Hallo zusammen! Heute möchte ich mit euch über das Thema „Wer darf mit meinem Auto fahren?“ sprechen. Ich werde euch erklären, wer in meinem Auto fahren darf und wer nicht.
Du darfst nur Personen mit deiner Erlaubnis in deinem Auto fahren lassen. Stelle sicher, dass die Personen, die du für dein Auto auswählst, einen gültigen Führerschein haben und über die notwendigen Fähigkeiten verfügen, um ein Auto sicher zu fahren.
Teile Dein Auto: So funktioniert die Aufnahme in den Fahrerkreis
Du möchtest Dein Auto gerne mit mehreren Personen teilen? Kein Problem! Bei der Festlegung des Fahrerkreises gibt es im Wesentlichen keine Beschränkungen. Jede Person, die gesetzlich berechtigt ist, Dein Fahrzeug zu bedienen, kann in den Fahrerkreis Deiner Kfz-Versicherung aufgenommen werden. Dabei musst Du nicht alle Personen einzeln angeben, sondern kannst mehrere Fahrer in einer Liste zusammenfassen. Beachte aber, dass jeder, der Dein Fahrzeug fährt, eine gültige Fahrerlaubnis haben muss. Zudem solltest Du Dir immer vor Augen halten, dass ein erhöhtes Unfallrisiko besteht, wenn mehrere Personen Dein Fahrzeug nutzen.
Kontrolliere, ob ausländischer Führerschein in Deutschland anerkannt wird
Du willst jemanden mit deinem Auto fahren lassen? Dann solltest du vorher unbedingt klären, ob er eine gültige Fahrerlaubnis hat. Bei EU-Bürgern, also aus anderen EU-Ländern, gibt es meist keine Probleme. Wenn du aber jemanden aus einem Drittstaat an dein Steuer lassen möchtest, solltest du vorher prüfen, ob der ausländische Führerschein in Deutschland anerkannt wird. Diese Information kannst du bei der zuständigen Führerscheinstelle erfragen. Auch wenn es in vielen Fällen möglich ist, einen ausländischen Führerschein hierzulande zu nutzen, musst du unbedingt vorher kontrollieren, ob dein Fahrer dazu berechtigt ist.
Kfz-Versicherung: Kosten für Zusatzfahrer ermitteln
Du überlegst dir gerade, ob du einen Zusatzfahrer für dein Auto versichern möchtest? Dann solltest du dich unbedingt vorab über die Kosten informieren. Bei vielen Kfz-Versicherern kannst du den Fahrerkreis zeitlich befristet ohne Aufpreis erweitern. Bei anderen hingegen wird ein Kurzzeitschutz doch mit einem Zuschlag berechnet. Rechne je nach Anbieter mit Kosten von 5 Euro pro Tag. Einige Versicherer bieten dir auch eine Pauschale an, die in der Regel etwas günstiger ist. Informiere dich also am besten vorab, damit du nicht unangenehm überrascht wirst.
Kfz-Haftpflicht: Wichtige Informationen für Verleiher & Entleiher
Wenn Du ein Fahrzeug verleihst oder ausleihst, dann solltest Du Dich immer über die Kfz-Haftpflicht des Fahrzeughalters informieren. Denn im Falle eines Schadens haftet dieser für alle durch sein Kfz entstandenen Schäden – selbst wenn nicht er, sondern der Entleiher dafür verantwortlich ist. Es ist also wichtig, dass der Fahrzeughalter eine ausreichende Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Auch für Dich als Entleiher lohnt es sich, vor dem Ausleihen eines Autos auf eine gut abgesicherte Kfz-Haftpflicht zu achten. So bist Du im Falle eines Schadens auf der sicheren Seite.
Fremdlenkerversicherung – Schutz beim Ausleihen von fremden Fahrzeugen
Du bist auf der Suche nach einer Versicherung, die dich bei der Nutzung von fremden Fahrzeugen schützt? Dann ist die Fremdlenkerversicherung genau das Richtige für dich. Sie greift, wenn du ein Fahrzeug von Freunden oder Bekannten ausleihst, aber nicht regelmäßig. Wenn du es nicht öfter als einmal pro Woche für einen Zeitraum von höchstens zwei Monaten nutzt, hast du mit der Fremdlenkerversicherung einen soliden Schutz. Sie bietet dir einen umfassenden Schutz gegen Schäden, die du beim Fahren verursachen könntest.
Erlaube jemand anderem, Dein Auto zu fahren: Versicherungsschutz & Rechte
Du hast vor, jemand anderen als Dich selbst mit Deinem Fahrzeug fahren zu lassen? Dann solltest Du wissen, dass derjenige, der mit Deiner Erlaubnis und Deinem Wissen das Fahrzeug führt, den gleichen Versicherungsschutz wie Du als Fahrzeugbesitzer genießt. Dies bedeutet, dass der berechtigte Fahrer nach den gleichen Regeln der Kraftfahrtversicherung versichert ist, als ob er der Fahrzeugbesitzer wäre. Auch solltest Du beachten, dass die Person, die Dein Fahrzeug fährt, über die notwendigen Fähigkeiten verfügen und eine gültige Fahrerlaubnis besitzen muss. Nur so kannst Du sichergehen, dass der Fahrer eine sichere Fahrt erleben kann.
Unfall ohne Haftpflichtversicherung: Schütze dich vor Schäden
Bei einem Unfall, bei dem der Verursacher keine Haftpflichtversicherung hat, kann die Situation für den Geschädigten schwierig werden. In diesem Fall muss der Unfallverursacher selbst für die Schäden aufkommen, die er verursacht hat. Wenn er allerdings nicht über ausreichend Mittel verfügt, um die Kosten zu begleichen, bleibt der Geschädigte oft auf den Kosten sitzen. Daher ist es ratsam, dass du immer auf Nummer sicher gehst und dir eine Haftpflichtversicherung zulegst. Diese übernimmt in der Regel die Kosten für entstandene Schäden bei einem Unfall, die du verursacht hast, und schützt dich so vor zu hohen Kosten.
Auto verleihen? Einen Leihvertrag abschließen!
Wenn du dein Auto anderen kostenlos zur Verfügung stellst, solltest du daran denken, dass du für alle Schäden, die der Entleiher mit deinem Kfz verursacht, haftest. Eine Möglichkeit, dich rechtlich abzusichern, ist, dass du vorher einen Leihvertrag abschließt. In diesem Vertrag sollten Informationen wie Name, Adresse und Telefonnummer des Entleihers, sowie die Daten des Fahrzeugs und eine Erklärung, wer für eventuelle Schäden aufkommen muss, enthalten sein. So bist du auf der sicheren Seite!
Fahr ohne Autoversicherung? Riske eine Freiheitsstrafe!
Du fährst Auto und hast keine Versicherung? Dann bist du gegen das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) verstoßen – und das hat Konsequenzen. Gemäß Paragraf § 6 PflVG ist das vorsätzliche Fahren ohne Versicherungsschutz eine Straftat. Das heißt, du gefährdest andere Verkehrsteilnehmer und riskierst eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten, den Entzug deines Führerscheins oder eine Geldbuße in Höhe von bis zu 180 Tagessätzen. Also überlege es dir gut, ob du ohne Versicherung unterwegs sein willst! Es lohnt sich, eine Police abzuschließen und auf Nummer sicher zu gehen.
Fahrzeugeigentümer: Registriere Fahrer bei Versicherung
Wenn du ein Fahrzeug besitzt, aber nicht selbst fährst, ist es wichtig, dass die Person, die das Auto benutzt, bei deiner Versicherung als Fahrer registriert ist. Wenn das nicht der Fall ist, kann es passieren, dass die Versicherung den Schaden reguliert, wenn ein Unfall passiert. Doch das bedeutet nicht, dass du keine Konsequenzen zu befürchten hast. Denn die Versicherung kann hinterher vom Versicherungsnehmer, also dir, Strafzahlungen verlangen. Die Höhe dieser Sanktionen ist in den Vertragsbedingungen festgelegt, die du bei Abschluss des Vertrages erhältst. Deshalb ist es wichtig, dass du dich mit den Konditionen deiner Versicherung auskennst. Außerdem solltest du aufpassen, wem du dein Auto anvertraust. So kannst du vermeiden, dass du hinterher eventuell unangenehme Konsequenzen tragen musst.
Beifahrer in Unfall: Wer übernimmt Schäden?
Ist man als Beifahrer in einem Unfall verwickelt, stellt sich die Frage, wer die Schäden übernimmt. In diesem Fall kann man sich entweder auf die Kfz-Haftpflicht des eigenen Fahrzeuges oder die gegnerische Autoversicherung verlassen. Denn die Kfz-Haftpflichtversicherung ist dafür zuständig, dass Schäden des Beifahrers übernommen werden. Wer als Beifahrer Opfer eines Unfalls wird, sollte sich in jedem Fall an seine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung oder die Autoversicherung des Unfallverursachers wenden. In der Regel übernimmt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für den Beifahrer. Man sollte sich jedoch darüber im Klaren sein, dass jeder Unfallfall individuell ist und man sich daher nicht nur auf die gesetzlichen Bestimmungen verlassen sollte. Es lohnt sich daher, sich mit dem jeweiligen Fall auseinanderzusetzen und die jeweiligen Vertragsbedingungen zu kennen. Auf diese Weise kann man sichergehen, dass man im Schadensfall richtig versichert ist.
Ehe- oder Lebenspartner in Kfz-Versicherung einschließen
Du kannst Deinen Ehe- oder Lebenspartner in Deinen Kfz-Versicherungsschutz einschließen. Dazu musst Du nur eine sogenannte unbeschränkte Fahrerlaubnis erteilen oder die Versicherung um die Möglichkeit bitten, Deinen Partner als Fahrer mit einzuschließen. In diesem Fall wird Dein Partner Teil Deiner Kfz-Versicherung und profitiert von allen darin enthaltenen Leistungen. So ist Dein Ehe- oder Lebenspartner immer abgesichert, wenn er Dein Auto fährt. Als Fahrer benötigt er dann auch keine eigene Kfz-Versicherung mehr.
Mietwagen oder Leasingauto: Verleihen lieber nicht!
Du hast dir einen Mietwagen oder ein Leasingauto gemietet und überlegst, ob du den Wagen an Freunde oder Verwandte verleihen kannst? Wir empfehlen dir, das lieber zu lassen! Denn die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt zwar den Schaden am gegnerischen Fahrzeug, aber sie kann nicht dafür eintreten, wenn der nicht vertraglich vereinbarte Fahrer Schäden verursacht. Sollte es also zu einem Unfall kommen, kann es passieren, dass du die Kosten tragen musst. Also lieber auf Nummer sicher gehen und den Wagen nur selbst fahren.
Autoversicherung: Wer darf das Fahrzeug fahren?
Du solltest auf jeden Fall darauf achten, in welchem Versicherungsvertrag du dich einigst. In den meisten Verträgen steht, dass nur der Versicherungsnehmer selbst oder der Ehegatte des Versicherungsnehmers das Auto fahren dürfen. Manche Versicherungen verlangen allerdings, dass der Fahrer ein bestimmtes Mindestalter hat, meistens zwischen 23 und 25 Jahren. Oft ist es auch so, dass nur bestimmte Personen, die auf dem Vertrag aufgeführt sind, das Fahrzeug nutzen dürfen. Daher lohnt es sich, vor dem Abschluss einer Versicherung genau nachzulesen, wer das Auto fahren darf. So bist du auf der sicheren Seite und kannst dich auf deinen nächsten Roadtrip freuen!
Kfz-Versicherung – Welche Personen kommen für den Fahrerkreis in Frage?
Du bist auf der Suche nach einer Kfz-Versicherung? Dann ist es wichtig, dass du weißt, welche Personen für die Versicherung in Frage kommen. Der Fahrerkreis beinhaltet alle Personen, die den versicherten Pkw fahren dürfen. Diese Fahrer werden im Kfz-Versicherungsvertrag detailliert aufgelistet. Es empfiehlt sich, dass du dich an die Personen hältst, die angegeben werden. So stellst du sicher, dass du im Schadensfall auch abgesichert bist. Oftmals können auch weitere Fahrer in den Vertrag aufgenommen werden. Spreche hierfür am besten direkt mit deinem Versicherungsvertreter.
Autofahren ohne Haftung: Tipps und Infos
Kommt es beim Autofahren zu einem Unfall, bist Du meist nicht selbst haftbar. Denn in der Regel haftet der Fahrlehrer, der als Führer des Fahrzeugs gilt. Es gibt aber auch Ausnahmen, wenn beispielsweise die Fahrschülerin den Unfall bewusst verschuldet hat. In diesem Fall kommt die Haftpflichtversicherung der Fahrschule für Schäden am gegnerischen Fahrzeug auf. Um Unfälle zu vermeiden, solltest Du auf jeden Fall besonders umsichtig fahren und das Fahren nicht überfordern. Wenn Du Dir unsicher bist, hake nach und lass Dir die notwendigen Schritte erklären. So kannst Du eine mögliche Haftung für Dich und Deinen Fahrlehrer vermeiden.
Auto leihen? Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt, aber Preis steigt!
Wenn Du ein Auto leihst und damit einen Unfall verursachst, dann zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners, so als ob Du selbst gefahren wärst. Doch meist bewirkt dies, dass Dein Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft wird. Das heißt, dass Deine Versicherungsprämie steigt. Meistens wird der Rabatt nach einem Unfall zurückgestuft, auch wenn Du nicht selbst gefahren bist. Also überlege Dir gut, ob Du jemandem Dein Auto leihst, denn es kann ein teures Unterfangen werden.
Elternauto fahren? Versicherungsvertrag ändern!
Du möchtest das Auto deiner Eltern fahren? Dann musst du dich an eine wichtige Regel halten. Deine Eltern müssen den Versicherungsvertrag ändern, damit du das Fahrzeug auch nutzen darfst. Wenn das nicht passiert, ist dein Versicherungsschutz nicht mehr gültig. Im Falle eines Unfalls könnte die Versicherung Leistungen verweigern. Es lohnt sich also, den Versicherungsvertrag anzupassen. Spreche mit deinen Eltern darüber und kläre, ob und wie du das Auto nutzen darfst. So bist du auf der sicheren Seite.
Knöllchen bekommen? So gehst Du am besten vor!
Hast Du schon einmal ein Knöllchen bekommen? Wenn ja, weißt Du sicherlich, wie ärgerlich das ist. Aber es kann noch schlimmer werden, wenn Du nicht schnell genug reagierst. Wenn Du geblitzt wirst, ist das nämlich gar nicht so einfach. Denn die Bußgeldbehörde ermittelt anhand des Fahrzeugkennzeichens den Fahrzeughalter und schickt ihm innerhalb von zwei Wochen einen Anhörungsbogen. Wenn Du jetzt nicht rechtzeitig antwortest, kann es sein, dass die Behörde erst einmal in Beweisnot gerät. Denn Du hast immer die Möglichkeit zu schreiben, dass Du nicht mehr weißt, wer gefahren ist. Deshalb solltest Du möglichst schnell handeln, wenn Du ein Knöllchen bekommst und nicht riskieren, dass die Behörde nur noch schwer beweisen kann, dass Du es warst.
Fahren: Neue Regelung – 24 Tage pro Kalenderjahr
Du hast dich schon immer gefragt, was es mit dem gelegentlichen Fahren auf sich hat? Jetzt kannst du es endlich klären: Es gibt eine neue Regelung, die festlegt, dass du pro Kalenderjahr maximal 24 Tage fahren darfst. Egal, ob du ein und dasselbe Auto oder verschiedene Autos benutzt – du darfst jedes Jahr höchstens 24 Tage fahren.
Zusammenfassung
Du darfst nur Personen damit fahren lassen, denen Du vertraust und die den Führerschein haben. Es ist wichtig, dass Du die Person kennst und sicher sein kannst, dass sie sich an die Regeln hält.
Du solltest nur Personen erlauben, denen Du vertraust, mit Deinem Auto zu fahren. Vergewissere Dich, dass diese Personen über einen gültigen Führerschein verfügen und sich an die Verkehrsregeln halten. So kannst Du sicherstellen, dass Dein Auto in guten Händen ist.