Hey,
du willst dir ein Auto zulegen und fragst dich, was du tun musst, um es anzumelden? Keine Sorge, das ist gar nicht so schwer. In diesem Artikel erklären wir dir Schritt für Schritt, was du tun musst, um dein Auto anzumelden.
Um ein Auto anzumelden, musst du zuerst einen Termin beim örtlichen Kraftfahrzeugamt machen. Dann musst du ein paar Dokumente vorlegen, z.B. deinen Führerschein, deine Versicherungspolice und die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II des Autos. Du musst auch die Gebühren bezahlen, die für die Anmeldung des Autos anfallen. Wenn du alle Dokumente und Gebühren bezahlt hast, erhältst du deine Zulassungsbescheinigung Teil III und dein Nummernschild.
Gebühr für Zulassungsschein: 119,80 Euro gemäß KFG und GebG
Du musst 119,80 Euro Gebühr bezahlen, wenn du eine Bescheinigung, auch Zulassungsschein genannt, von einer Zulassungsstelle erhältst. Diese Gebühr ist gemäß § 14 TP 15 Gebührengesetz und dem § 40a KFG in der jeweils geltenden Fassung vorgeschrieben. Eine solche Bescheinigung wird ausgestellt, wenn du dein Fahrzeug zum Verkehr zulassen lässt. Für die Zahlung der Gebühr kannst du entweder eine Banküberweisung oder eine Lastschrift vornehmen.
Kfz-Anmeldung: Alle Infos & Unterlagen für die Zulassung
Du hast gerade ein Auto gekauft und möchtest es anmelden? Dann ist ein Besuch in der Zulassungsstelle unausweichlich. Denn nur hier kannst Du Dein Auto anmelden. Dafür musst Du einige Unterlagen vorlegen, wie zum Beispiel die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die auch als Fahrzeugbrief bekannt ist, eine Fahrzeugschein-Kopie, einen Nachweis des Versicherungsvertrags und einen Nachweis zur Kraftfahrzeugsteuer. Zudem musst Du eine Gebühr entrichten, die je nach Bundesland unterschiedlich hoch ist. Wichtig zu wissen ist, dass Du die Zulassungsstelle aufsuchen musst, die für den politischen Bezirk zuständig ist, in dem Du Deinen Hauptwohnsitz oder Deinen Firmensitz hast. Dann kannst Du Dir schon bald das Kennzeichen an Deinem Auto anbringen und die Straßen unsicher machen.
Auto zulassen: Versicherung als Voraussetzung
Bevor Du also dein Auto zulassen lassen kannst, musst Du es zunächst versichern. Denn die Versicherung ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass du auf öffentlichen Straßen und im Straßenverkehr fahren darfst. Damit will man verhindern, dass bei einem Unfall niemand auf den Kosten sitzen bleibt. Wenn du dein Fahrzeug versichert hast, kannst du bei der Kfz-Zulassungsstelle eine Zulassung beantragen. Dazu musst du aber einige Unterlagen wie z.B. eine Kopie des Versicherungsvertrags und des Fahrzeugscheins vorlegen.
So erhältst du deine EVB-Nummer für die Kfz-Anmeldung
Du möchtest dein Fahrzeug anmelden? Dann benötigst du dafür die sogenannte EVB-Nummer. Diese Nummer ist ehemals als Doppelkarte oder Versicherungsbestätigungskarte bekannt. Sie ist deine Art von Versicherungsnachweis und muss bei der Kfz-Zulassungsstelle angegeben werden. Meist erhältst du die EVB-Nummer direkt von deiner Versicherung. Wenn du dein Auto oder Motorrad versicherst, bekommst du die Nummer meist in Form einer Karte oder eines Schreibens. Diese mussst du bei der Zulassungsstelle vorlegen.

Auto verkaufen: Abmelden & Kennzeichen abnehmen?
Du planst, Dein Auto zu verkaufen? Egal, ob Du es privat oder über einen Händler loswerden möchtest – in der Regel musst Du es vor dem Verkauf nicht abmelden und das Kennzeichen darf am Auto verbleiben. Bei einigen Autoverkäufen kann es allerdings auch notwendig sein, dass Du das Auto zuvor abmeldest. Dies ist z.B. der Fall, wenn Du Dein Auto nach dem Verkauf verschrotten lassen willst. Dann musst Du das Auto vorher beim Straßenverkehrsamt abmelden und das Kennzeichen abnehmen. Es ist auch möglich, dass Du das Auto an einen anderen Ort als Deinen Wohnort verkaufst. In diesem Fall musst Du das Fahrzeug auch abmelden und das Kennzeichen abnehmen. Beachte aber, dass Du in jedem Fall eine Kopie des Fahrzeugbriefs benötigst, um Dein Auto anmelden und abmelden zu können.
eVB-Nummer beantragen: Kfz-Versicherung macht es möglich!
Du möchtest eine eVB-Nummer beantragen? Dann bist du bei deinem Kfz-Versicherer genau richtig! Eine elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB, ist für dich völlig kostenlos und du kannst sie direkt online beantragen. Sobald du deine Kfz-Versicherung abgeschlossen hast, erhältst du die Nummer entweder per E-Mail, SMS, Post oder direkt bei deinem Ansprechpartner vor Ort. So kannst du direkt losfahren und musst keine Zeit mit Papierkram verschwenden!
Kfz-Haftpflicht-Versicherung: eVB-Nummer für Fahrzeugzulassung
Du hast ein neues Auto oder einen Anhänger? Dann musst Du unbedingt eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung abschließen. Dafür bekommst Du eine eVB-Nummer als Nachweis. Damit ersetzt die eVB die früher notwendige Deckungskarte oder Versicherungsdoppelkarte, die für die Kfz-Zulassung benötigt wurde. Die eVB-Nummer wird Dir von Deiner Versicherung ausgestellt und ist direkt in Deinen Fahrzeugschein eingetragen. Sie gilt für die gesamte Laufzeit Deiner Kfz-Haftpflicht-Versicherung und ermöglicht Dir eine problemlose Fahrzeugzulassung.
eVB-Nummer beantragen: Kostenlos & bis zu einem Jahr gültig
Du hast gerade ein neues Auto gekauft und bist auf der Suche nach einer eVB-Nummer? Dann bist du hier genau richtig! Das Beantragen der eVB-Nummer ist kostenlos. Auch wenn du letztlich doch kein Auto zulassen willst, kostet dich das keinen Cent. Und wusstest du, dass du die eVB-Nummer bis zu einem Jahr nach der Antragstellung nutzen kannst? So hast du ausreichend Zeit, dein neues Auto anzumelden.
Auto versichern – Wann dein Versicherungsschutz beginnt
Hast du dein Auto bereits zugelassen? Dann bedeutet das, dass dein vorläufiger Versicherungsschutz sofort oder ab dem Zeitpunkt, den du in deinem Versicherungsvertrag vereinbart hast, in Kraft tritt. Wenn du darüber noch nicht Bescheid weißt, schau einfach in deinen Versicherungsunterlagen nach. Da findest du alle wichtigen Informationen, wann genau dein Versicherungsschutz beginnt. Auch wenn du noch nicht mit dem Fahren loslegen willst, ist es eine gute Idee, dein Auto abzusichern. Denn schon vor der ersten Fahrt kann es zu einem Unfall oder einer Beschädigung kommen. Es lohnt sich also immer, auf Nummer sicher zu gehen und dein Auto frühzeitig abzusichern.
Umschreiben Deines Fahrzeugs: 3 Tage Frist beachten
Du musst spätestens drei Tage nach dem Verkauf Deines Fahrzeugs daran denken, es umzumelden. Meistens übernimmt das der Käufer, aber es ist trotzdem ratsam, dass Du dies im Kaufvertrag festhältst. Außerdem solltest Du den Kaufvertrag und die Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle schicken, damit Du sicher gehen kannst, dass Dein Auto auch wirklich abgemeldet ist. Wenn Du Fragen zur Umschreibung hast, kannst Du Dich auch an Deine Zulassungsstelle wenden. Sie helfen Dir gerne weiter.

Verkaufe Dein Auto richtig: Abmelden und Bestätigung holen
Wenn Du Dein Auto verkaufst, ist es wichtig, dass Du es unbedingt abmeldest. So stellst Du sicher, dass Du nicht mehr in der Haftung bleibst, wenn etwas passiert. Entweder Du meldest das Auto selbst ab oder der Käufer meldet es um. Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist, darf es nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Achte also darauf, dass Du zuvor eine Kopie des Abmeldebestätigung bekommst, bevor Du Dein Auto an den Käufer übergibst.
Kfz-Halterwechsel: So melde Dein Fahrzeug richtig an
Du hast einen neuen Wagen übernommen? Dann ist es wichtig, dass Du den Kfz-Halterwechsel durchführst. Dazu meldest Du Dein Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde um und informierst somit die bisherige Kfz-Versicherung über den Halterwechsel. Der laufende Vertrag, der auf den alten Halter ausgestellt wurde, endet automatisch – eine Sonderkündigung ist nicht nötig. Allerdings hast Du die Wahl, ob Du die Kfz-Versicherung des Vorbesitzers weiterführen oder die Kfz-Versicherung wechseln möchtest. Es kann sich also lohnen, Tarife zu vergleichen und die günstigste Kfz-Versicherung für Dich zu finden.
Kurzzeitkennzeichen: Auto sicher & legal überführen
Du hast ein Auto gekauft und möchtest es nach Hause bringen? Kein Problem! Mit einem Kurzzeitkennzeichen kannst du dein Auto überführen und auf deine eigenen Nummernschilder umschreiben lassen. Es ist eine günstige und einfache Möglichkeit, dein Auto sicher und legal zu transportieren. Das Kurzzeitkennzeichen ist ein spezielles Nummernschild, das du dir für kurzfristige Fahrten innerhalb Deutschlands ausstellen lassen kannst. Es ist fünf Tage gültig und kann in vielen Autohäusern, Kfz-Versicherungen und -Zulassungsstellen beantragt werden. Achte darauf, dass du eine Versicherung abschließt, die für Kurzzeitkennzeichen geeignet ist. So bist du auf der sicheren Seite, falls du unterwegs in eine unerwartete Situation kommst.
Ohne Zulassung keine Fahrt: TÜV-Stempel reicht nicht
Grundsätzlich gilt: Ohne die amtliche Zulassung ist das Fahren eines Autos nicht erlaubt. Der TÜV-Stempel allein reicht da nicht aus. Es ist wichtig, dass du die amtlichen Marken der Zulassungsstelle an deinen Nummernschildern anbringst. So bist du auf der sicheren Seite und kannst beruhigt deine Fahrten unternehmen. Falls du die Marken nicht hast, kannst du sie bei deiner Zulassungsstelle beantragen. Dort erhältst du dann die notwendigen Unterlagen und kannst die Marken zu einer geringen Gebühr erwerben. Denk also immer daran: Ohne Zulassung keine Fahrt!
So viele Autos versichern wie Du möchtest – Infos zu Tarifen und Haftpflicht
Wenn Du Dir Sorgen machst, wie viele Autos Du versichern darfst: Du kannst so viele Fahrzeuge als Zweitwagen bei Dir anmelden und versichern, wie Du möchtest. Weder Dein Versicherer noch der Gesetzgeber legen hier eine Grenze fest. Allerdings ist es empfehlenswert, sich über die jeweiligen Versicherungstarife zu informieren, die für jeden Fahrzeugtyp gelten. Einige Versicherer bieten auch spezielle Tarife für Zweitwagen an, die günstiger sein können als einzelne Tarife. Achte auch darauf, dass für jedes Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss, um im Schadensfall abgesichert zu sein.
Fahranfänger & Versicherung: Wichtige Tipps für den Einstieg!
Auf jeden Fall ist es möglich, dass ein Fahranfänger ein Fahrzeug auf sich zulässt und trotzdem ein Elternteil oder die Großeltern die Versicherung übernehmen. Dadurch wird gewährleistet, dass die Versicherungsbeiträge möglichst gering sind. Oftmals kann so auch ein etwas älteres Fahrzeug versichert werden, das speziell für Fahranfänger eine günstige Versicherungslösung darstellt.
Allerdings ist es wichtig, dass die Person, die die Versicherung übernimmt, auch tatsächlich der Halter des Fahrzeugs ist. Nur so kann ein möglicher Schaden an dem Fahrzeug dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden. Ansonsten kann die Versicherung nicht zahlen. Also solltest du darauf achten, dass du als Fahranfänger einen passenden Versicherungsnehmer für das Fahrzeug findest.
Parkplatz reservieren: Wie lange? Abhängig von Stadt und Regeln
Weißt du nicht, wie lange du einen Parkplatz reservieren kannst? Die Dauer der Reservierung hängt von der jeweiligen Stadt und deren Parkverordnung ab. Meistens liegt die Zeit zwischen 10 und 90 Tagen, aber es können auch Ausnahmen geben. In Berlin kannst du beispielsweise einen Parkplatz für einen Zeitraum von ca. zwei Monaten reservieren, während in Hamburg die maximale Dauer zwei Wochen beträgt. Doch keine Sorge, falls du deine Reservierung verlängern willst – oft gibt es die Option, eine Reservierung gegen eine Gebühr zu verlängern. Auf diese Weise bist du immer flexibel und kannst je nach Bedarf deine Reservierung anpassen!
Neuwagen Zulassen: Was musst Du beachten?
Du hast einen Neuwagen gekauft und möchtest ihn zulassen? Dann musst Du zunächst einige Dinge beachten. Dein Händler benötigt dafür eine Vollmacht von Dir, Deinen Personalausweis, die siebenstellige Versicherungsnummer (eVB-Nummer) und ein SEPA-Mandat. Zudem hat Dein Händler meist einen Direktkontakt zur Zulassungsstelle und kann Dir so die Zulassung ohne lange Wartezeiten ermöglichen. Falls Du noch Fragen zur Zulassung hast, steht Dir Dein Händler selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.
Erstzulassung – Wichtige Infos zur Zulassung eines Autos
Die Erstzulassung ist ein wichtiger Schritt, wenn du dir ein Auto kaufst oder ein Gebrauchtfahrzeug erstehst. Sie wird von der Zulassungsstelle ausgestellt und beinhaltet die Zulassungsbescheinigung I und II. Früher waren diese bekannt als Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Mit der Erstzulassung erhältst du auch ein Kennzeichen. Damit ist dein Auto dann offiziell angemeldet und du kannst es auf öffentlichen Straßen fahren. Ohne die Erstzulassung ist das nicht erlaubt. Deshalb ist es wichtig, dass du die Zulassungsstelle aufsuchst und die Zulassung beantragst, wenn du ein Auto besitzt.
eVB-Nummer 6 Monate gültig: Fahrzeugversicherung wechseln
Du hast noch nicht die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für die Zulassung Deines Kfz verwendet? Dann hast Du Glück, denn die eVB-Nummer, die Du von Deiner Versicherung erhalten hast, ist nämlich sechs Monate lang gültig. Das bedeutet, Du kannst noch in dieser Zeit die Versicherung wechseln, wenn Du möchtest. Dazu brauchst Du nur eine neue eVB-Nummer, die Du Dir bei Deiner neuen Versicherung besorgen kannst. Achte aber darauf, dass die neue Versicherung Dein Fahrzeug auch tatsächlich versichert.
Fazit
Um ein Auto anzumelden, musst du zuerst einen Zulassungsantrag bei deinem örtlichen Zulassungsstelle stellen. Dafür musst du ein paar Dokumente vorlegen, wie z.B. eine Kopie des Kaufvertrages, des Fahrzeugscheins, deines Personalausweises und ein Versicherungsnachweis. Außerdem musst du eine Gebühr entrichten. Wenn alles erledigt ist, bekommst du dann deine Autozulassung.
Du musst ein paar formelle Schritte befolgen, bevor du dein Auto anmelden kannst. Es ist wichtig, dass du alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellst, deine Versicherungsgesellschaft kontaktierst und die Gebühren bezahlst. Wenn du alles richtig machst, kannst du dein Auto problemlos anmelden. Damit du dir keine Sorgen machen musst, dass du etwas vergisst, lies dir die Anweisungen des Verkehrsministeriums sorgfältig durch, bevor du mit dem Prozess beginnst.