Hey,
hast du schon mal gesehen, dass ein Auto an der Straße abgemeldet steht? Oder hast du vielleicht selbst mal ein Auto abgemeldet und musstest es an der Straße abstellen? Wenn ja, wirst du sicherlich wissen wollen, wie lange du das Auto dort stehen lassen darfst. In diesem Text schauen wir uns an, wie lange ein Auto abgemeldet an der Straße stehen darf.
Ein Auto darf nicht länger als zwei Wochen an der Straße abgemeldet stehen, bevor es abgeschleppt wird. Es ist wichtig, dass Du Dein Auto regelmäßig bewegst und nicht länger als die erlaubten zwei Wochen an der gleichen Stelle stehen lässt.
Abmeldung Fahrzeug: Darf noch abgestellt werden, aber nicht fahren
Du musst dein Fahrzeug abmelden? Dann solltest du wissen, dass es bis zum nächsten Tag noch versichert und somit auch auf öffentlichen Parkplätzen und anderen Wegen abgestellt werden darf. Beachte aber, dass du es nicht mehr über längere Strecken fahren darfst, da du dann nicht mehr über die erforderliche Versicherung verfügst. Auch wenn du noch einmal eine kurze Fahrt machen möchtest, solltest du diese vor der Abmeldung erledigen, da du ansonsten ein Bußgeld zahlen musst.
Parkplatz für abgemeldete Autos: Freunde, Garagen, Tankstellen
Du hast dein Auto abgemeldet und suchst noch nach einem Platz, wo du es abstellen kannst? Dann hast du einige Optionen. Eine Möglichkeit ist es, das Auto bei Freunden oder Verwandten abzustellen. Wenn du keine Verwandten oder Freunde hast, die Platz dafür haben, kannst du eine private Garage mieten. Es gibt auch spezielle Unterstellhallen für Oldtimer, Saisonfahrzeuge oder Wohnmobile im Winter. Oft kannst du auf dem Gelände einer Tankstelle oder eines Autohauses einen Parkplatz finden. Auch dort kannst du dein Auto abstellen, solange es die vor Ort geltenden Regeln erfüllt.
Abgestelltes KFZ ohne Kennzeichen: Bußgeld bis zu 1000 €
Du hast ein abgestelltes KFZ ohne Kennzeichen auf der Straße oder auf einem öffentlichen Grundstück gesehen? Das ist kein schöner Anblick und kann sogar teuer werden. Denn das Abstellen eines nicht zugelassenen Fahrzeugs oder Anhängers ohne gültiges amtliches Kennzeichen auf öffentlichen Verkehrsflächen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Dafür kann man ein Bußgeld von bis zu 1000€ erhalten. Dies ist in Artikel 18b des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, sowie in den §§ 8 und 23 des Bundesstraßengesetzes festgelegt. Daher solltest du nicht nur aus ästhetischen Gründen, sondern auch aus finanziellen Gründen darauf achten, dass Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen und Grundstücken stets ein gültiges Kennzeichen haben.
Fahrzeug ohne Plaketten: Was du wissen musst!
Heißt konkret: Du darfst mit deinem Auto in bestimmten Fällen auch ohne gültige Plaketten auf den Nummernschildern fahren. Wenn du dein Auto anmelden willst, oder auf dem Rückweg von der Abmeldung bist, ist das kein Problem. Aber auch, wenn du zum Beispiel zur Hauptuntersuchung musst, darfst du ohne Plaketten fahren (§ 10 Abs. 4 FZV).

Nicht zugelassenes Auto? Kontaktiere das Ordnungsamt!
Es ist verboten, Fahrzeuge, die nicht zugelassen sind, im öffentlichen Raum abzustellen. Solltest Du ein solches Auto entdecken, kannst Du das Ordnungsamt kontaktieren. Dort wird man sich um den Fall kümmern und das Fahrzeug bestenfalls kostenpflichtig abschleppen lassen. Auch wenn sich das Fahrzeug schon längere Zeit in derselben Position befindet, kann das Ordnungsamt aktiv werden. Falls Du ein nicht zugelassenes Auto auf einem öffentlichen Parkplatz entdeckst, kannst Du den Parkplatzbetreiber kontaktieren. Dieser ist verpflichtet, das Fahrzeug zu entfernen und ggf. ein Bußgeld zu verhängen.
Parkregeln beachten: Eingeschränktes Halteverbot & Abstandsregeln
Du musst an allen Stellen, an denen ein Schild mit der Aufschrift “Eingeschränktes Halteverbot” steht, nicht parken. Außerdem darfst Du in einer Entfernung von 5 Metern vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen nicht parken. Innerorts ist das Parken innerhalb einer Entfernung von 5 Metern vor und hinter einem Andreaskreuz verboten. Außerorts liegt die Entfernung bei 50 Metern. Halte dich also an diese Regeln, um Ärger zu vermeiden.
Verhindere Abschleppen & Bußgeld: Reagiere auf Anordnungen des Ordnungsamts
Wenn Du Dein Auto im öffentlichen Verkehrsraum stehen lässt und nicht auf das Anordnungsverfahren des Ordnungsamtes reagierst, dann kann es passieren, dass die Behörde den Fall an die Kreisverwaltung weiterleitet. Dort wird eine Mängelanzeige erstattet. Sollte dies geschehen, wird Dir ein Bußgeld in Rechnung gestellt. Zudem kann die Kreisverwaltung auch ein Abschleppen des Fahrzeugs anordnen. Damit Dir das nicht passiert, solltest Du auf die Aufforderungen des Ordnungsamtes reagieren und dafür sorgen, dass Dein Auto nicht länger als nötig im öffentlichen Verkehrsraum steht.
Kein Autokennzeichen? Rechnen Sie mit Bußgeld und Stillegung
Du hast kein Kennzeichen an Deinem Auto? Dann solltest Du Dir vor Augen führen, dass Du eine Ordnungswidrigkeit begangen hast und mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro rechnen musst. Aber das ist noch längst nicht alles: Wenn Du ohne Nummernschild unterwegs bist, kann es sogar passieren, dass Dein Fahrzeug stillgelegt wird. Stelle also sicher, dass Dein Fahrzeug immer mit einem gültigen Nummernschild ausgestattet ist, damit es nicht zu teuren Konsequenzen kommt.
Auto ohne Stempelplakette zurückfahren: Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erforderlich
Du kannst dein Auto ohne Stempelplakette auch noch nach dem Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung bis zu deiner Wohnung zurückfahren. Dafür musst du aber eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für dein Auto haben. Die Versicherung muss dein Auto bis zu deiner Rückfahrt versichern und du darfst dann überall hin in Deutschland fahren.
Kennzeichen an Auto anbringen: Wichtige Infos!
Du musst Dich also an die Regeln des Straßenverkehrs halten und das Kennzeichen an Deinem Fahrzeug nicht entfernen. Selbst wenn die Nummernschilder nicht gesiegelt sind, müssen sie am Auto befestigt sein, da sie als Identifikationsmerkmal für den Fahrzeughalter dienen. Außerdem kannst Du nur dann an einer Fahrzeugzulassungsstelle vorstellig werden und ein neues Kennzeichen anfordern, wenn Dein aktuelles nicht mehr vorhanden ist. Daher ist es wichtig, dass Dein Wagen stets mit einem Kennzeichen ausgestattet ist. Natürlich kannst Du auch ein neues Nummernschild anfordern, wenn Du Dein Fahrzeug neu lackieren oder komplett umbauen lässt. In diesem Fall solltest Du jedoch darauf achten, dass die neuen Nummernschilder ebenfalls gesiegelt sind, denn nur so kannst Du sicher sein, dass sie auch als echte Nummernschilder anerkannt werden.

Klimaanlage vor dem Abstellen des Autos ausschalten
Du kennst das bestimmt: Dein Pkw steht längere Zeit herum und wird nicht bewegt? Dann kann das für den Kompressor nachhaltigen Schaden nehmen. Denn dadurch können sich innerhalb der Anlage Schimmel und Bakterien festsetzen, die dann schlimmstenfalls zu Standschäden am Auto führen. Damit du das vermeiden kannst, solltest du die Klimaanlage ca. 10 Minuten vor dem Abstellen des Autos ausschalten. So kannst du einiges an Kosten sparen und deinen Pkw auch noch länger nutzen.
Parken ohne Abmeldung? Nein danke! §32 StVO droht Bußgeld!
Du solltest dein Auto unbedingt beim Parken abmelden, denn wenn es an einer falschen Stelle abgestellt ist, kann es ein Verkehrshindernis sein. Laut § 32 der StVO drohen dir in dem Fall nicht nur 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, sondern auch das Abschleppen des Wagens. Achte also unbedingt darauf, dass du dein Fahrzeug an einer legalen Stelle parkst, sonst kann es teuer werden!
Kein Anspruch auf Abstellfläche für nicht angemeldete Fahrzeuge
Du hast ein Auto, aber keine Abstellfläche? Dann musst Du dir keine Sorgen machen – zumindest nicht, was das Recht angeht. Es gibt nämlich keinen Rechtsanspruch auf eine Abstellfläche für nicht angemeldete Fahrzeuge. Auch wenn Du Eigentümer eines Grundstücks bist, besteht kein Anspruch auf eine Parkmöglichkeit. Dennoch solltest Du darauf achten, dass Du die geltenden Regeln einhältst, denn Verstöße können teuer werden. Wenn Du auf freundliche oder bestimmte Hinweise nicht reagierst, kann es passieren, dass die Gemeinde oder ein beauftragtes Unternehmen Dein Fahrzeug abschleppt. Um das zu vermeiden, solltest Du Dich über die jeweiligen Parkregeln in Deiner Gemeinde informieren und sie einhalten. So bist Du auf der sicheren Seite.
Auto Parken: Abstellen auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen erlaubt
Grundsätzlich ist es erlaubt, sein zugelassenes Fahrzeug unbegrenzt lange auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abzustellen. Doch aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich, einer Vertrauensperson den Schlüssel und die Papiere des Autos zu übergeben und sie zu bitten, alle drei Tage nach dem Fahrzeug zu schauen. Dadurch kannst Du sicher sein, dass Dein Auto auch nach längerer Abwesenheit intakt ist.
Parkverbotszone vor Deinem Haus einrichten: So gehts!
Du hast ein Problem mit Autos, die vor Deinem Haus parken? Ein Schild anbringen mit der Aufschrift „Ausfahrt freihalten“ kann schon mal helfen. Aber auch die Kommunalverwaltung kann Dir weiterhelfen. Erkläre ihnen, warum Du eine Parkverbotszone vor Deinem Haus einrichten lassen möchtest. Wenn sie einverstanden sind, kannst Du dich an das Ordnungsamt wenden. Es gibt hierfür einige Bestimmungen, die beachtet werden müssen. Einige davon sind zum Beispiel, dass es eine bestimmte Fläche sein muss, sowie ein klarer Grund für die Einrichtung einer Parkverbotszone vorhanden sein muss.
Parkplatz anlegen: Alles, was du beachten musst
Du willst auf deinem Grundstück einen Parkplatz anlegen? Dann solltest du dir einmal näher ansehen, was du dazu genau beachten musst. Grundsätzlich kannst du auf deinem eigenen Grundstück Stellflächen ohne Genehmigung anlegen. Allerdings muss der Parkplatz in einigen Bundesländern befestigt sein. Daher empfiehlt es sich, vorab das zuständige Bauamt zu kontaktieren und dich über die jeweiligen Bestimmungen zu informieren. Willst du allerdings eine Garage oder ein Carport bauen, brauchst du dazu unbedingt eine Baugenehmigung. Es lohnt sich, dich hierüber gründlich zu informieren, damit du alles richtig machst.
Verkehrssicherheit in Wohnstraßen: Rücksicht auf FußgängerInnen & RadfahrerInnen
Du darfst als AutofahrerIn in Wohnstraßen nicht zu schnell fahren oder andere VerkehrsteilnehmerInnen gefährden. Halte dich an die Schrittgeschwindigkeit und beachte die abgesteckten Parkplätze. Wenn du in einer Wohnstraße fährst, musst du viel Rücksicht auf FußgängerInnen und RadfahrerInnen nehmen, denn sie haben Vorrang. Sei besonders vorsichtig und achte auf kleine Kinder, die unerwartet auf die Straße laufen können. So machst du die Straße sicherer für alle.
Auto parken ohne Eigentümer-Zustimmung: BGB & Strafen
Du als Autofahrer solltest unbedingt darauf achten, dass Du nicht einfach Dein Auto auf ein fremdes Grundstück stellst, ohne die Zustimmung des Eigentümers. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Rechte der Grundstückseigentümer. Gemäß § 858 Abs 1 BGB handelt es sich bei der Parkplatzbenutzung ohne Zustimmung des Eigentümers um eine „verbotene Eigenmacht“. Hier kann es schnell zu einer Abmahnung oder einer Geldstrafe kommen. Deshalb solltest Du Dich immer vorher über die Parkregeln des Grundstücks informieren und die Zustimmung des Eigentümers einholen. Wenn Du dir nicht sicher bist, ob auf dem Grundstück geparkt werden darf, lohnt es sich, nach einem Parkplatz mit Parkgebühren oder öffentlichen Parkplätzen Ausschau zu halten. So sparst Du Dir nicht nur Ärger, sondern auch noch Geld.
Fahren ohne Kennzeichen? Nein, verboten!
Fahren ohne Kennzeichen ist ein absolutes No-Go – auch wenn es sich nur um einen kurzen Weg handelt. Auf öffentlichen Straßen ist es nämlich verboten, ohne Nummernschild unterwegs zu sein. Damit meinen wir nicht nur Autofahrten, sondern auch Fahrradfahrten. Selbst wenn Du zum Beispiel nur kurz zum TÜV fahren willst, musst Du ein gültiges Kennzeichen an Deinem Fahrzeug anbringen. Solltest Du das vergessen, kannst Du eine saftige Geldstrafe riskieren. Also lieber daran denken und Dein Kennzeichen nicht vergessen!
Wiederzulassung deines Fahrzeugs mit amtlichem Kennzeichen
Hast du dein Fahrzeug vorübergehend abgemeldet, aber es noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen hat, kannst du direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Allerdings muss die Zulassungsstelle, an der du dein Fahrzeug wieder zulassen willst, im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Es ist jedoch möglich, dass du dein Fahrzeug auch in einem anderen Zulassungsbezirk zulassen lassen kannst. In diesem Fall musst du allerdings vorher einen Kfz-Brief beantragen und die Abmeldung bei der Zulassungsstelle in deinem jetzigen Wohnort beantragen.
Schlussworte
Ein auto darf, laut dem Gesetz, maximal einen Monat an der Straße stehen, bevor es abgeschleppt wird. Danach musst du es entweder wegschaffen oder wieder anmelden. Wenn du denkst, dass du mehr als einen Monat brauchst, kannst du bei deinem zuständigen Amt eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Du solltest das Auto nicht länger als eine Woche abgemeldet an der Straße stehen lassen, da sonst ein Bußgeld droht. Sei also vorsichtig und halte Dich an die Regeln!