Hallo ihr Lieben,
heute möchte ich euch einmal erklären, was es kostet, wenn man sein Auto abmelden und anschließend wieder anmelden möchte.
Die Kosten für die Abmeldung und Wiederanmeldung eines Autos hängen davon ab, in welchem Bundesland du wohnst. In manchen Bundesländern ist die Abmeldung kostenlos, in anderen kostet sie etwa 20-30 Euro. Für die Wiederanmeldung kann es eine Verwaltungsgebühr geben, die zwischen 20 und 60 Euro liegen kann. Die Kosten für die Zulassungsplakette variieren ebenfalls je nach Bundesland. Es lohnt sich also, vorher die jeweiligen Regeln in deinem Bundesland zu überprüfen.
Zulassungsschein: 119,80 Euro Gebühr gem. § 14 TP 15 Gebührengesetz
Du musst für die Ausstellung eines Zulassungsscheins, der von einer nach § 40a KFG offiziell eingerichteten Zulassungsstelle durchgeführt wird, eine Gebühr in Höhe von 119,80 Euro gemäß § 14 TP 15 Gebührengesetz entrichten. Dieser Zulassungsschein wird ausgestellt, um die Zulassung des Fahrzeugs zum Verkehr zu bestätigen. Wenn Du ein Fahrzeug zulassen möchtest, musst Du also diese Gebühr entrichten.
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Abmelden & Verschrotten: Auto Stilllegen & Steuern Sparen
Wenn Du dein Auto aus dem Verkehr ziehen möchtest, dann musst du es abmelden. Dies ist auch der Fall, wenn du es verschrotten lassen willst. Eine weitere Möglichkeit ist es, dein Fahrzeug zeitweise stillzulegen. Indem du dein Auto abmeldest, sparst du Steuern und Versicherungsbeiträge. Um dein Auto abzumelden, musst du ein Formular bei der Zulassungsstelle ausfüllen. Darauf solltest du deine Daten, die Fahrzeugdaten und die Identifizierungsnummer des Autos angeben. Du benötigst außerdem eine Kopie des Fahrzeugscheins und den letzten Versicherungsnachweis. Wenn du das Auto verschrotten willst, kannst du dafür eine Verwertungsgesellschaft beauftragen. Diese schaffen das Fahrzeug ab und du erhältst eine Bescheinigung über die Abmeldung.
Auto abmelden: Wie, warum und mit wem?
Du hast ein Auto, das du nicht mehr fahren möchtest? Dann musst du es abmelden. Bis 2007 hieß das in Amtsdeutsch „Außerbetriebsetzung“. Damals unterschied man noch zwischen einer „vorübergehenden“ und einer „endgültigen Stilllegung“. Diese Unterscheidung gibt es heute nicht mehr. Jetzt musst du entweder beim Straßenverkehrsamt die Zulassung beantragen oder das Auto außer Betrieb setzen. Wenn du dein Fahrzeug abmelden möchtest, ist es ratsam, dich an einen Sachverständigen zu wenden. Er kann dir bei der Abmeldung helfen und dir bei Fragen zur Seite stehen.

Auto vorübergehend stilllegen oder abmelden?
Du hast dein Auto vorübergehend stillgelegt? Oder willst du es abmelden? In beiden Fällen musst du im Grunde das Gleiche tun. Formal gesehen sind Abmeldung und vorübergehende Stilllegung eines Autos identisch. Das bedeutet, dass du dein Auto beim zuständigen Straßenverkehrsamt abmelden musst. Allerdings kannst du das Auto zukünftig wieder am Straßenverkehr teilnehmen lassen. Hierfür musst du es nur wieder anmelden. Dazu brauchst du eine neue Versicherung sowie ein aktuelles TÜV-Gutachten. Denke aber daran, dass du das Fahrzeug immer noch anmelden musst, wenn du es nur vorübergehend stilllegst.
Ummeldung oder Abmeldung des Fahrzeugs: Wie geht es?
Du hast gerade umgezogen und möchtest dein Fahrzeug ummelden? Dann musst du zum zuständigen Straßenverkehrsamt gehen. Dort ändert sich lediglich der Halter des Fahrzeuges, das Kennzeichen bleibt jedoch bestehen. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, sein Fahrzeug abzumelden. Wenn du dein Auto verkauft hast oder es verschrottet werden soll, dann musst du es abmelden. Dafür musst du eine Abmeldung beim zuständigen Amt einreichen. Diese Abmeldung muss das Kennzeichen und die Fahrgestellnummer des Fahrzeuges enthalten. Außerdem musst du deine Fahrzeugpapiere vorlegen. Nach der Abmeldung wird das Kennzeichen zurückgegeben und es muss an einem sicheren Ort aufbewahrt und nach einem Jahr vernichtet werden.
Kennzeichen vom Vorbesitzer übernehmen? Ja, ab 01.10.2019!
Du hast einen Gebrauchtwagen gekauft und möchtest das Kennzeichen vom Vorbesitzer übernehmen? Seit dem 01.10.2019 hast du dazu das Recht, allerdings nur in Absprache mit dem Vorbesitzer. In der Regel funktioniert dies bundesweit. Solltest du dir unsicher sein, erteilt dir deine zuständige Zulassungsstelle gerne Auskunft. Denke aber daran, dass du auch ein neues Kennzeichen beantragen kannst, welches dir dann direkt zugeteilt wird. Daher ist es sinnvoll, die beiden Optionen vorher zu vergleichen.
Kennzeichenmitnahme in Deutschland – Seit 2015 kein Problem mehr
Seit 2015 ist die verschiedene Bundesländer übergreifende Kennzeichenmitnahme in Deutschland kein Problem mehr. Solltest Du also umziehen, kannst Du das Kennzeichen Deines Autos auch nach einer Ummeldung behalten. Aber auch bei einem Halterwechsel besteht seit dem 01.10.2019 die Möglichkeit, das Kennzeichen zu behalten. Dieserserviert Dir vor allem den Vorteil, dass Du kein neues Kennzeichen beantragen musst.
Reservieren des Kennzeichens: Einfache Abmeldung deines Autos
Du hast dein altes Auto verkauft und willst noch kein neues kaufen? Dann kannst du bei der Abmeldung deines alten Fahrzeugs das Kennzeichen kostenlos für ein Jahr reservieren lassen. So bleibt deine Nummer erhalten und du kannst sie auf dein neues Auto übertragen, sobald du es gekauft hast. Dabei ist es egal, ob du das Auto privat verkaufst oder es an einen Händler abgibst. Ein Reservieren des Kennzeichens ist einfach und unkompliziert. Im Zulassungsstellengesetz ist geregelt, dass du ein Jahr lang Zeit hast, um dein Auto neu anzumelden. Bis dahin kannst du dein gewünschtes Kennzeichen reservieren.
Kfz-Versicherung nach Abmeldung – Schutz bis zur Neuabschluss
Nachdem du dein Auto abgemeldet hast, musst du nicht sofort in Panik geraten. Die Kfz-Versicherung gilt noch für denselben Tag, solange das Autokennzeichen noch nicht für ein anderes Fahrzeug vergeben wurde. So bist du geschützt, falls du unterwegs in eine unerwartete Situation kommen solltest. Anschließend wird deine Versicherung aber beendet und du musst dir eine neue suchen. Eine gute Idee ist es, vor der Abmeldung zu prüfen, ob du eine neue Police bekommst und auch gleich abschließen kannst. Damit hast du gleich den nötigen Schutz für dein Auto und kannst beruhigt die Weiterfahrt beginnen.

Auto verkaufen und abmelden – So geht’s richtig!
Ja, klar kannst du dein Auto verkaufen und anschließend abmelden. Wenn du das Fahrzeug verkaufst, kann der neue Autobesitzer es für dich ummelden. Wichtig ist, dass du im Verkaufsvertrag festhältst, wie lange sich der Autokäufer Zeit lassen kann, um das Auto umzumelden. So kannst du sicher sein, dass du nicht für die Kosten aufkommst, die bei einer verspäteten Ummeldung anfallen. Denk daran, dass du die Kfz-Steuer für den Monat, in dem du das Auto verkauft hast, bezahlen musst.
Maximale Anzahl an Fahrzeugen versichern: Keine Grenzen!
Du fragst dich jetzt sicherlich, wie viele Fahrzeuge du versichern darfst? Eine gute Nachricht: Es gibt kein Limit, das dir die Versicherung oder der Gesetzgeber vorschreibt. Du kannst dich also für so viele Zweitwagen entscheiden, wie du möchtest. Allerdings kann es vorkommen, dass dein Versicherer einige Regeln aufstellt, wenn du mehrere Fahrzeuge versicherst. Diese können je nach Versicherungsgesellschaft variieren. Informiere dich also unbedingt vorher genau und lasse dir die jeweiligen Konditionen schriftlich bestätigen. So hast du deine Versicherungen jederzeit im Blick und kannst deine Fahrzeuge sicher führen.
Auto abmelden: Teilkasko- und Kfz-Haftpflichtversicherung sichern
Ja, dein Wagen ist zwar eingeschränkt abgesichert, aber keine Sorge: Wenn du ihn vor der Abmeldung versichert hast, hast du nach wie vor einen Teilkaskoschutz. Wenn du damals eine Teil- oder Vollkaskoversicherung hattest, ist dieser Schutz sogar noch abgespeckt. Allerdings beinhaltet die beitragsfreie Ruheversicherung, die automatisch nach der Abmeldung greift, zumindest die Kfz-Haftpflichtversicherung. Damit bist du immerhin im Schadensfall auf der sicheren Seite. Solltest du dich also dafür entscheiden, dein Auto abzumelden, hast du zumindest einen gewissen Schutz.
Anmeldung/Abmeldung Auto ohne Plakette + § 10 FZV beachten
Du kannst dein Auto also ohne eine gültige Plakette anmelden oder abmelden. Auch, wenn du zur Hauptuntersuchung musst, ist das kein Problem. Aber du solltest beachten, dass du dann immer den § 10 Abs 4 FZV beachten musst. Das bedeutet, dass du die Fahrt auf dem Weg zur Zulassungsstelle oder zur Hauptuntersuchung nur dann machen darfst, wenn du den offiziellen Weg einhältst. Bitte halte dich daran, denn sonst kann es zu Problemen kommen!
Fahre nur kurze Strecken, wenn das Kennzeichen nicht gestempelt ist.
Du darfst mit deinem Auto nur eine kurze Strecke fahren, wenn das Kennzeichen noch nicht gestempelt ist. Dir steht nur der Weg zur Zulassungsbehörde oder zur Prüfstelle zur Verfügung. Natürlich solltest du den Weg auch nicht für andere Zwecke nutzen. Denk also daran, dass du dein Auto erst einmal zur Zulassungsstelle bringen musst, bevor du längere Strecken fahren kannst.
Verkauf dein Auto: Kfz-Steuer & Fahrzeugschein prüfen
Du möchtest dein Auto verkaufen? Egal, ob du es lieber privat oder über einen Händler loswerden möchtest: Du musst es in der Regel nicht abmelden und das Kennzeichen kann am Auto verbleiben. Allerdings solltest du dann unbedingt auf die Kfz-Steuer achten, denn die ist deine Sache und musst du auch noch bezahlen, nachdem du das Auto abgegeben hast. Auch solltest du vor dem Verkauf noch einmal einen Blick in den Fahrzeugschein werfen, um sicherzustellen, dass alle Daten korrekt sind. So klappt es hoffentlich mit dem Verkauf und du findest schnell einen Käufer.
Gültiges Fahrzeugkennzeichen: 50-70 € Bußgeld & Punkt in Flensburg
Wenn du ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb des auf dem Kennzeichen angegebenen Zeitraums fährst, musst du mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen. Falls du ein Fahrzeichen mit einem abgelaufenem Kurzzeitkennzeichen fährst, kann das sogar bis zu 70 Euro Bußgeld kosten. Außerdem kannst du mit einem Punkt in Flensburg rechnen, wenn du ohne gültiges Kennzeichen erwischt wirst. Sei also vorsichtig und überprüfe immer, ob dein Fahrzeugkennzeichen gültig ist.
Kfz-Kennzeichen manipulieren: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe möglich
Verändern, Verdecken, Entfernen oder Fälschen von Kfz-Kennzeichen ist eine Straftat und auf jeden Fall nicht erlaubt! Wenn Du dabei erwischt wirst, musst Du mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen. Diese Straftat wird nämlich vor Gericht verhandelt. Wir raten Dir dringend, Dein Kfz-Kennzeichen nicht zu manipulieren, denn es ist eine schwere Straftat und kann dich teuer zu stehen kommen.
Wiederzulassung und Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung
Du hast dein Fahrzeug vorübergehend abgemeldet? Dann kannst du es direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung bringen, sofern es ein entstempeltes amtliches Kennzeichen hat. Allerdings muss die Zulassungsstelle im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Damit du die Wiederzulassung und die Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung durchführen lassen kannst, müssen aber alle Unterlagen vorliegen, die für die Zulassung deines Fahrzeuges nötig sind. Prüfe also vorher, ob du alle nötigen Unterlagen dafür hast.
Kennzeichen-Sperrung: Wie lange wird es gesperrt sein?
Achtung: Achtet bitte darauf, dass das Kennzeichen nach der Außerbetriebsetzung nach einiger Zeit wieder freigegeben wird. Es ist nicht mehr nötig, dass das Kennzeichen für ein Jahr gesperrt wird. Stattdessen wird es nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne wieder freigegeben. Diese Zeitspanne kann je nach Situation und Bundesland variieren. Informiere Dich am besten vorher bei der zuständigen Führerscheinstelle, wie lange das Kennzeichen noch gesperrt sein wird.
Zusammenfassung
Die Kosten für die Abmeldung und Neuanmeldung eines Autos können je nach Art des Autos und der jeweiligen Umstände variieren. In der Regel musst du eine Gebühr zahlen, um dein Auto abzumelden, und eine weitere Gebühr, um es wieder anzumelden. Wenn du dein Auto in einem anderen Bundesland anmelden möchtest, können die Kosten höher sein. Daher empfehle ich dir, dich bei deiner örtlichen Verkehrsbehörde zu informieren, um herauszufinden, welche Gebühren anfallen.
Zusammenfassend kann man sagen, dass es sehr kostspielig sein kann, ein Auto abzumelden und wieder anzumelden. Es ist daher wichtig, dass du dir vorher gut überlegst, ob es wirklich notwendig ist, dein Auto abzumelden und wieder anzumelden. Denn die Kosten können schnell in die Höhe gehen.