Hallo! Hast du dir vor kurzem ein Auto gekauft? Oder hast du vor, eins zu kaufen, aber du weißt noch nicht, wo du es abstellen sollst, wenn du es erstmal abgemeldet hast? Keine Sorge, in diesem Artikel klären wir auf, wo du dein abgemeldetes Auto abstellen darfst.
Du darfst ein abgemeldetes Auto nur auf einem privaten Grundstück abstellen, das dir gehört. Es ist nicht erlaubt, das Auto auf einem öffentlichen Parkplatz, auf der Straße oder auf einem Parkplatz auf einem Grundstück abzustellen, das dir nicht gehört.
Abgemeldetes Auto: Darf ich es am Straßenrand parken?
Darf ich ein abgemeldetes Auto am Straßenrand parken? Nein, das darfst du nicht. Ein nicht angemeldetes Auto darfst du im öffentlichen Verkehrsraum weder parken noch bewegen. Auch wenn du das Auto zum Beispiel nur schieben würdest, wäre das strafbar. Der Grund dafür ist ganz einfach: Ein nicht angemeldetes Auto hat keine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Das bedeutet, dass du im Schadensfall nicht abgesichert bist. Daher ist es nicht erlaubt, ein solches Fahrzeug im öffentlichen Straßenraum zu bewegen oder zu parken.
Parken: Auto nicht länger als 2 Wochen auf öff. Straßen/Plätzen
Du musst aufpassen, dass dein Auto nicht länger als zwei Wochen auf öffentlichen Straßen und Plätzen parkt, sonst wird es teuer. Ein abgemeldetes Fahrzeug darf nicht im öffentlichen Bereich abgestellt werden, sondern muss auf einem Privatgrundstück untergebracht werden. Wenn du keinen eigenen Stellplatz zur Verfügung hast, kannst du auch in einer Tiefgarage parken. Dort kannst du dein Auto für eine geringe Gebühr abstellen und musst dir keine Sorgen machen, dass du ein Bußgeld bezahlen musst.
Lagerung abgemeldeten Fahrzeugs auf Privatgrundstück: Infos
Du möchtest dein abgemeldetes Fahrzeug auf deinem Privatgrundstück lagern, das nicht öffentlich zugänglich ist? Dann ist das in der Regel kein Problem. Solange das Fahrzeug keine Gefahr für die Umwelt darstellt, kannst du es ohne Bedenken stehen lassen. Dazu zählen beispielsweise austretende Flüssigkeiten oder ein Brandrisiko. Sollte doch einmal etwas auffallen, kann das Ordnungsamt einschreiten. In jedem Fall solltest du regelmäßig nachschauen, ob das Fahrzeug noch sicher steht.
Sicher Auto abstellen: 60€ Bußgeld & Punkt in Flensburg
Du musst vorsichtig sein, wenn Du Dein Auto abstellst. Wie die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in § 32 vorschreibt, kann ein nicht angemeldetes Auto an einer Stelle zu einem Verkehrshindernis werden, wenn es den Verkehr gefährdet oder erschwert. Wenn Du dabei erwischt wirst, drohen Dir ein saftiges Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Aber das ist noch nicht alles: Dein Auto kann auch noch abgeschleppt werden. Also sei vorsichtig und denke immer daran, dass es einiges an Ärger geben kann, wenn Du Dein Auto nicht an der richtigen Stelle abstellst!
Abgemeldetes Auto noch nach Hause fahren: Ausnahme, aber beachte gesetzliche Vorschriften!
Jedoch ist es wichtig, dass Sie sich darüber im Klaren sind, dass es sich dabei um eine reine Ausnahme handelt und dass Sie das Fahrzeug unmittelbar nach der Ankunft zu Hause abmelden. Zudem ist es wichtig, dass Sie sich immer an die gesetzlichen Vorschriften halten, insbesondere an das Verkehrsrecht. Auch die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung sollte weiterhin verwendet werden.
Du darfst mit deinem abgemeldeten Auto noch eine letzte Fahrt nach Hause machen. Dazu musst du allerdings bis zum Ende des Tages, an dem du das Auto stillgelegt hast, zu Hause ankommen. Denke aber daran, dass dies eine Ausnahme ist und du das Auto unmittelbar nach der Ankunft abmelden musst. Außerdem solltest du darauf achten, dass du dich an alle gesetzlichen Vorschriften hältst, z.B. an das Verkehrsrecht. Vergiss nicht, dass du auch weiterhin die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung nutzen musst.
Abgestelltes Auto: Unbegrenzt parken, aber nicht zu lange
Grundsätzlich darf ein zugelassenes Auto unbegrenzt lange auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden. Dabei solltest Du allerdings auf jeden Fall darauf achten, dass das Fahrzeug nicht zu lange an derselben Stelle steht, um eine unnötige Verkehrsbehinderung zu vermeiden. Um völlig sicher zu gehen, kannst Du Deinem Nachbarn oder einer vertrauenswürdigen Person den Schlüssel und die Papiere Deines Autos überlassen. Außerdem empfiehlt es sich, dass die beauftragte Person alle drei Tage nach dem Fahrzeug schaut, um sicherzustellen, dass es noch an Ort und Stelle steht. So hast Du die Gewissheit, dass Dein Auto auch wirklich noch da ist, wenn Du es wieder abholen möchtest.
Gebrauchtwagen kaufen: Achte auf das Baujahr!
Du hast vor, dir einen gebrauchten Wagen zuzulegen? Dann solltest du unbedingt darauf achten, dass das Fahrzeug nicht länger als sieben Jahre abgemeldet war. Nach dieser Zeit ist die Betriebserlaubnis des Wagens nämlich nicht mehr gültig. Das bedeutet, dass du dann nicht mehr damit fahren darfst. Achte also unbedingt auf das Baujahr, wenn du dir ein gebrauchtes Auto kaufst. So kannst du sicherstellen, dass du lange Freude an deinem neuen Fahrzeug hast.
Auto Parken: Wichtige Punkte & Regeln beachten
FAQ: Wie lange darf ich mein Auto parken?
Grundsätzlich kannst du dein Auto so lange parken, wie du möchtest. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte, die du beachten musst. Zunächst muss dein Auto sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden. Außerdem können Parkverbote oder Parkvorschriften in deiner Stadt gelten, die du beachten musst. Es ist empfehlenswert, vor dem Parken die jeweiligen Parkregeln in deiner Stadt zu überprüfen. So stellst du sicher, dass du nicht gegen die Verkehrsregeln verstößt und Ärger mit dem Ordnungsamt vermeidest.
Fahren ohne Zulassung: 70€ Bußgeld & Punkt in Flensburg
Du darfst niemals ohne Zulassung fahren oder jemand anderem erlauben, ohne Zulassung zu fahren. Solltest Du diese Regel missachten, wird Dir ein Bußgeld von stolzen 70 Euro und ein Punkt in Flensburg aufgebrummt. Außerdem kann das Fahren eines Fahrzeugs mit Saisonkennzeichen außerhalb des auf dem Kennzeichen angegebenen Zeitraums ein weiteres Bußgeld in Höhe von 50 Euro nach sich ziehen. Es lohnt sich also, sich an die Regeln zu halten, um Ärger und Geldbußen zu vermeiden.
Auto Anmelden ohne Plakette: Erlaubte Fahrten & Tests nach FZV §10 Abs 4
Heißt konkret: Wenn Du Dein Auto anmelden willst oder auf dem Rückweg von der Abmeldung bist, dann darfst Du diese Fahrten ohne gültige Plaketten auf den Nummernschildern machen. Auch Fahrten, die direkt in Zusammenhang mit der Zulassung stehen, sind erlaubt – zum Beispiel zur Hauptuntersuchung (§ 10 Abs 4 FZV). Dort können alle notwendigen Tests vorgenommen werden, um Dein Auto auf den neuesten Stand der Technik zu bringen und sicherzustellen, dass es allen Anforderungen an die Straßenverkehrssicherheit entspricht.
Auto im öffentlichen Verkehrsraum stehen lassen? Bußgeld bis zu 200 Euro!
Du hast nicht rechtzeitig auf die Aufforderung des Ordnungsamts reagiert und dein Auto im öffentlichen Verkehrsraum stehen lassen? Dann leiten die Beamten den Fall an die Kreisverwaltung weiter und stellen dort eine sogenannte Mängelanzeige aus. Dadurch kannst du mit einem hohen Bußgeld belegt werden. Meistens liegt die Geldstrafe bei 50 Euro, kann aber auch bis zu 200 Euro betragen. Außerdem kann man eine sogenannte Ordnungswidrigkeitenanzeige erhalten und muss dann ein Gerichtsverfahren durchlaufen. Um das zu verhindern, solltest du die Aufforderung des Ordnungsamts also unbedingt ernst nehmen.
Kennzeichen erhalten: Fahren ohne gestemmeltes Kennzeichen
Du hast ein Auto, das noch kein gestemmeltes Kennzeichen hat? Dann kannst Du es zwar fahren, aber nur innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks. Das bedeutet, dass Deine Fahrt möglichst kurz sein muss und nur dafür da ist, um zur Zulassungsbehörde oder Prüfstelle zu gelangen. Dort kannst Du dann Dein Kennzeichen erhalten. Also vermeide es, Dein Auto für andere Zwecke zu benutzen, wenn es noch nicht gestemmelt ist.
Fahrzeugwiederzulassung: Regeln und Ausnahmen
Hast Du schon mal Dein Fahrzeug abgemeldet? Dann weißt Du, dass es nicht immer einfach ist, es wieder zuzulassen. Ein Glück, dass es einige Ausnahmen gibt. Wenn Dein Fahrzeug noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen hat, dann kannst Du direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Aber aufgepasst: Die Zulassungsstelle muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Achte auf die Regeln, die dafür gelten. Wenn Du Dir unsicher bist, dann kannst Du Dich jederzeit an Dein örtliches Straßenverkehrsamt wenden. Dort kannst Du Dich über alle notwendigen Schritte zur Wiederzulassung informieren.
Rechtmäßiger Eigentümer des neuen Autos: So stellst du sicher!
Du hast dir gerade ein neues Auto gekauft und möchtest jetzt sichergehen, dass du auch wirklich der Eigentümer des Fahrzeugs bist? Dann ist es wichtig, dass du zwischen Besitz und Eigentum unterscheiden kannst. Der Besitz eines Autos bezeichnet das tatsächliche Inhaberrecht an einem Gegenstand – in deinem Fall deinem Auto. Der Fahrzeugbrief ist dagegen nur eine Beweisurkunde für den Besitz, er kann aber keine Eigentumsübertragung vornehmen. Das bedeutet, dass der Eigentümer eines Fahrzeugs immer derjenige ist, der es erworben hat – es ist also egal, ob er im Fahrzeugbrief eingetragen ist oder nicht. Damit du sichergehen kannst, dass du der rechtmäßige Eigentümer deines neuen Autos bist, prüfe am besten deine Kaufverträge und Abrechnungen, um sicherzustellen, dass du alle notwendigen Schritte zur rechtmäßigen Übertragung des Eigentums erfüllt hast.
Anbringen eines Schildes: „Ausfahrt freihalten
Du solltest ein Schild anbringen, auf dem steht: „Ausfahrt freihalten“! Außerdem empfehlen wir Dir, Dich mit der kommunalen Verwaltung in Verbindung zu setzen und ihnen zu erklären, warum Du eine Parkverbotszone vor Deinem Haus einrichten lassen möchtest. Wenn sie damit einverstanden sind, kannst Du Dich an das Ordnungsamt wenden. Es ist wirklich wichtig, dass Du ein Schild anbringst, um zu verhindern, dass Autofahrer vor Deinem Haus parken und die Ausfahrt blockieren.
Verbotene Eigenmacht laut § 858 Abs 1 BGB vermeiden
Du hast dein Auto auf einen privaten Parkplatz oder ein privates Grundstück geparkt, ohne das es dir gehört? Dann solltest du unbedingt die Vorschriften des BGB beachten. Denn das BGB regelt die Rechte der Grundstückseigentümer und somit auch, wer auf dem Grundstück parken darf. Wer ohne Erlaubnis des Eigentümers einfach sein Auto abstellt, begeht die sogenannte „verbotene Eigenmacht“. Dies ist in § 858 Abs 1 BGB geregelt. Daher solltest du immer die Erlaubnis des Eigentümers einholen, bevor du dein Auto auf ein fremdes Grundstück stellst. Dies ist notwendig, um Konflikte zu vermeiden und Ärger zu verhindern.
Obstbäume an Straßen: Ernten ist nicht erlaubt
In der Regel stehen die Obstbäume an Straßen, die zur Gemeinde gehören. Sie dienen den Bürgern als kostenfreier Weg, um sich fortzubewegen, aber es ist nicht erlaubt, die Früchte am Straßenrand zu ernten. Obwohl die Bäume für die Öffentlichkeit frei zugänglich sind, muss man sich aus Rücksicht auf die Eigentümer aus dem Ernten heraushalten. Es ist eine Frage der Höflichkeit, die Früchte an den Bäumen zu lassen, damit andere davon profitieren können.
Pass auf! Ohne Kennzeichen kein Versicherungsschutz
Pass auf, dass Du Dein Auto nicht ohne Kennzeichen fährst. Denn ohne diese Nummernschilder hast Du keinen Versicherungsschutz. Außerdem musst Du als Fahrzeughalter eine Kfz-Haftpflicht versichern. Wenn Du das nicht tust, kannst Du mit hohen Bußgeldern rechnen. Deshalb solltest Du Dir unbedingt ein Nummernschild besorgen.
Gültiges Kennzeichen für Autos/Anhänger – Bußgeld droht!
Du solltest nicht vergessen, dass es eine Ordnungswidrigkeit ist, wenn du ein Kraftfahrzeug oder einen Anhänger ohne gültiges amtliches Kennzeichen auf öffentlichen Verkehrsflächen abstellst. Das kann nämlich mit einem Bußgeld geahndet werden. Laut Art 18b, 66 BayStrWG, §§ 8, 23 FStrG ist das nämlich verboten. Also sei dir darüber im Klaren, dass du ein Bußgeld bezahlen musst, wenn du dich nicht an die Regeln hältst. Also vergiss nicht, dein Fahrzeug und deinen Anhänger mit einem gültigen Kennzeichen zu versehen, bevor du sie auf öffentlichen Straßen parkst.
Abgemeldetes Fahrzeug: Darf man es bewegen?
Grundsätzlich gilt, dass ein abgemeldetes Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf. Nachdem Du Dein Fahrzeug abgemeldet hast, sind nur Fahrten, die in direktem Zusammenhang mit der Ab- oder Anmeldung stehen, laut § 10 Abs 4 FZV gesetzlich erlaubt. Wenn Dein Fahrzeug beispielsweise zu einer TÜV-Prüfung oder zu einer Reparaturwerkstatt muss, darfst Du es dorthin fahren, es muss jedoch nicht zugelassen sein. Auch die Fahrt zwischen zwei Wohnorten ist bei Abmeldung zulässig. Allerdings musst Du dafür eine Befreiung beim zuständigen Straßenverkehrsamt beantragen.
Schlussworte
Du darfst ein abgemeldetes Auto nur an Orten abstellen, an denen es nicht stört oder gefährlich ist. In der Regel ist es am besten, es an einem privaten Grundstück oder an einem öffentlichen Parkplatz abzustellen. Wenn du abgestellte Autos auf öffentlichen Straßen oder Bürgersteigen siehst, verstößt du gegen das Gesetz und kannst dafür bestraft werden.
Du solltest unbedingt darauf achten, dass du ein abgemeldetes Auto an einem Ort abstellen darfst, der nicht gegen die örtlichen Regeln verstößt. Andernfalls könnten unangenehme Konsequenzen folgen.