Hallo! Kennst du das? Du triffst Freunde, um eine Radtour zu machen, aber ihr habt keine Möglichkeit, zu eurem Ziel zu kommen – und du fragst dich, ob du dein Fahrrad mit dem Auto transportieren kannst. Die gute Nachricht ist, dass du dein Fahrrad auf dem Auto transportieren kannst – aber es gibt einige Regeln, an die du dich halten musst. Wir werden dir heute erklären, wie schnell du mit dem Fahrrad auf dem Auto fahren darfst. Also, lass uns loslegen!
Du darfst mit deinem Fahrrad auf dem Auto so schnell fahren, wie es die Straßenverkehrsordnung erlaubt. In der Regel ist das maximal 50 km/h. Aber achte auf die Beschilderung und halte dich an die Regeln. Wenn du zu schnell fährst, kannst du eine Geldstrafe bekommen. Also, sei vorsichtig und fahr nicht zu schnell!
Richtgeschwindigkeit für Fahrradträger: 130 km/h
Du solltest nicht mehr als 130 km/h mit deinem Fahrradträger fahren. Diese Richtgeschwindigkeit gilt auch für alle Pkw: innerorts maximal 50 km/h, außerorts 100 km/h und auf Autobahnen. Es ist wichtig, dass du die Richtgeschwindigkeit einhältst, damit du sicher unterwegs bist. Überschreite das Tempo nicht und lass dich nicht zu schnellem Fahren verleiten. Achte auf deine Umgebung und die anderen Verkehrsteilnehmer.
Radfahrer: Welche Straßen dürfen genutzt werden?
Du darfst als Radfahrer sowohl innerorts als auch außerorts die Straßen nutzen. Allerdings gibt es einige Einschränkungen: Auf Kraftfahrstraßen, Schnellstraßen und Autobahnen darfst Du nicht fahren. Es ist also wichtig, dass Du die Ausschilderungen beachtest und Dir bewusst bist, welche Straßen Du benutzen darfst und welche nicht. Auf Radwegen und ausgewiesenen Radstrecken bist Du auf jeden Fall sicher unterwegs. Achte auch auf andere Verkehrsteilnehmer und gehe im Zweifel immer auf Nummer sicher.
Radfahren auf Gehwegen: ADFC empfiehlt Vorsicht auf der Fahrbahn
Wenn Gehwege nicht durch ein Schild für Radfahrende freigegeben sind, dann dürfen sie nur von Fußgängern benutzt werden. Radfahrer*innen müssen entweder absteigen oder auf die Fahrbahn ausweichen, wie der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) betont. Dieser empfiehlt Radfahrenden, sich besonders vorsichtig zu verhalten, wenn sie sich auf der Fahrbahn befinden. Hier sollte man auf andere Verkehrsteilnehmer*innen Rücksicht nehmen und darauf achten, dass man selbst gesehen wird.
Fahrradfahren: Regeln der Straßenverkehrsordnung beachten!
Du hast ein Fahrrad? Dann solltest Du auf jeden Fall die Regeln der Straßenverkehrsordnung beachten! So darf auf dem Gepäckträger nur jemand mitgenommen werden, der maximal 7 Jahre alt ist. Diese Person muss an einer geeigneten Sitzvorrichtung festgeschnallt werden, um sicherzustellen, dass sie nicht herunterfällt. Darüber hinaus muss die Person, die das Fahrrad fährt, mindestens 16 Jahre alt sein. So kannst Du sichergehen, dass Du Dich an die gesetzlichen Vorschriften hältst und Du sowie Deine Mitfahrer sicher unterwegs seid!

E-Bike Fahrradträger: Stützlast & Rahmengröße beachten!
E-Bikes sind in der Regel schwerer und größer als herkömmliche Fahrräder, weshalb sie mehr Stützlast benötigen, als ein Fahrradträger normalerweise bieten kann. Daher ist es wichtig, dass Du den richtigen Fahrradträger für Dein E-Bike wählst, der die nötige Stützlast bietet und die Rahmengröße Deines E-Bikes berücksichtigt. Dadurch kannst Du sicher sein, dass Dein E-Bike auf dem Fahrradträger sicher und fest befestigt ist und Du eine problemlose Fahrt hast.
Sichere E-Bike Transportlösungen: Fahrradträger Empfehlungen
Du bist auf der Suche nach einem Fahrradträger, mit dem du dein E-Bike sicher auf deiner Anhängerkupplung transportieren kannst? Dann haben wir für dich ein paar gute Empfehlungen: Der Spinder Compact ist ein leichter und praktischer Fahrradträger, der sich einfach anbringen lässt. Der Pro User Diamant ist eine sehr stabile Variante und bietet ein hohes Maß an Sicherheit. Mit dem Thule Europower 916 und dem Thule Easyfold 931 haben wir zwei weitere Optionen, die sich durch ihr schnelles und einfaches Auf- und Abbauen auszeichnen. Und schließlich bietet der Uebler X21 Nano eine einzigartige Kompaktheit ohne Kompromisse bei der Sicherheit. Wähle den Fahrradträger, der am besten zu deinen Anforderungen passt und sorge so für einen sicheren Transport deines E-Bikes!
Thule VeloCompact 924 & Uebler i21 – Fahrradträger für Anhängerkupplung
Du suchst einen Fahrradträger für Deine Anhängerkupplung? Dann ist der Thule VeloCompact 924 genau das Richtige für Dich. Der Fahrradträger lässt sich einfach montieren und bietet eine sehr stabile Konstruktion, sodass Deine Räder sicher und sicher transportiert werden können. Dabei ist er besonders preisgünstig, sodass Du ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bekommst. Wenn Du noch eine höhere Belastbarkeit wünschst, kannst Du auch zum Uebler i21 greifen. Dieser ist zwar etwas teurer, aber auch noch deutlich belastbarer. So kannst Du sicher sein, dass Dein Fahrrad sicher transportiert werden kann.
Maximale Belastungsgrenze beim Fahrradträger beachten!
Auf keinen Fall solltest du deine Fahrräder auf einem Fahrradträger überladen. Du musst darauf achten, dass keine Kinderräder, Roller oder andere Gegenstände zwischen die Fahrräder geklemmt werden. Für jedes Fahrzeug, das auf dem Träger transportiert wird, muss eine separate, vom Hersteller zugelassene Vorrichtung vorhanden sein. Achte unbedingt darauf, dass der Träger und der Fahrradrahmen sicher befestigt sind und die maximale Belastungsgrenze eingehalten wird. Andernfalls besteht die Gefahr, dass deine Fahrräder vom Träger fallen und Schäden verursachen.
Beladen des Autos mit Fahrrädern: Tipps zur Sicherheit
Beim Beladen des Autos mit Fahrrädern kannst Du folgende Punkte beachten: Sichere Deine Räder zuerst mit Spanngurten, damit sie auf der Fahrt nicht verrutschen. Achte darauf, dass die Räder nicht mehr als 40 Zentimeter über die Schlussleuchte hinausragen. Außerdem sollte das mit dem Gepäck beladene Auto höchstens 2,55 Meter breit sein. Zudem solltest Du Anbauteile wie Luftpumpe, Akku und Transportkörbe entfernen, um ein sicheres und komfortables Reisen zu gewährleisten.
Warntafel am Fahrradträger: Vorschriften beachten in Südeuropa
Du willst deinen Urlaub in Südeuropa verbringen? Dann solltest du beim Anbringen einer Warntafel am Fahrradträger unbedingt auf die jeweiligen Vorschriften vor Ort achten. In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist das Anbringen einer Warntafel nicht verpflichtend. In einigen Ländern Südeuropas stehen dir aber empfindliche Strafen ins Haus, wenn du die Pflicht zum Anbringen einer Warntafel nicht befolgst. Sei also besser vorsichtig und informiere dich vor deiner Abfahrt über die Regeln in dem Land, in das du reisen möchtest. So kannst du unbeschwert deinen Urlaub genießen.

Radfahrer können nicht mit Bußgeld belegt werden
Du fragst Dich, ob auch Radfahrer bei Verstößen gegen die Geschwindigkeitsbegrenzungen bestraft werden? Nein, Radfahrer können in der Regel nicht mit einem Bußgeld belegt werden. Denn die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten nur für Kraftfahrzeuge. In § 3 Abs. 3 StVO ist klar geregelt, dass Fahrräder ausgenommen sind.
Das bedeutet, dass Radfahrer auch in Tempo-30-Zonen nicht geblitzt werden können. Dennoch solltest Du Dich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Beim Radfahren im Straßenverkehr gelten die allgemeinen Regeln des Straßenverkehrsrechts, die für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen gelten.
Fahrrad auf Autodach transportieren – So geht’s sicher!
Du möchtest mit deinem Fahrrad auf das Autodach? Dafür brauchst du eine Dachreling oder ein spezielles Trägersystem. Achtung: Achte bei der Montage darauf, dass die zulässige Dachlast deines Fahrzeugs nicht überschritten wird. Ein besonderes Risiko beim Dachtransport ist, dass du das Fahrrad während der Fahrt nicht siehst. Achte deshalb darauf, dass du die Montage sorgfältig vornimmst und dein Fahrrad gut befestigst. Nutze dafür vorzugsweise ein stabiles Seil, um es zusätzlich zu sichern. Dann kann dir nichts mehr passieren und du kannst entspannt mit deinem Fahrrad auf dem Autodach reisen.
Uebler Kupplungsträger: Bis zu 130 km/h möglich!
Du fragst Dich, wie schnell Du mit Deinem Kupplungsträger fahren darfst? Alle Uebler Kupplungsträger sind dazu in der Lage, eine Geschwindigkeit von bis zu 130 km/h zu erreichen. Damit bist Du bestens vorbereitet für lange Strecken auf Autobahnen. Allerdings solltest Du, wie bei allen Fahrzeugen, auf die Verkehrsregeln achten und die Geschwindigkeit an die jeweilige Strecke anpassen.
Fahrradträger an Anhängerkupplung: Max. 130 km/h
Du solltest nicht schneller als 130 km/h fahren, wenn Du einen Fahrradträger an Deiner Anhängerkupplung befestigt hast. Ein gesetzliches Limit gibt es dafür nicht, daher solltest Du Dir vor Augen halten, dass die Sicherheit Deines Fahrrads in solch einer Situation nicht garantiert werden kann. Ein ähnliches Risiko besteht, wenn Du einen Fahrradträger auf Deinem Dach befestigst. Auch hier ist es ratsam, die Geschwindigkeit beim Fahren niedrig zu halten.
Fahrradträger: Sicherheit im Crashtest – CE-Zeichen beachten!
Trotz der hohen Preise zwischen 450 und 665 Euro, die für Fahrradträger aufgerufen werden, stellte die Stiftung Warentest im Crashtest bei jeder zweiten Variante Sicherheitsmängel fest. Zwei Träger hielten die Anhängerkupplung nach dem Crash nicht mehr fest umschlossen und bei einem Modell flogen sogar kleine Teile ab. Dies zeigt, dass es bei der Auswahl eines Fahrradträgers wichtig ist, auf die Sicherheit zu achten, um im Ernstfall ein Maximum an Schutz zu gewährleisten. Bei der Entscheidung solltest Du deshalb auf ein CE-Zeichen achten, das geprüfte Qualität und Sicherheit garantiert.
Fahrradträger anbringen mit Westfalia-Automotive Anhängervorrichtungen
Du möchtest einen Fahrradträger an deinem Auto anbringen? Dann kannst du auf die Anhängervorrichtungen von Westfalia-Automotive zurückgreifen. In der Regel sind diese für den Betrieb von Fahrradträgern geeignet. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Anhängerkupplungen für Audi 80/100/A4/A6, die bis ca Mitte der 90er Jahre gebaut wurden, besitzen einen Werkstoff GGG 40. Dieser ist für einen Fahrradträger nicht geeignet. Deshalb solltest du hier auf eine andere Lösung zurückgreifen, zum Beispiel ein Fahrradträger-System mit einer speziellen Anhängerkupplung.
Lagere Fahrradträger, Dachgepäckträger & mehr in Deiner Garagenbox
Du darfst in Deiner Garagenbox auch Dinge lagern, die an ein Kfz montiert werden können, wie Fahrradträger, Dachgepäckträger, Sommer- oder Winterreifen. Außerdem kannst Du dort auch Dein Fahrrad abstellen. Dieser Umstand ergibt sich aus § 51 Abs 8 Satz 2 der Bauordnung NRW. Aber Vorsicht: Du solltest darauf achten, dass Du die Box nicht überfüllst und so die Funktionsfähigkeit eines Kfz beeinträchtigst.
Radfahrer: Verkehrsregeln beachten – Sanktionen vermeiden!
Ja, auch Radfahrer können geblitzt werden, wenn sie die Geschwindigkeitsbegrenzung überschreiten oder bei Rot über die Ampel fahren. Dies ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und es können entsprechende Sanktionen erwartet werden. Damit Radfahrer nicht unter den Folgen von Geschwindigkeitsübertretungen leiden müssen, ist es wichtig, die Verkehrsregeln zu beachten. Dazu gehört auch, dass man sich an die vorgegebenen Geschwindigkeiten hält und bei Rot an der Ampel anhält. So kannst du sicher und ohne Unannehmlichkeiten unterwegs sein.
Bußgeldbescheid erhalten? Kosten und neue Bußgelder 2021
Du hast einen Verstoß begangen und einen Bußgeldbescheid erhalten? Dann musst du dich auf weitere Kosten einstellen. Denn zu dem Bußgeld, das in der Regel ab 60 Euro liegt, kommen Gebühren und Zustellungskosten von 28,50 Euro hinzu. Bei manchen Verstößen wird zudem ein Punkt im Kraftfahrt-Zentralregister in Flensburg eingetragen. Seit dem 9. November 2021 gelten zudem neue Bußgelder, die dann abgerechnet werden. Ein Blick in die Straßenverkehrsordnung kann dir helfen, die neuen Bußgelder einzuschätzen.
Wann benötigst Du eine Warntafel am Veloträger?
Du fragst Dich, wann Du eine Warntafel am Veloträger benötigst? In vielen europäischen Ländern musst Du, wenn Deine Ladung das Fahrzeug nach hinten überragt, eine Warntafel von 50 x 50 cm anbringen. In manchen Ländern gilt diese Regelung schon ab einem Meter Überhang. Auch wenn die Ladung nicht überragt, solltest Du eine Warntafel anbringen, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Es ist also wichtig, dass Du die Regeln des jeweiligen Landes kennst. Außerdem solltest Du die Warntafel immer gut sichtbar anbringen.
Zusammenfassung
Du darfst mit deinem Fahrrad auf einer Autostraße nur so schnell fahren, wie es die geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen erlauben. Normalerweise liegt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen bei etwa 50 km/h, also solltest du nicht schneller als 50 km/h fahren. Zusätzlich solltest du auch immer darauf achten, dass du immer noch genügend Platz hast, um andere Autos und Fahrräder sicher zu überholen.
Du solltest immer vorsichtig sein, wenn du mit deinem Fahrrad auf dem Auto fährst, da man nicht zu schnell fahren darf und die Gefahr eines Unfalls besteht. Sei also immer vorsichtig und übertreibe es nicht mit der Geschwindigkeit.