Hallo ihr Lieben!
Heute möchte ich euch erklären, was man alles braucht, wenn man sein Auto abmelden möchte. Wenn ihr das Auto verkaufen oder verschenken möchtet, dann müsst ihr bei der Abmeldung ein paar Dinge beachten. Daher möchte ich euch heute ein bisschen weiter helfen und euch erklären, was ihr alles braucht, um euer Auto abzumelden.
Um dein Auto abzumelden, brauchst du ein paar Dinge. Zunächst einmal musst du den amtlichen Kennzeichen-Abmeldeschein (auch Abmeldebescheinigung genannt) besorgen. Dieser ist im Zulassungsstelle oder beim Kfz-Händler erhältlich, bei dem du dein Auto gekauft hast. Zusätzlich brauchst du noch deinen Personalausweis, den Fahrzeugschein und, falls du dein Auto verkauft hast, die Unterlagen des Käufers. Wenn du alles zusammen hast, kannst du die Abmeldung beantragen und dein Auto loswerden.
Abmeldung des Autos: Dokumente, die Dein Vertreter benötigt
Du kannst auch jemandem ohne Vollmacht die Abmeldung Deines Autos überlassen. Allerdings ist es wichtig, dass Dein Vertreter alle erforderlichen Unterlagen dabei hat. Damit die Abmeldung des Autos klappt, braucht Dein Vertreter die Zulassungsbescheinigung Teil I, besser bekannt als Fahrzeugschein. Zusätzlich sollte Dein Vertreter ein amtliches Ausweisdokument, wie z.B. einen Personalausweis, dabei haben. Als Nachweis, dass man das Fahrzeug auch tatsächlich besitzt, braucht Dein Vertreter noch den Fahrzeugbrief. Mit diesen Dokumenten kann Dein Vertreter dann die Abmeldung Deines Autos bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragen.
Kfz-Abmeldung: Außerbetriebsetzung leicht gemacht
Du hast dein Auto abgemeldet? Das kennen viele! Im Amtsdeutsch heißt die Kfz-Abmeldung übrigens Außerbetriebsetzung. Bis 2007 gab es in Deutschland noch die Unterscheidung zwischen „vorübergehender“ und „endgültiger Stilllegung“ der Kfz-Abmeldung. Seitdem ist diese Unterscheidung in Deutschland aber abgeschafft. Um ein Auto abzumelden, musst du einen Antrag bei der Zulassungsstelle stellen. Dazu musst du ein paar Unterlagen vorlegen: Dein Personalausweis, die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Versicherungsnummer. Wenn du alles erledigt hast, erhältst du eine Bestätigung und das Fahrzeug wird aus dem Verkehr gezogen.
Kauf eines Fahrzeugs älter als 7 Jahre: Anmelden & Betriebserlaubnis
Du möchtest ein Fahrzeug kaufen, das älter als sieben Jahre ist? Dann musst du ein paar Dinge beachten. Zunächst musst du einen gültigen Wohnsitz in Deutschland haben. Dann ist das Fahrzeug maximal sieben Jahre abgemeldet worden sein und die Betriebserlaubnis ist danach nicht mehr gültig. Sobald ein Fahrzeug älter als sieben Jahre ist, muss es für den Verkehr zugelassen werden. Das bedeutet, dass du es bei der zuständigen Zulassungsstelle anmelden musst. Dort erhältst du auch die notwendigen Unterlagen und Informationen. Denke also immer daran, dass ein Fahrzeug, das älter als sieben Jahre ist, eine neue Betriebserlaubnis und Zulassung benötigt.
Kostenloser & intuitiver Service – Einfach zu nutzen für Anfänger
Kein Grund zur Sorge, du musst keine Gebühren bezahlen, wenn du unseren Service nutzt. Alles, was du brauchst, ist eine Internetverbindung und du kannst kostenlos loslegen. Außerdem ist unser Service sehr einfach zu bedienen und kann von jedem, der eine Verbindung ins Internet hat, ohne technische Fertigkeiten genutzt werden. Wenn du also noch nie etwas mit dem Internet zu tun hattest, mach dir keine Sorgen – unser Service ist perfekt für Anfänger. Wir bieten dir ein kostenfreies und intuitives Nutzungserlebnis, das dir dabei hilft, deine Ziele einfach und effizient zu erreichen.
Verkauf deines Autos: So stellst du eine Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle
Du musst die Zulassungsstelle über den Verkauf deines Autos informieren. Dazu benötigst du eine Veräußerungsanzeige, die du bei der Zulassungsstelle beantragen kannst. Dieses Dokument bestätigt, dass du das Auto an den Käufer angemeldet hast. Darin musst du nicht nur deine persönlichen Daten angeben, sondern auch die des Käufers sowie die Fahrzeugdaten. Außerdem muss die Unterschrift des Käufers auf dem Formular bestätigen, dass er das Auto erworben hat. Sobald du alle notwendigen Unterlagen eingereicht hast, wird die Zulassungsstelle dir eine Bestätigung darüber ausstellen.
Auto verkaufen: Abmeldung als Pflicht und Verantwortung
Wenn Du also Dein Auto verkaufst, musst Du unbedingt daran denken, es abzumelden. So kannst Du sichergehen, dass der Käufer anschließend nicht mehr mit Deinem Auto unterwegs ist. Du hast die Möglichkeit, das Auto entweder selbst abzumelden oder dem Käufer die Abmeldung zu überlassen. Sobald das Fahrzeug abgemeldet ist, darf es nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Daher ist die Abmeldung ein wichtiger Schritt, um Verantwortung abzugeben. Also vergiss nicht, Dein Auto abzumelden, bevor Du es verkaufst!
Betriebserlaubnis erlischt nach 7 Jahren Stilllegung – Hauptuntersuchungspflicht einhalten
Du musst aufpassen, wenn Du Dein Fahrzeug sieben Jahre oder länger stilllegst. Denn dann erlischt die Betriebserlaubnis. Während der Stilllegungszeit musst Du die Hauptuntersuchungspflicht einhalten. Dies bedeutet, dass Du regelmäßig die technische Kontrolle des Fahrzeugs durchführen lassen musst, damit es für die Straße sicher ist. So kannst Du sicherstellen, dass Dein Auto auch nach der Stilllegung noch sicher und fahrbereit ist. Wenn Du also Dein Auto für längere Zeit stilllegst, vergiss nicht, dass Du die Hauptuntersuchungspflicht einhalten musst.
Fahrzeug wieder zulassen: Zulassungsstelle & Unterlagen
Du hast dein Fahrzeug vorübergehend abgemeldet und nun willst du es wieder zulassen? Kein Problem! Wenn dein Fahrzeug noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen hat, kannst du direkt zur Wiederzulassung und Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Es gibt allerdings eine Einschränkung: Die Zulassungsstelle muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Sollte dies nicht der Fall sein, musst du dein Fahrzeug zur Zulassungsstelle transportieren lassen, um es wieder zuzulassen. In jedem Fall musst du die erforderlichen Unterlagen, wie zum Beispiel die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kfz-Steuerbescheinigung, mitbringen.
Abmeldung Fahrzeug: Kfz-Kennzeichen entwerten & altes Kennzeichen reservieren
Bei der Abmeldung deines Fahrzeugs wird zunächst das Kfz-Kennzeichen entwertet. Außerdem werden die TÜV- und HU-Plaketten abgenommen. Danach wird das Kennzeichen nach einer Frist von elf Tagen für andere Fahrzeughalter wieder neu vergeben. Solltest du dein Fahrzeug jedoch später wieder anmelden wollen, hast du die Möglichkeit, dein altes Kennzeichen zu reservieren. Dafür musst du allerdings eine Gebühr zahlen.
Abmelden leicht gemacht: So gehst du vor!
Möchtest du dein Auto abmelden? Dann musst du dir keine Sorgen machen: Der Abmeldevorgang ist ganz einfach. Zuerst musst du dein Kennzeichen beim BürgerService entwerten lassen. Dazu musst du die Siegelplakette im BürgerService vorzeigen. Nachdem der Sachbearbeiter sie freigeben hat, wird sie entfernt. Auch wenn du dein Auto abmeldest, solltest du die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) aufbewahren. Diese kannst du für eine spätere Wiederzulassung benötigen. Also bitte unbedingt aufheben!
Auto Abmelden: KFZ-Versicherung automatisch informiert
Du musst nicht Deinen Versicherer kontaktieren, wenn Du Dein Auto stilllegst oder verschrotten lässt. Beim Auto Abmelden wird Deine KFZ-Versicherung automatisch von der Zulassungsbehörde informiert. Du erhältst in der Regel innerhalb weniger Tage eine Bestätigung Deiner Kündigung per Post. Wenn Du also Dein Auto nicht mehr benötigst, musst Du Deine Versicherung nicht extra kündigen. Die Zulassungsbehörde erledigt das für Dich.
Auto verkauft? Keine Kündigung der Autoversicherung nötig
Du hast gerade dein Auto verkauft? Dann ist es wichtig zu wissen, dass keine Kündigung deiner Autoversicherung erforderlich ist. Wenn du dein Auto verkaufst, endet die Versicherung sofort. Dies nennt man Risikowegfall. Der neue Käufer muss sich dann um eine eigene Versicherung kümmern. Wir empfehlen dir deshalb, dich frühzeitig darum zu kümmern, damit du sicher bist, dass dein neues Auto auch wirklich geschützt ist.
Auto-Eigentum: Besitz ist nicht gleich Eigentum
Du hast ein Auto gekauft und bist dir unsicher, ob du auch tatsächlich der Eigentümer des Fahrzeugs bist? Dann solltest du wissen, dass Besitz nicht gleich Eigentum ist. Der Fahrzeugbrief ist eine Beweisurkunde, die leider keine Eigentumsübertragung vornehmen kann. Deshalb ist der Eigentümer des Fahrzeugs derjenige, der es erworben hat. Es ist dabei egal, ob er im Fahrzeugbrief eingetragen ist oder nicht. Wenn du dir also sicher sein willst, dass du Eigentümer des Autos bist, achte darauf, dass du die notwendigen Unterlagen besitzt. So hast du immer einen Nachweis, dass du der Eigentümer des Fahrzeugs bist.
Abmeldung: Auto noch am selben Tag versichert
Nachdem Du Dein Auto abgemeldet hast, bist Du noch an demselben Tag versichert. Das bedeutet, dass Dein altes Kennzeichen noch nicht einem anderen Fahrzeug zugeteilt wurde. Du kannst also in den wenigen Stunden zwischen Abmeldung und Neuzuteilung des Kennzeichens unbesorgt Auto fahren. Danach solltest Du Dir aber unbedingt eine neue Kfz-Haftpflichtversicherung zulegen, da Du sonst nicht mehr versichert bist.
Kfz-Versicherung kündigen bei Fahrzeugwechsel? Nein!
Du hast gerade dein Auto abgemeldet oder verkauft und fragst dich, ob du deine Kfz-Versicherung kündigen musst? Nein, das musst du nicht! Wenn du dein Auto abmeldest, geht deine Kfz-Versicherung in eine beitragsfreie Ruhephase über. Nach 18 Monaten löst sich der Vertrag dann automatisch auf. Wenn du dein Auto verkaufst, geht die Versicherung beim Verkauf auf den neuen Besitzer über. Das bedeutet, dass du keine Kündigung aussprechen musst. Eine Kündigung ist nur nötig, wenn du dein Auto behalten möchtest und den Vertrag weiterführen willst. Dann kannst du deine bestehende Kfz-Versicherung kündigen und eine neue abschließen. Wir wünschen dir viel Erfolg bei deinem Fahrzeugwechsel und hoffen, dass du auch weiterhin zufrieden bist mit deiner Kfz-Versicherung!
Auto abgemeldet? Versicherung neu oder übernehmen?
Wenn du dein Auto abgemeldet hast, wird deine Versicherung automatisch darüber informiert. Damit du weiterhin optimal geschützt bist, solltest du innerhalb von zwei Wochen dein neues Fahrzeug versichern. Dafür hast du die Möglichkeit, deinen bestehenden Vertrag und die dazugehörigen Konditionen zu übernehmen oder einen neuen Vertrag abzuschließen. Solltest du dich für einen Wechsel des Versicherungsanbieters entscheiden, solltest du unbedingt darauf achten, dass das neue Angebot zu deinen Bedürfnissen passt. Denn ein guter Versicherungsschutz ist wichtig, um im Schadensfall bestmöglich abgesichert zu sein.
Auto verkaufen: Abmeldung vor dem Verkauf empfohlen
Du hast vor, dein Auto zu verkaufen? Dann hast du die Wahl, ob du den Abmeldevorgang vor oder nach dem Verkauf durchführen möchtest. Es gibt in Deutschland keine gesetzlich vorgeschriebene Vorgehensweise. Jedoch ist es ratsam, die Abmeldung vor dem Verkauf durchzuführen, damit du alle Unterlagen und Papiere für den neuen Besitzer bereitstellen kannst. So kannst du sichergehen, dass der Kaufprozess reibungslos über die Bühne geht.
Fahrzeug umschreiben: eVB, Zulassungsbescheinigung & Co.
Du bist verpflichtet, das Fahrzeug, welches du erworben hast, schnellstmöglich bei der Zulassungsbehörde, die für deinen Wohnsitz verantwortlich ist, umschreiben zu lassen. Dazu musst du Angaben über den Halter machen und eine Versicherungsbestätigung (eVB) sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw. den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein vorlegen. Damit bist du auf der sicheren Seite und kannst das Fahrzeug problemlos benutzen.
Auto Abmelden: Was du brauchst und was du wissen musst
Falls du dein Auto abmelden möchtest, dann brauchst du einige Dokumente. Zuallererst benötigst du einen gültigen Personalausweis oder Pass. Außerdem musst du deine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vorzeigen. Zu guter Letzt musst du die Kennzeichenschilder des Autos mitbringen. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass weitere Dokumente nötig sind, je nachdem, aus welchem Grund du das Fahrzeug abmelden möchtest. Es kann auch sein, dass du eine Bestätigung vom Fahrzeughalter vorlegen musst, wenn du es nicht selbst bist. Informiere dich am besten vorher bei der zuständigen Behörde, um auf Nummer sicher zu gehen.
Auto abmelden: Zwangsstilllegung bei Käufer-Zulassungsstelle beantragen
Du hast ein Auto gekauft, aber der Verkäufer hat es nicht abgemeldet? Dann kannst du die Zwangsstilllegung des Pkw bei der Zulassungsstelle des Käufers beantragen. Dazu musst du ein Formular ausfüllen und alle nötigen Informationen zum Fahrzeug angeben. Außerdem benötigst du einen Nachweis, dass du der Eigentümer des Autos bist. Wenn die Zulassungsstelle die Zwangsstilllegung genehmigt, wird das Fahrzeug sofort unbrauchbar gemacht. Du bekommst dann eine offizielle Bestätigung, dass das Auto abgemeldet wurde.
Fazit
Um dein Auto abzumelden, brauchst du einige Dokumente. Zuerst benötigst du deinen Personalausweis oder Reisepass. Außerdem brauchst du die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (KFZ-Brief) sowie den Abmeldebescheinigung Teil I und Teil II. Eventuell brauchst du auch die Versicherungsbestätigung und den letzten KFZ-Steuerbescheid, falls du noch nicht bezahlt hast. Wenn du alles hast, kannst du zum Straßenverkehrsamt gehen und dein Auto abmelden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass du einiges an Papierkram erledigen musst, wenn du dein Auto abmelden möchtest. Es ist wichtig, dass du die Zulassungsbescheinigung Teil II, deinen Personalausweis und den Fahrzeugschein parat hast, um den Abmeldevorgang zu erledigen. Du solltest dich auch darüber informieren, ob du noch weitere Unterlagen besorgen musst, bevor du zur Zulassungsstelle gehst. Mit diesen Unterlagen wirst du schnell und unkompliziert dein Auto abmelden können.