Hallo zusammen! Heute möchte ich euch mal kurz erklären, was es kostet, wenn man sein Auto abmeldet. Viele wissen gar nicht, dass es dafür tatsächlich Kosten gibt und wie hoch die ausfallen. Aber keine Sorge, das erkläre ich euch jetzt. Also los geht’s!
Die Abmeldung eines Autos kostet normalerweise etwa 25 Euro. Es kann jedoch je nach Bundesland variieren. Am besten informierst du dich vor Ort beim zuständigen Straßenverkehrsamt. Dort bekommst du genauere Informationen zu den Kosten.
Auto abmelden: Alles Wichtige zum Thema Kosten & Papiere
Willst du dein Auto aus dem Verkehr ziehen, musst du es abmelden. Wenn du es verschrotten willst, ist es das Gleiche. Es besteht aber auch die Möglichkeit, das Fahrzeug zeitweise stillzulegen. Dann sparst du Steuern und Versicherungsbeiträge. Wenn du dein Auto abmelden willst, musst du dazu ein Formular bei deinem zuständigen Kfz-Zulassungsstelle ausfüllen und deine Autopapiere vorlegen. Bevor du dein Auto abmeldest, solltest du unbedingt noch einmal die Kosten für die Abmeldung prüfen. Diese können je nach Bundesland und Anbieter variieren. Nach erfolgreichem Abmelden erhältst du eine schriftliche Bestätigung. Diese solltest du aufbewahren, denn nur so kannst du belegen, dass du dein Auto rechtmäßig abgemeldet hast.
Kosten für Zulassung & Ummeldung Deines Autos
Du möchtest Dir ein neues Auto zulegen oder Dein altes Ummelden? Dann solltest Du Dir vorab über die Kosten für die Zulassung und Ummeldung informieren. Für die Zulassung eines Neuwagens bezahlst Du ungefähr 30 Euro. Willst Du Dein altes Auto ummelden, so fallen Kosten im Bereich von 20 bis 30 Euro an. Wenn Du dagegen Dein Kfz abmelden möchtest, so kannst Du mit Kosten zwischen 5 und 10 Euro rechnen.
Kfz-Abmeldung – Was Du wissen solltest
Du hast Dein Auto endgültig abgemeldet und bist Dir noch unsicher, was das genau bedeutet? Wir erklären Dir, was Du über die Kfz-Abmeldung wissen solltest.
Im Amtsdeutsch heißt die Kfz-Abmeldung übrigens Außerbetriebsetzung. Bis 2007 wurde noch zwischen „vorübergehender“ und „endgültiger Stilllegung“ unterschieden. Diese Unterscheidung gibt es heute nicht mehr. Ein Fahrzeug hat entweder den Status „zugelassen“ oder „außer Betrieb gesetzt“. Dies bedeutet, dass das Auto nicht mehr im Verkehr ist und keine Zulassung mehr hat. Wenn Du Dein Auto abmeldest, erhältst Du ein Schreiben vom Strassenverkehrsamt mit einer weiteren Bestätigung. Damit ist die Kfz-Abmeldung abgeschlossen. Wichtig ist, dass Du Dein Auto beim Strassenverkehrsamt abmeldest, bevor Du es verkaufst oder verschenkst. Andernfalls kann es passieren, dass Du noch für Verkehrsverstöße des Käufers oder Beschenkten haftest.
Wenn Du Dein Auto endgültig abgemeldet hast, musst Du auch darauf achten, dass Du die Versicherung kündigst. Denn für ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug ist keine Versicherungspflicht mehr vorgeschrieben.
Auto Abmelden: Versicherung ruhen oder kündigen?
Hast Du Dein Auto abgemeldet, wird die zuständige Zulassungsstelle Deine Versicherung und das Finanzamt automatisch informieren. Aber das bedeutet nicht, dass Deine Versicherung automatisch gekündigt wird. Es ist wichtig, dass Du Deinen Versicherer selbst darüber informierst, ob du die Versicherung kündigen oder lediglich ruhen lassen möchtest. Solltest Du die Versicherung ruhen lassen, musst Du ebenfalls Deinen Versicherer darüber informieren, damit die Versicherung nicht weiterläuft. Andernfalls könnten noch Kosten auf Dich zukommen.

Auto verkaufen – Abmelden und Ummelden leicht gemacht
Ja, klar kannst Du Dein Auto verkaufen und es dann vom neuen Besitzer abmelden lassen. Der neue Autobesitzer hat dann die Möglichkeit, das Fahrzeug umzumelden. Wie lange genau er sich dafür lassen kann, solltest Du im Verkaufsvertrag festhalten. Hier kannst Du zum Beispiel eine Frist von zwei Wochen angeben. Es ist auch möglich, dass der Verkäufer die Abmeldegebühren übernimmt. Wichtig ist, dass der Käufer den alten Kfz-Schein behält, denn dieser ist für eine erfolgreiche Abmeldung notwendig. Außerdem benötigst Du eine Kopie des Fahrzeugbriefs, um das Fahrzeug zu registrieren.
Auto verkaufen: Abmeldung beachten & Kosten abwälzen
Du möchtest dein Auto verkaufen? Dann solltest du unbedingt darauf achten, dass du das Fahrzeug ordnungsgemäß abmeldest. So lange das Auto auf dich angemeldet ist, bleibst du nämlich weiterhin für die Abgaben und die im Straßenverkehr anfallenden Kosten in Haftung. Es gibt dabei zwei Möglichkeiten: Entweder du übernimmst die Abmeldung selbst oder der Käufer meldet dein Auto zu seinem Namen um. Sobald das Auto abgemeldet ist, darf es nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Also denke daran, dass du vor dem Verkauf deines Autos unbedingt die Abmeldung in die Wege leitest!
Fahrzeug Um- oder Abmelden: Wichtige Schritte & Unterlagen
Du hast dein Fahrzeug verkauft oder bist umgezogen und musst es nun beim zuständigen Amt ummelden? Oder hast du dein Fahrzeug verschrottet und möchtest es abmelden? In beiden Fällen ist es wichtig, dass du die richtigen Schritte unternimmst. Wenn du dein Fahrzeug ummeldest, ändert sich lediglich der Halter des Fahrzeuges – das Kennzeichen bleibt bestehen. Wenn du es abmeldest, wird das Kennzeichen nicht mehr unter deinem Namen beim Amt geführt. Wenn du dein Fahrzeug ummelden möchtest, musst du einige Unterlagen vorweisen, die beweisen, dass du der Fahrzeughalter bist. Das sind zum Beispiel ein gültiger Personalausweis und ein Kaufvertrag oder ein Kaufbeleg, wenn du das Fahrzeug neu oder gebraucht gekauft hast. Wenn du dein Fahrzeug abmelden möchtest, musst du ebenfalls einige Unterlagen vorlegen. Dazu gehören ein gültiger Personalausweis, die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 und ein Abmeldebescheinigung vom Käufer.
Kostenlose Lösung – Gratis Support & Beratung – Jetzt Starten!
Du bist auf der Suche nach einer kostenlosen Lösung? Dann hast du hier die richtige Wahl getroffen! Wir bieten dir eine Lösung an, bei der du keinerlei Gebühren bezahlen musst. Du kannst alle Funktionen, die dir unser Programm bietet, absolut gratis nutzen. Dazu gehören unter anderem ein umfangreiches Support- und Beratungsangebot sowie ein Kundenservice, der jederzeit für dich da ist. So kannst du sicher sein, dass du immer auf der sicheren Seite bist. Also worauf wartest du noch? Nutze die Chance und starte jetzt durch!
Kraftfahrzeugsteuer: Wann endet sie bei Verkauf?
Du hast dein Kraftfahrzeug bei der Zulassungsbehörde abgemeldet? Dann ist deine Kraftfahrzeugsteuerpflicht damit beendet. Passiert jedoch, dass du dein Fahrzeug veräußerst, dann ist das Datum der Umschreibung auf den Erwerber der maßgebliche Punkt für das Ende der Steuerpflicht. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass der neue Besitzer gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Steuer zu zahlen. Natürlich musst du dann auch keine Steuer mehr zahlen.
Online-Auskunft aus ZFZR: Aktualisiere Infos zu deinem Auto!
Du hast Fragen zu deinem Auto? Mit der Online-Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) kannst du alle Infos erhalten, die du benötigst! Hier kannst du nachschauen, ob du als Halterin oder Halter aktuell im ZFZR gespeichert bist, sowie ob du als letzte Halterin oder letzter Halter eingetragen bist. Du kannst dir dann alle relevanten Daten zu deinem Auto anzeigen lassen, die du benötigst. Vielleicht hast du ja auch schon ein neues Auto und möchtest die alten Informationen ersetzen? Auch das ist mit der Online-Auskunft möglich! Einfach deine Daten eingeben und schon kannst du deine Infos aktualisieren. So hast du immer deine Daten auf dem neusten Stand!

Verkäufer: Kontaktiere Versicherung für Fahrzeugummeldung
Du als Verkäufer solltest unbedingt Kontakt mit deiner Versicherung aufnehmen, falls der Käufer die Fahrzeugummeldung nicht durchführt. So kann die Versicherung Anzeige bei der Zulassungsstelle erstatten, die dann die Papiere einziehen und das Kennzeichen entstempeln lassen kann. Damit verhinderst du, dass der Käufer das Auto noch länger mit deiner Versicherung fährt. Es ist also wichtig, dass du handelst, bevor noch größere Probleme entstehen.
Eigentümer des Pkw: Du bist es – egal wer im Schein eingetragen ist
Du bist der Eigentümer deines Pkw, wenn du ihn gekauft hast. Es ist dabei völlig egal, wer im Fahrzeugschein eingetragen wurde. Ob du nun der Käufer bist oder eine andere Person – du bist der Eigentümer. Auch wenn du den Fahrzeugschein einer anderen Person überlassen hast, ändert das nichts daran, dass du der Eigentümer bist. Du hast ein Recht darauf, über das Fahrzeug zu entscheiden.
Verkaufe dein Auto ohne Haftung: ADAC klärt auf
Du willst dein Auto verkaufen? Dann solltest du wissen, dass du nicht haftest, wenn der Käufer nach Übergabe des Fahrzeugs einen Unfall verursacht. Das hat der ADAC Nordrhein als Verbraucherschützer klargestellt. Sobald du das Auto an den Käufer übergibst, geht die Versicherung auf ihn über. Dies bedeutet, dass bei einem Unfall der Käufer die Kosten tragen muss. Allerdings solltest du vor dem Verkauf unbedingt allen Schäden am Fahrzeug beseitigt haben, damit du nicht für einen Unfall haftbar gemacht werden kannst.
Abmeldung des Autos trotz Käufer: Zwangsabmeldung ermöglichen
Du hast ein Auto gekauft und der Käufer hat es nicht abgemeldet? Dann musst du nicht verzweifeln. Es gibt eine Möglichkeit, die Abmeldung dennoch durchzuführen: Zwangsabmeldung. Dafür musst du dich an die Zulassungsstelle am Wohnort des Käufers wenden und dort die Zwangsstilllegung des Pkw beantragen. Dazu brauchst du unter anderem den Kaufvertrag und eine Bestätigung, dass du das Fahrzeug übernommen hast. Wenn die Zulassungsstelle die Abmeldung genehmigt, erhältst du ein Zwangsabmeldungsformular. Mit diesem kannst du dann bei der Kfz-Versicherung den Versicherungsschutz kündigen und die Abmeldung des Fahrzeugs beim Straßenverkehrsamt vornehmen.
Wiederzulassung abgemeldetes Fahrzeug: Unterlagen & Prüfungen
Hast du ein vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug mit einem entstempelten amtlichen Kennzeichen? Dann kannst du direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Allerdings musst du darauf achten, dass die Zulassungsstelle, an der du vorfährst, im selben oder in einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegt. Damit du Probleme vermeidest, solltest du vorab auch noch überprüfen, ob du alle Unterlagen und Dokumente dabei hast, die du für die Wiederzulassung deines Fahrzeugs benötigst.
Auto länger als 7 Jahre stilllegen? So klappt’s mit der Betriebserlaubnis
Wenn Du Dein Auto länger als sieben Jahre stilllegst, dann erlischt die Betriebserlaubnis. Das bedeutet, dass Du dann ein neues Fahrzeug anmelden müsstest, wenn Du es wieder auf die Straße bringen möchtest. Damit Du Dein Auto so lange wie möglich fahren kannst, ist es wichtig, dass Du die Hauptuntersuchung rechtzeitig durchführst. Diese muss innerhalb von sieben Jahren nach der Stilllegung erfolgen, ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis. Es lohnt sich also, die Hauptuntersuchung nicht zu vernachlässigen, denn so kannst Du Dein Fahrzeug länger nutzen.
Verkehrssicherheit gefährdet? § 44a KFG und § 57 Abs 8 KFG beachten
Gemäß § 44a KFG sind Fahrzeuge, die sich in einem solchen Zustand befinden, dass ihre Verkehrssicherheit gefährdet ist, vom Straßenverkehr auszuschließen. Wenn Du ein solches Fahrzeug hast, musst Du die Zulassung und die Kennzeichentafeln unverzüglich entfernen, wie es in § 57 Abs 8 KFG beschrieben ist. Dies ist besonders dann der Fall, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet wird. In einigen Fällen kann es auch notwendig sein, den Kfz-Steuerbescheid zu widerrufen oder zurückzuziehen. So kann das Fahrzeug dann nicht mehr öffentlich zugänglich gemacht werden.
Abmeldung Haupt- oder Zweitwohnsitz: Formular & Unterlagen
Du hast vor, deinen Haupt- oder Zweitwohnsitz schriftlich abzumelden? Dann schicke dazu einfach das vollständig ausgefüllte Meldeformular oder einen formlosen Antrag an die zuständige Behörde. Vergiss nicht, deinen Personalausweis oder Pass als Kopie beizulegen. Dieser ist für die Abmeldung unerlässlich. Wichtig ist auch, dass du alle relevanten Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben einreichst. So stellst du sicher, dass deine Abmeldung schnell und reibungslos bearbeitet wird.
Kennzeichenmitnahme leichtgemacht: Halterwechsel ganz einfach ummelden!
Du musst nicht mehr extra zum Straßenverkehrsamt, wenn Du umziehst oder Dein Auto verkaufst. Seit 2015 kannst Du Dein altes Nummernschild behalten, wenn Du Dein Auto ummeldest. Seit dem 01.10.2019 ist die Kennzeichenmitnahme im Falle eines Halterwechsels auch erlaubt. Das heißt, dass Du Dir keine Gedanken mehr machen musst, wenn Du Dein Auto verkaufst oder verschenkst. Kümmere Dich einfach um die Ummeldung und behalte Dein altes Kennzeichen. So kannst Du Dir auch nach dem Umzug ein Stück Heimat bewahren!
Schlussworte
Die Abmeldung eines Autos kostet üblicherweise 20 Euro. Es kann aber sein, dass manche Autohäuser noch zusätzliche Kosten berechnen, also schau am besten vorher nach, bevor du das Auto abmeldest.
Du musst bei der Abmeldung deines Autos mit Kosten rechnen. Die Höhe der Kosten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Wohnort, der Art des Fahrzeugs und der Gründe für die Abmeldung. Es ist also wichtig, dass du dich vorab über die Kosten informierst, bevor du dein Auto abmeldest.