Du hast gerade ein Auto gekauft, aber es ist noch nicht angemeldet? Du fragst Dich, wie lange Du damit fahren darfst? Hier erfährst Du, was es dazu zu beachten gibt und wie lange Du mit einem abgemeldeten Auto fahren darfst.
Du darfst mit einem abgemeldeten Auto so lange fahren, bis du eine Anordnung der Behörden bekommst, dass du es nicht mehr tun darfst. Du solltest jedoch bedenken, dass du mit einem abgemeldeten Auto nicht auf öffentlichen Straßen fahren darfst.
Abmelden des Autos: Fahren bis zum Ende des Tages erlaubt
Wenn du dein Auto abmelden möchtest, kannst du noch bis zum Ende des Tages, an dem du es abgemeldet hast, damit fahren. Vorausgesetzt, das Nummernschild, das du am Auto hattest, ist nicht gleich einem anderen Fahrzeug zugeteilt worden. Allerdings solltest du dein Auto nicht länger als nötig mit dem ungestempelten Kennzeichen fahren, da du sonst Risiken eingehst. Wenn du das Kennzeichen nicht abgemeldet hast, bevor du es an einem anderen Fahrzeug verwendest, kannst du mit einer Strafe rechnen. Nicht zu vergessen: Stelle sicher, dass das Kennzeichen, das du verwendest, legal und offiziell ist.
Auto versichern: Pflicht, um auf öffentlichen Straßen zu fahren
Bevor Du also Dein Auto auf öffentlichen Straßen fahren kannst, musst Du es zunächst versichern. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass im Falle eines Unfalls alle finanziellen Kosten abgedeckt sind. Außerdem sind manche Versicherungen sogar Pflicht – je nachdem, in welchem Bundesland Du wohnst. Also schau Dir am besten vorher an, welche Versicherung für Dich die richtige ist und informiere Dich über die geltenden Gesetze. Erst wenn Du Dein Auto versichert hast, kannst Du es anmelden und dann auf öffentlichen Straßen fahren.
Kfz-Haftpflichtversicherung: So bleibst du im Straßenverkehr sicher
Du hast ein Auto und möchtest damit auf öffentlichen Straßen unterwegs sein? Dann musst du dafür sorgen, dass es eine Kfz-Haftpflichtversicherung gibt. In Deutschland ist das nämlich gesetzlich vorgeschrieben. Wer ohne die nötige Versicherung auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, begeht eine Straftat und riskiert Geld- oder sogar Freiheitsstrafen. Wenn du also sichergehen willst, dass du alles richtig machst, dann solltest du eine Kfz-Versicherung abschließen, bevor du mit dem Auto auf die Straße fährst. Wenn du Fragen zu dem Thema hast, kannst du dich gerne an einen Versicherungsberater wenden.
So zulässt Du Dein Auto: eVB-Nummer & Hauptuntersuchung
Du hast ein Auto gekauft und möchtest es nun zulassen? Dann musst Du zuerst eine Kfz-Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Mit der sogenannten eVB-Nummer kannst Du der Zulassungsstelle belegen, dass Du über eine solche Versicherung verfügst. Erst damit erhältst Du ein Kennzeichen. Weiterhin musst Du noch nachweisen, dass das Auto eine gültige Hauptuntersuchung hat. Diese ist in regelmäßigen Abständen erforderlich. So bist Du auf der sicheren Seite und kannst gefahrlos durch Deutschland cruisen.

Wiederzulassung deines Fahrzeugs leicht gemacht
Hast du dein Fahrzeug vorübergehend abgemeldet und es hat noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen, ist es ganz einfach wieder zuzulassen. Du kannst direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Allerdings musst du darauf achten, dass die Zulassungsstelle im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegt. Im Vorfeld solltest du dich über die Öffnungszeiten und die erforderlichen Unterlagen informieren, die du für die Wiederzulassung benötigst.
Autoüberführung: Fährst du selbst oder lässt du es professionell machen?
Du hast ein neues Auto gekauft und möchtest es von A nach B überführen? Dann hast du zwei Möglichkeiten. Entweder du fährst das Auto selbst oder du überlässt es einem professionelle Unternehmen. Wenn du selbst fährst, dann benötigst du kein Überführungskennzeichen. Dennoch musst du einige Dokumente bei dir haben. Dazu gehören der Fahrzeugschein, der Fahrzeugbrief und dein Personalausweis. Solltest du das Auto mit einem Profi überführen lassen, dann brauchst du ein Überführungskennzeichen. Dies beantragst du bei der Zulassungsstelle oder online. Dazu musst du einige Angaben machen, wie zum Beispiel die Nummer des Fahrzeugscheins.
Fahre nicht mit Auto ohne Kennzeichen | Strafe & Transport
Du darfst mit einem nicht zugelassenen Auto keine Fahrt auf öffentlichen Straßen unternehmen. Das bedeutet auch, dass Du es nicht zur Zulassungsstelle oder zum TÜV fahren kannst. Ein fehlendes Kennzeichen stellt eine Verletzung der Straßenverkehrsordnung dar und kann empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen. Vermeide es daher, mit einem Auto ohne Nummernschild zu fahren. Für den Transport des Autos kannst Du eine Autotransport-Firma beauftragen.
Händlerkennzeichen: So darfst du Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nicht fahren
Du darfst Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nicht selbst fahren. Ein solches Kennzeichen darfst Du auch nicht für Überführungsfahrten oder Probefahrten ausleihen. Diese Kennzeichen dürfen nur von anerkannten Sachverständigen, Prüfern und Autoherstellern sowie gewerblichen Autoverkäufern geführt werden. Ein rotes Kennzeichen ist ein sogenanntes Händlerkennzeichen und dient dazu, Fahrzeuge, die noch nicht verkauft sind, zu transportieren. Dieses Kennzeichen muss beim zuständigen Kfz-Meisteramt beantragt werden.
Händlerkennzeichen: Was Du über rote Kennzeichen wissen musst
Du hast bestimmt schon oft ein rotes Kennzeichen an Autos gesehen, oder? Es ist dafür gedacht, dass Werkstätten und Autohändler Prüf-, Probe- und Überführungsfahrten machen können, ohne dass sie dafür eine normale Zulassung brauchen. Deshalb wird das rote Kennzeichen auch oft als Händlerkennzeichen bezeichnet. Es ist aber wichtig, dass Du weißt, dass solche Kennzeichen nur für Autohändler und Werkstätten bestimmt sind – Privatpersonen dürfen sie nicht nutzen.
Kfz-Abmeldung: Wie stelle ich einen Antrag?
Im Amtsdeutsch wird die Kfz-Abmeldung als Außerbetriebsetzung bezeichnet. Bis 2007 unterschied man noch zwischen einer vorübergehenden und einer endgültigen Stilllegung. Diese Unterscheidung gibt es heute nicht mehr. Im Falle einer endgültigen Abmeldung musst du bei der Zulassungsstelle einen entsprechenden Antrag stellen. Dieser muss unterschrieben und mit den benötigten Dokumenten versehen werden. Anschließend erhältst du eine Abmeldebestätigung, die du zusammen mit dem Fahrzeugschein und dem letzten Fahrzeugkennzeichen an die Zulassungsstelle übermitteln musst. Auf diese Weise wird das Auto abgemeldet und der Besitzer kommt aus seiner Haftung.

Kfz-Versicherung: Vermeide Ärger mit gültigem Kennzeichen
Du solltest auf jeden Fall darauf achten, dass dein Kfz immer über eine gültige und abgeschlossene Kfz-Versicherung verfügt. Denn das Fahren mit einem ungestempelten Kennzeichen kann dir eine Menge Ärger einbringen. Nach § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes kann es dir eine Geldstrafe (bis zu 180 Tagessätzen), Punkte in Flensburg und sogar ein Fahrverbot einbringen. In schweren Fällen kann sogar ein Freiheitsentzug (bis zu einem Jahr) drohen. Also, vergiss nicht, dein Kfz regelmäßig zu versichern, um Ärger zu vermeiden!
Kein Fahren ohne Zulassung – 70€ und Punkt in Flensburg
Du solltest auf keinen Fall ohne Zulassung fahren oder jemanden dazu ermutigen. Wenn du dabei erwischt wirst, kostet dich das 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Auch wenn du mit einem Saisonkennzeichen außerhalb des auf dem Kennzeichen angegebenen Zeitraums fährst, kann das teuer werden: 50 Euro Bußgeld. Also lass dir das lieber nicht passieren.
Autoabmeldung: 2 Wochen Zeit für neue Versicherung?
Hast du dein Auto abgemeldet? Dann wird deine Versicherung das automatisch erfahren. Dir stehen jetzt zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Entweder du nutzt deine vorhandenen Konditionen und versicherst dein neues Fahrzeug innerhalb von zwei Wochen. Oder du entscheidest dich für einen neuen Vertrag oder sogar einen anderen Anbieter. In beiden Fällen solltest du unbedingt die Kosten und Leistungen vergleichen, bevor du dich endgültig entscheidest. Denn nur so kannst du sichergehen, dass du den für dich besten Tarif wählst.
Kurzzeitkennzeichen beantragen: 38 Euro Kosten
Du möchtest ein Kurzzeitkennzeichen beantragen? Dann musst du mit Kosten von etwa 38 Euro rechnen. Diese setzen sich zum einen aus dem Preis des Schilderpaars zusammen, das du etwa 25 Euro zahlen musst. Hinzu kommt eine Verwaltungsgebühr von rund 13 Euro. Auch die Versicherung des Fahrzeugs muss bezahlt werden. Es ist wichtig, dass du diese Kosten berücksichtigst, damit dein Kurzzeitkennzeichen auch rechtskräftig ist. Sobald die Kosten bezahlt sind, bekommst du das Schilderpaar, mit dem du dann dein Fahrzeug kennzeichnen kannst.
Parken auf öffentlichem Grund: Bußgeldrisiko beachten
Du darfst dein Auto nicht länger als zwei Wochen auf öffentlichen Straßen und Plätzen parken, sonst droht ein saftiges Bußgeld. Selbst wenn dein Auto abgemeldet ist, darfst du es nicht im öffentlichen Bereich abstellen. Hierfür musst du ein privates Grundstück nutzen. Auch wenn du kürzer als die erlaubten zwei Wochen parkst, kann es sein, dass du trotzdem eine Strafe riskierst. Denn auch hier gilt: überprüfe vorher unbedingt die jeweilige Parkordnung, damit dir kein Ärger entsteht.
Kfz-Steuer erstatten: Formular an Hauptzollamt senden
Du hast dein Fahrzeug gerade abgemeldet? Prima! Nach etwa drei Wochen erhältst du dann die im Voraus gezahlte Kfz-Steuer vom Zoll zurück. Damit du die Steuer erstattet bekommst, musst du ein Formular an dein zuständiges Hauptzollamt senden. Dieses Formular erhältst du bei deiner Zulassungsstelle oder kannst es herunterladen. Achte bei der Ausfüllung des Formulars darauf, dass du alle Angaben korrekt machst. Es kann sonst zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen. Nachdem du das Formular abgesandt hast, erhältst du die Rückerstattung der Kfz-Steuer überwiesen oder per Post als Scheck.
Sicher und rechtlich mit abgemeldetem Auto nach Hause fahren
Wenn Sie sich an bestimmte Vorschriften halten, können Sie ohne weiteres mit dem Auto nach Hause fahren.
Darf ich mit meinem abgemeldeten Auto nach Hause fahren? Ja, das ist völlig in Ordnung! Solange die Kfz-Haftpflicht noch auf dein Auto angewendet wird, darfst du dein Auto mit den entwerteten Kennzeichen noch einmal nutzen, um es nach Hause zu bringen. Aber achte darauf, dass du die Fahrt bis zum Ende des Tages der Stilllegung abgeschlossen hast. Wenn du die geltenden Gesetze und Vorschriften beachtest, ist es kein Problem, dass du mit dem Auto fährst. Auch solltest du dich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit halten. Genieße die Fahrt und achte darauf, dass du sicher ankommst.
Rotes Kennzeichen beantragen: § 16 FZV Voraussetzungen
Du möchtest ein rotes Kennzeichen beantragen? Dann musst Du folgende Voraussetzungen erfüllen: Laut § 16 Abs 3 und 4 des FZV (Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung) wird das rote Kennzeichen nur für einen bestimmten Zeitraum zugeteilt, meistens zwischen einem und drei Jahren. Dazu bekommst Du ein Fahrzeugscheinheft, welches für bis zu 20 Fahrzeuge gültig ist. Allerdings nur für drei Monate, beginnend ab dem Ausgabetag. Um das rote Kennzeichen zu beantragen, musst Du also die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.
Abgemeldetes Auto: Darf ich es bewegen? Nein!
Du hast ein Auto abgemeldet und fragst Dich, ob Du es trotzdem bewegen darfst? Grundsätzlich lautet die Antwort: Nein. Nach vollzogener Abmeldung ist es nicht erlaubt, das Fahrzeug im Straßenverkehr zu bewegen. Es sei denn, die Fahrt ist in unmittelbarem Zusammenhang mit der An- oder Abmeldung des Fahrzeugs. Dies ist in § 10 Abs 4 der FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) geregelt. Solltest Du dennoch weitere Fragen zu diesem Thema haben, empfehlen wir Dir, einen Fachmann zu kontaktieren.
Kfz-Steuer nicht bezahlt? Abhilfe & Konsequenzen erklärt
Du hast die Kfz-Steuer nicht bezahlt? Keine Sorge, dafür gibt es Abhilfe. Zunächst bekommst Du eine Mahnung, falls Du die Steuer nicht fristgerecht entrichtet hast. Wenn Du dann immer noch keine Zahlung leistest, erhältst Du nach 14 bis 30 Tagen die zweite Mahnung. Aber kein Grund zur Sorge, denn Du hast immer noch die Möglichkeit, die Steuer zu begleichen. Wenn Du das nicht tust, werden weitere Konsequenzen wie z.B. ein Fahrzeug- oder Kontopfändung eingeleitet. Also zögere nicht, sondern zahl die Kfz-Steuer rechtzeitig und beuge weiteren Konsequenzen vor!
Zusammenfassung
Du darfst mit einem abgemeldeten Auto nicht fahren. Sobald du das Auto abmeldest, ist es nicht mehr zugelassen und du darfst es nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren. Wenn du es trotzdem tust, kannst du eine Geldstrafe bekommen. Es ist also am besten, das Auto gar nicht erst abzumelden.
Du solltest dich vor dem Fahren mit einem abgemeldeten Auto immer informieren, wie lange du es fahren darfst. Es kann sonst passieren, dass du eine Geldstrafe bekommst, wenn du länger als erlaubt mit dem Auto fährst. Also, informiere dich immer vorher!