Hallo! Wenn Du Dein Auto abmelden willst, kann es sein, dass Du erstmal ein paar Papiere bereithalten musst. Damit Dir das nicht passiert, erkläre ich Dir jetzt, welche Papiere Du dafür benötigst.
Du brauchst deine Zulassungsbescheinigung Teil I und deinen Personalausweis, um dein Auto abzumelden. Zusätzlich benötigst du eine Abmeldebescheinigung, die du beim Straßenverkehrsamt erhältst.
Auto abmelden: Alles, was du wissen musst!
Du kannst jede Person damit beauftragen, dein Auto abzumelden. Das ist auch möglich, ohne dass du vorher eine Vollmacht ausgestellt hast. Wichtig ist allerdings, dass dein Vertreter alle Unterlagen dabei hat, die du benötigst. Dazu gehören neben der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) auch ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Außerdem benötigst du eine ausgefüllte Abmeldung, die du beim Straßenverkehrsamt oder beim Zulassungsbesitzer erhalten kannst. Solltest du noch ein Kfz-Kennzeichen besitzen, musst du es bei der Abmeldung abgeben. So kannst du sicherstellen, dass dein Auto ordnungsgemäß abgemeldet wird.
Auto stilllegen oder verschrotten – So klappt’s!
Es ist ganz einfach Dein Auto stillzulegen oder zu verschrotten, ohne Deinen Versicherer zu kontaktieren. Wenn Du Dein Auto abmeldest, wird die Zulassungsbehörde Deine KFZ-Versicherung automatisch benachrichtigen. Wichtig ist nur, dass Du bei der Abmeldung alle notwendigen Unterlagen wie den Fahrzeugschein, den Abmeldeschein und die Versicherungsbestätigung vorlegst. Sobald diese Unterlagen bei der Zulassungsbehörde eingegangen sind, erhältst Du die Bestätigung Deiner Kündigung wenige Tage später per Post. Dann musst Du nur noch Dein Auto abholen lassen oder es zum Verschrotten bringen. Wenn Dir das alles zu viel Aufwand ist, kannst Du auch einen Dienstleister beauftragen, der sich um alles kümmert.
Kostenloser Service – Spare Geld, Löse Probleme, Erreiche Ziele
Es gibt keine versteckten Kosten – du musst also nichts bezahlen! Wir bieten unseren Service völlig kostenlos an, sodass du keine Gebühren zahlen musst. Dadurch kannst du dein Geld für andere Dinge ausgeben und sparst dir den Ärger, überhöhte Preise zu zahlen. Wir sind stolz darauf, dass wir dir einen kostenfreien Service bieten können, der dir dabei hilft, deine Probleme zu lösen. Unser Service ist so konzipiert, dass du nur Vorteile davon hast. Wir haben uns bemüht, etwas zu schaffen, das einfach und kostenlos zu nutzen ist. So kannst du ohne Sorgen und Kosten deine Ziele erreichen.
Kfz-Versicherung: Beim Abmelden & Verkaufen keine Kündigung nötig
Du willst dein Auto abmelden oder verkaufen? Dann musst du dir keine Gedanken über eine Kündigung der Kfz-Versicherung machen. Wenn du dein Auto abmeldest, geht die Versicherung in eine beitragsfreie Ruhephase über. Nach 18 Monaten löst sich der Vertrag automatisch auf. Aber auch beim Verkauf deines Autos musst du dir keine Sorgen machen. Die Versicherung geht dann nämlich auf den Käufer über. So musst du dich nicht selbst um eine Kündigung kümmern. Allerdings solltest du darauf achten, dass du den Verkauf deines Autos beim Versicherungsunternehmen meldest. So kannst du sichergehen, dass deine Versicherung über den Verkauf informiert ist.

Kfz-Abmeldung: Versicherung bleibt gültig bis zur Zuweisung
Nach dem Abmelden deines Autos bei der Kfz-Zulassungsstelle bleibt die Versicherung für den selben Tag noch gültig, solange das Kennzeichen noch nicht einem anderen Fahrzeug zugewiesen wurde. Allerdings ist es wichtig, dass du die Versicherungsgesellschaft unmittelbar über die Abmeldung informierst, da du sonst ggf. einen finanziellen Nachteil erleiden könntest.
Online Zugriff aufs Zentrale Fahrzeugregister – Fahrzeuge auf deinen Namen überprüfen
Du kannst online bequem und schnell Informationen über Fahrzeuge abrufen, die auf deinen Namen zugelassen sind. Das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR) speichert alle Daten über Fahrzeuge, die in Deutschland fahren. Du kannst einfach und schnell nachschauen, ob dein Name als Halter/in des Fahrzeugs gespeichert ist und ob es zugelassen ist. Mit der Online-Auskunft des ZFZR erhältst du einen Überblick über alle Fahrzeuge, die aktuell auf deinen Namen zugelassen sind. Zudem werden dort alle Fahrzeuge angezeigt, für die du als letzte/r Halter/in registriert bist. So hast du jederzeit einen Überblick über deine Fahrzeuge und weißt, ob sie noch zugelassen sind.
Kfz An- und Abmeldung: Erteile eine schriftliche Vollmacht!
Du möchtest dein(e) Kfz an- oder abmelden? Dann brauchst du dafür eine schriftliche Vollmacht, die du hierfür erteilen kannst. Damit ermächtigst du jemanden, die behördliche An- und/oder Abmeldung deines Kraftfahrzeuges durchzuführen, für dich rechtsverbindlich zu zeichnen sowie nötige Dokumente und Kennzeichentafeln entgegen zu nehmen. Die erteilte Vollmacht ist bis auf Widerruf gültig. Allerdings musst du die Person, der du diese Vollmacht erteilst, über deine Entscheidung informieren, solltest du deine Meinung ändern.
Auto verkauft? Keine Kündigung der Autoversicherung nötig
Du hast gerade dein Auto verkauft? Dann musst du keine Kündigung deiner Autoversicherung vornehmen. Der Versicherungsschutz endet automatisch und geht nicht auf den neuen Käufer über. Das nennt sich Risikowegfall. Du hast dann keine Versicherung mehr für dein Auto und der neue Käufer muss sich eine neue Autoversicherung zulegen. Dafür kann er unterschiedliche Angebote vergleichen, um das beste und günstigste Angebot für sich zu finden.
Verkauf deines Autos: Veräußerungsanzeige beantragen
Du musst die Zulassungsstelle unbedingt über den Verkauf deines Autos informieren. Dafür benötigst du eine Veräußerungsanzeige, die du bei der Zulassungsstelle beantragen kannst. In dem Dokument müssen sowohl du als Verkäufer als auch der Käufer bestätigen, dass du das Auto an ihn angemeldet verkauft hast. Außerdem musst du darin die Adressen von dir und dem Käufer angeben und über die Zulassungsstelle die Bestätigung des Verkaufs erhalten. Nachdem du das Dokument ausgefüllt und unterschrieben hast, musst du es bei der Zulassungsstelle abgeben. Dort wird die Veräußerungsanzeige dann bearbeitet und an die Fahrzeug-Zulassungsbehörde weitergeleitet.
Abmeldung Deines Fahrzeugs: Entwertung Kfz-Kennzeichen & mehr
Bei der Abmeldung deines Fahrzeugs erfolgt zunächst die Entwertung des Kfz-Kennzeichens. Damit wird unter anderem sichergestellt, dass das Kennzeichen nicht mehr verwendet werden kann. Außerdem werden die TÜV- und die HU-Plaketten abgenommen. Wenn das Kennzeichen nicht vorher schon reserviert wurde, kann es nach einer Frist von elf Tagen wieder neu vergeben werden. Es ist also wichtig, dass Du Dein Kennzeichen rechtzeitig zurückgibst, um zu verhindern, dass es einem anderen Fahrzeughalter zugeteilt wird. Denn dies kann mit einigen Hindernissen verbunden sein und einige bürokratische Hürden mit sich bringen.

Kfz-Abmeldung: Wie du dein Auto abmelden kannst
Heutzutage heißt es Kfz-Abmeldung. Bis 2007 wurde noch zwischen „vorübergehender“ und „endgültiger Stilllegung“ unterschieden. Allerdings ist diese Unterscheidung heutzutage nicht mehr zu finden. Wenn Du Dein Auto abmelden willst, musst Du Dich an die zuständige Zulassungsstelle wenden. Dort erhältst Du ein Abmeldungsformular, das Du ausfüllen und unterschreiben musst. Außerdem musst Du Deinen Personalausweis und die Fahrzeugpapiere vorlegen. Wenn Du ein neues Auto anmelden willst, musst Du ebenfalls ein Formular ausfüllen und unterschreiben. Auch hier musst Du Deinen Personalausweis und die Fahrzeugpapiere vorlegen. Außerdem musst Du eine Versicherungsbestätigung und eine Abgasuntersuchung vorlegen. Wenn alles erledigt ist, erhältst Du Dein neues Kennzeichen.
Auto zwangsabmelden: So geht’s mit Kaufvertrag & Bescheinigung
Du hast ein Auto gekauft und der Käufer hat es nicht abgemeldet? Das kann ärgerlich sein. Aber keine Sorge, Du hast die Möglichkeit, es zwangsabzumelden. Dafür musst Du Dich an die Zulassungsstelle Deines Wohnorts wenden und dort die Zwangsstilllegung des Autos beantragen. Dafür benötigst Du eine Kopie des Kaufvertrags und eine Bescheinigung, die bestätigt, dass Du das Auto gekauft hast. Falls Du noch weitere Fragen hast, kannst Du Dich gerne an die Zulassungsstelle wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Dir gerne weiter.
Verkauf Dein Auto: Abmelden und auf der sicheren Seite sein
Du planst, Dein Auto zu verkaufen? Dann musst Du unbedingt daran denken, es abzumelden. Solange das Fahrzeug noch auf Dich angemeldet ist, bist Du nämlich für alles haftbar, was damit passiert. Du selbst kannst das Auto abmelden oder Du überlässt es dem Käufer, dies zu erledigen. Sobald das Auto abgemeldet ist, darf es nicht mehr im Straßenverkehr genutzt werden. Das Abmelden ist also ein ganz wichtiger Punkt beim Verkauf des Autos. Denn nur so bist Du auf der sicheren Seite.
Abgemeldetes Auto: Keine Auslandsfahrt Erlaubt!
Eine Überfahrt ins Ausland ist nicht gestattet.
Du darfst mit dem abgemeldeten Auto noch ein letztes Mal nach Hause fahren, solange deine Kfz-Haftpflicht noch gültig ist. Dabei musst du die Fahrt bis zum Ende des Tages, an dem du das Auto abgemeldet hast, abschließen. Eine Auslandsfahrt ist leider nicht erlaubt. Achte darauf, dass du dir vorher eine grüne Versicherungsplakette sicherst, damit du unterwegs nicht belangt werden kannst.
Auto verkauft? Abmeldung bei Zulassungsbehörde beantragen
Du hast dein Auto verkauft? Dann musst du bei der Zulassungsbehörde eine Abmeldung beantragen. Dazu musst du einige Unterlagen vorlegen, zum Beispiel den Kaufvertrag, das Fahrzeugbrief und ein gültiges Kennzeichen. Sobald der Vorgang abgeschlossen ist, endet deine Kraftfahrzeugsteuerpflicht. Falls das Fahrzeug jedoch an eine andere Person weiterverkauft wird, gilt das Datum der Umschreibung auf den neuen Besitzer als offizielles Ende der Steuerpflicht. Vergewissere dich also, dass alle notwendigen Unterlagen beim Verkauf des Fahrzeugs ausgetauscht werden, damit du keine Steuerprobleme bekommst.
Kfz-Versicherung: 2-Wochen-Frist für Neuanmeldung beachten
Sobald Du Dein Auto abgemeldet hast, meldet die Kfz-Zulassungsstelle das automatisch an Deine Versicherung und das zuständige Finanzamt. Wenn Du innerhalb von zwei Wochen kein neues Auto anmeldest, startet eine sogenannte Ruheversicherung. Diese Ruheversicherung sorgt dafür, dass Du weiterhin versichert bist, falls Du unerwartet doch noch ein neues Auto anmelden möchtest. Allerdings ist der Beitrag hier meist höher als bei einer normalen Kfz-Versicherung. Achte also darauf, dass Du innerhalb der Frist ein neues Auto anmeldest, denn sonst musst Du Dir eine teurere Ruheversicherung leisten.
Auto mitnehmen? Altes Kennzeichen behalten!
Du bist gerade umgezogen und möchtest dein Auto mitnehmen? Kein Problem! Seit 2015 ist es in Deutschland möglich, sein altes Kennzeichen zu behalten, wenn man das Auto nach dem Umzug ummeldet. Und seit dem 01.10.2019 kannst du dein altes Kennzeichen auch dann behalten, wenn du den Halter des Autos wechselst. Egal, ob innerhalb des gleichen Bundeslandes oder sogar bundesweit – bei der Kfz-Ummeldung musst du nicht mehr auf dein altes Kennzeichen verzichten.
Auto abgemeldet? So findest du die beste Versicherung
Sobald du dein Auto abgemeldet hast, wird deine Versicherung davon automatisch erfahren. Innerhalb von zwei Wochen kannst du dein neues Auto mit den vorhandenen Konditionen versichern. Oder du entscheidest dich für einen neuen Vertrag oder wechselst sogar den Anbieter. Wenn du deinen alten Vertrag nicht übernehmen möchtest, empfehlen wir dir, einen neuen Versicherungsvertrag abzuschließen. Achte bei der Auswahl darauf, dass die Konditionen auf deine Bedürfnisse zugeschnitten sind. Ein Vergleich der unterschiedlichen Versicherungsangebote lohnt sich in jedem Fall, da du so einige Euros sparen kannst.
Kein Auto ohne Kennzeichen fahren: Einhaltung des Zulassungsbezirks erforderlich!
Du solltest keinesfalls mit einem Auto ohne Kennzeichen unterwegs sein! Denn du bist nur innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks erlaubt. Gemäß Definition bedeutet das, dass der kürzeste Weg zur Zulassungsbehörde oder zur Prüfstelle eingehalten werden muss – und die Fahrt darf auf keinen Fall einem anderen Zweck als der Zulassung des Fahrzeugs dienen. Wenn du erwischt wirst, kann dir das ziemlich Ärger einbringen. Deshalb ist es am besten, direkt zur Zulassungsstelle zu gehen, wenn du dein Auto angemeldet hast.
Abmelden oder verschrotten: So sparst du beim Stilllegen deines Autos
Du möchtest dein Auto aus dem Verkehr ziehen, aber weißt nicht, wie? Kein Problem, es ist ganz einfach. Entweder du meldest es ab oder lässt es verschrotten. So sparst du nicht nur Steuern und Versicherungsbeiträge, sondern kannst dein Auto auch zeitweise stilllegen. Wenn du dein Auto also nicht mehr nutzen willst, lohnt es sich, es abzumelden. So sparst du bares Geld und kannst dein Auto in den Ruhestand schicken.
Zusammenfassung
Du brauchst den Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil I, eine Abmeldebestätigung (z.B. vom KFZ-Meisterbetrieb) und einen Nachweis für die Entsorgung der Kfz-Kennzeichen (z.B. eine Quittung). Falls du noch eine Versicherung abgeschlossen hast, brauchst du auch noch den Versicherungsnachweis.
Zusammenfassend kann man sagen, dass Du für das Abmelden deines Autos eine Kopie des Fahrzeugscheins, einen Abmeldeschein sowie eine Kopie des Personalausweises brauchst. Es ist wichtig, dass Du alle Unterlagen griffbereit hast, damit Du die Abmeldung reibungslos erledigen kannst.