Du hast gerade ein Auto gekauft, aber der Käufer hat es nicht abgemeldet? Keine Sorge, das ist nicht das Ende der Welt. In diesem Blog-Beitrag werden wir Dir erklären, was Du tun musst, um Dich aus dieser unangenehmen Situation zu befreien. Also, lass uns loslegen!
Wenn du das Auto nicht abgemeldet hast, musst du das als Erstes tun. Am besten rufst du dazu dein örtliches Kraftfahrzeugamt an, um herauszufinden, was du dafür machen musst. Sie können dir dann auch alles genau erklären. Wenn du die Abmeldung erledigt hast, gibst du den Käufern die entsprechenden Unterlagen, damit sie das Auto in ihren Namen übertragen können.
Auto verkaufen: Wichtige Infos zur Abmeldung des Kfz
Wenn Du Dein Auto verkaufst, musst Du unbedingt daran denken, dass das Kfz abgemeldet werden muss. Solange das Auto auf Deinen Namen angemeldet ist, bist Du noch haftbar, sollte etwas passieren. Es liegt also an Dir oder dem Käufer, das Fahrzeug abzumelden. Sobald das Auto abgemeldet ist, darf es nicht mehr im Straßenverkehr genutzt werden. Es ist deshalb wichtig, dass Du diesen Schritt selbst in die Hand nimmst, damit Du auf der sicheren Seite bist.
Auto verkauft? Haftung geht auf Käufer über
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Du hast dein Auto verkauft? Dann haftest du nicht, wenn der Käufer später einen Unfall verursacht. Das weisen die Verbraucherschützer des ADAC Nordrhein ausdrücklich hin. Sobald der Käufer das Fahrzeug angemeldet hat, geht die Versicherung automatisch auf ihn über. Du bist dann nicht mehr für den Käufer haftbar. Doch Achte darauf, dass du deinem Käufer eine Kopie des Kaufvertrags und eine Kopie des Fahrzeugscheins zur Verfügung stellst. So ist er nicht nur vor Schadensersatzansprüchen geschützt, sondern kann auch ganz unkompliziert die Versicherung wechseln.
Fahrzeug schnell ummelden: Unterlagen & Tipps
Du hast dein Auto verkauft, aber noch nicht ummelden lassen? Dann bist du weiterhin als Halter in der Halterdatei gespeichert. Das heißt, wenn es beispielsweise zu einem Parkverstoß kommt, für den der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann, dann musst du die Verfahrenskosten tragen. Daher lohnt es sich, das Fahrzeug möglichst schnell umzumelden, um nicht für etwaige Verwarnungen aufkommen zu müssen. Dazu musst du einige Unterlagen vorlegen, wie beispielsweise den Fahrzeugschein, den vorherigen Kfz-Brief und den Zulassungsbescheid. Außerdem benötigst du eine Versicherungsbestätigung, die dein neuer Fahrzeughalter vorlegen muss. Bei Fragen steht dir das Straßenverkehrsamt gerne zur Seite.
Verkauf eines Autos: Wichtig zu wissen zum Abmelden
Wenn Du ein Auto verkaufst, solltest Du besonders auf das Abmelden des Fahrzeugs achten. Im Vertrag sollte unbedingt festgehalten werden, wie viel Zeit der Käufer hat, um das Auto abzumelden. Sollte dieser sich nicht an die besprochene Frist halten, hast Du das Recht, bei der Zulassungsstelle eine Zwangsstilllegung des Fahrzeugs zu beantragen. Hierfür musst Du die notwendigen Unterlagen einreichen. Das können beispielsweise Kopien des Kaufvertrags, des Fahrzeugscheins sowie des Personalausweises des Käufers sein.
Wann solltest Du Dein Fahrzeug abmelden?
Du fragst Dich, wann Du Dein Fahrzeug abmelden solltest? In Deutschland existiert keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, wann ein Fahrzeug abzumelden ist. Ob Du Dich also vor oder nach dem Verkauf dazu entscheidest, Dein Auto abzumelden, ist Dir überlassen. Es kommt also ganz darauf an, wann es Dir am sinnvollsten erscheint. Die Abmeldung sollte allerdings möglichst rasch erfolgen, um ein unnötiges Verkehrsrisiko zu vermeiden. Auch die Kosten für eine Abmeldung können geringer ausfallen, je früher Du sie vornimmst. Sei also clever und melde Dein Fahrzeug so bald wie möglich ab!
Auto Abmelden: So meldest Du es schnell bei der Zulassungsstelle
Du hast das Auto verkauft und bist nun verpflichtet, die Abmeldung der Zulassungsstelle, die Deine Kennzeichen gestempelt hat, so schnell wie möglich zu melden. Hierfür kannst Du entweder persönlich vorbeikommen, einen Brief mit einer Kopie des Kaufvertrags schicken oder ein Fax mit allen benötigten Unterlagen versenden. Wenn Du das Auto an einen Händler veräußert hast, kümmert sich dieser in der Regel um die Abmeldung. Stelle aber sicher, dass er sich auch tatsächlich darum kümmert.
Gebrauchtwagen kaufen: Jetzt Kennzeichen des Vorbesitzers übernehmen!
Du möchtest dir ein Gebrauchtwagen zulegen? Ab dem 01.10.2019 kannst du dabei auch das Kennzeichen des Vorbesitzers übernehmen, wenn du in Absprache mit ihm stehst. In der Regel ist das bundesweit möglich, doch falls du dir unsicher bist, kannst du dich an deine zuständige Zulassungsstelle wenden. Dort erhältst du weitere Informationen und klärst, ob es in deinem Fall möglich ist.
Verkaufe Dein Auto Privat: Muss ich es Abmelden?
Du planst, dein Auto privat zu verkaufen? Oder überlegst du, es über einen Händler loszuwerden? In den meisten Fällen musst du dein Auto vor dem Verkauf nicht abmelden. Das Kennzeichen bleibt so auch an der Karre. Allerdings gibt es einige Ausnahmen. Beispielsweise, wenn du den Verkauf über einen Händler abwickelst. Dann ist es in der Regel üblich, dass der Käufer eine Kopie des Versicherungsvertrags und der Zulassungsbescheinigung Teil II bekommt. Diese Dokumente müssen bei der Kfz-Zulassungsstelle eingereicht werden. Und das Kennzeichen muss dann abgemeldet werden.
Gründe für zwangsweise Stilllegung von Fahrzeugen
Es gibt viele Gründe, warum ein Fahrzeug zwangsweise stillgelegt werden kann. Einer davon ist, wenn die Versicherungsbeiträge nicht gezahlt wurden und somit der Versicherungsschutz erloschen ist. Ein weiterer Grund ist, wenn das Fahrzeug nicht mehr verkehrstauglich oder verkehrsunsicher ist. Außerdem kann es auch Probleme geben, wenn das Fahrzeug nicht auf den neuen Besitzer umgeschrieben wurde. In solchen Fällen kann die zuständige Behörde eine zwangsweise Stilllegung des Fahrzeuges anordnen. Es ist also wichtig, dass man seine Versicherungsbeiträge pünktlich bezahlt und das Fahrzeug regelmäßig auf Verkehrstauglichkeit und -sicherheit überprüft lässt.
Zwangsstilllegung: Gebühren bis zu 286 Euro vermeiden
Du benötigst eine Zwangsstilllegung? Dann musst Du eine Gebühr in Höhe von 35,00 Euro zahlen. Sollte der Vollzugsdienst weitere Maßnahmen ergreifen müssen, können sich noch weitere Kosten ergeben. Der Betrag kann hierbei bis zu 286,00 Euro betragen. Um die Gebühren nicht unnötig in die Höhe zu treiben, solltest Du Dich also an die Regeln halten. So kannst Du den Vollzugsaufwand möglichst gering halten.
Abmeldung Auto: Versicherung kündigen oder ruhen lassen?
Du hast dein Auto abgemeldet? Dann wird die zuständige Zulassungsstelle automatisch deinen Versicherer und das Finanzamt informieren. Allerdings bedeutet das nicht, dass deine Versicherung automatisch gekündigt wird. Es ist also sehr wichtig, dass du deinen Versicherer selbst darüber informierst, ob du die Versicherung komplett kündigen oder nur ruhen lassen möchtest. Wenn du sie ruhen lässt, bleibt sie für dich weiterhin bestehen, aber du zahlst in dieser Zeit keine Beiträge.
Auto abmelden: Steuern sparen und Zeitersparnis nutzen
Du willst dein Auto aus dem Verkehr ziehen oder verschrotten? Dann musst du es abmelden. Damit sparst du nicht nur Steuern und Versicherungsbeiträge, sondern kannst das Auto auch zeitweise stilllegen. Ein Vorteil, wenn du zum Beispiel mal längere Zeit verreisen möchtest. Allerdings musst du dein Auto zunächst abmelden, um es aus dem Verkehr zu ziehen.
Auto kaufen: „Gekauft wie gesehen“ prüfen & Fachmann zu Rate ziehen
Hey, beim Kauf eines Autos ist es wichtig, auf den Satz „Auto privat gekauft wie gesehen“ zu achten. Damit versucht der Verkäufer, sich von späteren Ansprüchen freizumachen. Mit diesem Satz will er sagen, dass du das Auto kaufst, wie du es gesehen hast – inklusive aller sichtbaren Mängel. Deshalb solltest du vor dem Kauf unbedingt alles sorgfältig prüfen und dir darüber im Klaren sein, dass du das Auto so kaufst, wie du es gesehen hast. Wenn du dir unsicher bist, kannst du auch einen Fachmann zu Rate ziehen, damit dir keine späteren Ärger drohen.
Eigentumsnachweis für Fahrzeuge: Was ist der Fahrzeugbrief?
Du solltest unbedingt darauf achten, dass der Fahrzeugbrief kein Eigentumsnachweis für dein Fahrzeug ist. Denn eigentlich bist du erst dann Eigentümer des Autos, wenn du es rechtlich erworben hast – egal ob durch Kaufvertrag, Erbschaft oder anderweitig. Allerdings ist der Eigentümer des Fahrzeugs nicht zwingend in den Fahrzeugbrief eingetragen – das macht ihn jedoch nicht weniger wertvoll. Schließlich dient er dir als Nachweis für dein Fahrzeug und sollte daher sicher verwahrt werden.
Verkauf eines Fahrzeugs: Benachrichtige Versicherung & Zulassungsstelle
Du solltest sowohl Deine Versicherung als auch die Zulassungsstelle unverzüglich nach dem Verkauf benachrichtigen. Dazu brauchst Du die Angaben Name und Adresse des Käufers und des Verkäufers, deren Unterschriften inklusive Datum, das amtliche Kennzeichen, eine Bestätigung der Übergabe der Zulassungsbescheinigungen, sowie das Datum der Übergabe des Fahrzeugs. So hast Du alle wichtigen Angaben für die Zulassungsstelle. Am besten machst Du Dir eine Kopie der Unterlagen, damit Du im Nachhinein immer einen Nachweis hast.
Auto überführen: TÜV/HU, AU Nachweis, Kennzeichen
Du willst dein Auto überführen? Dann brauchst du zunächst einmal ein gültiges TÜV/HU sowie AU Nachweis. Danach kannst du dir bei der zuständigen Zulassungsstelle ein Überführungskennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen beschaffen. Beachte aber, dass die Fahrt nicht länger als ein Monat dauern darf. Alternativ hast du auch die Möglichkeit, eine Überführung ohne Kennzeichen durchzuführen. Dafür musst du aber eine Versicherungsbestätigung vorlegen und das Auto auch ohne Kennzeichen fahren.
Außerbetriebsetzung deines Fahrzeugs innerhalb von 7 Jahren rückgängig machen
Seit dem 01. März 2007 ist es egal, ob du dein Fahrzeug nur vorübergehend abmelden oder es endgültig stilllegen möchtest. Mit dem Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (TÜV) kannst du die Außerbetriebsetzung deines Fahrzeugs innerhalb von sieben Jahren wieder rückgängig machen. Damit fällt es dir viel leichter, dein Auto zu stilllegen und es dann doch wieder auf die Straße zu bringen.
Kauf eines Fahrzeugs: Vermeide Probleme durch Prüfungen und Tests
Beim Kauf eines Fahrzeugs haften Verkäufer dafür, dass das Auto bei der Übergabe an den Käufer keine Mängel aufweist. Dies bedeutet, dass der Verkäufer für sämtliche Mängel an dem Fahrzeug haftet, die zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht festgestellt wurden. Es ist also wichtig, dass Du als Käufer alle notwendigen Prüfungen und Tests durchführst, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug in einem guten Zustand ist. Auch solltest Du dir vor dem Kauf die Daten des Fahrzeuges genau ansehen, um sicherzustellen, dass es dem entspricht, wofür Du es kaufst. Durch diese Vorkehrungen kannst Du zukünftige Probleme vermeiden und sicherstellen, dass Du ein Auto bekommst, dass Du auch wirklich haben möchtest.
Fazit
Wenn du ein Auto gekauft hast und der Käufer es noch nicht abgemeldet hat, musst du zuerst eine Kopie des Kaufvertrages erhalten und diese dem zuständigen Straßenverkehrsamt vorlegen. Wenn der Käufer das Auto nicht abmeldet, kannst du eine Abmahnung schicken oder den Käufer auffordern, das Auto innerhalb einer bestimmten Frist abzumelden. Wenn der Käufer das Auto nicht abmeldet, kannst du auch einen Anwalt einschalten.
Du solltest immer darauf achten, dass der Käufer das Auto ordentlich abgemeldet hat, bevor du es ihm übergibst. Sollte das nicht der Fall sein, kannst du es ihm unter Umständen nicht übergeben, bis er die Abmeldung erledigt hat. So kannst du sicherstellen, dass du nicht in ein böses Erwachen gerätst.