Du bist gerade in eine schwierige Situation geraten und weißt nicht, wie du damit umgehen sollst? Jemand aus deinem Freundeskreis ist verstorben und hat dir sein Auto vermacht. Doch wie lange darfst du dieses dann eigentlich noch fahren? In diesem Artikel erfährst du, was du in einer solchen Situation beachten musst und wie lange du das Auto noch nutzen darfst. Also, mach dich bereit, alles über die Bedingungen zu erfahren, unter denen du das Auto eines Verstorbenen noch fahren darfst.
In der Regel kannst du das Auto des Verstorbenen noch so lange fahren, bis die Erbschaft geregelt ist. Je nach dem, wer die Erbin/der Erbe des Autos ist, kann es sein, dass du dann das Fahrzeug an den Erben übergeben musst. Es ist also wichtig, dass du dich über den Erbfall informierst und abklärst, wer das Auto bekommt und wann du es übergeben musst.
Ummelden eines Autos als Erbe – KFZ-Haftpflichtversicherung aktualisieren
Wenn Du Erbe eines Autos wirst, nachdem Dein Ehepartner oder ein anderer Angehöriger verstorben ist, musst Du das Auto bei der zuständigen Behörde ummelden. Glücklicherweise übernimmt die KFZ-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs dann automatisch auf Dich als neuen Halter. Allerdings musst Du den Erbschein bei der Versicherungsgesellschaft vorlegen, um Dich als Nachlassnehmer auszuweisen. So kann der Versicherer sicherstellen, dass Du der rechtmäßige Eigentümer des Autos bist. Es ist auch wichtig, dass Du die Versicherung über den Tod des ursprünglichen Eigentümers informierst, damit sie die notwendigen Änderungen vornehmen kann.
Verstorbenen melden: Informiere deine Versicherung!
Du hast gerade einen Angehörigen verloren und möchtest nun deine Versicherung informieren. Dafür solltest du eine schriftliche Mitteilung vornehmen. Denn laut der Verbraucherzentrale ist es wichtig, dass du nachweisen kannst, dass du alles rechtzeitig gemacht hast. Die Frist zum Handeln beginnt erst, wenn du vom Tod des Verstorbenen erfahren hast. Es ist aber nicht nötig, bis zum Eintreffen des schriftlichen Nachweises zu warten. Du kannst auch einfach anrufen und die Versicherung telefonisch informieren.
Was mit Verträgen nach dem Tod eines Angehörigen zu tun ist
Du hast gerade einen geliebten Menschen verloren und du bist nun mit einer Menge Dingen konfrontiert, die du vielleicht noch nie zuvor gemacht hast. Eine davon ist, was mit all den Verträgen zu tun, die dein verstorbener Angehöriger abgeschlossen hat. Meistens laufen Verträge wie Miet-, Energie- oder Handyverträge und Abos nach dem Tod einer Person weiter. Sie gehören zum Nachlass der Person und werden an deren Erben weitergegeben. Es liegt nun an dir, ob du diese Verträge übernimmst oder kündigst. Wenn du dich nicht sicher bist, ob du sie übernehmen willst oder nicht, kannst du dich an deinen Anwalt wenden und ihn um Rat fragen.
Erbmasse: Vermögen des Erblassers, das aufgeteilt wird
Du hast vielleicht schon mal von der Erbmasse gehört, aber weißt nicht so genau, was darunter verstanden wird? Es ist ganz einfach: Erbmasse ist das gesamte Vermögen des Erblassers, das von der Erben aufgeteilt wird. Dazu gehören nicht nur Geldmittel, sondern auch Grundbesitz und andere Wertgegenstände. Bankkonten, Bargeld, Aktien, Immobilien, Fahrzeuge und persönliche Gegenstände sind daher alle Teil der Erbmasse. Es ist wichtig, dass Du Dir bewusst bist, dass Erbmasse nicht nur aus liquiden Mitteln besteht, sondern auch aus anderen Wertgegenständen. So weißt Du, was bei der Aufteilung der Erbmasse zu beachten ist.
Kündigung sachgebundener Versicherung nach Tod versicherter Person
Du hast vor kurzem eine Personenversicherung oder eine sachgebundene Versicherung abgeschlossen? Dann solltest Du wissen, dass Personenversicherungen mit dem Tod der versicherten Person in der Regel automatisch enden. Anders ist es bei sachgebundenen Versicherungen. Hier ist eine schriftliche Kündigung erforderlich, um die Versicherung zu beenden. Andernfalls übernehmen die Erben als Versicherungsnehmer die Versicherungen. Es ist also wichtig, dass Du hier unbedingt darauf achtest, dass eine Kündigung schriftlich erfolgt. Nur so vermeidest Du, dass die Versicherung nach dem Tod der versicherten Person weiterläuft.
Erbengemeinschaft: Einvernehmlich Entscheiden beim Erbe
Du bist gerade Erbe geworden? Dann wird bei dir eine Erbengemeinschaft gebildet. Das bedeutet: Alle Erben erhalten einen gleichen Anteil am Erbe, wie z.B. Haus, Geld, Auto oder Wertpapiere. Wenn es mehrere Erben gibt, müssen diese gemeinsam entscheiden, wie das Erbe verteilt werden soll. Auch beim Verkauf von Erbschaftsgegenständen muss man sich einig sein. Es empfiehlt sich, einen Erbenergänzungsvertrag abzuschließen, der die Verteilung der Erbschaftsgegenstände festlegt. Ein solcher Vertrag muss notariell beglaubigt werden. Es ist also wichtig, dass alle Erben damit einverstanden sind. So können Streitigkeiten um den Vermögenswert vermieden werden.
Erben: Zugriff auf Kontos des Verstorbenen nur mit Vollmacht
Ohne Vollmacht sind nur legitimierte Erben dazu berechtigt, auf das Konto des Verstorbenen zuzugreifen. Um darauf zugreifen zu dürfen, benötigst du entweder einen Erbschein, ein Testament mit Eröffnungsprotokoll oder ein europäisches Nachlasszeugnis. Sollten mehrere Personen Erben sein, müssen sie gemeinsam das Recht haben, das Konto zu nutzen und Geld abzuheben. Dieser Zugriff kann nur dann erfolgen, wenn alle Erben dem zustimmen.
Erben dürfen Fahrzeug benutzen, aber nicht verkaufen
Hast du einen Erben, der das Fahrzeug des verstorbenen benutzen darf? Dann darf er es verwenden, umgemelden oder abmelden, aber nicht verkaufen. Wenn es mehrere Erben gibt, üben alle das Recht auf Benutzung und Verwaltung des Nachlasses gemeinsam aus. Ihr könnt also entscheiden, was ihr gemeinsam mit dem Fahrzeug macht, aber eines ist klar: Verkaufen ist nicht erlaubt.
Kfz-Ummeldung: Wichtige Infos für Deine Anmeldung
Du musst dein Fahrzeug immer bei der Kfz-Zulassungsbehörde deines Hauptwohnsitzes ummelden. Eine Ummeldung in einem anderen Zulassungsbezirk ist nicht möglich – auch nicht, wenn du eine Vollmacht hast. Deshalb ist es wichtig, dass du dir vorab überlegst, in welchem Bezirk du dein Fahrzeug anmelden willst. Achte dabei darauf, dass du alles richtig machst. Denn ansonsten kann es zu bösen Ãœberraschungen kommen. Die Adresse der KFZ-Zulassungsstelle und die erforderlichen Unterlagen findest du auf der zuständigen Behördenwebsite.
Ummelden eines Fahrzeugs: eVB-Nummer & Versicherungsbestätigung
Du musst keinen Erbschein vorlegen, wenn du dein Fahrzeug ummelst. Aber du benötigst eine Versicherungsbestätigung. Damit du beweisen kannst, dass dein Fahrzeug aktuell versichert ist, reicht die siebenstellige eVB-Nummer. Deswegen musst du dich mit deiner Versicherung in Verbindung setzen. Sie kann dir bestätigen, dass dein Auto versichert ist und du die nötigen Unterlagen für die Ummeldung vorlegen kannst.
Generalvollmacht: Wie Du Ohne Erbschein Verkaufen Kannst
Mit Glück kannst Du mit einer Generalvollmacht eine Menge Papierkram umgehen. Eine solche Vollmacht muss in der Regel notariell beurkundet werden, damit sie rechtsgültig ist. Du kannst damit zum Beispiel ein Haus oder einen PKW verkaufen, ohne dass Du einen Erbschein vorlegen musst. Diese Vollmacht kann aber auch noch viele andere Dinge regeln. Beispielsweise kannst Du damit einen Bevollmächtigten beauftragen, für Dich finanzielle Entscheidungen zu treffen oder eine Vermögensberatung in Anspruch zu nehmen. Bevor Du Dir eine Generalvollmacht ausstellen lässt, solltest Du Dir aber gut überlegen, wer der Vollmachtnehmer sein soll. Denn er hat dann die volle Kontrolle über Deine Gegenstände.
Kennzeichenübernahme beim Autokauf: Recht & Regelungen
Du hast ein gebrauchtes Auto erstanden und möchtest das Autokennzeichen vom Vorbesitzer übernehmen? Seit dem 01.10.2019 hast du das Recht dazu – allerdings nur nach Absprache mit dem Vorbesitzer. In der Regel ist das bundesweit möglich, falls du dir nicht sicher bist, kannst du dich an deine zuständige Zulassungsstelle wenden. Dort erhältst du genauere Auskünfte zu deiner Frage.
Kfz-Ummeldung: Termin vereinbaren & Bußgeld vermeiden
Du hast ein neues Auto gekauft und möchtest es jetzt unbedingt ummelden? Dann solltest du das unverzüglich tun, denn wenn du es nicht tust, droht dir ein fieses Bußgeld in Höhe von 15 bis 40 Euro. Es lohnt sich also, die Kfz-Ummeldung schnellstmöglich zu erledigen. Normalerweise musst du dazu einen Termin bei der Zulassungsstelle vereinbaren. Je nach Bundesland kannst du aber auch einen Wunschkennzeichen reservieren und die Ummeldung online beantragen. In jedem Fall solltest du einen Termin vereinbaren und deine alte Kfz-Versicherung kündigen. Es dauert meistens ein paar Werktage, bis du dein neues Kennzeichen bekommst. Dann kannst du dein neues Auto endlich auf die Straße bringen.
KFZ nach Tod eines Verwandten ummelden – So gehst du vor
Du musst keine Fristen beachten, wenn du dein Kfz nach einem Todesfall ummelden möchtest. Dennoch solltest du den Behördengang nicht aufschieben, da du sonst gegen deine Meldepflicht verstößt. Wenn du dein Fahrzeug nach dem Tod eines Verwandten oder Freundes ummelden musst, kannst du dazu einfach zur zuständigen Zulassungsbehörde gehen. Hier musst du keinen Erbschein vorlegen. Es reicht, wenn du deinen Personalausweis mitbringst. Außerdem benötigst du eine Kopie des Totenscheins und des Fahrzeugscheins. Denke daran, dass du auch den Kfz-Versicherungsvertrag ändern musst.
Kfz-Ummeldung nach Todesfall ohne Erbschein möglich
Solltest Du das Auto nach dem Todesfall eines Besitzers ummelden wollen, kommst Du ohne einen Erbschein aus. Du musst aber eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) beschaffen. Diese Nummer wird Dir vom Versicherer als ein Nachweis der bestehenden KFZ-Versicherung mitgeteilt. Dazu musst Du Dich mit dem Versicherer in Verbindung setzen und ihm den Tod des Besitzers mitteilen. Der Versicherer wird Dir dann die eVB-Nummer zusenden. Mit dieser Nummer kannst Du dann die Ummeldung beim Kraftfahrt-Bundesamt vornehmen.
Aufbewahrung des Fahrzeugbriefs: Warum du ihn sicher lagern solltest
Du solltest deinen Fahrzeugbrief unbedingt sicher aufbewahren. Er ist kein Eigentumsnachweis, sondern ein offizielles Dokument, das den rechtmäßigen Eigentümer des Autos bestätigt. Dieser kann aber auch anderweitig erworben werden, zum Beispiel durch einen Kaufvertrag, eine Erbschaft oder eine Schenkung. Meistens wird der Eigentümer im Fahrzeugbrief eingetragen, aber auch das ist nicht zwingend notwendig. Daher ist es besonders wichtig, dass du deinen Fahrzeugbrief sicher aufbewahrst, damit du jederzeit Nachweise erbringen kannst.
Namensänderung beim Kraftfahrt-Bundesamt: Wie Berufene & Erben vorgehen müssen
der Erbe unverzüglich einen Antrag auf Namensänderung beim Kraftfahrt-Bundesamt stellen.
Du musst unbedingt aufpassen, wenn ein Familienmitglied verstirbt. Das Kraftfahrgesetz sieht keine Rückgabeverpflichtung für den Führerschein vor. Aber wenn auf den Namen des Verstorbenen ein Kraftfahrzeug oder Anhänger zum Verkehr zugelassen ist, musst du als Berufener bzw. Erbe unverzüglich einen Antrag auf Namensänderung beim Kraftfahrt-Bundesamt stellen. Dazu musst du die Zulassungsbescheinigung Teil I, die Personenstandsurkunde und eine Vollmacht wenn der Antragsteller nicht der Erbe ist, beim Kraftfahrt-Bundesamt einreichen.
Geerbetes Fahrzeug auf den Namen ummelden – So geht’s!
Wenn Du das Glück hast, ein Fahrzeug geerbt zu haben, solltest Du es unverzüglich auf Deinen Namen ummelden. Dazu musst Du zur Zulassungsstelle Deines Wohnsitzes gehen und dort den Antrag auf Ummeldung stellen. Du benötigst dazu den Kaufvertrag oder eine Erbschaftsbescheinigung, um als neuer Halter in die Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen zu werden. Außerdem musst Du die entsprechenden Kosten für die Ummeldung, den Kfz-Steuerbescheid, die Kfz-Versicherung und möglicherweise eine Hauptuntersuchung zahlen. Denke daran, dass Dein Kfz bei der Ummeldung eine neue Versicherungsnummer erhält.
Kfz-Versicherung nach Tod des Versicherungsnehmers: So gehst du vor
Beim Tod des Versicherungsnehmers läuft die Kfz-Versicherung, die auf seinen Namen abgeschlossen wurde, weiter. Das gilt sowohl für die Kfz-Haftpflicht als auch für eine zusätzliche Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung. Der Grund dafür ist, dass die Autoversicherung immer auf ein bestimmtes Fahrzeug bezogen ist. Da die Versicherung auf das Fahrzeug und nicht auf den Fahrzeughalter bezogen ist, wird sie nicht automatisch beendet, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt. Deswegen ist es wichtig, dass du die Versicherung überprüfst, falls du ein Fahrzeug durch den Tod eines Familienmitglieds oder Freundes erbst. So kannst du sicherstellen, dass du die Versicherung fortsetzen kannst, um auf der sicheren Seite zu sein.
Erbscheinsverfahren: Erben ermitteln und Anteile zuweisen
Wenn kein Testament oder ähnliches hinterlassen wurde, können die Erben den Nachlass nicht einfach unter sich aufteilen. Dann muss das zuständige Nachlassgericht eingeschaltet werden. Diese Entscheidung wird durch ein sogenanntes Erbscheinsverfahren getroffen. Hierbei werden die Erben ermittelt und es wird festgestellt, welcher Anteil jedem Erben zusteht. Dieser Prozess ist aber nur notwendig, wenn kein Testament vorliegt. Bei einem solchen müssen die Erben lediglich diesem nachkommen. Oftmals wird jedoch auch ein Nachlassgericht eingeschaltet, um eventuelle Streitigkeiten zu klären.
Fazit
Du darfst mit dem Auto eines Verstorbenen so lange fahren, wie es nötig ist, um es zu verkaufen oder zu verschenken. Aber du solltest die Versicherung des Fahrzeugs rechtzeitig informieren, dass der Besitzer verstorben ist.
Du solltest nicht länger als nötig mit dem Auto eines Verstorbenen fahren, da es nicht nur schwierig werden kann, die entsprechenden Dokumente zu bekommen, sondern auch die Erlaubnis des Eigentümers erforderlich ist. Am besten ist es, so bald wie möglich ein neues Auto zu kaufen.