Hey du!
Du hast gerade ein Auto gekauft und willst es auf deinen Namen ummelden? Wir helfen dir dabei! In diesem Artikel erfährst du, was du alles dafür benötigst. Also los geht’s!
Um dein Auto umzumelden, brauchst du einige Dokumente. Zuerst musst du ein Fahrzeugbrief oder eine Zulassungsbescheinigung Teil I haben. Dann brauchst du eine Versicherungsbestätigung, die besagt, dass du eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung hast. Außerdem müssen die Kfz-Steuer und die Abmeldebescheinigung des alten Zulassungsbezirks vorhanden sein. Zuletzt musst du einen Nachweis darüber erbringen, dass das Auto technisch einwandfrei ist. Dafür musst du eine Abgasuntersuchung (AU) oder eine Hauptuntersuchung (HU) vorweisen. Wenn du all diese Dokumente beisammen hast, kannst du dein Auto problemlos ummelden.
Auto Verkaufen: Umeldung an Zulassungsstelle nicht vergessen
Du musst dein Fahrzeug spätestens drei Tage nach dem Verkauf umelden. Normalerweise übernimmt das der Käufer. Vergiss nicht, dies entsprechend im Kaufvertrag festzuhalten. Damit du ganz sicher sein kannst, dass dein Auto auch wirklich abgemeldet wird, solltest du den Kaufvertrag und die Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle schicken. Dazu kannst du sie per Post oder per E-Mail versenden. Entweder du übernimmst das selbst, oder du teilst der Zulassungsstelle mit, dass der Käufer für die Umeldung verantwortlich ist.
Fahrzeug ummelden – Unterlagen & Anleitung
Du hast dich gerade umgezogen und möchtest dein Fahrzeug ummelden? Kein Problem! Mit einem Ummeldung ist es möglich, dass Kennzeichen des Fahrzeuges zu behalten und die Halterdaten zu ändern. Egal ob du aus einem anderen Bundesland zugezogen bist oder innerhalb desselben Bundeslandes umgezogen bist – eine Ummeldung ist in jedem Fall nötig. Dazu musst du einige Unterlagen beim zuständigen Straßenverkehrsamt vorlegen. Dazu zählen unter anderem ein aktuelles Versicherungskennzeichen, die Zulassungsbescheinigung Teil I und eine eidesstattliche Versicherung, dass du der neue Halter des Fahrzeuges bist. Sobald du alle Unterlagen vorlegen konntest, wird dein Fahrzeug ummeldet. Dann kannst du dir auch direkt eine neue Parkplakette beantragen, falls du in einer Umweltzone wohnst.
Halterwechsel: Anleitung zur Umschreibung des Fahrzeugs
Du hast ein neues Auto gekauft und möchtest nun den Halterwechsel durchführen? Dann musst Du Dich zuerst an die Zulassungsstelle wenden, die das Fahrzeug auf Deinen Namen umschreibt. Wo genau Du hin musst, hängt davon ab, wo Du Deinen Hauptwohnsitz hast. Wenn Du in einer Stadt wohnst, ist die Zulassungsstelle bei der Stadtverwaltung zuständig. Wohnst Du hingegen in einem Landkreis, musst Du zum Landratsamt. Auf dem Weg dorthin solltest Du Deinen Personalausweis und eine Kopie des Kaufvertrags mitnehmen. Nimm außerdem eine Bestätigung über die Zahlung der Kfz-Steuer mit, falls Du das Fahrzeug schon angemeldet hast. Wenn nicht, musst Du Dich auch um die Anmeldung des Fahrzeugs kümmern. So kannst Du den Halterwechsel unkompliziert durchführen und Dein neues Auto ist schon bald in Deinem Besitz.
Auto-Halter: Hier ist der Unterschied zu Eigentum
Als Halter eines Autos ist man zunächst Eigentümer. Das bedeutet, dass Du derjenige bist, auf den der Wagen zugelassen ist und der in den Fahrzeugpapieren vermerkt wird. Dabei ist es häufig so, dass Du auch der Eigentümer des Fahrzeugs bist. Das heißt, Du hast es gekauft und der Händler hat es Dir übergeben. Es ist aber auch möglich, dass Du das Auto als Halter benutzt, aber nicht der Eigentümer bist. Dann ist der Eigentümer die Person, die es Dir überlassen hat, dass Du es nutzen darfst.
Kennzeichen Umschreiben: Unterlagen und Gebühren
Du überlegst Dir gerade, ein Fahrzeug zu kaufen? Dann solltest Du wissen, dass Du dessen Kennzeichen auf Dich umschreiben lassen kannst, wenn Du und der Vorbesitzer oder bisherige Halter im selben Zulassungsbezirk wohnen. Um das Kennzeichen zu übernehmen, musst Du einige Unterlagen zur Zulassungsstelle bringen. Dazu zählen der Kaufvertrag, ein Nachweis über den Wohnort des Vorbesitzers, eine Versicherungsbestätigung und eine aktuelle technische Abnahme. Wenn Du alle benötigten Unterlagen hast, kannst Du die Umschreibung beantragen. Achte aber unbedingt darauf, dass für die Umschreibung Gebühren anfallen. Diese können je nach Zulassungsstelle variieren.
Gebrauchtwagen kaufen: Kennzeichen übernehmen ab 01.10.2019
Wenn Du einen Gebrauchtwagen kaufst, hast Du seit dem 01.10.2019 das Recht, das Kennzeichen des Vorbesitzers zu übernehmen. Natürlich musst Du dafür vorher die Zustimmung des Vorbesitzers einholen. In der Regel funktioniert das ganz einfach bundesweit. Sollte es doch einmal Probleme geben, steht Dir Deine zuständige Zulassungsstelle jederzeit beratend zur Seite.
Kostenlose eVB-Nummer: So beantragst Du sie einfach & schnell
Du fragst Dich, was eine eVB-Nummer kostet? Keine Sorge, das Beantragen der eVB-Nummer ist absolut kostenlos. Das gilt auch, wenn Du Dir letztlich kein Auto zulassen möchtest, innerhalb des Gültigkeitszeitraums der von Dir beantragten eVB-Nummer. Dafür musst Du lediglich ein Formular ausfüllen und es an die jeweilige Zulassungsstelle schicken. Anschließend erhältst Du Deine eVB-Nummer und kannst damit direkt beim Fahrzeughersteller Dein Traumauto bestellen. Der ganze Prozess ist sehr einfach und schnell, sodass Du schon bald Dein neues Auto fahren kannst.
Beantrage einfach Deine eVB-Nummer bei Deinem Kfz-Versicherer
Du hast ein bereits versichertes Fahrzeug und möchtest die eVB Nummer beantragen? Dann kannst Du das direkt über Deinen Kfz-Versicherer machen. Per SMS oder E-Mail erhältst Du die Nummer gleich, nachdem Du Deine Antragstellung abgeschickt hast. Wenn Du lieber per Post die eVB Nummer erhalten möchtest, dann dauert es nur wenige Tage, bis Du sie in den Händen hältst. Mit der eVB-Nummer kannst Du Dein Fahrzeug dann problemlos an- und abmelden.
3 Monate Gültigkeit für Versicherungsnummer – Vergleiche Versicherer
Sobald du deine Versicherungsnummer von deinem Versicherer bekommst, ist diese drei Monate lang gültig. Falls du die elektronische Versicherungsbestätigung noch nicht zur Zulassung deines Fahrzeugs genutzt hast, hast du immer noch die Möglichkeit, die Versicherung zu wechseln. Es kann sinnvoll sein, verschiedene Versicherer miteinander zu vergleichen, um die bestmögliche Versicherung für dein Fahrzeug zu finden. Dabei solltest du auf Aspekte wie Preis, Leistungsumfang und Bedingungen achten.
Umschreiben deines Autos: Erfülle deine gesetzliche Pflicht!
Du musst dein Auto unbedingt innerhalb einer Woche nach dem Verkauf oder einem Umzug umschreiben. Wenn du das nicht tust, kannst du ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro zahlen müssen. Vergiss also nicht, dein Auto rechtzeitig umzumelden – das ist wichtig! Es ist ein gesetzlicher Auftrag, den du unbedingt erfüllen musst. Falls du Fragen dazu hast, kannst du dich an dein örtliches Straßenverkehrsamt wenden. Dort wird man dir gerne weiterhelfen.
Kfz-Versicherung beim Autohalter-Wechsel: Vergleichen & Übernehmen
Beim Wechsel des Autos von einem Halter zum nächsten endet die bestehende Kfz-Versicherung des alten Halters automatisch. Damit Du als neuer Halter nicht ohne Versicherungsschutz dastehst, kannst Du schon vorab eine neue Kfz-Versicherung abschließen. Alternativ hast Du die Möglichkeit die Kfz-Versicherung des vorherigen Halters zu übernehmen. Dazu musst Du allerdings einige Unterlagen beim Versicherer vorlegen, um den Vertrag zu übernehmen. Bei einem Wechsel des Autos ist es aber auch möglich, dass der Versicherer die Konditionen ändert. Daher lohnt es sich, vor dem Wechsel des Autos einen Vergleich der verschiedenen Versicherungen durchzuführen, um die günstigste Kfz-Versicherung zu finden.
Auto verkaufen: Abmeldung nicht vergessen!
Wenn Du also dein Auto verkaufen willst, musst du es unbedingt abmelden. Dabei kannst du entweder den Weg über die Zulassungsstelle wählen und das Auto selbst abmelden oder den Käufer bitten, das Fahrzeug in seinen Namen umzumelden. Sobald es abgemeldet ist, darf es nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Allerdings solltest du immer beachten: Solange das Auto noch auf dich angemeldet ist, bist du weiterhin haftbar. Also: Nimm die Abmeldung nicht auf die leichte Schulter und vergiss nicht, dein Auto vor dem Verkauf abzumelden.
Verkaufe Dein Auto Ohne Abmeldung – Dokumente, die Du brauchst
Du möchtest dein Auto verkaufen? Dann bist du hier genau richtig! Ob du es nun privat veräußern oder über einen Händler loswerden möchtest – in der Regel ist eine Abmeldung des Autos nicht erforderlich und das Kennzeichen darf am Auto verbleiben. Wenn du dein Auto über einen Händler verkaufst, ist es jedoch wichtig, dass du einige Dokumente bereithältst. Dazu gehören der Kaufvertrag, der Verkaufsvertrag, der Fahrzeugschein und die Fahrzeugbriefe. Du solltest außerdem den Zulassungsbescheinigung Teil 1 (kurz ZB1) bei deinem Verkauf dabeihaben. Dieser wird bei der Abmeldung des Autos benötigt. Auch wenn du das Auto privat verkaufst, ist es wichtig, dass du dir einen Kaufvertrag ausstellst. Dieser dient als Nachweis, dass du das Auto an den Käufer übergeben hast. Bedenke bitte, dass du deine Zulassungsbescheinigung Teil 2 (kurz ZB2) behalten solltest, da sie ein wichtiges Dokument darstellt.
KFZ-Abmeldung ohne Fahrzeugpapiere: So geht’s!
Du möchtest Dir ein Auto zulassen oder ummelden, aber Du hast keine Fahrzeugpapiere? Kein Problem! In der Regel ist eine Auto Zulassung oder Ummeldung ohne Fahrzeugpapiere nicht möglich. Aber es gibt eine Ausnahme: Die KFZ-Abmeldung ohne Fahrzeugpapiere ist unter bestimmten Voraussetzungen kein Problem. Besonders häufig tritt dieses Problem bei Oldtimern auf, deren Fahrzeugpapiere unauffindbar oder unleserlich sind. In solchen Fällen kann eine Bescheinigung des Fahrzeugherstellers, eine alte Steuerkarte oder ein Gutachten des TÜV hilfreich sein, um die Zulassung zu ermöglichen.
HU nicht überschritten: Fahrzeug rechtzeitig zur HU vorführen
Du musst bei der Anmeldung Deines Fahrzeugs immer darauf achten, dass die HU nicht abgelaufen ist. Ist das der Fall, erhältst Du von der Zulassungsstelle eine vorläufige Zulassung, mit der Du das Fahrzeug zur HU vorführen kannst. Bedenke aber: Der Termin zur nächsten HU wird bei abgemeldeten Fahrzeugen nicht zurückdatiert, weshalb Du unbedingt darauf achten solltest, dass Dein Fahrzeug pünktlich zur HU geht. Wenn Du Dir unsicher bist, ob Deine HU noch gültig ist, kannst Du das jederzeit bei der Zulassungsstelle erfragen.
HU Bestanden? Nächster Termin in Zulassungsbescheinigung beachten!
Du hast Dein Auto gerade durch die Hauptuntersuchung (HU) gebracht? Dann hast Du jetzt einen Stempel mit dem Termin für die nächste HU in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Damit hast Du den Nachweis, dass Dein Auto die HU bestanden hat. Der Termin in der Zulassungsbescheinigung gibt an wann die nächste HU fällig ist. Dieser ist meistens auf zwei Jahre festgelegt. Solltest Du den Termin der nächsten HU überschreiten, kann es passieren, dass Dir ein Bußgeld aufgebrummt wird. Also lass Dir den Termin nicht entgehen und hab immer ein Auge auf die Zulassungsbescheinigung!
Autozulassung nach 7 Jahren: Regeln beachten!
Du hast dein Auto schon seit einiger Zeit nicht mehr bewegt und fragst dich, ob du es wieder zulassen musst? Der Gesetzgeber gibt hier keine starre Vorgabe vor, allerdings gilt: Nach 7 Jahren erlischt die Betriebserlaubnis deines Autos. Dies bedeutet, dass du es in diesem Zeitraum nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegen darfst. Du solltest also vor dem Wiederzulassen deines Autos die aktuellen Bestimmungen beachten, damit du nicht in eine unnötige Abmahnung gerätst.
Kennzeichenmitnahme: Behalte Dein altes Kennzeichen bei Umzug
Im Jahr 2012 entschieden sich die Verkehrsministerkonferenz der Länder für die bundesweite Kennzeichenmitnahme. Dadurch kannst Du Dein altes Kennzeichen nun auch bei einem Umzug innerhalb Deutschlands behalten. Die Einführung der neuen Regelung erfolgte im Januar 2015. Damit hast Du nun die Möglichkeit, Dein altes Kennzeichen beim Umzug Deines Fahrzeugs mitzunehmen. Dadurch musst Du nicht mehr zusätzliche Kosten für ein neues Kennzeichen aufbringen und kannst einfach Dein altes behalten.
TÜV-Bescheinigung für Autoanmeldung – Neuwagen erst nach 3 Jahren
Du musst eine Bestätigung über die letzte Hauptuntersuchung vorlegen, wenn du dein Auto anmelden möchtest. Eine Ausnahme gilt für Neuwagen: Sie müssen erst nach 36 Monaten, also drei Jahren nach der Erstzulassung, zur Hauptuntersuchung. Das heißt, du kannst ein neues oder sehr junges Auto anmelden, ohne dass du eine TÜV-Bescheinigung vorlegen musst. Wenn du dein Auto später verkaufen möchtest, musst du natürlich trotzdem zur Hauptuntersuchung, damit du den TÜV-Nachweis vorlegen kannst.
Kfz-Haftpflichtversicherung: Erhalte Deinen vollständigen Versicherungsschutz!
Du hast eine vorläufige Deckung für deine Kfz-Haftpflichtversicherung mit deiner eVB-Nummer. Damit bist du aber noch nicht vollständig versichert. Erst wenn du den Versicherungsvertrag unterschrieben hast, wird der zugehörige Versicherungsschein an dich übermittelt. Mit diesem ist dann dein Versicherungsschutz vollständig.
Schlussworte
Um dein Auto umzumelden, brauchst du ein paar Unterlagen. Zuallererst musst du die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Zulassungsbescheinigung Teil II deines Autos haben. Außerdem benötigst du eine Versicherungsbestätigung, die deine Kfz-Haftpflichtversicherung bestätigt. Wenn du im Ausland gewohnt hast, musst du auch eine gültige Meldebescheinigung mitbringen. Wenn du alles hast, kannst du es beim Strassenverkehrsamt abgeben und dein Auto ummelden.
Du brauchst nicht viel, um dein Auto umzumelden. Alles, was du brauchen wirst, ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein aktueller Versicherungsnachweis, ein Formular zur Ummeldung und die Gebühr, die du für die Ummeldung zahlen musst. Mit diesen Dokumenten kannst du dein Auto schnell und einfach ummelden.