Hey,
hast du schon mal darüber nachgedacht, dein Auto anzumelden? Dann bist du hier genau richtig! In diesem Artikel werde ich dir zeigen, was du alles brauchst, um dein Auto anzumelden. Es ist wichtig, dass du alles vorbereitest, damit du eine reibungslose Anmeldung erhältst. Also, lass uns anfangen!
Um ein Auto anzumelden, brauchst du einige Unterlagen. Zuerst musst du eine Kopie des Kaufvertrags oder der Rechnung des Autos vorlegen, die deinen Namen als Käufer des Autos bestätigt. Dann benötigst du eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, die deine Identität bestätigt. Außerdem braucht man eine Versicherungsbestätigung und ein Versicherungszertifikat. Zuletzt musst du noch einen Nachweis über die Zahlung der Kfz-Steuer vorlegen.
Zulassungsschein beantragen: Kosten, Gebühren & mehr
Du musst für deine Zulassung zum Verkehr eine Bescheinigung, den sogenannten Zulassungsschein, bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragen. Dafür musst du eine Gebühr in Höhe von 119,80 Euro laut § 14 TP 15 Gebührengesetz entrichten. Diese wird gemäß § 40a KFG in der jeweils geltenden Fassung eingerichtet. Mit der Bezahlung der Gebühr erhältst du dann deinen Zulassungsschein und kannst dein Fahrzeug problemlos zulassen.
Anmelden Deines Autos: Das musst Du wissen!
Du möchtest Dein Auto anmelden? Das ist ganz einfach: Um Dein Auto beim Straßenverkehrsamt anzumelden, musst Du zunächst Deinen Hauptwohnsitz oder Firmensitz im Blick haben. Denn die Zulassungsstelle, die für Deinen politischen Bezirk zuständig ist, musst Du dafür aufsuchen. Mitbringen solltest Du dann Deinen Personalausweis und den Fahrzeugschein, sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Außerdem musst Du die Gebühr entrichten, die sich nach dem Hubraum des Fahrzeugs richtet. Wenn Du alle Unterlagen und die Gebühr beisammen hast, kannst Du Dein Auto in der Zulassungsstelle anmelden.
Fahren mit einem Fahrzeug bis zu 5 Tage – Voraussetzungen
Damit du für eine Zeit von bis zu fünf Tagen mit einem Fahrzeug fahren darfst, musst du einige Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören zum Beispiel die Probefahrt zur Überprüfung des Fahrzeugs, die Überführung des Fahrzeugs vom Kaufort zu deinem Wohnort oder eine Fahrt zum Vorführtermin bei einer Prüforganisation wie TÜV oder DEKRA. Bevor du diese Fahrten unternimmst, solltest du dich aber unbedingt bei dem jeweiligen Unternehmen informieren, wie lange sie dauern werden und ob die notwendigen Genehmigungen und Papiere vorliegen.
Neuwagen Anmelden ohne TÜV – 36 Monate Sicherheit nach Erstzulassung
Du musst bei der Anmeldung deines Autos immer einen Nachweis über die letzte erfolgte Hauptuntersuchung vorlegen. Eine wichtige Ausnahme gibt es aber: Neuwagen müssen erst 36 Monate nach ihrer Erstzulassung zur Hauptuntersuchung. Das bedeutet, dass du einen Neuwagen problemlos anmelden kannst, ohne dass du eine TÜV-Bescheinigung vorlegen musst. Die 36 Monate sollen dir Sicherheit geben, dass das Auto gute Qualität hat und du dich auf eine lange Lebensdauer freuen kannst. Wenn du das Auto früher als 36 Monate nach der Erstzulassung anmelden willst, musst du eine aktuelle TÜV-Bescheinigung vorlegen.
Neues Auto anmelden ohne TÜV – 36 Monate Regelung
Du denkst darüber nach, dein Auto ohne TÜV oder HU anzumelden? Kein Problem – vorausgesetzt, dein Fahrzeug ist Neuwagen oder weniger als 36 Monate alt. Denn nach drei Jahren ist die erste Hauptuntersuchung fällig. Dann musst du eine aktuelle TÜV-Bescheinigung vorweisen, um dein Auto anzumelden. Diese Regelung gilt für alle Fahrzeughalter. Wenn du also ein neues Auto besitzt, kannst du bedenkenlos dein Fahrzeug anmelden – ohne eine TÜV-Bescheinigung vorzulegen. Aber Achtung: Sobald dein Auto älter als 36 Monate ist, musst du die aktuelle Hauptuntersuchung vorweisen, bevor du es anmelden kannst.
Maximale Parkdauer in Städten: 10-90 Tage
Weißt du nicht genau, wie lange du dein Auto parken kannst? Das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Meistens liegt die maximale Parkdauer zwischen 10 und 90 Tagen. In Berlin sind es beispielsweise ca. 8 Wochen, in Hamburg dagegen nur 2 Wochen. Oft gibt es aber auch die Option, die Parkzeit gegen eine Gebühr zu verlängern. Somit kannst du dein Auto so lange stehen lassen, wie du es brauchst.
Erfahre mehr über die EVB-Nummer – Elektronische Versicherungsbestätigung
Die Abkürzung „EVB“ steht für elektronische Versicherungsbestätigung. Mit der EVB-Nummer, die aus einer siebenstelligen Kombination aus Zahlen und Buchstaben besteht, kannst du deinem Versicherer bestätigen, dass du für dein Kfz eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast. Diese Nummer wird beim Abschluss der Versicherung erstellt und ist ein wichtiger Teil des Versicherungsvertrags. Damit du deine Versicherungspolice auf dein Kfz anwenden kannst, musst du deinen Versicherer über deine EVB-Nummer informieren.
Kostenlose eVB-Nummer beantragen: Schneller & einfacher Zugang
Du fragst Dich, was es kostet, eine eVB-Nummer zu beantragen? Die gute Nachricht: Es ist völlig kostenlos! Dies gilt auch, wenn Du Dich letztlich dazu entscheidest, innerhalb des Gültigkeitszeitraums der beantragten Nummer kein Auto zu zulassen. So kannst Du Dir sicher sein, dass Du nicht zu viel bezahlen musst. Eine eVB-Nummer ist außerdem nützlich, wenn Du in Zukunft ein Auto zulassen willst, da sie Dir einen schnellen und einfachen Zugang zu allen notwendigen Informationen bietet. Deshalb lohnt sich auf jeden Fall die Beantragung.
Darf ich ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle?
Du fragst Dich, ob Du mit der eVB-Nummer, aber ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren darfst? Nein, das ist leider nicht erlaubt. Im Straßenverkehr ist es verboten, ein Fahrzeug ohne Zulassung zu benutzen. Wer dennoch ohne Zulassung fährt, muss mit einer empfindlichen Geldstrafe und einem Punkt in Flensburg rechnen. Daher ist es am besten, das Fahrzeug erst nach der Zulassung zu bewegen. Nur so kannst Du sicher sein, dass Du Dich an die gesetzlichen Regelungen hältst.
Erhalte volle Kfz-Haftpflichtversicherung: Unterschreibe den Vertrag!
Du hast eine eVB-Nummer beantragt und bekommen? Dann hast du eine vorläufige Deckung für deine Kfz-Haftpflichtversicherung. Damit bist du vorläufig versichert, aber noch nicht vollwertig. Denn der Versicherungsschein, der dir den vollen Versicherungsschutz gibt, wird erst erstellt, wenn du den Versicherungsvertrag unterschrieben hast. Damit du sicher gehen kannst, dass du auch wirklich versichert bist, solltest du den Versicherungsvertrag unbedingt unterschreiben, sobald du ihn erhältst. Dann bekommst du auch deinen Versicherungsschein und hast den vollen Schutz.
Versicherungsnehmer: Nicht immer der Halter des Fahrzeugs
Der Versicherungsnehmer ist in der Regel der Halter des Fahrzeugs, das versichert werden soll. In manchen Fällen kann es aber auch anders sein, zum Beispiel bei Leasing- oder Firmenwagen, oder wenn ein Fahranfänger bei den Eltern oder Großeltern mitversichert wird. In solchen Fällen ist der Versicherungsnehmer nicht der Halter des Fahrzeugs. Dennoch ist es wichtig, dass der Versicherungsnehmer derjenige ist, der die Kfz-Versicherung bezahlt und für die Einhaltung der Vertragsbedingungen verantwortlich ist.
Gebrauchtwagen kaufen: Nummernschild übernehmen ab 01.10.2019
Du möchtest ein Gebrauchtwagen kaufen und willst wissen, ob du das Nummernschild vom Vorbesitzer übernehmen kannst? Seit dem 01.10.2019 hast du das Recht dazu – natürlich in Absprache mit dem Verkäufer. Meistens ist dies bundesweit möglich, aber falls du dir nicht sicher bist, kannst du dich an deine zuständige Zulassungsstelle wenden. Dort werden dir die entsprechenden Informationen geben und dir konkrete Auskunft erteilen. So hast du eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit, das Nummernschild des Gebrauchtwagens zu übernehmen.
Wie viele Fahrzeuge darfst Du Dir versichern?
Du fragst Dich jetzt vielleicht, wie viele Fahrzeuge Du Dir versichern lassen darfst. Praktisch gibt es keine Grenze: Du kannst so viele Autos als Zweitwagen anmelden und versichern, wie Du möchtest. Weder Versicherer noch Gesetzgeber stellen Dir hier ein Limit. Allerdings ist es wichtig, dass Du immer im Blick hast, dass es ein finanzielles Limit gibt, das Du nicht überschreiten solltest. Es ist also ratsam, Dir ein Budget zu setzen und die Kosten, die eine Versicherung der Fahrzeuge mit sich bringt, im Auge zu behalten. So kannst Du sicherstellen, dass Du Dich und Deine Familie finanziell nicht übernehmen musst.
Wechselkennzeichen beantragen: Auto und Anhänger müssen EU-Klasse teilen
Du hast vor, dein Auto und deinen Anhänger auf ein Wechselkennzeichen anzumelden? Dann musst du wissen, dass dafür eine Bedingung erfüllt sein muss: Beide Fahrzeuge müssen derselben EU-Fahrzeugklasse angehören. Das bedeutet: Ein Auto und ein Anhänger können nicht gemeinsam auf ein Wechselkennzeichen angemeldet werden, da sie nicht derselben Fahrzeugklasse angehören. Um ein Wechselkennzeichen zu bekommen, musst du also ein Fahrzeug derselben Klasse wählen. Dazu kannst du dir beispielsweise einen weiteren Pkw oder ein Motorrad aussuchen. Auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamts kannst du dir die verschiedenen Fahrzeugklassen und die dazugehörigen Fahrzeuge ansehen.
Kfz-Anmeldung in Wiesbaden – Kosten bis zu 95,60 €
Du willst in Wiesbaden ein Auto anmelden? Dann solltest Du wissen, dass die Kosten dafür bis zu 95,60 € betragen können. Diese Kosten setzten sich aus der Kfz-Steuer, der Versicherungssteuer, der Umweltplakette und der Kfz-Versicherung zusammen. Zudem kommt eine Gebühr für die Abmeldung und Anmeldung des Autos hinzu. All diese Kosten können natürlich variieren, abhängig vom Alter, der Größe des Autos und zusätzlichen Faktoren. Deswegen solltest du vor der Anmeldung deines Autos in Wiesbaden einen Blick in die Gebührenordnung werfen, um die genauen Kosten zu erfahren. So bist Du auf der sicheren Seite und kannst Dich auf deine Reise begeben!
Kennzeichen beim Autokauf behalten: Seit 2019 möglich in Deutschland
Du musst nicht mehr dein Kennzeichen beim Autokauf aufgeben, seit 2015 ist das in ganz Deutschland keine Pflicht mehr. Damit kannst du bei der Ummeldung deines Autos dein altes Kennzeichen behalten. Seit dem 1. Oktober 2019 ist es dir auch möglich, dein Kennzeichen bei einem Halterwechsel zu behalten. So sparst du dir den Ärger und die Kosten für ein neues Kennzeichen.
Gebrauchtwagen kaufen: Was ist der Fahrzeugbrief?
Du hast einen Gebrauchtwagen gekauft? Dann hast du bestimmt schon einmal den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) in die Hand bekommen. Er bescheinigt, dass das Auto zugelassen ist. Darin enthalten sind Informationen wie die Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, die Betriebserlaubnis und wer der Halter des Wagens ist. Es ist wichtig zu wissen, dass der Fahrzeugbrief kein „Eigentumsnachweis“ ist. Er bescheinigt lediglich, dass das Auto zugelassen ist. Ein Nachweis, dass du tatsächlich der Besitzer des Fahrzeugs bist, ist erst dann gegeben, wenn du den Kaufvertrag unterschrieben hast.
Auto online zulassen: So geht’s schnell und einfach!
Du hast ein neues Auto und willst es zulassen? Kein Problem, das kannst Du ganz einfach online erledigen. Zuerst musst Du Dich auf der Internetseite Deiner Zulassungsstelle identifizieren. Dazu benötigst Du einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Anschließend musst Du den Fahrzeugbrief auf der Seite freigeben. Dabei wird eine Markierung angezeigt, die Du dann in die Maske eintragen musst. Außerdem benötigst Du die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), die sich auf dem Fahrzeugbrief befindet. Mit dieser Nummer kannst Du den Code in die Maske eintragen. Im Anschluss musst Du noch einige weitere Angaben machen und die Gebühren bezahlen. Dann ist Deine Zulassung abgeschlossen und Du bekommst Dein Kennzeichen.
Neues Auto? Sofort Versicherung informieren!
Wenn du dein Auto abgemeldet und ein neues Fahrzeug angeschafft hast, dann wird deine Versicherung darüber sofort informiert. Du kannst dein neues Auto innerhalb von zwei Wochen mit deiner alten Versicherung versichern, ohne dass du an den Konditionen etwas ändern musst. Natürlich hast du auch die Möglichkeit, einen neuen Versicherungsvertrag abzuschließen, oder sogar den Anbieter zu wechseln. Prüfe dazu die verschiedenen Angebote, um herauszufinden, welche für dich am besten geeignet ist.
Erstzulassung (EZ) eines Autos: Wichtige Informationen
Du hast vor, ein Auto zu kaufen? Dann ist es wichtig, dass du die Erstzulassung (EZ) des Fahrzeugs kennst. Sie wird von der Zulassungsstelle ausgestellt und beinhaltet die Zulassungsbescheinigung I und II, die früher als Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bekannt waren. Wenn du dir also ein Auto anschaffst, solltest du immer auf die EZ achten. Sie gibt Auskunft über das Baujahr, den Hersteller und den Erstbesitzer des Fahrzeugs. Außerdem ist sie notwendig, um verschiedene Formalitäten erledigen zu können. So musst du beispielsweise bei der Zulassungsstelle die EZ vorlegen, um ein neues Kennzeichen zu beantragen. Daher lohnt es sich, die EZ immer griffbereit zu haben.
Fazit
Um ein Auto anzumelden, brauchst du ein paar Dokumente und ein paar Formulare. Zuerst solltest du deinen Führerschein und deinen Personalausweis oder einen anderen gültigen Lichtbildausweis bereithalten. Dann benötigst du den Kaufvertrag oder eine Rechnung über das Auto, die den Namen und die Adresse des Verkäufers und des Käufers, das Baujahr, den Kilometerstand und die Fahrgestellnummer enthält. Dazu brauchst du noch den Abgasgutachten und den TÜV-Bericht. Zum Schluss benötigst du noch ein Anmeldeformular, das du bei der Zulassungsstelle bekommst.
Du siehst, dass man viele Unterlagen braucht, wenn man ein Auto anmelden möchte. Es ist wichtig, dass du alles parat hast, bevor du zum Amt fährst, damit du keine unnötige Zeit vergeudest. Am besten machst du dir also schon vorher einen Plan, was du alles brauchst und schaust, ob du alles zusammen hast. So kannst du sicher sein, dass du alles hast und die Anmeldung schnell und einfach verläuft.