Du hast dein altes Auto verkauft und willst es nun abmelden? Dann bist du hier genau richtig. In diesem Artikel erfährst du, wer die Abmeldung eines Autos vornehmen darf. Lass uns direkt loslegen und herausfinden, wer den Job erledigen kann.
Der Besitzer des Autos kann es abmelden. Dazu musst du ein paar Unterlagen vorlegen, z.B. den Fahrzeugschein und den Personalausweis. Du kannst auch jemanden beauftragen, das für dich zu erledigen. Dafür musst du dann aber eine Vollmacht ausstellen.
Auto verkaufen: Abmelden oder Käufer ummelden?
Wenn Du Dein Auto verkaufen möchtest, musst Du es unbedingt abmelden. Auch wenn das Auto noch auf Deinen Namen angemeldet ist, kannst Du dafür haftbar gemacht werden. Damit das nicht passiert, solltest Du lieber die Abmeldung selbst in die Hand nehmen. Alternativ kannst Du auch den Käufer darum bitten, das Auto auf seinen Namen umzumelden. Sobald das Fahrzeug abgemeldet ist, darf es nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Dies gilt es unbedingt zu beachten, damit Du auf der sicheren Seite bist.
Auto stilllegen: Steuern & Versicherung sparen, Abmeldung nicht nötig
Du planst, dein Auto aus dem Verkehr zu ziehen? Dann musst du es unbedingt abmelden! Auch, wenn du es verschrotten lassen möchtest, ist die Abmeldung Pflicht. Aber es ist auch möglich, dein Auto nur zeitweise stillzulegen. Dadurch sparst du Steuern und Versicherungsbeiträge. Zudem musst du dich in solch einem Fall nicht um die Abmeldung kümmern. Auch die Kosten für die Abmeldung entfallen. Wichtig ist jedoch, dass du deine Versicherung über die Stilllegung informierst. So kannst du sicher sein, dass du im Ernstfall auch weiterhin abgesichert bist.
Abmeldung des Wagens ohne Kaufvertrag – So geht’s!
Auch wenn der schlimmste Fall eintritt und der Wagen ohne Kaufvertrag verkauft und vom Käufer nicht umgemeldet wurde, kannst Du immer noch eine Abmeldung vornehmen. Dazu brauchst Du Deinen Personalausweis und musst eine eidesstattliche Versicherung über den Verkauf bei der Zulassungsstelle abgeben. So kannst Du verhindern, dass Du für etwaige Schäden haftbar gemacht werden kannst.
Verkaufe Auto & Melde es Ab: Wichtige Frist im Verkaufsvertrag
Ja natürlich, du kannst dein Auto verkaufen und dann abmelden. Wenn du das Fahrzeug an einen neuen Besitzer übergeben hast, kann dieser es ummelden. Es ist wichtig, dass du im Verkaufsvertrag eine bestimmte Frist für die Ummeldung festhältst. So hast du die Gewissheit, dass dein Auto auch wirklich abgemeldet wird. Denn als früherer Besitzer kannst du für eventuelle Kosten, die beispielsweise durch einen Unfall entstehen, noch in Haftung genommen werden, wenn das Fahrzeug nicht abgemeldet wurde.

Auto abmelden ohne Vollmacht: Diese Unterlagen brauchst du
Du musst nicht selbst zur Kfz-Zulassungsbehörde gehen, wenn du dein Auto abmelden willst. Eine andere Person kann das auch für dich erledigen. Dafür ist dann keine Vollmacht notwendig. Was du allerdings brauchst, sind die notwendigen Unterlagen. Dazu gehören ein gültiger Personalausweis, das aktuelle Kennzeichen- und Fahrzeugschein sowie eine ausgefüllte Abmeldebescheinigung. Die bekommst du bei der Kfz-Zulassungsbehörde. Liefere alle Dokumente ab und du kannst dich anschließend von deinem Auto verabschieden.
Kfz-Zulassung: Stellvertretung & Vollmacht – So geht’s!
Du musst dein Auto zwar anmelden, aber das heißt noch lange nicht, dass du selbst zur Zulassungsstelle gehen musst. Es ist möglich, dass jemand anders für dich die Kfz-Zulassung übernimmt. Das kann zum Beispiel ein Freund, ein Familienmitglied oder ein anderer Vertrauter sein. Damit dein Stellvertreter dein Fahrzeug für dich anmelden kann, braucht er allerdings deine Vollmacht. Gib ihm also eine schriftliche Erlaubnis, die du am besten bereits im Voraus ausstellst. So ist es für alle Beteiligten einfacher und du sparst dir den Weg zur Zulassungsstelle.
Führe Kfz-Zulassung trotz Abstandsregeln durch: Vollmacht hilft!
Du hast Probleme, persönlich zur Zulassungsstelle zu fahren? Kein Problem! Eine Vollmacht kann Dir hierbei helfen. Mit einer Vollmacht beauftragst Du eine Person Deines Vertrauens, dass sie in Deinem Namen die Kfz-Zulassung vornimmt. Dazu musst Du nur jemanden finden, dem Du vertraust. Dein Ehepartner, ein Verwandter oder ein Freund können Dir hierbei helfen. So kannst Du Deinen Wagen trotzdem problemlos anmelden, ohne selbst zur Zulassungsstelle zu fahren.
Anmelden ohne selbst Versicherungsnehmer zu sein
Du hast Dir gerade ein neues Auto gekauft und möchtest es anmelden? Doch hast Du Dich gefragt, ob Du als Halter und Versicherungsnehmer dieselbe Person sein musst? Die Antwort lautet: Nein! Du machst es Dir unter Umständen sogar leichter, wenn Du die Zulassung und den Versicherungsschutz getrennt regelst. Denn auch wenn der Halter und der Versicherungsnehmer unterschiedlich sind, kann das Auto mit einer Vollmacht zugelassen werden. Dafür musst Du nur dafür sorgen, dass derjenige, der die Zulassung vornimmt, eine schriftliche Vollmacht von Dir erhält. Am besten klärst Du das schon vor der Anmeldung und machst eine Kopie der Vollmacht für Dich selbst. So kannst Du sicherstellen, dass alles reibungslos abläuft und Du keine bösen Überraschungen erlebst.
Minderjähriges Fahrzeughalter/in? Einholen der Einwilligung nötig!
Du hast vor, als minderjähriges Fahrzeughalter/in ein Auto zuzulassen? Dann musst du die Einwilligung deiner gesetzlichen Vertreter (Eltern oder Vormund) einholen. Laut §106 und §107 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist das nötig, damit du das Fahrzeug anmelden kannst. Wichtig ist, dass die Einwilligung schriftlich erfolgt. Dazu kannst du zum Beispiel eine Einverständniserklärung ausfüllen, die du dann bei der Zulassungsbehörde abgibst. Beachte aber, dass du dich bei allen Schritten an die gesetzlichen Vorgaben halten musst. So kannst du sichergehen, dass dein Antrag auf Zulassung des Fahrzeugs erfolgreich ist.
Verkaufe Gebrauchtwagen – Mit Vollmacht sicher und rechtssicher
Du möchtest Deinen Gebrauchtwagen verkaufen? Dann ist eine Vollmacht unerlässlich! Damit kannst Du jemanden bevollmächtigen, den Verkauf für Dich abzuwickeln. Es ist zwar ein bisschen Aufwand, aber so kannst Du sicherstellen, dass alles reibungslos abläuft. Bestimmte Angaben sind nötig, damit die Verkaufsvollmacht vom Käufer akzeptiert wird. Dazu zählen unter anderem Dein Name, Deine Anschrift und die Fahrzeugdaten. Weiterhin solltest Du darauf achten, dass sämtliche Unterlagen, die zum Verkauf des Fahrzeugs gehören, in die Vollmacht mit einbezogen werden. Dazu gehören unter anderem die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, die Fahrzeugschein Kopie, ein aktuelles Fahrzeugbrief sowie der Abmeldeschein. Erst dann ist der Verkauf rechtssicher abgeschlossen.

Eigentümer eines Fahrzeugs: Fahrzeugbrief ist wichtig
Fazit: Wenn du ein Fahrzeug erwirbst, dann bist du der Eigentümer. Ob du im Fahrzeugbrief eingetragen bist oder nicht ist hierbei unwichtig. Es ist wichtig zu wissen, dass du als Käufer den Fahrzeugbrief erhältst und dieser auch bei Dir zu Hause aufbewahrt wird. Damit kannst du dein Eigentum nachweisen. Wenn du ein Fahrzeug kaufst, solltest du dich also immer darum bemühen, dass du den Fahrzeugbrief erhältst. Nur so kannst du sichergehen, dass du der Eigentümer des Fahrzeugs bist.
Auto kaufen: Eigentümer nicht automatisch Du!
Du musst also aufpassen, wenn Du ein Auto kaufst: Eigentümer bist nicht automatisch Du, nur weil Dein Name im Fahrzeugbrief steht! Es kommt darauf an, ob Du das Fahrzeug tatsächlich gekauft hast. Am besten ist es, wenn Du einen schriftlichen Kaufvertrag abschließt. Aber auch dann kann es passieren, dass Du nicht als Eigentümer anerkannt wirst, wenn Du das Auto nur von jemandem übernommen hast, der nicht der rechtmäßige Besitzer ist. In diesem Fall musst Du Indizien sammeln, um Deinen Eigentumsanspruch zu belegen.
An-/Abmeldung deines Autos: Erteile eine Vollmacht!
Du möchtest dein Auto an- oder abmelden und bist auf der Suche nach einer passenden Vollmacht? Dann bist du hier genau richtig! Mit dieser Vollmacht ermächtigst du eine andere Person, für dich die behördliche An- und/oder Abmeldung deines KFZs durchzuführen, rechtsverbindlich zu zeichnen sowie die notwendigen Dokumente und Kennzeichentafeln entgegenzunehmen. Mit der Erteilung der Vollmacht erklärst du außerdem, dass sie bis auf Widerruf gültig ist. Hier kannst du also jederzeit die Vollmacht wieder zurückziehen, wenn du möchtest. Also gib dein Auto an- oder ab, ohne selbst zur Zulassungsstelle zu müssen und übertrage die Aufgabe einfach an jemanden, dem du vertraust!
Widerrufe Deine Vollmacht: So Bleibst Du Auf Der Sichersten Seite
Du willst deine Vollmacht widerrufen? Dann solltest du das am besten schriftlich dem Bevollmächtigten mitteilen. Falls er das Original der Vollmacht hat, dann bitte ihn, es zurückzugeben. Zusätzlich empfehlen wir dir, auch alle Kopien zu vernichten und ein neues Dokument auszustellen. So bist du auf der sicheren Seite. Damit hast du die Kontrolle und keine Möglichkeit, dass die Vollmacht missbraucht wird.
Verkaufe dein Auto richtig – Alle notwendigen Schritte
Gut, dass du dich darum kümmerst, dass alles seine Richtigkeit hat, wenn du dein Auto verkaufst. Du musst sowohl deine Versicherung als auch die Zulassungsstelle nach dem Verkauf umgehend benachrichtigen. Dazu musst du alle notwendigen Angaben machen, darunter Name und Adresse des Käufers und des Verkäufers, deren Unterschriften inklusive des Datums, das amtliche Kennzeichen und eine Bestätigung der Übergabe der Zulassungsbescheinigungen. Es ist sehr wichtig, dass du alle diese Schritte sorgfältig und korrekt durchführst, um spätere Probleme zu vermeiden.
Abgemeldetes Auto fahren: Tipps & Abmeldepapiere
Auch die entsprechenden Abmeldepapiere sollten bei sich geführt werden.
Darfst du mit deinem abgemeldeten Auto nach Hause fahren? Ja, du darfst noch eine letzte Fahrt mit den entwerteten Kennzeichen machen, solange deine Kfz-Haftpflicht noch aktiv ist. Dabei ist es wichtig, dass du die Fahrt bis zum Ende des Tages der Stilllegung machst. Vergiss auch nicht, die entsprechenden Abmeldepapiere mitzunehmen. So kannst du verhindern, dass du unnötig Ärger bekommst.
Vermeide Kosten: Achte beim Autoverkauf auf Ummeldung
Du musst als Verkäufer darauf achten, dass der Käufer dein Auto auch tatsächlich ummeldet. Andernfalls bleibst du als Halter in der Halterdatei gespeichert und musst im Falle eines Parkverstoßes die Verfahrenskosten übernehmen. Es ist also wichtig, dass du bei der Autoverkauf auch wirklich auf die Ummeldung achtest, damit du nicht unerwartet mit Kosten konfrontiert wirst.
Abmeldung bei Kfz-Zulassungsstelle: Auto bis Ende des Tages versichert
Nach der Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle ist das Auto für denselben Tag noch versichert, sofern das Fahrzeugkennzeichen noch nicht einem anderen Auto zugewiesen wurde. Dein Auto ist also bis zum Ende des Tages noch vollumfänglich geschützt. Allerdings ist es wichtig, dass Du so schnell wie möglich eine andere Versicherung findest, sobald Du Dein Auto abgemeldet hast, da Du ansonsten keinen Schutz mehr hast. Es empfiehlt sich, vorher bereits eine neue Versicherung abzuschließen, damit der Übergang reibungslos verläuft.
Auto gekauft: Besitzer vs. Eigentümer – Eigentumsnachweis
Du hast dir ein Auto gekauft, doch was nun? Ohne einen Kaufvertrag fehlt dir aus rechtlicher Sicht der Eigentumsnachweis. Und ohne den ist der Weiterverkauf strenggenommen sogar illegal. Dieser Gedanke macht vielen Menschen Angst, aber du musst dir keine Sorgen machen. Es ist nämlich nicht so, dass du es nur verkaufen kannst, wenn du einen Kaufvertrag hast. Der weitverbreitete Glaube, dass der Fahrzeugbrief ausreicht, um den Nachweis zu erbringen, stimmt nämlich leider nicht. Hier wird rechtlich zwischen dem Besitzer und dem Eigentümer unterschieden. Beim Besitzer handelt es sich um die Person, die das Auto gekauft hat, wohingegen der Eigentümer das Recht hat, das Auto zu verkaufen. Wenn du also dein Auto verkaufen möchtest, dann musst du zunächst deine Eigentumspapiere auf deinen Namen ändern lassen. Dies kannst du beim Straßenverkehrsamt vornehmen. Anschließend erhältst du eine Bestätigung, die als Nachweis deines Eigentums dient.
Pkw zwangsabmelden: So geht’s & warum es sich lohnt
Du hast ein Auto gekauft, aber der Käufer hat es nicht abgemeldet? Kein Problem, du kannst es zwangsabmelden. Dazu musst du dich an die Zulassungsstelle am Wohnort des Käufers wenden und die Zwangsstilllegung des Pkw beantragen. Dort werden dir dann weitere Informationen gegeben. Sollte der Käufer den Pkw nicht abgemeldet haben, kann dir das Abmelden über die Zwangsabmeldung eine Menge Ärger ersparen.
Fazit
Du kannst dein Auto selbst abmelden. Dazu musst du ein Formular ausfüllen und es zusammen mit einer Kopie des Personalausweises an das zuständige Kraftfahrt-Bundesamt schicken. Das Formular kannst du beim Kraftfahrt-Bundesamt herunterladen oder in einer Zulassungsstelle abholen. Wenn du dein Auto über eine Zulassungsstelle abmeldest, musst du dort auch noch den Abmeldeschein abholen.
Der Besitzer des Autos kann es abmelden. Du kannst dir also sicher sein, dass du das Auto rechtlich abmelden kannst, wenn du der Besitzer bist.
Fazit: Du als Besitzer des Autos kannst es problemlos abmelden.