Hallo zusammen! Wenn du dein Auto abmelden willst, dann ist es wichtig zu wissen, welche Papiere du dafür brauchst. In diesem Artikel schauen wir uns an, welche Papiere du benötigst, um dein Auto abzumelden. Lass uns also loslegen!
Der Abmeldevorgang unterscheidet sich je nach Bundesland, aber üblicherweise brauchst du deine Zulassungsbescheinigung Teil I (bis 2013: Fahrzeugschein) und Teil II (bis 2013: Fahrzeugbrief). Außerdem benötigst du deinen Personalausweis oder Reisepass und deinen Fahrzeugbrief. Einige Bundesländer verlangen auch einen Auszug aus dem Fahrzeugregister, eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder eine Bescheinigung des Kfz-Versicherers. Am besten schaust du vorher bei deiner zuständigen Kfz-Zulassungsstelle nach, was genau du brauchst.
Abmeldung des Autos: Zulassungsbescheinigung & Identitätsdokument
und Teil II (Fahrzeugbrief), Personalausweis oder ein anderes Identitätsdokument des Vertreters
Du kannst jemanden beauftragen dein Auto abzumelden, auch ohne dass dieser eine Vollmacht besitzt. Es ist jedoch wichtig, dass dein Vertreter die notwendigen Unterlagen dabei hat. Dies sind die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) sowie ein Identitätsdokument, welches dein Vertreter vorzeigen muss. Dies kann beispielsweise ein Personalausweis oder ein anderes Dokument sein. Diese Unterlagen müssen bei der Abmeldung vorgelegt werden. Es ist also wichtig, dass du deinem Vertreter alle nötigen Unterlagen zur Verfügung stellst. Ansonsten kann die Abmeldung nicht erfolgen.
Auto fahren in Deutschland: 7 Jahre Betriebserlaubnis
Du musst als Fahrzeughalter einen aktiven Wohnsitz in Deutschland haben, um ein Auto legal fahren zu können. Wenn das Fahrzeug bereits abgemeldet wurde, darf es maximal sieben Jahre alt sein. Danach verliert es seine Betriebserlaubnis und darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Es ist dann auch nötig, eine neue Betriebserlaubnis zu beantragen, um das Fahrzeug auf die Straße bringen zu können. Daher ist es wichtig, darauf zu achten, dass das Fahrzeug nicht älter als sieben Jahre ist, wenn es abgemeldet wurde.
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Abmelden & Stilllegen: Dein Auto richtig vorbereiten
Du möchtest dein Auto aus dem Verkehr ziehen? Dann musst du es zunächst abmelden. Das gilt auch, wenn du es verschrotten willst. Aber es ist auch möglich, dein Fahrzeug vorübergehend stillzulegen. Wenn du dein Auto abmeldest, sparst du Steuern und Versicherungsbeiträge. Du musst aber beachten, dass du nach Ablauf der Stilllegungsfrist dein Auto wieder anmelden musst. Ansonsten kann es sein, dass die Behörden dir eine Strafe aufbrummen. Also lies dir die Vorschriften genauestens durch, bevor du dein Auto abmeldest.

KFZ-Versicherung bei Autoabmeldung automatisch gekündigt
Wenn Du Dein Auto abmeldest, dann kündigt die Zulassungsbehörde Deine KFZ-Versicherung automatisch. Du musst also nicht extra etwas unternehmen. Einige Tage später erhältst Du dann nochmal eine schriftliche Bestätigung Deiner Kündigung. Es lohnt sich also diese zu überprüfen, damit Du sichergehst, dass alles korrekt läuft und Deine Versicherung tatsächlich beendet wurde.
Auto verkauft? Neue Versicherung nicht nötig: Risikowegfall
Kennst Du das? Du hast Dein Auto verkauft und musst nun nicht nur eine neue Versicherung finden, sondern auch die alte Kündigen? Das ist gar nicht nötig! Denn wenn Du Dein Auto verkaufst, endet die bestehende Versicherung auch ohne Kündigung. Dieses Phänomen nennt sich Risikowegfall. Das bedeutet, dass die Versicherung nicht auf den neuen Käufer übergeht und der sich selbst um eine neue Versicherung kümmern muss. Aber keine Sorge: Es gibt viele günstige Anbieter, die Dir eine gute Autoversicherung bieten.
Abmelden deines Fahrzeugs: Einfache Anleitung zum Ablauf
Du fragst dich, was bei der Abmeldung deines Fahrzeugs passiert? Keine Sorge, das ist ganz einfach. Dein Kfz-Kennzeichen wird entwertet und auch die TÜV- und HU-Plaketten werden abgenommen. Sollte das Kennzeichen nicht schon reserviert worden sein, so kann es nach einer Frist von elf Tagen wieder neu vergeben werden. Wenn du ein neues Fahrzeug anmelden möchtest, bekommst du auf jeden Fall ein anderes KFZ-Kennzeichen. Damit du dein Fahrzeug abmelden kannst, musst du einen Termin bei der Zulassungsstelle vereinbaren. Dort erhältst du alle nötigen Informationen und Unterlagen, die du für den Abmeldeprozess brauchst.
Kfz-Abmeldung: Wie Du Dein Auto außer Betrieb setzt!
Du hast Dein Auto verkauft oder es ist gestohlen worden? Dann musst Du Dir keine Sorgen mehr machen, denn Du musst es nun abmelden. Im Amtsdeutsch heißt die Kfz-Abmeldung übrigens Außerbetriebsetzung. Bis 2007 wurde noch zwischen „vorübergehender“ und „endgültiger Stilllegung“ unterschieden, aber heutzutage ist dieser Unterschied nicht mehr nötig. Um Dein Auto abzumelden, musst Du zuerst ein Formular ausfüllen und bei der Zulassungsstelle abgeben. Es ist auch möglich, die Abmeldung online durchzuführen oder den Vorgang an einem Automaten zu erledigen. Denk daran, dass Du auch den Kennzeichen-Schild abgeben musst, wenn Du Dein Auto abmeldest. Solltest Du das Kennzeichen behalten wollen, musst Du eine neue Zulassung beantragen.
Auto wieder zulassen: Antrag online herunterladen!
Hast Du Dein Auto außer Betrieb gesetzt und möchtest es wieder zulassen? Das ist kein Problem! Dafür ist die Zulassungsbehörde am Wohnort des Halters zuständig. In vielen Städten kannst Du den Antrag auf Wiederzulassung eines Kfz schon vorab online herunterladen und ausfüllen. Dann kannst Du ihn bequem zur Zulassungsstelle bringen und musst nicht erst vor Ort warten. So sparst Du Dir Zeit und kannst schnell wieder mit Deinem Auto unterwegs sein.
KFZ-Zulassung, Ummeldung oder Abmeldung: Kosten vergleichen
Du willst dein neues Auto zulassen oder dein altes Auto ummelden? Dann musst du dich auf ein paar Kosten einstellen. Für die Zulassung eines Neuwagens fallen Gebühren von etwa 30 Euro an. Für eine Ummeldung eines gebrauchten Kfz bewegen sich die Kosten im Bereich von 20 bis 30 Euro. Wenn du dein Auto hingegen abmelden willst, kommen Kosten von ungefähr 5 bis 10 Euro auf dich zu. Ob für die KfZ-Zulassung, Ummeldung oder Abmeldung: Informiere dich am besten vorher genau, welche Gebühren anfallen, damit du nicht überrascht wirst.

Auto zulassen: 3 Monate Zeit mit EVB-Nummer
Sobald du deine Versicherungsgesellschaft darum bittest, dir eine EVB-Nummer zu schicken, hast du drei Monate Zeit, um dein Auto zuzulassen. Du musst die elektronische Versicherungsbestätigung innerhalb dieser Frist nicht verwenden, sondern kannst auch in dieser Zeit noch deine Versicherung wechseln. Wenn du in eine andere Versicherung wechselst, kannst du die EVB-Nummer der alten Versicherung nicht mehr verwenden. Stattdessen musst du von deiner neuen Versicherung eine neue EVB-Nummer anfordern.
Kfz-An- und Abmeldung: Vollmacht erteilen, Formalitäten erledigen
Du möchtest dein Kfz an- und/oder abmelden? Dann kannst du dafür eine Vollmacht erteilen. Damit ermächtigst du eine andere Person, für dich bzw. euch die formellen Schritte bei der Kfz-Anmeldung bzw. Abmeldung durchzuführen, rechtsverbindlich zu unterschreiben und die Dokumente und Kennzeichentafeln entgegenzunehmen. Deine Vollmacht ist bis auf Widerruf gültig. Bedenke aber: Du bist für den Inhalt der Vollmacht verantwortlich, also überprüfe sie auf Richtigkeit!
Abgemeldetes Auto: Darf man noch nach Hause fahren?
Du darfst die Kennzeichen aber nicht länger als nötig behalten.
Darfst du mit deinem abgemeldeten Auto nach Hause fahren? Ja, du darfst mit den entwerteten Kennzeichen noch eine letzte Fahrt unternehmen, solange die Kfz-Haftpflicht noch gültig ist. Diese Fahrt muss allerdings bis zum Ende des Tages erfolgt sein, an dem die Stilllegung erfolgt. Es ist wichtig, dass die Kennzeichen nicht länger als nötig behalten werden. Daher ist es ratsam, die Fahrt möglichst schnell zu machen.
Abgemeldetes Auto: Schutz durch beitragsfreie Ruheversicherung
Klar, dein Wagen ist noch immer abgesichert, wenn er abgemeldet ist. Sobald er abgemeldet ist, gilt automatisch die beitragsfreie Ruheversicherung. Sie bietet dir einige Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung. Falls du vor der Abmeldung eine Teil- oder Vollkaskoversicherung hattest, hast du weiterhin einen eingeschränkten Teilkaskoschutz. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung deckt die Teilkaskoversicherung die Kosten für Reparaturen an deinem Auto, wenn es z.B. durch einen Unfall, ein Feuer oder einen Einbruch beschädigt wird. Wenn du also einen Unfall hast, kann es sein, dass du den Schaden aus eigener Tasche bezahlen musst.
Auto abmelden: Versicherung benachrichtigen!
Wenn Du Dein Auto abmelden möchtest, dann solltest Du das unbedingt auch Deiner Autoversicherung mitteilen. Sobald die Zulassungsbehörde die Abmeldung registriert, endet Deine Versicherung automatisch. Allerdings ist es wichtig, Deiner Versicherung auch selbst Bescheid zu geben, damit sie ihre Unterlagen aktuell halten kann. Nach der Abmeldung darfst Du Dein Auto nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren. Da ein Auto auch dann versichert sein muss, wenn es im Straßenverkehr verwendet wird, ist es wichtig, dass Du Deine Versicherung über die Abmeldung informierst.
Fahre mit ungestempelten Kennzeichen-Besonderheiten beachten
Du hast ein Auto, das noch nicht zugelassen ist? Kein Problem! Aber du solltest ein paar Dinge beachten. Wenn du mit einem ungestempelten Kennzeichen Auto fährst, darfst du nur innerhalb des Zulassungsbezirks oder eines angrenzenden Bezirks unterwegs sein. Der kürzeste Weg, den du nutzen darfst, ist der Weg zur Zulassungsbehörde oder zur Prüfstelle. Weiterhin darf die Fahrt nicht anderen Gebrauchszwecken dienen. Wenn du diese Regeln beachtest, kannst du ohne Probleme mit ungestempelten Kennzeichen fahren.
Abmeldebescheinigung nicht mehr erhältlich – Zulassungsbescheinigung Teil I beim BürgerService holen
Du suchst eine Abmeldebescheinigung? Leider gibt es die nicht mehr. Stattdessen erhältst Du eine Zulassungsbescheinigung Teil I. Diese wird Dir im BürgerService ausgehändigt, sobald der Sachbearbeiter die Freigabe erteilt hat. Außerdem werden die Kennzeichenschilder entwertet. Dazu wird die Siegelplakette im BürgerService entfernt. Wenn Du noch Fragen zur Abmeldung hast, dann kannst Du Dich gerne an den Service wenden.
Abmelden des Haupt- oder Zweitwohnsitzes: So gehst Du vor
Du musst den Haupt- oder Zweitwohnsitz abmelden? Dann musst Du dafür persönlich zur Meldebehörde gehen und Deinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Dieser Vorgang ist kostenlos. In manchen Städten bieten die Meldebehörden auch an, den Haupt- oder Zweitwohnsitz schriftlich abzumelden. Dann musst Du allerdings trotzdem einmalig zur Meldebehörde gehen und Deinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Es ist wichtig, dass Du die Abmeldung in jedem Fall bei der Meldebehörde vornimmst, damit Du nicht weiterhin in den Melderegistern geführt wirst. Dann bist Du auch aus allen Abgaben und anderen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde entbunden.
Abmelden des Autos: Dokumente & Unterlagen beachten
Du hast dein Auto verkauft und möchtest es nun abmelden? Damit das möglich ist, brauchst du einige Dokumente. Dazu gehört ein gültiges Ausweisdokument, wie z.B. Personalausweis oder Pass. Außerdem benötigst du die Zulassungsbescheinigung (Teil I und II). Nicht zu vergessen sind die Kennzeichenschilder des Fahrzeugs. Mit all diesen Unterlagen bist du für die Abmeldung deines Autos bestens vorbereitet.
Kfz-Versicherung nach Abmeldung bestätigen – So geht’s
Nachdem Du Dein Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle abgemeldet hast, dauert es meist ein paar Tage, bis das Kennzeichen einem anderen Fahrzeug zugeteilt wird. Bis dahin ist Dein Auto noch versichert – also auch für den Tag an dem die Abmeldung erfolgt ist. Allerdings ist es wichtig, dass Du Dir bei der Versicherung eine Bestätigung über die Versicherungszeit holst. Diese ist für Dich der Nachweis, dass Dein Auto noch versichert ist.
Zusammenfassung
Du brauchst dein Nummernschild, den Fahrzeugschein und den Teil II des Fahrzeugbriefs, um das Auto abzumelden. Der Teil I des Fahrzeugbriefs muss bei der Zulassungsstelle abgegeben werden. Sollte der Fahrzeugschein nicht mehr vorhanden sein, kann auch ein Nachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgelegt werden.
Zusammenfassend kann man sagen, dass du zum Auto abmelden unbedingt den Fahrzeugschein, den Zulassungsbescheid und einen Personalausweis brauchst. Auch wenn du weitere Papiere benötigst, kannst du das immer mit dem zuständigen Strassenverkehrsamt klären. Also, stelle sicher, dass du diese Dokumente parat hast, bevor du dein Auto abmelden willst.