlen müsstest. Es lohnt sich also, Dein Auto abzumelden, wenn Du es nicht mehr nutzen möchtest.
Verkauf deines Autos: Alles, was du wissen musst
Du musst die Zulassungsstelle über den Verkauf deines Autos informieren. Dazu musst du eine Veräußerungsanzeige ausfüllen. Dieses Dokument bestätigt, dass du es an den Käufer übergeben hast. Dafür benötigst du die aktuelle Zulassungsbescheinigung Teil I und den aktuellen Fahrzeugschein. Außerdem musst du noch den Namen und die Anschrift des Käufers angeben. Sobald du das Dokument bei der Zulassungsstelle abgegeben hast, bekommst du die neue Zulassungsbescheinigung Teil II.
Auto verkaufen: Kündigung der Autoversicherung nicht nötig
Wenn du dein Auto verkaufst, ist keine Kündigung der Autoversicherung nötig. Sobald der Verkauf abgeschlossen ist, tritt der Risikowegfall ein. Das heißt, die Versicherung läuft nicht mehr weiter, sondern endet sofort. Du musst dich also nicht mehr um die Autoversicherung kümmern. Der neue Besitzer muss sich jedoch eine neue Versicherung besorgen, damit er auf der sicheren Seite ist.
Abgemeldetes Auto schnell versichern – So einfach geht es!
Du hast dein Auto abgemeldet und jetzt möchtest du es so schnell wie möglich wieder versichern? Kein Problem, denn sobald du dein Fahrzeug abgemeldet hast, wird deine Versicherung automatisch darüber informiert. Du hast zwei Möglichkeiten: Entweder nutzt du die vorhandenen Konditionen und versicherst dein neues Auto innerhalb von zwei Wochen oder du entscheidest dich für einen neuen Vertrag oder sogar für einen neuen Anbieter. Wenn du noch weitere Fragen hast, kannst du dich jederzeit an deine Versicherung wenden. Wir wünschen dir viel Erfolg!

Auto verkaufen: Abmeldung erforderlich, Nutzung verboten
Wenn Du Dein Auto verkaufst, ist es unumgänglich, dass Du es abmeldest. Während es auf Deinen Namen eingetragen ist, bist Du immer noch für alles haftbar, was damit passiert. Du hast die Wahl, entweder Du kümmerst Dich selbst um die Abmeldung oder der Käufer muss es dann für Dich übernehmen. Aber Achtung: Sobald das Fahrzeug abgemeldet ist, darf es nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Also immer schön daran denken!
Kfz-Kennzeichen abgemeldet: Keine Übertragung möglich
Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht vorgesehen.
Du darfst mit den abgemeldeten Autokennzeichen noch einmal nach Hause fahren, solange deine Kfz-Haftpflicht aktiv ist. Diese Fahrt sollte allerdings vor dem Ablauf des Tages der Außerbetriebnahme erfolgen. Eine Übertragung der Kennzeichen auf ein anderes Fahrzeug ist leider nicht möglich. Aber keine Sorge, du bist durch die Kfz-Haftpflicht auf jeden Fall versichert.
Fahre dein Auto innerhalb des Zulassungsbezirks – Hinweise
Du musst dein Auto innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks fahren, wenn dein Auto noch nicht zugelassen ist. Auf dem Weg zur Zulassungsbehörde oder Prüfstelle ist das der kürzeste Weg, den du nehmen darfst. Wenn du unterwegs bist, musst du darauf achten, dass du nicht für andere Zwecke unterwegs bist. Du darfst zum Beispiel nicht zu deinem Freund fahren, wenn du zur Zulassungsstelle unterwegs bist. Wenn du dein Auto zuerst zugelassen hast, kannst du frei im ganzen Land fahren.
Fahrzeugkauf: „Du bist der Eigentümer!
Du hast ein Fahrzeug gekauft? Dann bist du auch der Eigentümer! Manchmal wird der Besitz mit Eigentum verwechselt, doch das ist nicht dasselbe. Der Fahrzeugbrief ist lediglich eine Beweisurkunde, die keine Eigentumsübertragung vornehmen kann. Ob du im Fahrzeugbrief eingetragen bist oder nicht, ist dabei unerheblich. Denn es zählt nur, dass du das Fahrzeug gekauft hast. Somit bist du der Eigentümer des Fahrzeugs.
Auto Abmelden: Unterlagen & Schilder Entwerten
Du hast vor, dein Auto abzumelden? Kein Problem! Es gibt keine Abmeldebescheinigung mehr, aber die Zulassungsbescheinigung Teil I wird dir ausgehändigt. Auch die Kennzeichenschilder werden entwertet. Dafür muss die Siegelplakette im BürgerService entfernt werden, nachdem sie vom Sachbearbeiter freigegeben wurde. Wichtig ist, dass du alle notwendigen Unterlagen zur Zulassungsstelle mitbringst, damit der Abmeldevorgang reibungslos über die Bühne gehen kann. Dazu zählen unter anderem die Zulassungsbescheinigung Teil I und der Fahrzeugschein.
Abmelden des Haupt- oder Zweitwohnsitzes – So gehts!
Du willst deinen Haupt- oder Zweitwohnsitz abmelden? Dann musst du dazu persönlich in deiner Meldebehörde vorbeischauen und deinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Glücklicherweise ist die Abmeldung kostenlos. In vielen Städten und Gemeinden kannst du den Wohnsitz auch schriftlich abmelden. Dazu musst du ein spezielles Formular ausfüllen und es der Meldebehörde zusenden. Informiere dich dazu am besten bei deiner zuständigen Meldebehörde. Dort wird man dir gerne weiterhelfen.
Autoummeldung: Behalte Dein Autokennzeichen bundesweit!
Du musst nicht mehr befürchten, dass Du Dein Kennzeichen bei einem Umzug oder einem Halterwechsel verlierst. Seit dem 01.10.2019 kannst Du Dein Autokennzeichen bundesweit behalten, wenn Du Dein Auto einfach ummeldest. So steht Dir ein Teil Deines alten Zuhauses immer noch auf Deinem neuen Auto zur Verfügung – und das, ohne dass Du Dir Gedanken über die Kennzeichenmitnahme machen musst.
Abmelden deines Fahrzeugs: Kennzeichen entwerten & HU-Plakette abnehmen
Bei der Abmeldung deines Fahrzeugs wird das Kfz-Kennzeichen entwertet und die TÜV- und HU-Plaketten werden abgenommen. Dadurch kannst du dein Auto nicht mehr nutzen. Allerdings kannst du das Kennzeichen nach einer Frist von elf Tagen wieder neu beantragen, sofern es nicht schon reserviert wurde. Es wird dir dann ein neues Kennzeichen zugewiesen, das du dann an deinem Auto anbringen musst. Außerdem ist es wichtig, dass du auch deinen Versicherer über die Abmeldung informierst, damit du keine unnötigen Kosten mehr zahlen musst.
Anmeldung stillgelegter Fahrzeuge: 84 Monate Frist, 7 Jahre!
Du möchtest dein stillgelegtes Fahrzeug wieder anmelden? Kein Problem! Seit 2008 gilt die Frist von 84 Monaten, also 7 Jahren. Damit du dein Auto oder Motorrad wieder anmelden kannst, musst du lediglich bei der Zulassungsstelle vorbeikommen und die Fahrzeugpapiere sowie eine Versicherungsbestätigung vorlegen. Dann kannst du dein Fahrzeug endlich wieder auf die Straße bringen.
Wo finde ich die Zulassungsstelle? KBA & Rechtsanwalt helfen!
Weißt Du nicht, wo sich die Zulassungsstelle des Käufers befindet? Dann kannst Du auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamts nachschauen. Dort findest Du die Adressen aller Zulassungsstellen in Deutschland. Die Zulassungsstelle prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Zwangsstilllegung erfüllt sind. Zudem muss der Käufer eine Abmeldegebühr bezahlen. Sollte er das Fahrzeug nicht abmelden, kann er auch eine Ordnungsgeldforderung erhalten. Trotzdem ist es wichtig, dass Du einen Rechtsanwalt hinzuziehst, der Dich in dieser Situation unterstützt. Er kann Dich vor allem bei der Durchsetzung Deines Anspruchs beraten und unterstützen.
Fazit
Zum Abmelden eines Autos brauchst du einige Dokumente. Zunächst musst du deinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Außerdem brauchst du den Fahrzeugschein, die Zulassungsbescheinigung Teil II und den letzten Fahrzeug-Steuerbescheid. Außerdem musst du eine Bescheinigung vorlegen, die besagt, dass du das Auto versichert hast. Solltest du das Auto an jemand anderen verkaufen, musst du zudem einen Kaufvertrag vorlegen.
Du brauchst also ein Formular zur Abmeldung, den Personalausweis oder Reisepass, den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief, um dein Auto abmelden zu können. Zusammenfassend kannst du also sagen, dass du alle vier Dokumente brauchst, um dein Auto abmelden zu können.