Hey Du!
Du hast dich dazu entschieden, ein Auto anzumelden und möchtest wissen, worauf du achten musst? Da bist du hier genau richtig! In diesem Beitrag erfährst du alles, was du bei der Anmeldung eines Autos beachten musst. Also, legen wir los!
Beim Autoanmelden musst du ein paar Sachen beachten. Zuallererst musst du einen gültigen Personalausweis oder Reisepass dabeihaben. Auch musst du einen Nachweis, dass du das Fahrzeug bezahlt hast (z.B. den Kaufvertrag). Wenn du das Fahrzeug geschenkt bekommen hast, brauchst du eine Erklärung des Schenkers, dass das Fahrzeug von ihm/ihr stammt. Außerdem musst du noch eine Versicherungsbestätigung vorlegen, die belegt, dass das Fahrzeug versichert ist. Zu guter Letzt musst du noch einen Kfz-Brief haben, der die Fahrzeugdaten (Marke, Modell, Erstzulassung usw.) enthält. Wenn du all diese Dokumente hast, kannst du das Auto problemlos anmelden.
Online-Zulassung: Ein einfacher, schneller Weg zur Fahrzeugregistrierung
Hast du schon einmal etwas von der Online-Zulassung gehört? Es ist eine einfache, schnelle und bequeme Möglichkeit, die Fahrzeugzulassung zu erledigen – ohne aufs Amt zu müssen. Der Ablauf ist ganz einfach: Zuerst meldest du dich auf der Internetseite deiner Zulassungsstelle an. Anschließend markierst du den Fahrzeugbrief frei und gibst anschließend die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) in eine Maske ein. Damit ist die Zulassung bereits abgeschlossen. Dein Fahrzeug ist jetzt offiziell zugelassen. Aber Achtung: Vergesse nicht, auch den Fahrzeugbrief zur Zulassungsstelle zu bringen. Nur so kannst du dein registriertes Fahrzeug endgültig zulassen.
Wer ist der Versicherungsnehmer einer Kfz-Versicherung?
Der Versicherungsnehmer, auf den die Kfz-Versicherung läuft, ist ein wichtiger Bestandteil des Vertrages. Normalerweise ist dies der Halter des Fahrzeugs – aber es gibt Ausnahmen. Bei Leasing- oder Firmenwagen ist das nicht immer der Fall und auch Fahranfänger können bei ihren Eltern oder Großeltern mitversichert sein. So können sie den Schutz und die Sicherheit einer Kfz-Versicherung genießen, ohne selbst der Versicherungsnehmer zu sein.
Ummeldung des Autos: Verwarnungsgeld vermeiden!
Du musst dein Auto unbedingt innerhalb einer Woche nach Verkauf oder Umzug ummelden. Wenn du das nicht tust, musst du mit einer Verwarnung in Höhe von 15 Euro rechnen. Aber keine Sorge, wenn die Kfz-Zulassungsstelle keinen zeitgerechten Termin anbieten kann, dann muss kein Verwarnungsgeld bezahlt werden. Allerdings solltest du trotzdem so schnell wie möglich einen Termin vereinbaren, um sicherzustellen, dass du keine Probleme bekommst.
Erstzulassung: Wichtiger Teil des Fahrzeugkaufs und rechtlicher Nachweis
Die Erstzulassung ist ein wichtiger Teil des Fahrzeugkaufs. Sie beinhaltet die Zulassungsbescheinigung I und II, die früher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief genannt wurden. Die Erstzulassung wird von der Zulassungsstelle ausgestellt. Sie ist für Dich als Fahrzeughalter von großer Bedeutung, da sie als rechtlicher Nachweis Deines Eigentums am Fahrzeug dient. Ohne eine gültige Erstzulassung kannst Du Dein Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen benutzen. Daher ist es wichtig, dass Du sie auf dem neuesten Stand hältst.
So bewahrst du den Fahrzeugbrief sicher auf
Du solltest besonders darauf achten, dass der Fahrzeugbrief kein „Eigentumsnachweis“ für dein Fahrzeug ist. Der Eigentümer ist derjenige, der das Auto rechtlich erworben hat, zum Beispiel durch einen Kaufvertrag oder eine Erbschaft. Es ist nicht nötig, dass der Eigentümer im Fahrzeugbrief eingetragen ist. Dennoch ist es wichtig, dass du den Fahrzeugbrief sicher aufbewahrst. Am besten, du behältst ihn zu Hause. Solltest du ihn einmal verlieren, kannst du bei der Zulassungsstelle ein Duplikat des Fahrzeugbriefes beantragen.
Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer: Unterschiede und Regeln
Es ist möglich, dass der Fahrzeughalter und der Versicherungsnehmer nicht dieselbe Person oder Firma sind. Der Fahrzeughalter ist derjenige, der das Fahrzeug besitzt und der Versicherungsnehmer ist diejenige Person, die die Versicherung abgeschlossen hat. Es ist allerdings wichtig zu beachten, dass der Versicherungsnehmer eine Privatperson sein muss. Firmen können nicht als Versicherungsnehmer fungieren. Wenn du also ein Fahrzeug besitzt, aber jemand anders die Versicherung für dich abgeschlossen hat, ist das vollkommen in Ordnung, solange der Versicherungsnehmer keine Firma ist. Du kannst also beruhigt sein, dass das ganz normal ist.
Auto auf jemand anderen zulassen: Vollmacht erforderlich
Du denkst darüber nach, dein Auto auf jemand anderen zuzulassen? Dann ist es wichtig zu wissen, dass der Halter und der Versicherungsnehmer nicht zwangsläufig identisch sein müssen. Viele Versicherer erlauben es, dass der Halter und der Versicherungsnehmer unterschiedliche Personen sind. Allerdings muss dann eine Vollmacht vorliegen, die den Namen des Halters aufweist. Diese muss dann beim Zulassungsantrag eingereicht werden. Es kann eine schriftliche oder mündliche Vollmacht erteilt werden, beides ist rechtlich bindend. So kannst du dein Auto auf jemand anderen zulassen, ohne dass es zum Problem wird.
Kennzeichenwechsel: Wann, Wie und Wo?
Du fragst Dich, wann ein Kennzeichenwechsel nötig ist? Wenn Du Deinen Wohnsitz änderst oder den Halter Deines Autos wechselst, musst Du den Kennzeichenschild ersetzen lassen. Aber auch, wenn Du ein bestimmtes Wunschkennzeichen möchtest, kannst Du jederzeit einen Wechsel beantragen. Du kannst dafür beispielsweise eine Zulassungsstelle Deiner Wahl aufsuchen. Dort erhältst Du alle nötigen Informationen zu den notwendigen Schritten. Natürlich kannst Du auch einen Fachbetrieb beauftragen, der sich um den Kennzeichenwechsel kümmert.
EVB-Nummer: Gültigkeit & Wechsel der Versicherung
Du hast von Deiner Versicherung eine EVB-Nummer erhalten? Dann ist sie drei Monate lang gültig, sofern Du sie noch nicht für die Zulassung Deines Kfz verwendet hast. In dieser Zeit hast Du also noch die Möglichkeit, die Versicherung zu wechseln. Wenn Du unsicher bist, ob Du den Wechsel machen sollst, kannst Du gerne einen Finanzberater kontaktieren. Der kann Dir helfen, die beste Entscheidung für Dich und Deine Familie zu treffen.
Kfz-Haftpflichtversicherung: eVB kostenlos erhalten
Du hast eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen? Super! Dann erhältst du die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) kostenlos dazu. Nach Abschluss deiner Kfz- Versicherung kannst du die Nummer sofort online, per E-Mail, SMS oder Post bekommen. Alternativ kannst du sie auch direkt bei deinem Ansprechpartner vor Ort abholen. Die eVB bescheinigt, dass du eine Kfz-Haftpflicht für dein Auto abgeschlossen hast. Damit bist du gesetzlich versichert und im Schadensfall gut abgesichert.
Kfz-Haftpflichtversicherung & Hauptuntersuchung: Zulassung erfordert beides
Mit der eVB-Nummer kannst Du der Zulassungsstelle gegenüber belegen, dass Du über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügst. Erst damit kannst Du ein Kennzeichen beantragen. Doch das ist noch nicht alles: Für eine Zulassung ist zusätzlich der Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung erforderlich. In der Regel muss diese alle zwei Jahre erfolgen, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand ist.
Brauche ich eine eVB-Nummer für jede Kfz-Zulassung? JA!
Du fragst Dich, ob Du für jede Kfz-Zulassung eine eVB-Nummer brauchst? Die Antwort lautet: Ja. Egal, ob Du einen Neuwagen zulassen, ein gebrauchtes Fahrzeug ummelden oder einen stillgelegten Wagen wieder anmelden möchtest – ohne eine eVB-Nummer ist das nicht möglich. Die eVB-Nummer, auch als Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer bekannt, ist ein eindeutiger Code, der vom Versicherungsunternehmen vergeben wird und die Versicherungsbestätigung des Fahrzeuges bestätigt. Sie ist daher ein unerlässlicher Bestandteil der Kfz-Zulassung.
Zulassung zum Verkehr: Gebühr von 119,80 Euro entrichten
Du musst für deine Zulassung zum Verkehr eine Gebühr in Höhe von 119,80 Euro an die Zulassungsstelle entrichten. Die Gebühr wird im Rahmen des §§ 40a KFG erhoben. Du bekommst dann eine Bescheinigung (Zulassungsschein) von der Zulassungsstelle, die bestätigt, dass dein Fahrzeug zugelassen wurde.
Parkdauer: Verkehrsregeln von Stadt zu Stadt unterschiedlich
Keine Stadt ist wie die andere – das gilt auch für die Verkehrsregeln. Wenn es um Parkplätze geht, dann variiert die Parkdauer von Behörde zu Behörde. Meistens liegt die Zeitspanne zwischen 10 und 90 Tagen. In Berlin sind es beispielsweise ungefähr zwei Monate, in Hamburg hingegen nur zwei Wochen. Aber natürlich gibt es meist auch eine Möglichkeit, die Parkdauer gegen eine Gebühr zu verlängern. Du musst also nicht sofort Sorge haben, wenn Du mal etwas länger parken musst.
Wechselkennzeichen: Zweites Auto zulassen & Kosten sparen
Du hast ein zweites Auto? Dann kannst Du es mit einem Wechselkennzeichen zulassen! Das Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden. Allerdings ist es nur möglich, dass es zur gleichen Zeit an einem der beiden geführt wird. Wichtig ist dabei, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen. Ein Wechselkennzeichen ist eine günstige Alternative, denn so sparst Du die Kosten für zwei vollständige Kfz-Kennzeichen.
Nummernschild nicht mehr bei Umzug oder Halterwechsel abmelden
Du musst nicht mehr dein Nummernschild beim Umzug abmelden! Seit 2015 ist das vorbei und du kannst dein Kennzeichen in ganz Deutschland behalten, wenn du das Auto ummeldest. Und seit dem 01.10.2019 ist es sogar möglich, dass du dein Kennzeichen bei einem Halterwechsel beibehältst. Die gute Nachricht: Du kannst dein Auto also nach dem Umzug oder dem Wechsel des Halters weiterhin mit deinem alten Kennzeichen fahren.
Auto abmelden: Kosten senken & Teil des Wiederverkaufswerts erhalten
Wenn du dein Auto aus dem Verkehr ziehen möchtest und du keine Lust hast, die Versicherungsbeiträge und die Steuern weiter zu bezahlen, kannst du dein Auto abmelden. Aber auch wenn du dein Fahrzeug nur vorübergehend stilllegen möchtest, ist die Abmeldung die richtige Wahl für dich. Eine Abmeldung ist eine einfache und schnelle Möglichkeit, um deine Kosten zu senken. Außerdem kannst du dein Auto auch verschrotten lassen, wenn du keine Verwendung mehr dafür hast. Dies bedeutet, dass du dein Auto an ein Autoverwertungsunternehmen verkaufen kannst, welches es dann entsorgen wird. Wenn du dein Auto abmeldest, kannst du zudem einen Teil des Wiederverkaufswerts zurückbekommen. Es lohnt sich also, über die Abmeldung deines Fahrzeugs nachzudenken, wenn du keine Verwendung mehr dafür hast.
Auto abmelden: So schützt du dich als Verkäufer
Ja, du als neuer Autobesitzer kannst das Auto abmelden. Wenn du das Auto verkaufst, kann der neue Besitzer es ummelden. Wie lange er sich dafür lassen kann, solltest du unbedingt in den Verkaufsvertrag schreiben. Vielleicht möchtest du auch eine Kopie des Umschreibungsantrags behalten, um sicherzustellen, dass der neue Besitzer es tatsächlich ummeldet. Auch wenn das Auto an einen neuen Besitzer übergeben wurde, solltest du darauf achten, dass das Auto noch auf deinen Namen angemeldet ist, bis du es offiziell abmeldest. So kannst du sicherstellen, dass du nicht für eventuelle Unfälle oder Schäden am Fahrzeug verantwortlich gemacht werden kannst.
Abmelden Deines Autos: KFZ-Versicherung benachrichtigen
Wenn Du Dein Auto abmeldest, wird die Zulassungsbehörde automatisch auch Deine KFZ-Versicherung benachrichtigen. So kannst Du sicher sein, dass die Versicherung die Kündigung rechtzeitig erhält. Einige Tage nach dem Abmelden bekommst Du dann eine Bestätigung Deiner Kündigung per Post. Solltest Du das Schreiben nicht innerhalb einiger Tage erhalten, empfehlen wir Dir, noch einmal bei Deiner Versicherung nachzufragen. So kannst Du sichergehen, dass alles rechtzeitig erledigt wurde und Du nicht zu viel bezahlst.
Kann ich das Auto nach dem Kauf sofort mitnehmen? Ja!
Du fragst dich, ob du das Auto nach dem Kauf sofort mitnehmen kannst? Ja, grundsätzlich schon! Wenn du bar bezahlst, übergeben wir dir nachdem du den Kaufvertrag unterschrieben hast, den Schlüssel und den Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein und du kannst gleich losfahren. Aber vergiss nicht, vorher eine Motorrad- oder Autohaftpflichtversicherung abzuschließen, damit du im Falle eines Unfalls abgesichert bist.
Fazit
Du solltest unbedingt daran denken, dass du alle nötigen Unterlagen dabei hast, wenn du dein Auto anmelden willst. Dazu gehören der Fahrzeugbrief, der vorherige Fahrzeugschein, der Kaufvertrag und die Zulassungsbescheinigung Teil I. Außerdem solltest du einen gültigen Personalausweis, einen Nachweis über die Zahlung der Kfz-Steuer und die Abmeldung des vorherigen Fahrzeugs dabei haben. Wenn du alles hast, kannst du zum Strassenverkehrsamt gehen und dein Auto anmelden.
Du siehst, dass es einige wichtige Dinge gibt, die du beim Anmelden deines Autos beachten musst. Sei also gut vorbereitet, informiere dich und stelle sicher, dass du alle notwendigen Unterlagen bei der Anmeldung hast. So kannst du sicher sein, dass alles reibungslos abläuft.