Du hast ein Auto abgemeldet und fragst dich, wohin du damit noch fahren darfst? Keine Sorge, wir sagen dir hier, wie du dich verhalten musst. In diesem Artikel erklären wir dir, welche Regeln du beim Fahren mit einem abgemeldeten Auto beachten musst und wohin du überhaupt noch fahren darfst. Lass uns direkt loslegen!
Du darfst mit einem abgemeldeten Auto nur in Ausnahmefällen fahren. Beispielsweise, wenn du es zum TÜV bringen musst, um es nochmals anzumelden, an eine Werkstatt, um Arbeiten an dem Auto durchzuführen, oder auf direktem Weg von einem Ort zu einem anderen, wenn du es verkaufen willst. Aber selbst dann musst du eine spezielle Genehmigung von der zuständigen Behörde beantragen.
Mit dem alten Kennzeichen noch Rückfahrten durchführen
Du hast die Stempelplakette entfernt und weißt nicht, wie es nun weitergeht? Kein Problem! Mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen darfst Du bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung deines Fahrzeugs bundesweit Rückfahrten durchführen, solange es von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. So kannst Du deine Reise ganz einfach zu Ende bringen. Falls du zusätzliche Fragen hast, zögere nicht, dich an einen Fachmann zu wenden.
Neues Auto anmelden: Zulassungsfahrt machen und Dokumente vorlegen
Du hast ein neues Auto gekauft und willst es anmelden? Dann musst Du eine sogenannte Zulassungsfahrt machen. Dabei handelt es sich um eine Fahrt, die im Zuge des Zulassungsverfahrens innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks ausgeführt wird. Ein typischer Anwendungsfall ist die Rückfahrt von der Zulassungsbehörde nach Entfernung der Stempelplakette. Damit der Zulassungsvorgang in die Wege geleitet werden kann, musst Du einige Dokumente, wie Deine Zulassungsbescheinigung Teil I und den Fahrzeugschein, und natürlich Deine Fahrerlaubnis, bei der Zulassungsstelle vorlegen. Nachdem alle Unterlagen geprüft wurden, erhältst Du Deine Kennzeichen und kannst die Zulassungsfahrt antreten.
Kfz-Abmeldung: Kennzeichen schnell abnehmen & nach Hause nehmen
Nachdem Du Dein Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle abgemeldet hast, bleibt es bis zum selben Tag noch versichert, solange das Kennzeichen noch nicht einem anderen Fahrzeug zugeteilt wurde. Es ist deshalb wichtig, dass Du Dein Kennzeichen so schnell wie möglich abnimmst und es mit nach Hause nimmst, damit Du sicher sein kannst, dass es nicht mehr an Dein Auto angebracht wird. Falls es doch geschieht, würde die Versicherung nicht mehr zahlen. Deshalb ist es ratsam, die Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle frühzeitig vorzunehmen, um zu vermeiden, dass das Kennzeichen noch einem anderen Fahrzeug zugeteilt wird.
Fahr dein Auto nach Abmeldung bis zum nächsten Tag sorgenfrei
Du hast dein Auto abgemeldet und fragst dich, ob du es noch an diesem Tag herumfahren kannst? Kein Problem! Dein Auto ist auf jeden Fall bis zum nächsten Tag versichert, sodass du auf öffentlichen Parkplätzen und auch auf anderen Wegen kein Problem haben wirst. Aber denk dran, nach dem nächsten Tag ist dein Fahrzeug nicht mehr versichert und du musst darauf achten, dass du es nicht mehr benutzt.

Führerschein beantragen: Unterlagen & Vollmacht
Um einen Führerschein zu beantragen, musst du dich an eine Zulassungsstelle wenden. In der Regel werden dazu ein Antrag, ein biometrisches Passfoto, ein Ausweisdokument und ein ärztliches Attest benötigt. Solltest du nicht selbst zur Zulassungsstelle gehen können, kannst du dir eine schriftliche Vollmacht ausstellen und jemanden deines Vertrauens schicken. So kannst du die nötigen Unterlagen bequem einreichen und der Prozess läuft weiter.
Antrag für Betriebssitz bei Zulassungsbehörde stellen
Du musst den Antrag bei der Zulassungsbehörde stellen, die für deinen Betriebssitz zuständig ist. Wenn du möchtest, kannst du auch jemanden mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen. Bevor du hingehst, kannst du auch das Antragsformular bei der Zulassungsbehörde anfordern, um es dir zu Hause in Ruhe durchzulesen und auszufüllen. So hast du eine gute Vorbereitung und kannst sicher sein, dass du nichts vergisst.
Überführe Dein abgemeldetes Auto sicher und stressfrei
Du kannst dein abgemeldetes Auto ganz einfach selbst überführen. Dazu musst du dich lediglich bei der Zulassungsstelle ein Überführungskennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen ausstellen lassen. Dafür brauchst du eine gültige TÜV- und AU-Plakette. Wenn du in Deutschland unterwegs bist, kannst du so dein Auto bequem und sicher transportieren. Bevor du aber losfährst, solltest du sichergehen, dass du über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügst. Dann kannst du stressfrei und sorgenfrei ans Ziel kommen.
Parken auf privater Fläche: Verboten ohne Erlaubnis!
Du musst aufpassen, wenn Du Dein Auto auf einem privaten Parkplatz oder Grundstück parkst. Denn laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) hast Du kein Recht dazu. Das BGB regelt nämlich die Rechte der Eigentümer von Grundstücken. Wenn Du Dein Auto also ohne Erlaubnis auf einem privaten Parkplatz oder Grundstück abstellst, handelst Du widerrechtlich – es ist eine „verbotene Eigenmacht“ (§ 858 Abs 1 BGB). Um das zu vermeiden, solltest Du also immer einen Parkplatz nutzen, auf dem Du eine Erlaubnis hast.
Gültiges amtliches Kennzeichen: Vermeide Bußgeld!
Du hast ein KFZ oder Anhänger abgestellt, aber kein gültiges amtliches Kennzeichen? Dann ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Wenn du also ein Fahrzeug oder Anhänger auf öffentlichen Straßen und Grundstücken abstellen willst, musst du zuerst ein gültiges amtliches Kennzeichen beantragen. Dieses ist ein wichtiges Dokument, das bescheinigt, dass du die gesetzlichen Vorschriften einhältst. Es ist auch ein Nachweis dafür, dass du die Kosten für die Steuer und Versicherung bezahlt hast. Ohne dieses kannst du mit einem Bußgeld rechnen. Daher ist es wichtig, dass du dir ein gültiges Kennzeichen besorgst, bevor du dein Fahrzeug oder Anhänger abstellst.
Auto abgemeldet? Versicherungs-Wechsel vergleichen & sparen
Wenn du dein Auto abgemeldet hast, wird deine Versicherung automatisch informiert. Du musst innerhalb von zwei Wochen entscheiden, ob du dein neues Fahrzeug mit den vorhandenen Konditionen versichern möchtest, oder ob du deine Versicherung wechseln oder sogar einen neuen Vertrag abschließen willst. Es lohnt sich allerdings, verschiedene Anbieter zu vergleichen, bevor du eine Entscheidung triffst, denn so kannst du durch einen Wechsel vielleicht sogar ein paar Euro sparen.

Wiederzulassung Deines Fahrzeugs: Infos & Ablauf
Hast Du Dein Fahrzeug vorübergehend abgemeldet, aber es noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen? Dann kannst Du direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Allerdings gilt hier eine Einschränkung: Die Zulassungsstelle muss entweder im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Wenn Du Fragen zu den notwendigen Unterlagen oder dem Ablauf hast, kannst Du Dich an die Zulassungsstelle wenden. Dort werden Dir alle wichtigen Informationen zur Wiederzulassung Deines Fahrzeugs gegeben. So kannst Du sicher sein, dass das Fahrzeug wieder auf den Straßenverkehr zugelassen wird.
Fahren ohne Kennzeichen? Nicht tun! Strafen & Risiken
Du darfst mit deinem Auto ohne Kennzeichen keine öffentlichen Straßen benutzen. Das heißt, dass du auch nicht zur Zulassungsstelle oder zum TÜV fahren kannst. Es ist nicht nur verboten, sondern auch gefährlich, ohne Nummernschild unterwegs zu sein. Es können Bußgelder oder andere Strafen drohen, wenn du erwischt wirst. Außerdem ist es schwer, dein Auto bei einem Unfall zu identifizieren – und es können auch Versicherungsprobleme entstehen. Deshalb solltest du das Kennzeichen erst beantragen, bevor du mit dem Auto unterwegs bist.
60 Euro Bußgeld: Vergiss Nummernschild nicht beim Autofahren
Wenn Du ohne Kennzeichen unterwegs bist, droht Dir Ärger. Denn das ist eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld von 60 Euro nach sich zieht. Es lohnt sich also, das Nummernschild nicht zu vergessen, wenn Du mit dem Auto unterwegs bist. Vor allem, wenn Du auch noch einmal eine polizeiliche Anzeige erhalten möchtest. Denn eine solche kann ebenfalls Folgen haben, die weit über das Bußgeld hinausgehen.
Auto abgestellt? Erfahre, wie du Ärger vermeidest!
Du hast dein Auto in einer ungünstigen Stelle abgestellt und jetzt hast du Angst, dass du Ärger bekommst? Dann solltest du wissen, dass gemäß § 32 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ein abgemeldetes Auto ein Verkehrshindernis darstellen kann, wenn es den Verkehr gefährdet oder erschwert. In diesem Fall drohen dir nicht nur ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg, sondern das Fahrzeug kann auch abgeschleppt werden. Sei also vorsichtig, wenn du dein Auto abstellst, damit du nicht unangenehme Konsequenzen erleben musst!
Fahren ohne Zulassung? Geldstrafe und Punkt in Flensburg!
Du solltest niemals ohne Zulassung fahren oder jemanden dazu ermutigen. Es kann zu einer Geldstrafe von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg führen. Wenn du ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb der vorgeschriebenen Zeit benutzt, kann das sogar ein Bußgeld von 50 Euro nach sich ziehen. Es lohnt sich also, sich an die Vorschriften zu halten, denn so sparst du dir nicht nur Ärger mit der Polizei und der Bußgeldbehörde, sondern auch bares Geld.
Dein Auto: Abmelden, Verschrotten oder Stilllegen
Wenn Du dein Auto nicht mehr benutzen möchtest, hast du verschiedene Möglichkeiten. Du kannst es entweder abmelden oder verschrotten lassen. Wenn du es abmeldest, sparst du auch Steuern und Versicherungsbeiträge. Eine weitere Option ist, dein Fahrzeug vorübergehend stillzulegen. Dies bedeutet, dass du es nicht mehr nutzt, aber es nicht abmelden musst. Dies kann besonders nützlich sein, wenn du zum Beispiel für einen längeren Zeitraum ins Ausland gehst. Wenn du dein Auto stilllegst, kannst du es jederzeit wieder in Betrieb nehmen, indem du es einfach wieder anmeldest.
Kurzzeitkennzeichen: Kosten & Versicherungen beachten
Du möchtest ein Kurzzeitkennzeichen beantragen? Dann solltest Du folgendes beachten: Es entstehen Kosten für das Schilderpaar (ca. 25 Euro), die Verwaltungsgebühr (ca. 13 Euro) sowie für die Versicherung. Je nachdem, welches Versicherungsunternehmen Du wählst und welche Versicherungsleistungen Du in Anspruch nimmst, können sich die Kosten unterscheiden. Jedes Unternehmen bietet verschiedene Optionen an, zum Beispiel die Haftpflicht- oder Teil- oder Vollkaskoversicherung. Du solltest Dir also überlegen, welche Versicherung für Dich die richtige ist.
Kann ich mein Auto nach Kauf sofort abholen?
Du fragst dich, ob du das Auto nach dem Kauf sofort mitnehmen kannst? Grundsätzlich schon. Wenn du bar bezahlst, überreichen wir dir nach dem Unterschreiben des Kaufvertrags den Schlüssel sowie den Fahrzeugbrief bzw. den Fahrzeugschein und du kannst direkt losfahren. Wenn du jedoch mit Finanzierung kaufst, muss vorher die Zahlungsanweisung bei uns eintreffen, bevor du die Schlüssel erhältst.
Muss ich ein abgemeldetes Auto versichern? Nein.
Muss ich mein abgemeldetes Auto versichern? Nein. Sobald du dein Kraftfahrzeug bei der Zulassungsstelle abmeldest, wird dieser automatisch gemeldet. Dadurch verwandelt sich deine Kfz-Versicherung in eine sogenannte Ruheversicherung. Dies bedeutet, dass du weiterhin gegen die Kosten ausgesetzt bist, die aus einem Schaden an deinem Fahrzeug entstehen, sollte es repariert werden müssen. Die Versicherung übernimmt immer noch die Kosten für den Schaden, aber es fallen keine Prämien für die Versicherung an, solange das Fahrzeug nicht zugelassen ist.
Gebrauchtwagen kaufen: Abmeldung und Kurzzeitkennzeichen
Der Kauf eines Gebrauchtwagens ist für viele eine gute Möglichkeit, ein neues Auto zu bekommen, ohne die hohen Kosten eines Neuwagens zu tragen. In den meisten Fällen wird der Verkäufer den Gebrauchtwagen bereits abgemeldet haben. Als Käufer hast Du dann die Möglichkeit, ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, um das Fahrzeug legal auf öffentlichen Straßen bewegen zu können. Alternativ kannst Du auch eine Spedition beauftragen, das Fahrzeug an Deinen Wohnort zu transportieren. So stellst Du sicher, dass es sicher und legal zu Dir nach Hause kommt.
Fazit
Du darfst mit einem abgemeldeten Auto nur kurze Strecken fahren, wie zum Beispiel zur Kfz-Werkstatt oder zur Zulassungsstelle, um es anmelden zu lassen. Außerdem darfst du es nur in einem gut einsehbaren Bereich (z.B. Parkplatz) abstellen. Ansonsten ist es verboten, ein abgemeldetes Auto zu fahren.
Um zu vermeiden, dass du Ärger bekommst, ist es am besten, wenn du nur kurze Strecken mit deinem abgemeldeten Auto fährst und dafür sorgst, dass du auf keiner Autobahn unterwegs bist. So kannst du sicher sein, dass du alles richtig gemacht hast.