Hallo zusammen! Wollt ihr euer Auto in Österreich anmelden? Dann seid ihr hier genau richtig, denn ich zeige euch, welche Unterlagen ihr dafür braucht. Lasst uns gleich mal loslegen!
Du brauchst deinen Personalausweis, den Kaufvertrag, die Zulassungsbescheinigung Teil I, die Zulassungsbescheinigung Teil II oder den Fahrzeugschein und ein Versicherungskennzeichen. Wenn alles das vorhanden ist, kannst du dein Auto erfolgreich anmelden.
KFZ-Zulassung: Gebühr von 119,80 Euro laut KFG § 40a
Du musst bei der Zulassungsstelle eine Gebühr von 119,80 Euro bezahlen, wenn du eine Bescheinigung (Zulassungsschein) anfordern möchtest. Dies ist laut § 40a des Kraftfahrgesetzes (KFG) in der jeweils gültigen Fassung vorgeschrieben. Mit dieser Bescheinigung hast du einen Nachweis dafür, dass dein Fahrzeug offiziell im Verkehr zugelassen wurde.
Kosten für Auto Zulassen, Ummelden & Abmelden
Du kannst dein Auto nicht einfach so benutzen. Damit du es fahren kannst, musst du es zulassen, ummelden oder abmelden. Für die Zulassung eines Neuwagens fallen Gebühren von etwa 30 Euro an. Wenn du dein Auto ummeldest, liegen die Kosten zwischen 20 und 30 Euro. Und wenn du dein Auto abmelden möchtest, musst du mit Kosten zwischen 5 und 10 Euro rechnen. Du musst dich also vorher informieren, damit du die Kosten kennst, die auf dich zukommen.
Auto in Österreich ummelden: So geht’s!
Du möchtest dein Auto in Österreich ummelden? Kein Problem! Die Anmeldung bzw. Ummeldung eines Autos ist in jeder beliebigen österreichischen Zulassungsstelle möglich, die sich im politischen Bezirk des Hauptwohnsitzes befindet. Dort kannst du die Papiere deines Autos auf die neue Adresse ummelden. Es ist ganz einfach: Gehe einfach mit deinem Personalausweis und dem Fahrzeugschein in die Zulassungsstelle und lasse die Ummeldung durchführen. Dann bist du auf der sicheren Seite und dein Auto ist offiziell umgemeldet.
Ummeldung Deines Autos: 3 Tage Frist beachten!
Wenn Du Deinen Hauptwohnsitz änderst, musst Du Dein Auto innerhalb von 3 Tagen ummelden. Obwohl die Fristen knapp sind und man für die Ummeldung schonmal einige Zeit investieren muss, solltest Du nicht bis zum letzten Tag warten. Es ist wichtig, dass Du Dich an die Fristen hältst, damit Du keine Ärger kriegst. Plan also lieber etwas mehr Zeit ein und erledige die Ummeldung früher.
Abmelden & Umziehen: Was du bei deinem Auto beachten musst
Du hast dein Auto verkauft oder musstest es verschrotten? Dann musst du es beim Amt abmelden. Dies bedeutet, dass es nicht mehr unter deinem Namen geführt wird. Aber wenn du umziehst, ändert sich lediglich der Halter des Fahrzeugs. Das Kennzeichen bleibt dabei bestehen. Beachte jedoch, dass du ein neues Benzinprüfzeichen benötigst, das du bei deiner Kfz-Versicherung beantragen kannst.
Auto länger als 6 Monate im EU-Ausland fahren: Nachweis & Versicherung beachten
Du kannst dein Auto auch länger als sechs Monate in einem EU-Land fahren, ohne es umzumelden und Kfz-Steuer zu zahlen. Wichtig ist aber, dass du immer einen Nachweis darüber hast, dass du dein Auto in Deutschland zugelassen hast. Dies kann entweder ein internationaler Fahrzeugschein oder ein Fahrzeugbrief sein. Achte darauf, dass du immer einen gültigen Fahrzeugschein dabei hast, wenn du im EU-Ausland unterwegs bist. Des Weiteren solltest du auch deine Versicherungskarte nicht vergessen, denn nur so bist du im Falle eines Unfalls geschützt.
Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen in Österreich für bis zu 1 Monat nutzen
Du, der/die in Österreich wohnhaft ist, darfst ein Auto oder einen Anhänger mit ausländischen Kennzeichen für maximal einen Monat in Österreich verwenden. Das gilt ab dem Tag, an dem das Fahrzeug erstmals nach Österreich gebracht wird. Allerdings musst du beachten, dass du danach das Fahrzeug wieder aus dem Land exportieren musst. Ansonsten kann es zu hohen Zollgebühren kommen. Außerdem musst du eine zweite Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, um dein Fahrzeug auf österreichischen Straßen zu verwenden. Mit dieser Versicherung bist du für Unfälle abgesichert, die du mit deinem ausländischen Fahrzeug verursachen könntest.
3-2-1 Regelung: Pkw und Anhänger in Österreich §57a-Begutachtung
Klar, die 3-2-1 Regelung in Österreich kennen wir alle: Bei Pkw und Anhängern bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht musst du nach der Erstzulassung erst nach 3 Jahren die §57a-Begutachtung machen lassen. Dann geht’s weiter: Nach 2 Jahren ist die nächste Überprüfung fällig und danach musst du jährlich das sogenannte „Pickerl“ machen lassen. Damit ist gewährleistet, dass dein Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht und du sicher unterwegs bist. Also, informiere dich rechtzeitig, wann dein Pickerl fällig ist, damit du immer mit einem sicheren Gefühl unterwegs sein kannst.
Kfz-Wartung in Deutschland und Österreich – Jetzt Termin vereinbaren!
Du hast sicher schon mal gehört, dass in Österreich und Deutschland Autos regelmäßig überprüft werden müssen, um sicherzustellen, dass sie sicher und emissionsfreundlich fahren. Der Unterschied liegt darin, dass in Deutschland neben dem TÜV nur noch 18 weitere Prüforganisationen diese Tests durchführen, während in Österreich noch rund 6000 zusätzliche Prüfstellen hinzukommen, nämlich die Kfz-Werkstätten. Dadurch entstehen in Österreich viel mehr Möglichkeiten für dich, dein Auto zu überprüfen. Du kannst also einen Termin bei einer Kfz-Werkstatt in deiner Nähe vereinbaren und sicherstellen, dass dein Fahrzeug immer sicher und emissionsfreundlich unterwegs ist.
Eintragung in Genehmigungsdatenbank: Kosten und Vorteile
Du musst als Fahrzeugeigentümer die Kosten für die Eintragung in die Genehmigungsdatenbank tragen. Diese betragen etwa 180 Euro. Damit wird dein Fahrzeug in der Datenbank erfasst, sodass es den aktuellen Standards entspricht. Durch die Eintragung ist dein Fahrzeug für die Teilnahme an Straßenrennen und -prüfungen zugelassen. Dafür musst du lediglich den entsprechenden Antrag stellen. Hierfür musst du die Kosten nicht erneut tragen.
Behalte dein altes Kennzeichen für dein neues Fahrzeug
Du möchtest dein neues Fahrzeug zulassen, hast aber dein altes Kennzeichen liebgewonnen? Kein Problem! Dann behalte es einfach und lasse dein neues Auto damit zulassen. Dazu musst du allerdings dein altes Fahrzeug außer Betrieb setzen. Dies kannst du bei deiner Zulassungsstelle machen. Dort erhältst du dann auch eine endgültige Bestätigung darüber, dass dein altes Fahrzeug abgemeldet ist. Anschließend kannst du dein neues Auto mit dem alten Kennzeichen zulassen. So hast du dein Lieblingskennzeichen auch an deinem neuen Fahrzeug.
Spare Geld & Stress: Bis zu 3 Autos auf ein Kennzeichen anmelden
Du hast mehrere Autos und überlegst, ob du sie auf ein Kennzeichen anmelden sollst? Dann solltest du den Vergleich anstellen! Denn du kannst bis zu drei Autos auf ein Kennzeichen anmelden. Somit sparst du dir nicht nur die Kosten für die Anmeldung eines weiteren Fahrzeuges, sondern auch die Mühe, die damit verbunden wäre. Allerdings ist darauf zu achten, dass es sich um Fahrzeuge der gleichen Kategorie handeln muss – also etwa nur Personenwagen oder Motorräder. Auch müssen alle Autos auf denselben Halter angemeldet werden. In jedem Fall lohnt sich ein Vergleich, denn du sparest dir eine Menge Geld und Stress!
Kfz-Zulassung für Ehepaare: SEPA-Mandat ausfüllen
Wenn du und dein Partner gemeinsam ein Fahrzeug zulassen möchtet, gibt es einige Dokumente, die ihr vorher ausfüllen müsst. Neben der normalen Zulassungsdokumentation benötigt ihr eine sogenannte Erklärung des Ehepaares. Des Weiteren müssen beide Ehepartner das SEPA-Mandat ausfüllen und unterzeichnen. Dieses ist ein Kfz-Steuer-Einzugsformular. Damit kann die Steuer für das Fahrzeug direkt vom Konto abgebucht werden. Es ist also wichtig, dass ihr beide unterschreibt, damit alles reibungslos abläuft.
Kfz-Versicherung abgeschlossen? Erhalte eine eVB & zulasse Dein Fahrzeug!
Du hast eine Kfz-Versicherung abgeschlossen und möchtest jetzt Dein Fahrzeug zulassen? Dann erhältst Du als Bestätigung für Deine vorhandene Kfz-Versicherung eine sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Meist erhältst Du diese sofort nach Deiner Antragstellung kostenlos per E-Mail oder SMS von Deinem Kfz-Versicherer. Dieser übermittelt die Bestätigung zudem automatisch an eine zentrale Datenbank, an die auch das Kraftfahrt-Bundesamt sowie alle Zulassungsbehörden angeschlossen sind. Somit kannst Du problemlos und schnell Dein Fahrzeug zulassen, ohne Verzögerungen zu riskieren.
EVB-Nummer erhalten? 3 Monate Zeit für Fahrzeugzulassung nutzen
Du hast von deiner Versicherung eine EVB-Nummer erhalten? Dann hast du drei Monate lang Zeit, um deine elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassung deines Fahrzeugs zu verwenden. In diesem Zeitraum hast du noch die Chance, die Versicherung zu wechseln, ohne dass du eine neue Nummer beantragen musst. Nutze diese Chance, um dir den bestmöglichen Versicherungsschutz zu sichern.
Kfz-Haftpflichtversicherung und Abgasuntersuchung für Zulassung benötigt
Mit der eVB-Nummer kannst Du der Zulassungsstelle beweisen, dass Du über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügst. Nur so erhältst Du ein Kennzeichen. Außerdem musst Du der Zulassungsstelle den Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung vorlegen, damit die Zulassung erteilt wird. Hierfür musst Du die Abgasuntersuchung und die Sicherheitsprüfung regelmäßig durchführen lassen, damit Dein Fahrzeug den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Technische Überprüfung beim Autokauf aus dem Ausland – § 57a-Gutachten!
Du bist dabei, ein Fahrzeug aus dem Ausland zu kaufen? Dann musst du aufpassen, dass du die technische Überprüfung nicht verpasst. Grundsätzlich kann eine technische Überprüfung nur anerkannt werden, wenn das Fahrzeug zuletzt in Deutschland zugelassen und durch den TÜV geprüft wurde. Wenn du das Fahrzeug aber aus einem anderen Land kaufst, dann musst du in Österreich unbedingt ein § 57a-Gutachten machen. Dieses sorgt dafür, dass dein Auto technisch in Ordnung ist und du es auch problemlos anmelden kannst. Also, vergiss nicht, vor dem Kauf eines Autos aus dem Ausland die technische Überprüfung nicht aus den Augen zu verlieren.
NoVA berechnen: CO2-Emissionen & Steuersatz ermitteln
Um herauszufinden, welcher Steuersatz für dein Fahrzeug gilt, musst du die CO2-Emissionen deines Autos herausfinden. Diese Angabe findest du in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 auf dem Feld „CO2-Effizienzklasse“. Mit dieser Information wendest du die oben erwähnte Formel an und erhältst den Steuersatz für dein Auto. Der Steuersatz dient dann als Grundlage für die Berechnung deiner NoVA.
Du fragst dich jetzt bestimmt, wie du deine NoVA berechnest? Für die Berechnung Deiner NoVA gibt es eine einfache Formel. Die NoVA wird anhand des Neupreises des Autos, des Steuersatzes und der Anzahl der Jahre seit der Erstzulassung berechnet. Folgende Formel wird angewandt: Neupreis des Autos x Steuersatz x (Anzahl der Jahre seit Erstzulassung / 2) + (Neupreis des Autos x Steuersatz) = NoVA. Wichtig ist, dass die Anzahl der Jahre nicht länger als zehn ist. Sollte dies der Fall sein, wird ein gesetzlicher Höchstbetrag berechnet. Mit diesen beiden Formeln kannst du deine NoVA für dein Auto ganz einfach selbst berechnen.
Bringe dein Auto nach Österreich: Welche Optionen gibt es?
Du hast vor, dein Auto nach Österreich zu bringen? Dann stehen dir verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Du kannst entweder ein deutsches Ausfuhrkennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen beantragen oder ein österreichisches Überstellungskennzeichen erwerben. Alternativ kannst du dein Auto auch mit einem entsprechenden Anhänger oder einem Transportdienstleister bewegen. Bedenke dabei, dass du je nachdem, welche Variante du wählst, unterschiedliche bürokratische Aufgaben zu erledigen hast. Informiere dich daher im Vorfeld gründlich über die jeweiligen Vorschriften und Bestimmungen.
Genehmigungsdokument ändern: Kosten & Tipps
Die Kosten für eine Änderung an einem Genehmigungsdokument belaufen sich auf rund 26 Euro. Des Weiteren musst Du 14,30 Euro für die Eintragung dieser Änderung bezahlen. Diese Kosten müssen jedes Mal angefallen werden, wenn Du eine Änderung vornehmen willst. Du musst also mit einem doppelten Betrag rechnen, wenn Du ein Genehmigungsdokument ändern möchtest. Achte also vorab auf eine sorgfältige Planung, bevor Du eine Änderung vornimmst. Dadurch sparst Du nicht nur Zeit, sondern auch Kosten.
Schlussworte
Du brauchst ein paar Dinge, um dein Auto in Österreich anmelden zu können. Zuallererst solltest du deinen Personalausweis oder Reisepass dabei haben. Außerdem brauchst du eine Versicherung, die dein Auto abdeckt. Ein weiteres wichtiges Dokument ist der Kaufvertrag des Autos. Wenn du das alles hast, kannst du zur zuständigen Behörde gehen und dein Auto anmelden.
Gut zu wissen, dass du jetzt weißt, was du alles zur Autoanmeldung in Österreich brauchst. Es ist wichtig, dass du alle notwendigen Unterlagen parat hast, damit die Anmeldung reibungslos verlaufen kann. Alles Gute beim Autoanmelden!