Hallo zusammen! Wenn ihr euer Auto ummelden wollt, dann solltet ihr euch zuerst überlegen, was ihr alles braucht, um den Prozess zu starten. In diesem Artikel werde ich euch zeigen, welche Dokumente und Unterlagen ihr für die Ummeldung eures Autos braucht. Also lasst uns loslegen!
Um dein Auto ummelden zu können, brauchst du vor allem deine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief). Solltest du das Auto gekauft haben, musst du den Kaufvertrag vorlegen. Außerdem brauchst du deinen Personalausweis oder einen anderen gültigen Ausweis, um die Identität des neuen Halters nachzuweisen. Wenn du eine neue Versicherung für das Auto benötigst, benötigst du eine neue Kennzeichenplakette. Du solltest auch eine Zulassungsbescheinigung Teil III (Zulassungsbestätigung) haben.
Fahrzeugbrief: Zulassungsbescheinigung Teil II für Auto
Der Fahrzeugbrief, auch Zulassungsbescheinigung Teil II genannt, ist ein wichtiger Bestandteil deiner Fahrzeugzulassung. Er enthält wichtige Informationen über dein Fahrzeug wie Marke, Modell, Erstzulassung, Hubraum und Fahrgestellnummer. Außerdem enthält der Fahrzeugbrief die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) und ein SEPA Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Wenn du dein Fahrzeug neu anmelden möchtest, musst du den Fahrzeugbrief, deine Versicherungsbestätigung und das SEPA-Mandat vorlegen. Zudem solltest du deine alten Kennzeichenschilder mitbringen.
Auto verkaufen: Abmeldung nicht vergessen!
Wenn Du Dein Auto verkaufen möchtest, musst Du unbedingt an die Abmeldung denken. Denn solange das Fahrzeug auf Deinen Namen angemeldet ist, bist Du noch für das Auto haftbar. Entweder Du meldest es selbst ab oder der Käufer übernimmt das für Dich und meldet es um. Wenn das Auto abgemeldet ist, darf es nicht mehr in den Straßenverkehr geraten. Sorge also dafür, dass die Abmeldung ordnungsgemäß erfolgt und alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Ein Verkauf ohne Abmeldung kann richtig teuer werden, da Du auch nach dem Verkauf noch mit Strafen rechnen musst.
Umschreibung nach Auto Verkauf: 3 Tage Frist beachten
Du musst dein Auto spätestens drei Tage nach dem Verkauf umschreiben lassen. Dafür ist normalerweise der Käufer zuständig. Vermerke das also unbedingt im Kaufvertrag. Damit du dir sicher sein kannst, dass das Auto auch wirklich abgemeldet ist, schicke die Unterlagen wie den Kaufvertrag und die Veräußerungsanzeige am besten direkt an die Zulassungsstelle. So kannst du sichergehen, dass alles korrekt erledigt wird.
Kfz-Haftpflichtversicherung: Schutz vor finanzieller Unsicherheit
In Deutschland ist es Pflicht, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, wenn du ein Auto anmelden willst. Um einer finanziellen Unsicherheit vorzubeugen, bietet eine solche Versicherung den notwendigen Schutz, um bei einem Schaden, den du anderen verursachst, abgesichert zu sein. Die Kosten für solch eine Versicherung variieren je nach Anbieter und der gewünschten Leistung. Es lohnt sich, verschiedene Tarife zu vergleichen. Bei einigen Versicherungen gibt es zusätzlich einen Rabatt, wenn du mehrere Fahrzeuge versicherst.

Sofort Auto abholen nach Kauf – Bezahle bar & losfahren
Du fragst dich, ob du das Auto nach dem Kauf sofort mitnehmen kannst? Die Antwort ist ja! Wenn du bar bezahlst, bekommst du nach Unterzeichnung des Kaufvertrags den Fahrzeugschlüssel plus Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein ausgehändigt. Dann kannst du sofort losfahren und dein neues Auto genießen!
Halterwechsel bei Zulassungsstelle: Rechte & Pflichten
Der Halterwechsel bei der zuständigen Zulassungsstelle ist ein wichtiger Schritt, wenn Du dein Auto neu erworben hast oder es einfach an eine andere Person übergeben willst. Als Halter des Fahrzeugs erhältst Du verschiedene Rechte und Pflichten, wie zum Beispiel den Anspruch auf Versicherungsschutz, die Pflicht zur regelmäßigen Inspektion und die Möglichkeit, das Fahrzeug zu nutzen. Um diese Rechte und Pflichten in Anspruch nehmen zu können, musst Du dein Auto also unbedingt ummelden.
Verkaufst Du Dein Auto? Keine Haftung für Unfälle des Käufers
Der Verkäufer haftet nicht mehr für Unfälle“, sagt Jürgen Kisch, Rechtsexperte beim ADAC Nordrhein.
Du hast ein Auto zu verkaufen? Dann solltest Du wissen, dass Du nicht haftest, wenn der Käufer nach der Übergabe des Fahrzeugs einen Unfall verursacht. Darauf weisen die Verbraucherschützer des ADAC Nordrhein hin. Jürgen Kisch, Rechtsexperte beim ADAC Nordrhein, erklärt: „Sobald Du Dein Auto an den Käufer übergibst, geht die Versicherung auf den neuen Besitzer über.“ In diesem Fall haftet der Verkäufer also nicht mehr für Unfälle, die der Käufer verursacht. Trotzdem kann es sinnvoll sein, vor dem Verkauf noch einmal alle Unterlagen zu überprüfen, damit Du auf Nummer sicher gehst.
Kurzzeitkennzeichen für Fahrten ohne TÜV-Prüfung – So kommst du sicher ans Ziel
Fahrten ohne Kennzeichen sind nicht gestattet – auch nicht, wenn man eine eVB-Nummer vorweisen kann. In manchen Fällen kann ein Kurzzeitkennzeichen Abhilfe schaffen. Dieses ist für maximal 5 Tage gültig und kann beim zuständigen Straßenverkehrsamt beantragt werden. Seit dem 1. April 2014 muss das anzumeldende Fahrzeug außerdem TÜV-geprüft und verkehrssicher sein. Damit du sicher ans Ziel kommst, solltest du vor Fahrtantritt alle relevanten Vorschriften einhalten.
Wichtig: KfZ-Versicherung wechseln vor Verwendung der EVB-Nummer
Du hast eine neue KfZ-Versicherung abgeschlossen und erhältst als Bestätigung eine EVB-Nummer? Super! Diese ist dann drei Monate lang gültig, sodass du noch die Gelegenheit hast, deine Versicherung zu wechseln, bevor du die elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassung deines Kfz verwendest. Wenn du die EVB-Nummer erst einmal für die Zulassung verwendet hast, kannst du deine Versicherung nicht mehr wechseln. Also überprüfe nochmal genau, ob du die richtige Versicherung gewählt hast.
Abstrakte Haftung für KFZ-Halter: Schäden vermeiden & versichern
Du als KFZ-Halter bist für alle Schäden haftbar, die dein Fahrzeug verursacht. Diese Haftung wird auch als „abstrakte Haftung“ bezeichnet. Sie bedeutet, dass du für alle Schäden, die durch dein Auto verursacht werden, verantwortlich bist, selbst wenn du nicht direkt für diesen Schaden verantwortlich bist. Da du als Halter für dein Fahrzeug verantwortlich bist, musst du sicherstellen, dass dein Auto stets entsprechend der Vorschriften betrieben wird. Dazu gehört auch, dass es regelmäßig gewartet wird. Außerdem musst du dafür sorgen, dass du immer über eine ausreichende Versicherung verfügst, um dich vor finanziellen Belastungen zu schützen, sollte ein Unfall passieren.

Kfz-Haftpflichtversicherung: Pflicht für Kfz-Zulassung
Bevor Du also Dein Auto auf öffentlichen Straßen bewegen kannst, musst Du zunächst eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese ist eine Pflichtversicherung und schützt Dich und andere Verkehrsteilnehmer vor Schäden, die durch Dein Fahrzeug verursacht wurden. Wenn Du eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast, kannst Du Dich – mit den notwendigen Unterlagen – zur Kfz-Zulassungsstelle begeben. Dort werden die Daten Deines Fahrzeugs aufgenommen und die Zulassungsbescheinigung ausgestellt. Damit kannst Du Dich auf öffentlichen Straßen bewegen.
Kfz-Abmeldung ohne Fahrzeugpapiere: So geht’s!
Du möchtest Dein Auto zulassen oder ummelden, aber Du hast keine Fahrzeugpapiere? Leider ist eine Zulassung oder Ummeldung in diesem Fall meist nicht möglich. Doch eine KFZ-Abmeldung ohne Fahrzeugpapiere ist unter bestimmten Voraussetzungen kein Problem. Vor allem in Oldtimer-Kreisen treten immer wieder Probleme mit unauffindbaren oder unleserlichen Fahrzeugpapieren auf. Glücklicherweise gibt es hier einige Möglichkeiten, wie man trotzdem eine KFZ-Abmeldung vornehmen kann. So lässt sich die Abmeldung auch dann erledigen, wenn der Fahrzeugschein verloren gegangen oder unleserlich ist. Es empfiehlt sich, sich in solchen Fällen am besten an eine Kfz-Zulassungsstelle zu wenden, die einem bei der Abmeldung behilflich sein kann.
Kfz-Ummeldung: Bußgeld vermeiden & Rechte schützen
Du musst eine Kfz-Ummeldung schnell machen, sonst musst du mit einer saftigen Strafe rechnen! Wenn du die Ummeldung deines Fahrzeugs nicht sofort vornimmst, dann kann es sein, dass ein Bußgeld zwischen 15 und 40 Euro auf dich zukommt. Deshalb solltest du dich unbedingt zeitnah darum kümmern. Eine Kfz-Ummeldung ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch für deine Sicherheit wichtig: Sie hilft, schneller den richtigen Halter des Fahrzeugs zu ermitteln, wenn es zu einer Unfallsituation kommt. Auch wenn du dein Auto verkaufst, ist eine Kfz-Ummeldung notwendig, um deine Rechte als Verkäufer gegenüber dem neuen Halter zu schützen.
Neues Auto Zulassen: So geht’s richtig!
Du willst ein neues Auto zulassen? Dann solltest du wissen, dass der Ablauf etwas anders ist als sonst. Der Händler übergibt dir nur die Zulassungsbescheinigung II und die COC-Bescheinigung. Der Fahrzeugschein wird dann von der Zulassungsbehörde erstellt. Wenn dein Pkw älter als drei Jahre ist, brauchst du auch eine Bescheinigung für die Hauptuntersuchung. Vergiss das nicht! Du siehst, es gibt ein paar Dinge zu beachten, aber keine Sorge – die Zulassung ist nicht allzu schwierig.
eVB-Nummer schnell und kostenlos online beantragen
Du kannst die eVB-Nummer ganz einfach und kostenlos bei Deinem Kfz-Versicherer online beantragen. Sobald Du die Versicherung abgeschlossen hast, wirst Du die Nummer sofort per E-Mail, SMS oder Post erhalten oder Du holst sie direkt bei Deinem Ansprechpartner vor Ort ab. Damit Du Dir die eVB besser merken kannst, bedeutet sie auch elektronische Versicherungsbestätigung.
Mit eVB-Nummer Zulassung erhalten: Hauptuntersuchung notwendig
Mit der eVB-Nummer kannst Du der Zulassungsstelle belegen, dass Du über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügst. Erst wenn Du diese Nummer vorlegst, erhältst Du ein Kennzeichen. Um eine Zulassung zu erhalten, ist des Weiteren der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung notwendig. Diese muss regelmäßig durchgeführt werden, damit Dein Fahrzeug den Anforderungen der StVZO entspricht und sicher auf den Straßen unterwegs ist.
Fahrzeug umbestellen: Alle Infos zur Ummeldung
Du hast deinen Wohnort gewechselt und musst dein Fahrzeug neu anmelden? Kein Problem! Wenn du dein Fahrzeug umbestellen möchtest, ändern sich lediglich die Daten des Fahrzeughalters. Das Kennzeichen bleibt bei der Ummeldung erhalten. Es ist wichtig, dass du die nötigen Papiere, wie zum Beispiel ein neues Zulassungsbescheinigungs-Teil I (Zulassungsbescheinigungen) vorlegst. Auch ein gültiger Personalausweis und eine aktuelle Versicherungsnummer sind erforderlich. Achte darauf, dass du alle Unterlagen fristgerecht und in vollständigem Zustand vorlegst, um den Prozess reibungslos zu gestalten.
Gebrauchtes Auto anmelden: Kennzeichen übernehmen
Du hast ein gebrauchtes Auto gekauft und möchtest es in deinem Namen anmelden? Dann kannst du das Kennzeichen des Vorbesitzers übernehmen. Aber dafür gibt es einige Bedingungen zu beachten. Zunächst einmal musst du und der Vorbesitzer oder bisherige Halter im selben Zulassungsbezirk wohnen. Nur dann ist es möglich, das Kennzeichen zu übernehmen. Allerdings musst du dann noch beim Straßenverkehrsamt vorstellig werden und die nötigen Unterlagen vorlegen. Dazu gehören der Fahrzeugschein, der Personalausweis, ein ausgefülltes Formular sowie eine neue Versicherungsbescheinigung. Wenn du deine Unterlagen komplett hast, kannst du das Kennzeichen übernehmen und du musst dafür keine weiteren Gebühren zahlen.
Umschreiben lassen: Zulassungsstelle & Öffnungszeiten
Du möchtest dein Auto auf einen neuen Halter umschreiben lassen? Dann musst du zu einer Zulassungsstelle. Ob du zur Stadtverwaltung oder zum Landratsamt musst, hängt davon ab, wo du deinen Hauptwohnsitz hast. Wenn du in einem Stadtkreis wohnst, gehst du zur Stadtverwaltung. Liegt dein Wohnort hingegen in einem Landkreis, ist das Landratsamt dein Ziel. Dort werden die entsprechenden Formalitäten erledigt und das Fahrzeug auf deinen Namen umgemeldet. Beachte dabei, dass du den Termin bei der Zulassungsstelle rechtzeitig vorher machst, denn die meisten Behörden stehen nur zu bestimmten Öffnungszeiten zur Verfügung.
Schlussworte
Du brauchst einige Dokumente, um dein Auto umzumelden. Dazu gehört der aktuelle Fahrzeugschein, ein gültiger Personalausweis und ein Nachweis über die Zahlung der Kfz-Steuer. Außerdem musst du eine ausgefüllte Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vorlegen. Zusätzlich kann es noch weitere Unterlagen geben, die du vorlegen musst, je nachdem, was für ein Fahrzeug es ist. Wenn du alles hast, kannst du dann zur Zulassungsstelle gehen und dein Auto ummelden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass du für das Ummelden deines Autos einige Dokumente benötigst: Zulassungsbescheinigung Teil I und II, ein gültiges Ausweisdokument und einen Versicherungsnachweis. Stelle also sicher, dass du alle Unterlagen bereithältst, bevor du zur Zulassungsstelle gehst, damit du einen reibungslosen Ablauf hast.