Hey, hast du schon mal darüber nachgedacht, wie lange du dein Auto einfach so parken lassen kannst, ohne es zu bewegen? Du wirst überrascht sein, denn es gibt da ein paar Regeln, die du beachten musst. In diesem Artikel erklären wir dir genau, wie lange du dein Auto parken darfst, ohne es zu bewegen. Also, lass uns anfangen!
Du darfst dein Auto maximal zwei Wochen lang ohne dass du es bewegst parken. Danach kann es sein, dass du ein Bußgeld bekommst. Also am besten bewegst du es alle paar Tage ein bisschen, um sicherzugehen, dass du kein Bußgeld bekommst.
Parken ohne Eigentümerzustimmung: Rechte und Pflichten
Du solltest niemals Dein Auto einfach auf einen privaten Parkplatz oder auf ein Grundstück stellen, das Dir nicht gehört. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt nämlich ganz klar die Rechte und Pflichten von Grundstückseigentümern und legt fest, dass ein solches Verhalten als „verbotene Eigenmacht“ gilt (§ 858 Abs. 1 BGB). In vielen Fällen kannst Du dann – auch ohne Zustimmung des Eigentümers – zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn Du also nicht riskieren möchtest, dass Dein Auto abgeschleppt wird oder Du eine Ordnungsstrafe bekommst, dann ist es am besten, Du findest einen anderen Parkplatz.
Parkverbot vor dem Haus: So halte deine Ausfahrt frei
Du solltest ein Schild mit der Aufschrift „Ausfahrt freihalten“ anbringen. Des Weiteren kannst du dich mit der kommunalen Verwaltung in Verbindung setzten und ihnen deine Gründe nennen, warum du eine Parkverbotszone vor deinem Haus einrichten lassen möchtest. Falls dies möglich ist, kannst du dann das Ordnungsamt kontaktieren, damit das Parkverbot durchgesetzt wird. So kannst du sicher sein, dass deine Ausfahrt frei gehalten wird.
Dauerparken deines Autos auf öffentlichen Parkplätzen: Erlaubt?
Du hast sicher schonmal darüber nachgedacht, ob das Dauerparken deines Autos auf öffentlichen Parkplätzen oder Straßen gemäß der StVO erlaubt ist? Die Antwort lautet: Ja! Es gibt keine Vorschrift, die eine generelle Begrenzung der Parkdauer für Autos festlegt. Somit darfst du so lange parken, wie du möchtest – es sei denn, es ist ein Schild vorhanden, das die Parkzeit beschränkt. Es ist allerdings wichtig, dass du auch andere Verkehrsteilnehmer nicht behinderst und die Parkplätze nicht länger als nötig belegst. Dann können alle einen reibungslosen Fahrverkehr genießen.
BVerwG: Kontrolle abgestellter Fahrzeuge alle 48 Std. unverhältnismäßig
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat kürzlich entschieden: Mindestens alle 48 Stunden ein abgestelltes Fahrzeug zu kontrollieren, ist für Verkehrsteilnehmer unverhältnismäßig belastend. Damit bestätigte das Gericht eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen.
Das BVerwG entschied in einem Fall, in dem ein Autofahrer wegen eines Parkverbots angezeigt wurde. Laut der Verkehrsordnung des Landes Nordrhein-Westfalen mussten die Verkehrsteilnehmer mindestens alle 48 Stunden nach einem abgestellten Fahrzeug schauen, um sicherzustellen, dass es nicht gegen die Parkregeln verstößt. Das BVerwG folgte der Argumentation des Klägers: Diese Pflicht sei zu belastend.
Das BVerwG stellte in seiner Entscheidung fest, dass die Pflicht, mindestens alle 48 Stunden nach einem abgestellten Fahrzeug zu schauen, eine unverhältnismäßige Belastung für Verkehrsteilnehmer darstellt. Nach Ansicht des Gerichts kann die Verkehrsordnung nicht dazu verpflichten, dass Verkehrsteilnehmer regelmäßig nach abgestellten Fahrzeugen schauen müssen. Stattdessen müssen die Behörden andere Möglichkeiten finden, um sicherzustellen, dass Parkregeln eingehalten werden.
Daher entschied das BVerwG, dass die Verkehrsordnung des Landes Nordrhein-Westfalen nicht dazu verpflichten kann, dass Verkehrsteilnehmer mindestens alle 48 Stunden nach einem abgestellten Fahrzeug schauen müssen. Mit dieser Entscheidung wurde die Argumentation des Klägers bestätigt, dass eine solche Pflicht eine unverhältnismäßige Belastung für Verkehrsteilnehmer darstellt. Darüber hinaus hat das Gericht deutlich gemacht, dass die Behörden andere Methoden zur Einhaltung der Parkregeln ergreifen müssen.
Auto über mehrere Tage stehen lassen – So geht’s!
Du hast mal ein paar Tage keine Gelegenheit, dein Auto zu bewegen? Kein Problem! Solange du es nicht länger als drei Tage stehen lässt, brauchst du dir keine Sorgen machen. Bei einer Woche kann es je nach Zustand des Autos aber schon zu Problemen kommen, vor allem wenn es sich dabei um ein altes Modell mit schwacher Batterie handelt. Falls du aber ein neuwertiges Auto besitzt, dann kannst du es auch mal ein paar Monate stehen lassen – ganz ohne Probleme. Vergiss aber nicht, dass du immer eine regelmäßige Wartung und Pflege vornehmen solltest, um die Lebensdauer deines Autos zu verlängern.
Melden von Dauerparkern: So einfach geht’s!
Du hast ein Problem mit einem Dauerparker? Du bist nicht alleine! Jeden Tag melden viele Menschen dieselbe Sache. Glücklicherweise ist es einfach, einen Dauerparker zu melden. Rufe einfach das Ordnungsamt Deiner Stadt an und informiere sie über Dein Problem. Die Telefonnummer findest Du auf der Website Deiner Stadt. Leider können die Mitarbeiter des Ordnungsamtes nicht immer etwas gegen den Dauerparker unternehmen. Dennoch ist es wichtig, dass Du Dich meldest, damit sie ein Auge auf die Situation haben.
Parkregeln: Autos dürfen im Wohngebiet parken – StVO
Du hast dir ein Auto gekauft und möchtest es gerne in deinem Wohngebiet parken? Dann solltest du dich unbedingt mit den Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) vertraut machen. Denn die StVO enthält neben allgemeinen Vorschriften auch einige Regeln, die für das Parken von Autos gelten. Allerdings sieht § 12 der StVO keine generellen Vorschriften vor, die eine zeitliche Begrenzung für Pkw vorschreiben. Damit ist das Dauerparken an öffentlichen Straßen und im Wohngebiet grundsätzlich zulässig, solange kein Parkverbot oder eine Parkraumbewirtschaftung besteht. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. So sind z.B. länger als einen Monat dauerndes Parken oder die Parkdauer an derselben Stelle in einem Zeitraum von mehr als einer Woche nicht erlaubt. Achte also auf die Beschilderung vor Ort, bevor du dein Auto abstellst. Sollte es ein Parkverbot geben, solltest du unbedingt darauf achten und dein Auto auf einem anderen Parkplatz in der Nähe abstellen.
Abstellen Deines Autos: § 22 NStrG beachten
Du darfst Dein Auto nicht einfach vor dem Grundstück eines anderen abstellen. Es ist laut dem Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) keine zulässige Sondernutzung. Dieses Gesetz erlaubt und befiehlt die Anordnung nach § 22 NStrG. Außerdem schützt das Gesetz nicht die Interessen Dritter. Es ist wichtig, dass Du Dich an die Straßenverkehrsordnung hältst und Dein Auto nur an den dafür vorgesehenen Stellen abstellst. So musst Du nicht befürchten, dass Du Ärger bekommst.
Auto blockiert Parkplatz? Polizei/Ordnungsamt anrufen!
Falls Du immer noch nicht wegfahren kannst, dann ruf am besten die Polizei oder das Ordnungsamt an. Sie können den Halter des Fahrzeugs ermitteln und ihn kontaktieren. Sollte der Halter nicht erreichbar sein, dann haben die Behörden das Recht, das Auto an einen freien Parkplatz zu stellen oder es abschleppen zu lassen. Beachte aber, dass es Dir angerechnet werden kann, wenn Du das Fahrzeug nach einer vorherigen Aufforderung nicht wegfährst. Daher solltest Du in diesem Fall schnellstmöglich handeln. Wenn Du das Fahrzeug nicht mehr selbst wegfahren kannst, dann ruf die Polizei oder das Ordnungsamt an. Sie werden Dir helfen, den Halter des Fahrzeugs zu ermitteln und ihn kontaktieren.
Falschparker ermitteln: So rufst Du die Polizei
Du hast ein unbefugtes Fahrzeug auf Deinem Parkplatz entdeckt? Dann kannst Du die Polizei verständigen und sie wird den Falschparker über sein Nummernschild ermitteln. Sie wird ihm dann auch gleich eine Aufforderung zum Umparken zukommen lassen. Allerdings ist eine Strafgebühr nur dann fällig, wenn er auf einem öffentlichen Parkplatz falsch parkt.
Parken am Straßenrand: Kein Muss, aber Regeln beachten
Du musst dein Auto nicht zwingend in der Garage parken, wenn du eine hast. Es gibt also keine verpflichtende Regelung dafür. Du darfst also auch am Straßenrand parken, wenn du möchtest. Allerdings solltest du den Platz in der Garage trotzdem freihalten, damit du diesen bei Bedarf nutzen kannst. Wenn du dein Auto am Straßenrand parkst, achte bitte darauf, dass du nicht die Verkehrsregeln verletzt und dass du nicht in eine Parkverbotszone gerätst. So kannst du sicher sein, dass du keine Strafen erhalten wirst.
Parken: Fahrzeug erst verlassen, wenn Motor ausgeschaltet
Parken liegt erst dann vor, wenn der Fahrer sein Fahrzeug tatsächlich verlässt. Wenn du also nur aussteigst, ohne den Motor auszuschalten oder den Schlüssel abzuziehen, hast du noch nicht geparkt. Es ist aber auch wichtig, dass du dein Fahrzeug nicht einfach auf der Straße stehenlässt, ohne es zu beobachten. Ein Kraftfahrzeugführer verlässt sein Fahrzeug erst dann, wenn er sicherstellt, dass er nötigenfalls sofort wieder einsteigen und wegfahren kann. Dazu gehört auch, dass du dein Fahrzeug nicht zu weit von dir entfernt abstellst. Beachte also auch beim Aussteigen, dass du immer noch so nah wie möglich bei deinem Fahrzeug bleibst.
Knöllchen bezahlen: Fahrerlaubnis nicht in Gefahr?
Du hast schon einige Knöllchen bekommen und bist jetzt unsicher, ob die Behörde dir deinen Führerschein entziehen kann? Grundsätzlich musst du dir keine Sorgen machen, denn wenn du die Knöllchen bezahlst, ist das eine Sache zwischen dir und der Behörde. Es sei denn, du bekommst über ein Jahr hinweg zu viele Knöllchen: dann kann es sein, dass die Behörde Fahreignungszweifel annimmt und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnet. In der Regel bedeutet das aber noch lange nicht, dass du deinen Führerschein abgeben musst. Bei der MPU wird unter anderem geprüft, ob du noch in der Lage bist, ein Fahrzeug sicher zu führen und gesetzeskonform zu verkehren. Sollte der Prüfer jedoch zu dem Schluss kommen, dass du nicht mehr fahrtauglich bist, kann dir die Fahrerlaubnis entzogen werden. Um das zu vermeiden, solltest du auf jeden Fall deine Knöllchen bezahlen und aufpassen, dass du nicht zu viele bekommst.
Was tun nach einem Autounfall? Melde ihn unverzüglich der Polizei!
Solltest Du einmal in eine Situation geraten, in der Du jemanden mit Deinem Auto angefahren hast, dann solltest Du unbedingt Folgendes beachten: Warte mindestens 30 Minuten auf die oder den Geschädigten. Sollte sich niemand melden, dann melde den Unfall unverzüglich der Polizei. Die Polizei wird dann den Halter oder die Halterin des Fahrzeugs ausfindig machen. Dazu solltest Du unbedingt die Autonummer speichern. Auch wenn Du eine Versicherung hast, kann es sein, dass Dir eine Strafe wegen Fahrerflucht droht, wenn Du den Unfall nicht meldest. Also melde den Unfall unbedingt um unnötige Konsequenzen zu vermeiden.
Parken auf öffentlichen Plätzen: Risiko für Bußgeld & Abschleppen
Du darfst dein Auto nicht länger als zwei Wochen auf öffentlichen Straßen und Plätzen parken, sonst riskierst du ein Bußgeld. Ein Fahrzeug, das abgemeldet wurde, darf überhaupt nicht mehr auf öffentlichen Parkplätzen stehen, sondern muss auf einem Privatgrundstück abgestellt werden. Solltest du dein Auto dennoch auf einem öffentlichen Platz abstellen, kann es durch die Behörden abgeschleppt werden. Daher empfehlen wir dir, dein Fahrzeug immer auf einem privaten Grundstück zu parken.
Reifenwechsel für längeren Stehzeiten: So schützt du dein Auto
Wenn du dein Auto über eine längere Zeit stehen lässt, dann solltest du regelmäßig die Luftdruckkontrolle machen, um sicherzustellen, dass sich noch genug Luft in den Reifen befindet. Wenn sich dein Auto über einen längeren Zeitraum an derselben Stelle befindet, empfiehlt es sich, die Reifen alle paar Wochen zu wechseln, um Schäden vorzubeugen. Wenn du den Reifenwechsel nicht selbst vornehmen kannst, dann lasse ihn dir von einem Fachmann machen. So verringerst du das Risiko, dass dein Reifen vorzeitig altern und einen Schaden erleidet.
Erhaltungsladegerät: So schützt du dein Auto vor Batterie-Ausfall
Wenn Du dein Auto über mehrere Wochen oder gar Monate nicht bewegst, kann es passieren, dass die Batterie ihren Geist aufgibt und das Auto sich nicht mehr starten lässt. Damit das nicht passiert, empfiehlt es sich, ein Erhaltungsladegerät anzuschaffen. Dieses sorgt dafür, dass die Batterie bei konstanter Ladung erhalten bleibt, selbst wenn das Auto länger steht. Wenn du also ein Auto hast, das du nur selten nutzt, lohnt es sich, in ein Erhaltungsladegerät zu investieren. Dadurch ersparst du dir im Ernstfall lange Wege zur Werkstatt, weil dein Auto nicht mehr anspringt.
Vermeide Schäden an Auto & Klimaanlage: Ausschalten ca. 10 Minuten vorher
Du kannst Schäden an deinem Auto und deiner Klimaanlage vermeiden, wenn du die Klimaanlage ca. 10 Minuten vor dem Abstellen des Autos ausschaltest. Durch das Nichtbewegen des Autos können sich im Laufe der Zeit Schäden an der Kompressoranlage entwickeln. Auch Schimmel und Bakterien können sich innerhalb der Anlage ansammeln. Daher ist es wichtig, dass du die Klimaanlage rechtzeitig ausschaltest, um Schäden zu vermeiden.
Wo kann ich mein Auto abstellen?
Du hast dein Auto abgemeldet und fragst dich, wo du es abstellen kannst? Eine Option ist, es auf dem Grundstück von Freunden und Verwandten abzustellen. Alternativ kannst du es in einer privaten Garage unterbringen. Wenn du ein Oldtimer, Saisonfahrzeug oder Wohnmobil besitzt, die du in der kalten Jahreszeit unterstellen willst, gibt es auch spezielle Unterstellhallen, die du dafür nutzen kannst. Diese sind meistens auch preislich günstiger als eine private Garage. Informiere dich am besten bei deiner Stadt, ob es so eine Halle in deiner Nähe gibt.
Schlussworte
Das hängt davon ab, an welchem Ort du parken möchtest. Wenn du auf einem öffentlichen Parkplatz parkst, gibt es meistens ein Zeitlimit, innerhalb dessen du dein Auto stehen lassen kannst. Meistens ist es zwischen ein paar Stunden und ein paar Tagen. Wenn du auf einer privaten Straße parkst, kannst du dein Auto so lange dort lassen, wie du möchtest, solange du niemanden störst.
Du solltest nicht zulange mit dem Parken deines Autos an einer Stelle warten. Es ist wichtig, dass du dich an die Parkregeln hältst und dein Auto alle paar Tage bewegst, um Ärger mit dem Gesetz zu vermeiden.